Datum des Eingangs: 20.02.2017 / Ausgegeben: 27.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6054 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2350 der Abgeordneten Marie Luise von Halem der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/5738 Ressourceneinsatz für die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Die Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrern ist der Schlüssel zu dauerhaft motivierten und bestens qualifizierten Fachkräften an unseren Schulen. Weiterbildung, regelmäßige Supervisionsangebote und Maßnahmen der Organisationsentwicklung im Kollegium sind unentbehrlich für die Qualität. Die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften soll die Leistungsfähigkeit der Schulen und ihre Entwicklung sichern, sowie das Lehrpersonal bei ihrer Aufgabenerfüllung unterstützen. Dabei werden die Qualifikationen und Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer erweitert, vertieft und aktualisiert. Es sind die Lehrerinnen und Lehrer, die neben dem täglichen Unterricht auch die Reformen in der Bildung umsetzen müssen. Aber gute Lehrkräfte fallen nicht vom Himmel ins Klassenzimmer, sondern sind das Ergebnis gezielter Bildungspolitik. Für die Fort- und Weiterbildung des Lehrpersonals stehen folgende Programme bereit: das BUS-System, die sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen (SpFB), Mittel für die Aus- und Fortbildung der Bediensteten in der Titelgruppe 90 im Kapitel 05020 des Haushaltsplanes , die Mittel für die Umsetzung des TV-Umbaus, Mittel aus dem ESF sowie Mittel aus dem Haushalt des LISUM. 1. Sind in der Vorbemerkung alle relevanten Programme für die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften genannt? Wenn nein, welche fehlen? Vorbemerkung: Die Landesregierung teilt die Auffassung der Fragestellerin im Hinblick auf die Bedeutung der Fort- und Weiterbildung als wesentliche Professionalisierungskomponente der Lehrkräftebildung. Der Aufbau des Beratungs- und Unterstützungssystems für Schule und Schulaufsicht (BUSS) sowie dessen zeitgemäße Neuausrichtung ab dem Jahr 2012, die Erarbeitung einer Verwaltungsvorschrift zur Lehrkräftefortbildung und verschiedene neue Formate bei der Qualifizierung von Lehrkräften und auch schulischen Führungskräften zeugen vom gewachsenen Stellenwert der Fort- und Weiterbildung und deren Innovationsfähigkeit. zu Frage 1: Im Kontext der Professionalisierung von Lehrkräften gibt es ein klar strukturiertes System zur Beratung sowie Fort- und Weiterbildung, das durch ver- schiedene Akteure realisiert wird (siehe Anlage 1). Es wird deutlich, dass der Begriff des BUSS nicht nur auf die regionalen BUSS-Agenturen reduziert werden kann, sondern deutlich größer zu fassen ist. Da die Ergebnisse der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte nur in einem sich wandelnden Gesamtsystem Schule eine entsprechende Nachhaltigkeit erbringen werden, ist es der Landesregierung wichtig, die Unterrichtsentwicklung als wesentlichen Teil von Schulentwicklung und Schulentwicklung als wichtigen Katalysator für die Unterrichtsentwicklung zu verstehen. Innerhalb der Fort- und Weiterbildungsplanung werden auf der Grundlage der bildungspolitischen Schwerpunktsetzung der Landesregierung (aktuell z.B. Implementierung des neuen RLP, Deutsch als Zweitsprache, Gemeinsames Lernen…) selbstverständlich temporäre Akzentuierungen vorgenommen, die in der Regel mit den grundsätzlich zur Verfügung stehenden Ressourcen realisiert werden. Die in der Fragestellung als „Programme“ bezeichneten