Datum des Eingangs: 20.02.2017 / Ausgegeben: 27.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6058 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2413 der Abgeordneten Margitta Mächtig der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/5921 Strategien zum demographischen Wandel - Instrumente zur Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Herr Vogelsänger die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Mit dem Rückgang der Bevölkerung im dünn besiedelten ländlichen Raum stellt die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs insbesondere für ältere, nicht mobile Menschen ein zunehmendes Problem dar. In den ersten zehn Jahren nach der Wende gab es auch in den kleinen Dörfern noch Läden, die die Grundversorgung sicherten. Nachdem diese aus Altersgründen oder wegen Verkauf der Immobilien, in der die Nachfolgeläden der früheren Konsumgeschäfte ihre Waren anboten, geschlossen werden mussten, wurde die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs weitgehend durch eine mobile Versorgung gewährleistet . Doch auch diese ist in vielen Orten nicht mehr gegeben. So wurde z. B. im vergangenen Jahr das sog. Frischemobil, das 38 Orte im Nord-Barnim und in der Süd-Uckermark versorgte, aus wirtschaftlichen Gründen eingestellt. Frage 1: Erkennt die Landesregierung die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs als Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge an? Frage 2: Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um die Grundversorgung in kleinen Dörfern und Wohnsiedlungen zu sichern und damit einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung eines würdigen und selbstbestimmten Lebens der dort ansässigen Menschen zu leisten? Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung zeitnah, in Brandenburg Maßnahmen zur Versorgung mit Waren des täglichen Bedarfs in nichtversorgten ländlichen Gebieten zu ergreifen? Frage 6: Sieht die Landesregierung Möglichkeiten der Förderung mobiler Verkaufseinrichtungen , wenn ja, welche? zu Frage 1, 2, 5 und 6: Die Versorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs ist gemäß § 2 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg keine Pflichtaufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Vielmehr obliegt es dem Einzelhandel, die Versorgunglücken zu erkennen und wirtschaftlich tragfähige Konzepte für eine Diversifizierung des Angebots an die ländliche Bevölkerung im eigenen wirtschaftlichen Interesse zu entwickeln. Der Staat kann diese wirtschaftlichen Aktivitäten durch Bereitstellung von Fördermitteln, etwa im Rahmen von LEADER, unterstützen, wenn in den LAG entsprechende Projekte prioritär umgesetzt werden Dies kann auch in Form von mobilen Versorgungskonzepten sein. Frage 3: Sind der Landesregierung die Strategien und Instrumente zur Versorgung der Bevölkerung in anderen vergleichbaren Bundesländern und Staaten bekannt und wie beurteilt sie diese? Zu Frage 3: Der Staat kann bezüglich der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen Bedarfs nur Unterstützung in Form der Förderung konkreter Projekte gewähren. Hierzu gibt es verschiedene Aktivitäten und Förderansätze in diversen Bundesländern. Die Erfahrungen können Impulse für die Entwicklung Brandenburger Projekte setzen und werden von der Landesregierung positiv bewertet. Eine konkrete Umsetzung solcher Anreize kann aber nur erfolgen, wenn diese an die Bedingungen der ländlichen Räume Brandenburgs angepasst werden und die vor Ort wirtschaftlich engagierten Akteure diese aufgreifen, entwickeln und umsetzen. Frage 4: Wie beurteilt die Landesregierung das in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung erarbeitete Gutachten „Mobile Versorgung - ein Konzept zur Stabilisierung der Nahversorgung“? zu Frage 4: Das o. g. Gutachten ist bekannt. Die „mobile Versorgung“ stellt für die Regionen eine Möglichkeit dar, das Versorgungsproblem zu lindern, im optimalen Fall vielleicht sogar zu lösen. Voraussetzung hierfür sind aber - wie bereits dargestellt - Akteure, die sich unternehmerisch engagieren.