Datum des Eingangs: 06.02.2015 / Ausgegeben: 12.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/602 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 182 des Abgeordneten Sven Petke der CDU-Fraktion Drucksache 6/424 Streichung des Gebäudes Markt 33 in Luckenwalde von der Denkmalliste Wortlaut der Kleinen Anfrage 182 vom 14.01.2015 Vorbemerkung: Laut Pressemeldung der MAZ vom 05. Januar 2015 wurde in Luckenwalde das nach allen denkmalpflegerischen Gesichtspunkten sanierte Gebäude Markt 33 nach Fertigstellung von der Denkmalliste des Landes Brandenburg gestrichen, da die historische Substanz nicht mehr ausreiche. Laut Zitat des privaten Bauherrn im selben Artikel haben sich die Denkmalpfleger das nach ihren Vorgaben und Auflagen sanierte Gebäude nach der Fertigstellung und vor der Streichung von der Denkmalliste nicht einmal angesehen, bevor sie die Streichung veranlassten. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe wurde die Sanierung des Gebäudes durch öffentliche Mittel unterstützt? 2. Aufgrund welches fachlichen Gutachtens wurde die Löschung des Gebäudes von der Denkmalliste veranlasst? 3. Auf welchen Untersuchungen und Quellen fußt das Gutachten, das zur Löschung des Gebäudes von der Denkmalliste führte? 4. Gab es bezüglich des Gebäudes Markt 33 Kontakte zwischen dem MWFK und der beschlussfassenden Behörde? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe wurde die Sanierung des Gebäudes durch öffentliche Mittel unterstützt ? zu Frage 1: Zuständig für die Fördermittelvergabe war die Stadt Luckenwalde. Die Höhe der Förderung ist der Landesregierung nicht bekannt, da das Vorhaben noch nicht abgerechnet wurde. Nach Auskunft der Stadt wurden die städtebaulichen Zielsetzungen der Förderung vollständig erreicht. Frage 2: Aufgrund welches fachlichen Gutachtens wurde die Löschung des Gebäudes von der Denkmalliste veranlasst? zu Frage 2: Das Gebäude Markt 33 in Luckenwalde wurde 2008 insbesondere aufgrund seines historisch wichtigen Saals als Einzeldenkmal unter Schutz gestellt. Die äußere Hülle des Gebäudes war schon als Bestandteil des bereits vor 1990 unter Denkmalschutz gestellten Stadtkerns von Luckenwalde als Teil eines Flächendenkmals geschützt. Bei der Vorbereitung der Sanierung des Inneren wurde den Denkmalbehörden allerdings deutlich, dass insbesondere die den Denkmalwerk entscheidend begründende Decke des Saals nicht mehr mit vertretbarem Aufwand sanierbar war. Nach einer restauratorischen Dokumentation wurde daher in Abstimmung mit dem Bauherrn unter Beteiligung der unteren Denkmalschutzbehörde entschieden, dem Abriss der Decke zuzustimmen. Nur so war eine wirtschaftliche Nutzung des Gebäudes möglich. In Folge des Deckenabrisses verlor das Gebäude seine Eigenschaft als Einzeldenkmal und wurde nach Abschluss der Maßnahmen aus der Denkmalliste gestrichen. Die äußere Hülle des Gebäudes bleibt als Teil des Flächendenkmals gesetzliche geschützt. Frage 3: Auf welchen Untersuchungen und Quellen fußt das Gutachten, das zur Löschung des Gebäudes von der Denkmalliste führte? zu Frage 3: Die Löschung ergab sich zwingend aus der Tatsache, dass die Sanierung des Dachstuhls mit der gefassten Saaldecke unter Erhaltung der den Denkmalwert tragenden Substanz bautechnisch nicht möglich war. Hierzu gab es baustatische Untersuchungen Frage 4: Gab es bezüglich des Gebäudes Markt 33 Kontakte zwischen dem MWFK und der beschluss-fassenden Behörde? zu Frage 4: Nein.