Darstellungen stellen eine Vermischung von Qualifizierungssystemen und Ressourcen dar. Auf eine Darstellung wird an dieser Stelle verzichtet , da im Fragenkomplex 2 bis 5 darauf eingegangen wird. Frage 2: Wie stellt sich der Ressourceneinsatz für die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften konkret dar? (Bitte ab dem Haushaltsjahr 2012 nach den in der Vorbemerkung genannten und unter 1. ergänzten genannten Programmen aufschlüsseln.) Frage 3: Welche Programme werden in Form von wie vielen Stellen erbracht und bei welchen Programmen stehen Gelder in welcher Höhe zum Abruf zur Verfügung? Welche „Sonderprogramme“ in der Fort- und Weiterbildung (z.B. Einführung neuer RLP oder Inklusion) gab es seit dem Haushaltsjahr 2011 in welcher Höhe? (Bitte ab dem Haushaltsjahr 2011 nach den in der Vorbemerkung genannten und unter 1. ergänzten genannten Programmen aufschlüsseln.) Frage 4: Wie, warum und wofür hat sich der Gesamtressourceneinsatz seit dem Haushaltsjahr 2011 verändert? Frage 5:Wie hat sich der Mittelabruf der Mittel für die Fort- und Weiterbildungsprogramme seit dem Haushaltsjahr 2011 entwickelt? Wie bewertet die Landesregierung diese Entwicklung? zu Fragen 2 bis 5: Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs und dazu notwendiger Erläuterungen werden die Fragen 2 bis 5 als Komplex beantwortet. Für die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften stehen gemäß Haushaltsplan Ressourcen in unterschiedlichen Titeln zur Verfügung. Der jährliche Ansatz im Haushaltsplan ab dem Haushaltsjahr 2012 und die jeweilige Auslastung nach Titeln sind in Anlage 2 dargestellt . Die Darstellung folgt der Zuordnung zu Trägern der Fortbildung bzw. zu den für Fortbildung zuständigen Stellen. Es erfolgt keine Ressourcenaufteilung nach „Sonderprogrammen “. Der Titel 05 140/525 10 (Aus- und Fortbildung) steht dem LISUM für die Durchführung von Fortbildungen zur Verfügung, die anhand von Zielvereinbarungen umgesetzt werden. Die Zielgruppen des LISUM sind in erster Linie Schulberaterinnen und -berater und schulische Führungskräfte. Die Lehrkräfte werden im Rahmen einzelner Fachtagungen und Fortbildungsreihen qualifiziert. Da das LISUM ein Landesinstitut für Berlin und Brandenburg ist, stehen die Fortbildungsveranstaltungen dem Teilnehmerkreis beider Länder offen. Daher lassen sich sowohl der Mitteleinsatz wie auch die Teilnehmerzahlen (s. auch Frage 7) nicht nach Berlin und Brandenburg differenzieren . Der Mitteleinsatz in diesem Bereich war über die Jahre relativ konstant und orientierte sich an den jeweiligen bildungspolitischen Schwerpunkten. Das LISUM verfügt über 83 Stellen Stammpersonal und wird mit 70 VZE für Hinzuziehungen (anteilig durch Berlin und Brandenburg) unterstützt. Aufgrund der Zuständigkeit für beide Länder und der Vielfältigkeit der Aufgaben lassen sich die Anteile, die ausschließlich auf die Fortbildung entfallen, nicht bestimmen. Der Titel 05 020/525 90 (Aus- und Fortbildung der Bediensteten) wird durch das MBJS bewirtschaftet und aus diesem anteilig Mittel an die staatlichen Schulämter, Organisationseinheiten des Hauses und an das LISUM übertragen. Dieser Titel steht nicht ausschließlich für die Lehrkräftefortbildung zur Verfügung. Die Anlage 2 bildet den Ressourceneinsatz für die Lehrkräfte ab (Fortbildung z.B. für MBJS-Bedienstete und Schulaufsicht wurde nicht berücksichtigt). Beim Landesinstitut für Lehrerbildung (LaLeb, bis 10/2014 eigenständig, dann Abteilung des Landesschulamtes, ab 10/2015 Organisationseinheit des MBJS) werden Mittel für die in