Datum des Eingangs: 17.02.2017 / Ausgegeben: 22.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6051 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2404 der Abgeordneten Christina Schade und Birgit Bessin der AfD-Fraktion Drucksache 6/5906 Arbeitsförderprogramme für Flüchtlinge und Migranten Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Förderprogramme für die Ausbildung- und Arbeitsplatzförderung von Bund, Land und Kommunen stehen Arbeitgebern für die Einstellung von Migranten und Flüchtlingen zur Verfügung und welche Bildungsträger führen sie durch? Frage 2: Gibt es eine unterschiedliche Behandlung der Migranten und Flüchtlinge bei der Förderung je nach Status (anerkannt, geduldet)? zu den Fragen 1 und 2: Beide Fragen stehen in einem engen inhaltlichen Zusammenhang und werden deshalb zusammenhängend beantwortet. Bei der Arbeitsförderung ist zunächst zwischen Bürgern der Europäischen Union (EU), Zuwanderern aus Drittstaaten und Flüchtlingen zu unterscheiden. EU-Bürgern und Zuwanderern aus Drittstaaten mit Arbeitserlaubnis stehen zum Teil nach längeren Voraufenthaltszeiten weitgehend die Förderungen der Jobcenter und Arbeitsagenturen, wie sie auch für deutsche Staatsangehörige gelten, offen. Der Zugang von Flüchtlingen zum Arbeitsmarkt wurde zwar sukzessive in den letzten Jahren liberalisiert, nach wie vor gelten aber unterschiedliche Regelungen nach Status, Herkunftsland und Voraufenthaltszeit . Beim Status wird unterschieden zwischen Aufenthaltsgestattung, Duldung und diversen Aufenthaltstiteln. Herkunftsländer werden unterschieden in „sichere Herkunftsländer “, Herkunftsländer „mit guter Bleibeperspektive“ und allen übrigen Herkunftsländern . „Sichere Herkunftsländer“ sind Albanien, Bos-nien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Montenegro, Senegal und Serbien. Flüchtlinge aus diesen Herkunftsländern sind grundsätzlich von allen Unterstützungsleistungen ausgeschlossen . Als Herkunftsländer „mit guter Bleibeperspektive“ gelten Syrien, Eritrea, Irak, Iran und Somalia. Flüchtlinge aus diesen Herkunftsländern können am Integrationskurs teilnehmen. Ihnen stehen bei der Ausbildungsförderung z.B. die Instrumente Berufsausbildungsbeihilfe (§ 56 SGB III), Berufsvorbereitung (§ 51 SGB III) Ausbildungsbegleitende Hilfen (§75 SGB III), Assistierte Ausbildung (§ 130 SGB III) offen. Flüchtlinge aus allen anderen Herkunftsstaaten, darunter Afghanistan und Pakistan, haben eine „mittlere Bleibeperspektive“. Der Zugang zu Unterstützungsleistungen hängt für sie vom jeweiligen Status und der Voraufenthaltszeit ab. Die Schwerpunkte der Förderungen für Betriebe bei der Einstellung von Flüchtlingen liegen zum einen bei Unterstützungsleistungen, Beratung und Begleitung in der komplexen rechtlichen Materie, im Aufbau von Unternehmensnetzwerken und Erfahrungsaustauschen sowie zum anderen in der Kooperation bei der Feststellung der von den Flüchtlingen mitgebrachten Kompetenzen, der Anerkennung von Abschlüssen und der Weiterentwicklung der vorhandenen Kompetenzen durch Qualifizierungsmaßnahmen. So gibt es z.B. vom Bundeswirtschaftsministerium die Willkommenslotsen, im Netzwerk Integration durch Qualifizierung im MASGF ein Teilprojekt, was sich direkt an Unternehmen richtet, mit der „Betrieblichen Begleitagentur“ ein gemeinsames landesweites Projekt des Arbeits- und Wirtschaftsministeriums und mit dem Projekt „WIN“ (Welcome Integration Network) eine Initiative der Industrie- und Handelskammer Potsdam. Bei Förderungen von Bildungsträgern richtet sich das Angebot nach den jeweiligen Förderbedingungen des Fördermittelgebers. Angebote können an eine Zulassung des Träger geknüpft sein (z.B. Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge) bzw. an die Zulassung der Maßnahmen und Ausschreibungsbedingungen durch das Jobcenter oder die Bundesagentur für Arbeit. Die Bundesagentur für Arbeit hat eine Informationsbroschüre für Arbeitgeber „Potenziale nutzen - geflüchtete Menschen beschäftigen“ mit wichtigen Regelungen und weiterführenden Hinweisen zur Beschäftigung von Flüchtlingen veröffentlicht. Sie ist auf der Website der Bundesagentur für Arbeit erhältlich (link:https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Presse/Presseinformationen/So nstiges/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI772491).