Datum des Eingangs: 17.02.2017 / Ausgegeben: 22.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6050 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2402 der Abgeordneten Britta Müller der SPD-Fraktion Drucksache 6/5903 Umsetzung des Präventionsgesetzes in Brandenburg - Stand zum Abschluss der Landesrahmenvereinbarung Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Mit seinem Beschluss vom 14.Juli 2016 hat der Landtag die Landesregierung aufgefordert, auf Basis der Bundesrahmenempfehlungen zum Präventionsgesetz bei den Verbänden der Krankenkassen darauf hinzuwirken , dass zeitnah eine Landesrahmenvereinbarung erarbeitet und in Kraft gesetzt wird (D 6/4501-B). Auf Nachfragen im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familien am 14.09.16 und 12.10.16 wurde der Abschluss der Vereinbarung und die abschließende Kabinettsbefassung für Dezember 2016 angekündigt. Trotz schwieriger und langwieriger bundes- und länderspezifischer Prozesse und Abstimmungen zur konkreten Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen konnten Länder wie Hessen (01.04.2016 Abschluss) und Thüringen (07.04.2016) bereits frühzeitig ihrer Landesrahmenvereinbarungen abschließen. Frage 1: Wann ist mit dem Abschluss der Landesrahmenvereinbarung und der Verabschiedung durch das Kabinett zu rechnen? zu Frage 1: Die gemeinsame Unterzeichnung der Landesrahmenvereinbarung durch die Vertragspartner ist für den 14. März 2017 vorgesehen. Der abgestimmte Entwurf der Landesrahmenvereinbarung wird vor der Unterzeichnung dem Kabinett als Besprechungsunterlage zugeleitet. Eine formale Verabschiedung durch das Kabinett ist nicht erforderlich und auch nicht vorgesehen. Frage 2: Welche Ursachen liegen der Langwierigkeit zu Grunde? zu Frage 2: Ein Entwurf für eine Landesrahmenvereinbarung konnte zwischen den Krankenkassen und dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, welches für die beteiligten Ressorts der Landesregierung koordinierte, im Herbst 2016 abgestimmt werden. Die Krankenkassen haben sodann planmäßig jene Institutionen beteiligt, die nach dem Präventionsgesetz der Landesrahmenvereinbarung beitreten können. Das sind die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesagentur für Arbeit. Nach Auskunft der Krankenkassen hat dieses Beteiligungsverfahren einige Zeit in Anspruch genommen. Ein unmittelbarer Zeitdruck bestand nicht, deshalb konnten die Krankenkassen den von den Beitrittsberechtigten erbetenen und benötigten Zeitrahmen für diesen Konsultationsprozess einräumen. Frage 3: Welche Länder, außer den oben genannten, haben bereits eine Landesrahmenvereinbarung abgeschlossen? Und zu welchem Zeitpunkt? zu Frage 3: Soweit der Landesregierung die Informationen vorliegen, wurden in folgenden Bundesländern die Landesrahmenvereinbarungen zum Präventionsgesetz unterzeichnet: Bundesland Zeitpunkt Hessen 01.04.2016 Thüringen 07.04.2016 Sachsen 01.06.2016 Rheinland-Pfalz 21.07.2016 Niedersachsen 03.08.2016 Nordrhein-Westfalen 26.08.2016 Hamburg 08.09.2016 Baden-Württemberg 19.10.2016 Sachsen-Anhalt 23.11.2016 Mecklenburg-Vorpommern 16.01.2017 Bremen 17.01.2017