der Lehrerausbildung Beschäftigten (i.d.R. Haupt- und Fachseminarleiter, Ausbildungslehrkräfte) sowie für die sich in der Ausbildung befindlichen angehenden Lehrkräfte eingesetzt. Dem LISUM werden Mittel für zusätzliche Projekte, die nicht im Haushaltsplan des LISUM enthalten sind, aus diesem Titel übertragen. Ab dem Haushaltsjahr 2012 wurden im Zuge der Umsetzung des „behindertenpolitischen Maßnahmepaketes für das Land Brandenburg“1 und durch die jeweiligen Kabinettbeschlüsse zum Haushalt zusätzliche Mittel für die Inklusion zur Verfügung gestellt und schwerpunktmäßig für die Begleitung der am Pilotprojekt „Inklusive Grundschule “ teilnehmenden Schulen und Maßnahmen für den Umgang mit Heterogenität eingesetzt (MBJS, LISUM, BUSS). Die zunehmend stärkere Nutzung der Mittel aus dem Titel resultiert aus der Durchführung begleitender Maßnahmen zur Einführung des neuen Rahmenlehrplans. Dabei erweisen sich die für ca. 1.000 Lehrkräfte durchzuführenden kumulativen Fortbildungsreihen der neuen Fächer Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften als besonders kostenintensiv. Das BUSS-System erhält 109 VZE für Schulberaterinnen und -berater für die Fortbildungs - und Beratungstätigkeit für die Lehrkräfte, Schulen und Schulaufsicht. Die sonderpädagogischen Förder- und Beratungsstellen werden mit 79 VZE unterstützt, ihre Tätigkeit ist nur zu einem geringen Teil auf Fortbildung ausgerichtet. Der Titel 05 020/685 90 steht für Lehrkräftefortbildungen externer Träger zur Verfügung , die inhaltlich oder organisatorisch nicht durch staatliche Stellen durchgeführt werden können. Mit Beginn der neuen Förderperiode 2014 wurde auf den Einsatz von Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds verzichtet, und Projekte wurden stattdessen aus dem Haushalt des MBJS finanziert. Der Ressourceneinsatz ist abhängig vom Abruf durch die Träger der Angebote und hat sich insbesondere durch die überwiegende Finanzierung des Projekts „Belcantare“ durch das MBJS erhöht. Der Verein „Demokratie und Integration Brandenburg e.V.“ (Geschäftsbereich RAA) wird aus dem Titel 05 300/684 65 (Zuschüsse an freie Träger) und mit 6,81 VZE für „Schulbegleitende Arbeit der RAA-Niederlassungen in Brandenburg“ gefördert. Diese Ressourcen werden für die Fortbildung und Beratung von Schulen und Lehrkräften zu den Themenbereichen „Demokratie“, „Gewaltprävention“, „Integration“ und „interkulturelle Schule“ eingesetzt. Seit 2010 wurden auf der Grundlage des Tarifvertrages über Maßnahmen zur Begleitung des Umbaus der Landesverwaltung (TV-Umbau)2 und seiner Übertragung auf Lehrkräfte Mittel für die Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften bereitgestellt. Diese 1 http://www.masgf.brandenburg.de/media_fast/4055/Behindertenpolitisches_Ma%C3%9Fnahmenpaket_schwer_bfPDF_abA7 .pdf, Dezember 2011 2 http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/tvumbau2009a wurden fast ausschließlich für weiterbildende Studiengänge genutzt, die sich in erster Linie am Bedarf an Lehrkräften mit sonderpädagogischer Qualifizierung orientierten. Im vergangenen Jahr wurden auch Studiengänge für Sport (Primarstufe) und Sozialpädagogik (berufliche Schulen) aufgelegt. Durch den steigenden Bedarf und die zunehmende Akzeptanz der Studiengänge hat sich der Mitteleinsatz erhöht. Frage 6: Wo können sich Lehrkräfte oder Schulen über für sie geeignete Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen informieren? Wie können sie die einzelnen Fort- und Weiterbildungsprogramme wo beantragen? zu Frage 6: Die Hauptinformationsquelle