Datum des Eingangs: 11.02.2015 / Ausgegeben: 16.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/603 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 184 der Abgeordneten Iris Schülzke fraktionslos Drucksache 6/428 Wortlaut der Kleinen Anfrage 184 vom 16.01.2015: Reinigung von Bundes- und Landesstraßen durch Kommunen Die Gemeinden im Land Brandenburg werden aufgefordert, neben ihren Gemeindestraßen in den Ortslagen auch die Bundes- und Landesstraßen zu reinigen. Dazu gehören auch die Sinkkästen und Regenwassereinläufe der Straßen als zu reinigende Anlagen. Den Gemeinden wurde in vielen Fällen nur eine Liste mit der Anzahl der Einläufe auf einer Straße oder einem Straßenabschnitt übergeben, aber laut Information aus zahlreichen Gemeinden wohl keine Unterlagen zu diesen Einläufen und Sinkkästen. Ich frage die Landesregierung: 1. Haben die Kommunen von der Landesstraßenverwaltung ordnungsgemäße Lagepläne für die Regenwassereinläufe erhalten? 2. Wurden den Kommunen ausreichende Bauunterlagen, die auch die Funktion der Sinkkästen und Regenwassereinläufe darstellen zur Verfügung gestellt? 3. Da die Einläufe in verschiedenen Ausführungen installiert sind, die den Kommunen nicht bekannt sind, kann es bei der Reinigung der Schächte an diesen zu Schäden kommen. Wer haftet für diese Schäden, die mangels Unterlagen entstehen? 4. Wer ist verantwortlich, wenn es aus den vorgenannten Gründen zu Verstopfungen /Überflutungen kommt? 5. Nach Beseitigung von Ölspuren, Unfallfolgen und Unwettern sammelt sich oft Sondermüll in den Einläufen. Wer finanziert die Entsorgung des Sondermülls von den Landes- und Bundesstraßen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Der Landesbetrieb Straßenwesen (LS) nimmt die Aufgaben des Straßenbaulastträgers für die Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg wahr. Auf Grund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Mecklenburg-Vorpommern hat der LS die Gemeinden aufgefordert, ihrer innerörtlichen Reinigungspflicht auf den Bundes- und Landesstraßen auch im Bereich der Entwässerungsanlagen nachzukommen. Frage 1: Haben die Kommunen von der Landesstraßenverwaltung ordnungsgemäße Lagepläne für die Regenwassereinläufe erhalten? Frage 2: Wurden den Kommunen ausreichende Bauunterlagen, die auch die Funktion der Sinkkästen und Regenwassereinläufe darstellen zur Verfügung gestellt? Zu Frage 1 und 2: Die Kommunen erhalten vom Landesbetrieb Straßenwesen nach vorheriger Abstimmung die vorhandenen Bestandsunterlagen für die zu reinigenden Bestandteile der Entwässerungsanlagen. Frage 3: Da die Einläufe in verschiedenen Ausführungen installiert sind, die den Kommunen nicht bekannt sind, kann es bei der Reinigung der Schächte an diesen zu Schäden kommen. Wer haftet für diese Schäden, die mangels Unterlagen entstehen? Zu Frage 3: Wenn Kommunen nicht über ausreichende Informationen über die zu reinigenden Bestandteile der Entwässerungsanlagen verfügen, ist das weitere Vorgehen mit dem Landesbetrieb Straßenwesen abzustimmen. Sollten aufgrund von unsachgemäßen Reinigungsarbeiten Schäden an den Entwässerungsanlagen entstehen, haftet die reinigungspflichtige Kommune gegenüber dem Straßenbaulastträger. Frage 4: Wer ist verantwortlich, wenn es aus den vorgenannten Gründen zu Verstopfungen /Überflutungen kommt? Zu Frage 4: Die Reinigung gewährleistet die Funktionstüchtigkeit der Entwässerungsanlagen und dient damit der Vermeidung von Verstopfungen und Überflutungen. Die ordnungsgemäße Reinigung obliegt der gesetzlich verpflichteten Stelle – in diesem Fall der Kommune. Nimmt sie ihre Pflichten nicht hinreichend wahr, ist sie für die Folgen verantwortlich . Frage 5: Nach Beseitigung von Ölspuren, Unfallfolgen und Unwettern sammelt sich oft Sondermüll in den Einläufen. Wer finanziert die Entsorgung des Sondermülls von den Landes- und Bundesstraßen? Zu Frage 5: Die Reinigung der Entwässerungsanlagen obliegt der reinigungspflichtigen Kommune . Die Reinigung umfasst die Beseitigung und Entsorgung von Verschmutzungen aller Art.