Datum des Eingangs: 16.02.2017 / Ausgegeben: 21.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6037 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2387 der Abgeordneten Steeven Bretz und Sven Petke der CDU-Fraktion Drucksache 6/5859 Jahresabschluss 2016 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Anfang des Jahres stellen der Bund und die Länder ihre jeweiligen Jahresabschlüsse 2016 vor. Das Statistische Bundesamt rechnet für die gesamte Staatskasse – also Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungen – mit einen Finanzierungsüberschuss von 19,2 Mrd. Euro. Allein der Bund meldet einen Überschuss von 6,2 Mrd. Euro. Diese Entwicklung wird auch den Jahresabschluss für Brandenburg kennzeichnen. Laut Haushaltsplan war bisher eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von 356 Mio. Euro geplant, die mit großer Wahrscheinlichkeit nicht in Anspruch genommen werden musste. Schon im November 2016 wurde aufgrund der positiven Einnahmesituation eine Schuldentilgung von 120 Mio. Euro in Aussicht gestellt. Vorbemerkung der Landesregierung: Nach Abschluss der Bücher am 13. Januar 2017 wurde am 16. Januar 2017 ein vorläufiger Jahresabschluss erstellt. Bis zur Erstellung des endgültigen Jahresabschlusses sind hauptsächlich noch die Rücklagen gem. § 5 Abs. 2, 3 und 5 Haushaltsgesetz 2015/2016 sowie aufgrund von Haushaltsvermerken zu bilden. Über die Verwendung eines darüber hinaus bestehenden Überschusses wird gemäß § 25 Abs. 2 LHO entschieden. Das Ministerium der Finanzen ist gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 2 Haushaltsgesetz 2015/2016 verpflichtet, dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Landtages zum Jahresabschluss 2016 über wesentliche Kenngrößen der bereinigten Gesamteinnahmen und -ausgaben, über den Stand der Verschuldung sowie über die Umsetzung der EU-Fonds zu berichten . Der entsprechende Bericht, der auch ausführliche Erklärungen zum Ergebnis des Haushaltsjahres enthalten wird, wird dem Ausschuss für Haushalt und Finanzen (AHF) zügig nach Vorliegen des Jahresabschlusses vorgelegt werden. Frage 1: Wie ist der Jahresabschluss 2016 im Land Brandenburg? zu Frage 1: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: Auf welche Höhe beläuft sich der Haushaltsüberschuss 2016 vor und nach Verrechnung der Rücklagenbildung? zu Frage 2: Der Saldo zwischen Einnahmen und Ausgaben nach dem vorläufigen Jahresabschluss vom 16. Januar 2017, der noch nicht die im Rahmen des Jahresabschlusses vorzunehmenden Rücklagenzuführungen enthält, beläuft sich auf 743,3 Mio. €. Nach ersten Schätzungen beläuft sich der danach verbleibende Überschuss auf ca. 360 Mio. €. Frage 3: Auf welche Ursachen gründet sich der positive Jahresabschluss sowohl auf der Einnahmeseite als auch auf der Ausgabenseite (bitte möglichst konkrete Angaben , wo Mehreinnahmen und wo Minderausgaben zu verzeichnen waren)? zu Frage 3: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Nach Vorliegen des Jahresabschlusses wird der AHF im Rahmen der gesetzlichen Berichterstattung informiert werden. Frage 4: Wie hoch waren im Gesamtjahr 2016 die Gesamtzuweisungen des Bundes an das Land Brandenburg im Rahmen der Flüchtlingsaufnahme, -integration und - rückführung (Bitte vollständige Angabe und Aufschlüsselung aller Zuweisungen und Entlastungen, die im Rahmen der Flüchtlingskrise umgesetzt worden sind)? zu Frage 4: Der Bund beteiligt sich über die Verteilung der Umsatzsteuer an den Kosten, die durch die Aufnahme, Unterbringung und Integration der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen. Unbeachtlich einer möglichen Änderung der Verteilung der Umsatzsteuer auf die Länder mit der zweiten Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2016 hat das Land Brandenburg im Jahr 2016 über die Umsatzsteuer 247,7 Mio. € für die genannten Zwecke vom Bund zugewiesen bekommen. Darin enthalten sind die als unterjährige Zahlungen erhaltenen Abschlagszahlungen im Rahmen der fallbezogenen Kostenbeteiligung in Höhe von 89,1 Mio. €, Erstattungsleistungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Höhe von 10,6 Mio. € und die Weitergabe der Mittel aus dem Wegfall des Betreuungsgelds in Höhe von 10,3 Mio. €. Außerdem enthalten sind die Mittel aus dem „Integrationskostenbeteiligungsgesetz “ vom 1. Dezember 2016, die über die Einfuhrumsatzsteuer im Dezember 2016 abgerechnet wurden. Hierunter fallen die Spitzabrechnung für den Zeitraum von Januar bis August 2016 in Höhe von 22,9 Mio. €, Abschlagszahlungen für den Zeitraum von September bis Dezember 2016 in Höhe von 54,3 Mio. € sowie die Integrationskostenpauschale in Höhe von 60,5 Mio. €. Frage 5: Welche weiteren Entlastungen und Zuweisungen des Bundes im Jahr 2016 haben zu welchen zusätzlichen Einnahmen