Datum des Eingangs: 11.02.2015 / Ausgegeben: 16.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/604 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 164 des Abgeordneten Steven Bretz der CDU-Fraktion Drucksache 6/376 Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Bergschäden Wortlaut der Kleinen Anfrage 164 vom 08.01.2015: Für die von den Auswirkungen des Braunkohlenbergbaus in Brandenburg betroffe- nen Bürgerinnen und Bürger ist es häufig schwierig, den Beweis für einen Bergscha- den an ihrem Eigentum zu erbringen. Dies kann zu teilweise langwierigen und kos- tenintensiven rechtlichen Auseinandersetzungen führen und stört den Rechtsfrieden in den betroffenen Gemeinden erheblich. Eine Möglichkeit, derartige Prozesse zu vereinfachen und die hohen Rechtsverfolgungskosten für beide Seiten zu vermeiden, ist die Einrichtung einer Schlichtungsstelle. Bergschadensbetroffene können sich an die Schlichtungsstelle wenden, wenn sie mit dem Ergebnis des direkten Einigungs- versuchs mit dem Bergbauunternehmen nicht einverstanden sind. Mit dem Land- tagsbeschluss - Drucksache 5/7410 [ND]-B vom Juni 2013 wurde das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten aufgefordert, zu prüfen, ob und wie im Rah- men vorhandener Institutionen Verfahren zur Schlichtung strittiger Bergschadensan- meldungen installiert werden können. In der 92. Plenarsitzung der 5. Wahlperiode am 3. April 2014 hat der damalige Minister für Wirtschaft und Europaangelegenhei- ten angekündigt, dass diese Schlichtungsstelle jetzt eingerichtet werde. Auf eine mündliche Anfrage in der 3. Sitzung des Brandenburger Landtages in der 6. Wahlpe- riode am 19. November 2014 hin erläuterte der Minister für Wirtschaft und Energie Albrecht Gerber, dass aus seiner Sicht noch Fragen offen geblieben seien, um die Schlichtungsstelle einrichten zu können. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Fragen konnten seit der erstmaligen Ankündigung durch die Landesregierung im November 2013 zur Einrichtung einer Schiedsstelle für Bergschadensbe- troffene bereits geklärt werden? Welche Fragen sind aus Sicht des Ministers für Wirtschaft und Energie noch offen geblieben? 2. Der damalige Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten hat bereits im November 2013 die Einrichtung einer entsprechenden Schlichtungsstelle angekündigt . Wie erklärt sich die Verzögerung? 3. Wann wird die Schlichtungsstelle für Bergschadensbetroffene eingerichtet? 4. Auf welcher rechtlichen und organisatorischen Grundlage soll die Schlichtungsstelle eingerichtet werden? 5. Wie wird diese Schlichtungsstelle finanziert? 6. Wie wird das Schlichtungsverfahren inhaltlich gestaltet, um eine effiziente und transparente Arbeitsweise zu gewährleisten? 7. Welche Vorschläge für die Besetzung und Auswahlkriterien für das Schlichtungsgremium wurden bisher erarbeitet? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Fragen konnten seit der erstmaligen Ankündigung durch die Landesregie- rung im November 2013 zur Einrichtung einer Schiedsstelle für Bergschadensbe- troffene bereits geklärt werden? Welche Fragen sind aus Sicht des Ministers für Wirtschaft und Energie noch offen geblieben? Frage 2: Der damalige Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten hat bereits im No- vember 2013 die Einrichtung einer entsprechenden Schlichtungsstelle angekündigt. Wie erklärt sich die Verzögerung? Frage 3: Wann wird die Schlichtungsstelle für Bergschadensbetroffene eingerichtet? zu Frage 1 bis 3: Grundlage für die Einrichtung einer Schlichtungsstelle ist nach wie vor das Konzept, das dem Ausschuss für Wirtschaft des Landtages mit dem Prüfbericht des Ministeri- ums für Wirtschaft und