ist der Bildungsserver Berlin-Brandenburg, im Besonderen das FortbildungsNetz. Dort erhält die Lehrkraft vielfältige Informationen und Angebote zur Fortbildung und grundlegende Informationen zu Weiterbildung . Darüber hinaus werden Angebote zu staatlichen Lehrkräftefortbildungen und besonders zu bewerbende Veranstaltungen externer Anbieter auch über die Newsletter der BUSS-Agenturen kommuniziert. Diese erscheinen je Schulamtsbereich monatlich im Voraus und werden allen Schulen in öffentlicher und freier Trägerschaft per E-Mail zugesandt. Auch die Internetseiten des MBJS, des LISUM und der staatlichen Schulämter halten Informationen zu Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Lehrkräfte bereit. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich von den Beraterinnen und Beratern des BUSS und auch von der Schulleitung zu geeigneten Maßnahmen beraten zu lassen. Um an einer Fortbildung teilnehmen zu können, stellt die Lehrkraft entsprechend der VV-Lehrkräftefortbildung (VV-LKFB)3 in jedem Fall mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim regional zuständigen staatlichen Schulamt einen Antrag auf Teilnahme an einem Fortbildungsangebot. Der Antrag ist im Fortbildungs Netz wie auch in der Formularsammlung der staatlichen Schulämter verfügbar. Nach erfolgter Genehmigung des Antrages ist eine separate Anmeldung beim Veranstalter notwendig. Dies erfolgt bei staatlichen Fortbildungen über das Fortbildungs Netz, bei Fortbildungen externer Anbieter ist der Hinweis im Angebotstext zu beachten. Die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen erfolgt in der Regel im privaten bzw. persönlichen Interesse. Die Bewerbungs- und Zulassungsmodalitäten werden durch die jeweils geltende (Studien-) Ordnung beschrieben. Sofern sich die Weiterbildung an einem konkreten Bedarf orientiert und im Auftrag des MBJS durchgeführt wird, erfolgten die Bewerbung und Auswahl der Teilnehmer über das staatliche Schulamt und wird an das MBJS zur Meldung an den Weiterbildungsträger übermittelt. Die Teilnahme im Auftrag des MBJS ist mit der Erstattung der Studiengebühren und der Gewährung von Anrechnungsstunden verbunden. Frage 7: Gibt es Statistiken über den Anteil der Lehrkräfte, die an Fort- und Weiterbildungen teilnehmen? Wenn ja wie sehen diese aus? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 7: Zu den wesentlichen Aufgaben der Schulleitung bzw. der Schulleiterin/ des Schulleiters gehört es, gemäß §§ 70, 71 BbgSchulG4, die Qualität von Unterricht und Erziehung zu sichern. Die Professionalisierung der Lehrkräfte kann dazu einen wesentlichen Beitrag leisten. Die Schulleitungen artikulieren gegenüber den regionalen BUSS-Agenturen, nach entsprechender Beratung und Beschlussfassung der Konferenz der Lehrkräfte entsprechend den Zielstellungen des Schulprogramms, den http://bravors.brandenburg.de/verwaltungsvorschriften/vvlkfb http://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgschulg_2016 Fortbildungsbedarf des Gesamtkollegiums und erfassen, meist auf der Grundlage von Fachkonferenzbeschlüssen, die Fortbildungsbedarfe einzelner Lehrkräfte. Auf der Basis dieser Beschlüsse und des in Abschnitt 1 Punkt 5 VV-LKFB beschriebenen Verfahrens hat die Schulleitung somit stets einen detaillierten Überblick über die Fortbildungsaktivitäten der Lehrkräfte. Diese werden sowohl im Rahmen von Schulvisitationen als auch von der regionalen Schulaufsicht thematisiert. Statistiken im Sinne der Fragestellerin liegen somit ausschließlich im Hinblick auf die Quantitäten