Datum des Eingangs: 12.02.2015 / Ausgegeben: 17.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/605 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 196 der Abgeordneten Anita Tack der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/453 Zukünftige Nutzung der Biosphäre Potsdam unter Beteiligung des Landes Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 196 vom 20.01.2015: Für die Biosphäre in der Landeshauptstadt Potsdam, die für die BUGA 2001 errichtet wurde läuft die Fördermittelbindung am 30.9.2017 aus. Für die künftige Nutzung müssen Entscheidungen getroffen werden, da die Biosphäre gegenwärtig defizitär betrieben wird. Verkaufsbemühungen scheiterten bisher. Kürzlich hat die Landeshauptstadt Ergebnisse einer Machbarkeitsuntersuchung zur Zukunft der Halle vorgestellt , die eine mögliche Landesbeteiligung bisher nicht vorsehen. Gleichzeitig hat die Landesregierung ihr hohes Interesse an einer dauerhaften wirtschaftlich tragfähigen Nutzung des Gebäudes bekundet (DS 6/347, Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 73). Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Unter welchen Bedingungen ist die Landesregierung zu einer Übernahme oder finanziellen Beteiligung an einer zukünftigen Nutzung der Biosphäre Potsdam bereit ? 2. Geht die Landesregierung ausschließlich von einer gewerblichen Nutzung aus, oder ist auch eine Nutzung als gemeinsame Einrichtung von Landeshauptstadt und Land oder als Landeseinrichtung denkbar? 3. Wäre ein „Bildungszentrum des Landes Brandenburg für nachhaltige Entwick- lung“ eine Option, die ausgestaltungsfähig ist? 4. Welche Fördermöglichkeiten könnten für solch ein Projekt zur Anwendung kommen ? 5. Welche Voraussetzungen müssten seitens der Landeshauptstadt und seitens des Landes Brandenburg geschaffen werden, um eine solche Option möglich werden zu lassen? 6. Hat der Oberbürgermeister bzw. die Wirtschaftsförderung der Stadt Potsdam in- zwischen die Landesregierung in städtische Arbeitsgruppe zur Zukunft der Biosphäre einbezogen? 7. Wenn ja, welche Ergebnisse bzw. Erkenntnisse sind der Landesregierung be- kannt? 8. Gibt es Vorschläge und Initiativen, die die Landesregierung unterstützen wird? Im Namen der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Unter welchen Bedingungen ist die Landesregierung zu einer Übernahme oder finanziellen Beteiligung an einer zukünftigen Nutzung der Biosphäre Potsdam bereit? zu Frage 1: Die finanzielle Beteiligung des Landes an privatrechtlichen Unternehmen erfolgt nach den Maßgaben der LHO. Gemäß § 65 Abs. 1 LHO soll sich das Land an der Gründung eines Unternehmens in einer Rechtsform des privaten Rechts oder an einem bestehenden Unternehmen in einer solchen Rechtsform nur beteiligen, wenn: 1. ein wichtiges Interesse des Landes vorliegt und sich der vom Land angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt, 2. die Einzahlungsverpflichtung des Landes auf einen bestimmten Betrag begrenzt ist, 3. das Land einen angemessenen Einfluss, insbesondere im Aufsichtsrat oder in einem entsprechenden Überwachungsorgan erhält, 4. gewährleistet ist, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht, soweit nicht weitergehende gesetzliche Vorschriften gelten oder andere gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuchs für große Kapitalgesellschaften aufgestellt und geprüft werden. Frage 2: Geht die Landesregierung ausschließlich von einer gewerblichen Nutzung aus, oder ist auch eine Nutzung als gemeinsame Einrichtung von Landeshauptstadt und Land oder als Landeseinrichtung denkbar? zu Frage 2: Die Frage der Nutzungsmöglichkeiten des Gebäudes nach Auslaufen der Zweckbindung am 30.09.2017 liegt in der alleinigen Verantwortung der Stadt Potsdam. Es bestehen keine Festlegungen der Landesregierung zur Nutzung der Biosphäre nach dem 30.09.2017. Frage 3: Wäre ein „Bildungszentrum des Landes Brandenburg für nachhaltige Entwicklung“ eine Option, die ausgestaltungsfähig ist? Frage 4: Welche Fördermöglichkeiten könnten für solch ein Projekt zur Anwendung kommen? Frage 5: Welche Voraussetzungen müssten seitens der Landeshauptstadt und seitens des Landes Brandenburg geschaffen werden, um eine solche Option möglich werden zu lassen? zu den Fragen 3, 4 und 5: Die Landesregierung begrüßt Vorhaben der Bildung, die einer nachhaltigen Entwicklung dienen. Mit der Frage der Realisierung eines „Bildungszentrums des Landes Brandenburg für nachhaltige Entwicklung“ hat sie sich bisher nicht befasst. Zu dem Konzept liegen ihr keine näheren Informationen vor. Aussagen über die Realisierungsmöglichkeiten eines solchen Vorhabens sind daher gegenwärtig nicht möglich. Frage 6 : Hat der Oberbürgermeister bzw. die Wirtschaftsförderung der Stadt Potsdam inzwischen die Landesregierung in städtische Arbeitsgruppe zur Zukunft der Biosphäre einbezogen? Frage 7: Wenn ja, welche Ergebnisse bzw. Erkenntnisse sind der Landesregierung bekannt? zu den Fragen 6 und 7: Nein. Frage 8: Gibt es Vorschläge und Initiativen, die die Landesregierung unterstützen wird? zu Frage 8: Siehe Antwort zu Frage 2.