Europaangelegenheiten (MWE) vom 17.12.2013 entspre- chend dem Beschluss des Landtags vom 05.06.2013, DS 5/7410 (ND)-B, zugeleitet wurde. Die darin benannten organisatorischen Voraussetzungen für die Arbeit einer Schlichtungsstelle wurden geschaffen: Es steht ein Schlichter mit Befähigung zum Richteramt zur Verfügung. Die Ansiedlung der Geschäftsstelle bei der IHK Cottbus ist vorbereitet; die Unabhängigkeit vom übrigen Geschäft wird gewährleistet. Der Fi- nanzierungsanteil des Landes ist im Entwurf für den Doppelhaushalt 2015/2016 ent- halten. Bislang nicht geklärt werden konnte die Mitwirkung der LMBV an einem Schlich- tungsverfahren. Dazu laufen Gespräche sowohl mit den Vertretern des Bundes als Eigentümer der LMBV als auch mit den Vertretern der Länder Sachsen, Sachsen- Anhalt und Thüringen, die gemeinsam mit dem Bund und Brandenburg über die Mit- telverwendung der LMBV aus dem Bund-Länder-Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in der Lausitz und in Mitteldeutschland ent- scheiden. Dem Sinn und Zweck eines Schlichtungsverfahrens würde eine unterschiedliche Be- handlung der potenziell von Bergschäden aus dem Braunkohlenbergbau Betroffenen zuwider laufen. Denn im Falle des Einwirkungsbereichs des aktiven Bergbaus von Vattenfall könnte ein Betroffener eine Überprüfung der Unternehmensentscheidung durch ein unabhängiges Schlichtungsgremium beantragen, im Falle des Einwir- kungsbereichs des Sanierungsbergbaus der LMBV bliebe einem Betroffenen zur Überprüfung der Unternehmensentscheidung dagegen nur der Rechtsweg durch die Gerichte. Es wird daher nach einer Lösung für die LMBV-Thematik gesucht. Die Landesregierung ist bestrebt, dass die Schlichtungsstelle ihre Arbeit so schnell wie möglich aufnimmt. Ein genauer Termin kann jedoch noch nicht benannt werden. Frage 4: Auf welcher rechtlichen und organisatorischen Grundlage soll die Schlichtungsstelle eingerichtet werden? zu Frage 4: Die Einrichtung einer Schlichtungsstelle ist eine freiwillige Aufgabe der Landesre- gierung und leitet sich aus dem Beschluss des Landtages Brandenburg „Bundes- ratsinitiative zur Beweislastumkehr für Bergschadensregelung bei Tagebaube- troffenen im Bundesbergrecht“ vom 05.06.2013, DS 5/7410(ND)-B, her. Zur organi- satorischen Struktur siehe Prüfbericht des MWE an den Ausschuss für Wirtschaft des Landtages Brandenburg vom 17.12.2013. Frage 5: Wie wird diese Schlichtungsstelle finanziert? zu Frage 5: Die Schlichtungsstelle soll gemeinsam durch das Land Brandenburg und die Berg- bauunternehmen finanziert werden. Näheres siehe Prüfbericht des MWE an den Ausschuss für Wirtschaft des Landtages Brandenburg vom 17.12.2013. Frage 6: Wie wird das Schlichtungsverfahren inhaltlich gestaltet, um eine effiziente und trans- parente Arbeitsweise zu gewährleisten? zu Frage 6: Das Verwaltungsverfahrensgesetz und das Bundesberggesetz enthalten keine Rege- lungen zur Streitschlichtung. Die inhaltliche Gestaltung des Schlichtungsverfahrens soll sich an vorhandenen spezialgesetzlichen Vorschriften zu Schlichtungsstellen (z. B. Versicherungsvertragsgesetz, Unterlassungsklagengesetz, Energiewirtschaftsge- setz) orientieren. Die Anforderungen an die Gestaltung des Schlichtungsverfahrens werden in der Schlichtungsordnung festgelegt, welche den Parteien sowie dem Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg rechtzeitig vor Aufnahme der Tä- tigkeit der Schlichtungsstelle vorgelegt werden soll. Frage 7: Welche Vorschläge für die Besetzung und Auswahlkriterien für das Schlichtungs- gremium wurden bisher erarbeitet? zu Frage 7: Die Vorschläge wurden im Prüfbericht des MWE an den Ausschuss für Wirtschaft des Landtages Brandenburg vom 17.12.2013 dargelegt.