von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen und den entsprechenden Teilnehmerzahlen vor. Unberücksichtigt bleiben davon allerdings die Teilnehmerzahlen zu genehmigten Fortbildungsveranstaltungen freier Träger, da diese nicht über das FortbildungsNetz verwaltet werden, sondern hier ausschließlich angeboten werden. Übersicht aller über das FortbildungsNetz angebotenen Fortbildungen Jahr Fortbildungen im FortbildungsNetz Teilnehmerzahl gesamt darüber hinaus genehmigte Fortbildungsveranstaltungen freier Träger 2012 2.806 36.562 349 2013 2.627 34.872 417 2014 2.617 34.078 384 2015 2.647 38.450 379 2016 3.141 54.156 376 Quelle: FortbildungsNetz, Stand 09.01.2017 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungsveranstaltungen des Instituts zur Weiterqualifizierung im Bildungsbereich (WiB e.V.) Jahr Teilnehmerzahl 2012 528 2013 477 2014 371 2015 499 2016 829 Quelle: Statistik des WiB e.V., Stand 05.01.2017 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Qualifizierungsmaßnahmen nach TV-Umbau (weiterbildende Studiengänge WiB e.V.) Jahr Teilnehmerzahl 2012 50 2013 93 2014 113 2015 133 2016 174 Quelle: Statistik des WiB e.V., Stand 05.01.2017 Frage 8: In der VV-Lehrkräftefortbildung werden in Punkt 4 Fortbildungsrechte und – pflichten beschrieben. Wie beurteilt die Landesregierung die Umsetzung? zu Frage 8: Die in der Antwort zu Frage 7 aufgezeigten Teilnehmerzahlen an Qualifizierungsmaßnahmen verdeutlichen ein großes und vor allem gewachsenes Interesse an Angeboten zur individuellen Professionalisierung. Da Fortbildungsbedarfe (Bedürfnisse / Notwendigkeiten) und daraus resultierende Fortbildungsteilnahmen von Lehrkräften stets individuell determiniert sind, liegt die Verantwortung für die Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung, aber auch der Wahrung des Fortbildungsrechts der Lehrerinnen und Lehrer bei der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter der betreffenden Schule. Die Schulleiterin/ der Schulleiter entscheiden im Rahmen ihrer/seiner durch das Schulgesetz vorgegebenen Befugnisse (§§ 70; 71) und sind somit auch im Rahmen von Schulvisitationen und den, die Schul- und Unterrichtsqualität sichernden Gesprächen zwischen der regionalen Schulaufsicht und den Schulen konkret aussagefähig. Der Landesregierung liegen daher keine vergleichenden Daten zum Verhältnis von genehmigten bzw. angeordneten Fortbildungen und begründet nicht gewährten Fortbildungsgesuchen vor. Frage 9: Wie sieht die Strategie der Landesregierung bei der Lehrkräfteaus- und - weiterbildung aus? zu Frage 9: Erste und Zweite Phase der Lehrkräfteausbildung Die Strategie der Landesregierung bei der Ausbildung von Lehrkräften im Lehramtsstudium , im Vorbereitungsdienst und in der Lehrkräfteweiterbildung folgt im Wesentlichen dem „Gesamtkonzept zur strukturellen und inhaltlichen Weiterentwicklung des Lehramtsstudiums und des Vorbereitungsdienstes“5, das im Jahr 2011 beschlossen wurde. Auf den Überlegungen dieses Konzeptes beruhen die Veränderungen in der Lehrkräfteausbildung, die im Lehrerbildungsgesetz von 20126 verankert wurden. Das Lehrerbildungsgesetz vom 18.12.2012 ist seit dem 01.06.2013 in Kraft. Es sieht u.a. eine Umstrukturierung der Lehrämter vor und berücksichtigt in der Ersten Phase der Lehrerausbildung die Notwendigkeit inklusionspädagogischer Inhalte. a) Angleichen der Studiendauer Es werden, unabhängig vom Lehramt, für den Masterabschluss 300 ECTS-Punkte unter Einbeziehen der im vorangehenden Bachelorstudium erworbenen 180 ECTS- Punkte benötigt. Das hat zur Folge, dass die