bzw. geringeren Ausgaben des Landes geführt? zu Frage 5: Im Zusammenhang mit Zuweisungen des Bundes haben insbesondere zwei Faktoren zur Entlastung des Landeshaushalts beigetragen: Zum einen hat das Land 51,8 Mio. € überplanmäßige Einnahmen aus Regionalisierungsmitteln aufgrund der Verständigung der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vom 16. Juni 2016 zur Aufstockung der Mittel erhalten. Gleichzeitig wurden im Rahmen der Regionalisierungsmittel im ÖPNV 24,5 Mio. € weniger verausgabt als veranschlagt. Nicht verausgabte Einnahmen sind in späteren Jahren zweckgerecht zu verwenden. Zum zweiten fielen die Investitionsausgaben um 288,2 Mio. € geringer aus als veranschlagt (siehe hierzu auch die Antwort zu Frage 8), während gleichzeitig die Zuweisungen des Bundes und der EU für Investitionen nur um 223,4 Mio. € hinter dem Plan zurückblieben. Per Saldo ergab sich daraus eine Haushaltsentlastung um 64,7 Mio. €. Frage 6: Wie hoch waren die Gesamtausgaben des Landes im Jahr 2016 im Rahmen der Flüchtlingsaufnahme, -integration und –rückführung? (Bitte Aufschlüsselung nach folgenden Bereichen: a. Zentrale Ausländerbehörde ohne Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz b. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz c. Erstattung von Kosten für die Unterbringung und Sozialleistungen für ausländische Flüchtlinge und Aussiedler sowie nach § 108 SGB XII d. Unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche e. Leistungen zur Integration aus den jeweiligen Einzelplänen f. Sonstige Ausgaben im Rahmen der Flüchtlingsaufnahme,- integration und – rückführung) Frage 7: Wie hoch war der Ansatz der Gesamtausgaben des Landes 2016 im Rahmen der Flüchtlingsaufnahme, -integration und –rückführung? (Bitte ebenfalls aufgeschlüsselt nach den in Frage 6 aufgezählten Bereichen) zu den Fragen 6 und 7: zu a): Die Ausgaben der Zentralen Ausländerbehörde ohne Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz betrugen im Soll 24,5 Mio. € und nach dem vorläufigen Ist 27,7 Mio. €. zu b): Die Ausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lagen im Soll bei 42,8 Mio. € und nach dem vorläufigen Ist bei 57,5 Mio. €. zu c): Die Ausgaben für die Erstattung von Kosten für die Unterbringung, Sozialleistungen und Gesundheitsuntersuchungen für ausländische Flüchtlinge und Aussiedler sowie nach § 108 SGB XII lagen im Soll bei 404,3 Mio. € und nach dem vorläufigen Ist bei 294,9 Mio. € zu d): Die Kostenerstattungen an die Kommunen für die Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen nach SGB VIII betrugen sowohl nach dem Soll als auch nach dem vorläufigem Ist 75,0 Mio. €. zu e) und f): Für die Baumaßnahmen zur Erstaufnahme Flüchtlingsunterbringung sind 47,3 Mio. € veranschlagt worden. Nach dem vorläufigen Ist sind 46,3 Mio. € verausgabt worden. Die unter a) bis f) genannten Ausgaben decken 593,9 Mio. € von 657,0 Mio. € Sollausgaben für die Flüchtlingsaufnahme, -unterbringung und –integration ab. Eine vollständige Zusammenstellung zur Höhe des Mittelabflusses in Bezug auf die restlichen 63,1 Mio. € Sollausgaben liegt bislang nicht vor. Frage 8: Wie hoch waren die tatsächlichen Investitionsausgaben im Jahr 2016 im Vergleich zum Soll? Welche Bereiche sind für die Differenz zum Soll besonders ursächlich ? zu Frage 8: Die Investitionsausgaben (Hauptgruppen 7 und 8) betrugen nach dem vorläufigen Jahresabschluss im Soll insg. 1.360,1 Mio. € und im Ist 1.071,9 Mio. €. Deutliche Ansatzunterschreitungen gibt es u.a. im Bereich der GRW-Mittel, beim EFRE 2014-2020, beim ELER 2014-2020 sowie im Bereich der Haftungsfreistellun- gen für Altlastenbeseitigungen. Für tiefergehende Informationen wird auf den in der Vorbemerkung angekündigten Bericht verwiesen. Frage 9: Auf welche Höhe beläuft sich die Allgemeine Rücklage nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016? Frage 10: Wird die Landesregierung gemäß der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag , dass, wenn die Schwankungsrücklage zehn Prozent des Gesamthaushaltes beträgt, darüber hinausgehende Überschüsse zur Hälfte zur Schuldentilgung genutzt werden, die bereits angekündigte Schuldentilgung von 120 Mio. Euro entsprechend erhöhen? zu den Fragen 9 und 10: Entsprechend der Festlegung im Koalitionsvertrag ist geplant , die Hälfte des Überschusses zur Schuldentilgung und die andere Hälfte zur Zuführung an die allgemeine Rücklage zu verwenden. Nach dieser Planung und unter Berücksichtigung der in der Antwort zu Frage 2 genannten Schätzung bezüglich des Jahresüberschusses werden voraussichtlich auf beide Verwendungen jeweils ca. 180 Mio. € entfallen. Dementsprechend würde sich der Bestand der allgemeinen Rücklage nach Abschluss des Haushaltsjahres 2016 auf etwas mehr als 1,3 Mrd. € belaufen.