Regelstudienzeit für die Lehrämter Primarstufe , Sekundarstufe I und Förderpädagogik von derzeit neun auf zehn Semester erhöht ist. Um eine Verlängerung der Dauer der gesamten Lehramtsausbildung (Studium und Vorbereitungsdienst) zu vermeiden, wird die bisherige Dauer des Vorbereitungsdienstes entsprechend verkürzt (vgl. Gesamtkonzept zur strukturellen und inhaltlichen Weiterentwicklung des Lehramtsstudiums und des Vorbereitungsdienstes, S.23). Folglich beträgt die Regelstudienzeit an der Universität nunmehr für alle Lehrämter fünf Jahre. b) Inklusionspädagogische Inhalte im Lehramtsstudium Der schulpolitische Ansatz der Stärkung der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler erfordert, dass die künftigen Lehrkräfte aller Schulstufen über ein profundes Grundlagenwissen der Förderpädagogik bzw. Inklusionspädagogik verfügen . Insofern ist es notwendig, dass im Rahmen der bildungswissenschaftlichen Studien für alle Lehrämter eine entsprechende Grundlegung erfolgt (vgl. Gesamtkonzept zur strukturellen und inhaltlichen Weiterentwicklung des Lehramtsstudiums und des Vorbereitungsdienstes, S.26). § 3 (4) BbgLeBiG legt fest, dass im Lehramtsstudium im Rahmen der bildungswissenschaftlichen Studien die Grundlagen der allgemeinen Inklusionspädagogik vermittelt werden. Fachbezogene, inklusionspädagogische Inhalte werden in den jeweiligen fachdidaktischen Studien vermittelt. Innerhalb der 5 Lehramtsausbildung im Land Brandenburg, „Gesamtkonzept zur strukturellen und inhaltlichen Weiterentwicklung des Lehramtsstudiums und des Vorbereitungsdienstes“, Vorlage für die gemeinsame Sitzung der Landtagsausschüsse Bildung, Jugend und Sport und Wissenschaft, Forschung und Kultur am 21. September 2011, Potsdam September 2011 6 Gesetz über die Ausbildung und Prüfung für Lehrämter und die Fort- und Weiterbildung von Lehrerinnen und Lehrern im Land Brandenburg, (Brandenburgisches Lehrerbildungsgesetz- BbgLeBiG ) vom 18. Dezember 2012 (GVBl.I/12, [Nr. 45]), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]) Lehrämter kann eine inklusionspädagogische Schwerpunktbildung erfolgen. In diesem Fall treten die inklusionspädagogischen Studien an die Stelle eines Faches oder der Grundschulbildung (vgl. Lehrerbildungsgesetz 2012). c) Vorbereitungsdienst Dauer des Vorbereitungsdienstes Der Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg wird aktuell nach §18 Absatz 6 der Übergangsvorschriften des Lehrerbildungsgesetzes vom 18.12.2012 durchgeführt und dauert für alle Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten 18 Monate. Zum Einstellungstermin 01.02.2019 werden die ersten Absolventen der Universität Potsdam , die die Lehrämter nach dem Lehrerbildungsgesetz von 2012 studiert haben, in den 12-monatigen Vorbereitungsdienst eingestellt. Gegenwärtig gibt es Überlegungen , die Dauer des Brandenburger Vorbereitungsdienstes für Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten, die in anderen Bundesländern ihr Lehramtsstudium absolviert haben und deren Regelstudienzeit und/oder der Umfang der schulpraktischen Studien ihres lehramtsbezogenen Studiums den Anforderungen im Land Brandenburg im Wesentlichen nicht entsprechen, ab 2019 auf 18 Monate festzulegen. Ausbildung Die Seminarinhalte orientieren sich an den von der KMK im Jahr 2004 veröffentlichten und 2014 überarbeiteten Standards für die Lehrerbildung (Bildungswissenschaften )7. In der inhaltlichen Seminargestaltung steht laut Gesamtkonzept zur strukturellen und inhaltlichen Weiterentwicklung des Lehramtsstudiums und des Vorbereitungsdienstes (S.36) künftig vor allem die angeleitete und selbstständige Reflexion der eigenen Professionsentwicklung von Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten im Vordergrund (vgl. Gesamtkonzept, S.36). Für die Ausbildung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten im verkürzten Vorbereitungsdienst wird gegenwärtig eine Konzeption entwickelt. Neugestaltung der Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes Die Neugestaltung der Staatsprüfung wird gegenwärtig noch diskutiert. Dritte Phase der Lehrkräfteausbildung In Umsetzung der Dritten Phase der Lehrkräfteausbildung wird die Landesregierung auch weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, durch die regionalen BUSS- Agenturen und die Stützpunkte für Begabtenförderung den Lehrkräften in Qualität und Quantität ein hochwertiges Angebot an Qualifizierungsmöglichkeiten anbieten zu können. Dabei werden neben den klassischen Formaten der Fortbildung neue Formen in Inhalt und Organisationsstruktur erprobt und evaluiert werden. Um Schulentwicklungsprozesse in ihrer Nachhaltigkeit noch effektiver fördern zu können, wird es z.B. verstärkt Fortbildungsangebote für Schulteams, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern verschiedener am Schulleben beteiligter Personengruppen, geben. Daneben werden besonders in der Führungskräftequalifizierung online-basierte Angebote entwickelt und als Teilelemente von Qualifizierungsreihen angeboten werden. Inhaltlich wird mit den Phasen 2 (Vertiefung) und 3 (Begleitung) die Qualifizierung zur Implementierung des neuen Rahmenlehrplans fortgesetzt und im Jahr 2018 einen Teilabschluss erfahren. Die Qualifizierungsreihen für die neuen Unterrichtsfächer Gesellschaftswissenschaften und Naturwissenschaften werden fortgesetzt. Mittelfristiges Ziel ist es, an jeder Grundschule und Schule mit Leistungs- und Begabtenklasse jeweils zwei ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung zu haben. Neben der curricular bestimmten Fachlichkeit wird ein besonderes Augenmerk auf die Übergreifenden Themen gerichtet werden. Im Kontext des Landeskonzeptes zum Gemeinsamen Lernen sowie der Strategie zur Stärkung besonders leistungsfähiger Kinder und Ju- 7 https://www.kmk.org/themen/qualitaetssicherung-in-schulen/bildungsstandards.html gendlicher wird der Umgang mit Heterogenität der zentrale Aspekt der Qualifizierung zum Gemeinsamen Lernen sein. Im Kontext der Anstrengungen zur Integration von Kindern Geflüchteter und Asylsuchender gilt es, Lehrkräften in Fortbildungen die Unterschiede zwischen Integration und Inklusion sowie Strategien im Umgang mit Vielfalt zu vermitteln und ein Bewusstsein für die Bereicherung aller Lebensbereiche durch ebendiese Schülerinnen und Schüler zu erzeugen Die Weiterführung der Qualifizierung „Deutsch als Zweitsprache“ bleibt dabei eine wichtige Gelingensbedingung für den Prozess der Integration. Durch bedarfsgerechte Angebote wird die Landesregierung wie bisher den Lehrkräften, die als sogenannte „Seiteneinsteiger“ die Bildungs - und Erziehungsarbeit an unseren Schulen unterstützen, die Möglichkeit zur vertiefenden Professionalisierung bieten. Weiterbildungsangebote und größere kumulative Fortbildungsreihen werden besonders im Bereich der sogenannten „Mangelfächer “ fester Bestandteil zur Sicherung der Unterrichtsqualität bleiben. Frage 10: Gibt es Bestrebungen, die Aus- und Weiterbildungsangebote für das Lehrpersonal besser zu bewerben und zu vernetzen? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 10: Zu Ausbildungs- bzw. Studienmöglichkeiten sowie zum Vorbereitungsdienst informiert vor allem das MBJS auf seinen Internetseiten und in ergänzenden Rundbriefen. Hier erhalten Interessierte Hinweise und weiterführende Links zum lehramtsbezogenen Studium und zum Vorbereitungsdienst sowie die Möglichkeit, sich über das aktuelle Angebot der Universität Potsdam zu informieren. Weiterbildungsangebote werden vom MBJS nur dann gezielt über die staatlichen Schulämter beworben, sofern sich diese an einem konkreten Bedarf orientieren und im Auftrag des MBJS durchgeführt werden. Durch regelmäßige gemeinsame Beratungen des MBJS mit den Schulrätinnen für Lehrerbildung, den BUSS-Agenturen und dem LISUM wird der Transfer von bildungspolitisch relevanten Qualifizierungsangeboten gewährleistet. Das MBJS ist dabei durch das Referat 35 (Lehrerbildung und Qualifizierung von Führungskräften im Schuldienst, LISUM), das Referat 36 (Lehrerausbildung ) sowie das Referat 26 (Lebenslanges Lernen, Weiterbildung und politische Bildung , übergreifende Themenkomplexe gemäß § 12 BbgSchulG) vertreten, womit ein Austausch in allen Bereichen der Lehrerbildung ermöglicht wird. Diese enge Zusammenarbeit , verbunden mit den vielfältigen Informationsmöglichkeiten, hat sich in der Vergangenheit bewährt und soll fortgesetzt werden. Angesichts der bestehenden und kommenden Herausforderungen in der Lehrerbildung wird die Quantität der notwendigen Bildungsangebote ansteigen, wodurch die Höhe und die Verteilung der Ressourcen, finanziell wie personell, zu überprüfen und ggf. anzupassen sein werden . Eltern Lehrkräfte 1 Schulische Führungskräfte 1 Lehrkräfte -Englisch; LER... - SoPäd; Berufl. Bildung; Englisch;... Sport;... Schulen/ Lehrkräfte Schulberaterinnen und Schulberater (MQ) NI/ Agentur der Schul- und Fachberatung (regionale BUSS Agentur) RAA Schulberaterinnen und Schulberater Lehrkräfte Eltern Schülerinnen und Schüler Fachkonferenzen Schulen „Qualifizierer" Fortbildung Weiterbildung Beratung Anlage 1 Struktur des Fortbildungs- ,Weiterbildungs- und Beratungssystems \l/ Beratungs- und Unterstützungssystem für Schule und Schulaufsicht (BUSS) NI/ Stützpunkte für Begabtenförderung Lehrkräfte 111111.1111 Schulen Anlage 2 Ressourceneinsatz 2012 bis 2016 a) Lehrkräftefortbildung 05 1401525 10 05 0201525 90 05 0201685 90 ESF-Mittel 05 300/684 65 Haushaltsansatz 2012 248.000 1.382,600 215.300 2013 248.000 1.004,900 193,000 2014 248.000 1.404.900 193.000 2015 258.000 1.464.900 193.000 2016 258.000 1.753.900 193,000 Ressourceneinsatz LISUM 2012 243.251 189.750 2013 277,497 91.022 2014 258.348 57,944 2015 310.167 40.308 2016 294.027 29.947 BUSS (einschl. Begabtenförderung und SpFB) 2012 540.237 2013 547.538 2014 746.642 2015 929.171 2016 809.724 MBJS 2012 j 163,126 2013 253.773 2014 160,707 2015 161,821 2016 464.317 LaLeb/LSA/MBJS 2012 140.906 2013 122.049 2014 91 799 2015 2016 Projektförderung aus 685 90 2012 166.796 258.817 2013 168.297 266.817 2014 138.582 2015 167.803 2016 243.469 Demokratie und integration/RAA 2012 22,849 2013 22.950 2014 22.950 2015 24.397 2016 27.117 Anlage 2 b) Lehrkräftequalifizierung über TV-Umbau 20 020/548 60 (Sachkosten) Ansatz lt. Anmeldung 20 020/548 60 (Sachkosten) Inanspruchnahme 20 020/461 60 (Kompensation für Anrechnungsstunden) Ansatz lt. Anmeldung 20 020/461 60 (Kompensation für Anrechnungsstunden) Inanspruchnahme 2012 157.954 79.583 378.000 378.000 2013 292.854 253.326 834,300 535.658 2014 547.080 365.660 1.106.000 826.719 2015 475.700 383.327 861.250 828,282 2016 822.650 585.878 1.698.494 1.058.240 Page 1 Page 1 Page 2