Datum des Eingangs: 22.02.2017 / Ausgegeben: 27.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6086 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2416 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/5924 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die kleine Anfrage DS 6/5365 – Genehmigung der Wasserentnahme im Einzugsgebiet des Göritzer Mühlenfließes Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: In der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 2153 vom 7.11.2016 nimmt die Landesregierung Stellung zur genehmigten Wasserentnahme durch die obere Wasserbehörde (OWB) vom 17.7.2015 für 7 Brunnen mit maximal 2700 m³ täglich bei maximal 365.500 m³ pro Jahr in den Gemarkungen Reuden, Koßwig und Saßleben. In der Antwort zu Frage 5 wird dargestellt, dass dem Gewässerbenutzer aufgegeben wurde, mittels Eigenkontrollen festgestellte Unregelmäßigkeiten der OWB zu melden. Frage 1: Sind Meldungen gemäß erteilter Auflage vom Wassernutzer der oben genannten Genehmigung während und nach Ende der Bewässerungssaison eingegangen ? Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese Meldungen und wann sind sie eingegangen ? zu Frage 1: Gemäß der Nebenbestimmung der wasserrechtlichen Erlaubnis sind fristgerecht in 2016 für das Beregnungsjahr 2015 die Entnahmemengen und die Grundwasserstände von der Erlaubnisinhaberin gemeldet worden. Frage 2: Hat die obere Wasserbehörde selbst, oder mittels Auftrag an die untere Wasserbehörde Eigenkontrollen zur oben genannten genehmigten Wasserentnahme durchgeführt? Wenn ja, wann (Datum) wurden diese durchgeführt und mit welchen Konsequenzen? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 2: Vor-Ort-Kontrollen fanden durch die obere Wasserbehörde regelmäßig, insbesondere am 29.07.2016 (Teichgruppe oberhalb Saßleben bis oberhalb Koßwig) statt. Es bestand kein Handlungsbedarf, da das Göritzer Mühlenfließ wasserführend war. Es wurden sogar leichte Vernässungen der angrenzenden Wiesen festgestellt. Frage 3: Ist der Landesregierung bekannt, dass das Göritzer Mühlenfließ im Sommer 2016 unterhalb der Ortslage Saßleben bis zur Mündung in Raddusch lange Zeit ohne Wasser war? Wenn ja, sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zu der neuen Wasserbohrung ca. 50 m entfernt vom Fließlauf? zu Frage 3: Dass das Göritzer Mühlenfließ im Sommer 2016 unterhalb der Ortslage Saßleben bis zur Mündung in Raddusch lange Zeit ohne Wasser war, ist nicht bekannt bzw. beobachtet worden. Die geringen Abflüsse unterhalb des Wehres an der ehemaligen Mühle Saßleben sind der allgemeinen wasserhaushaltlichen Entwicklung in Hochflächen zuzuordnen. In der Ortslage Koswig ist ein zeitweises Trockenfallen des Göritzer Mühlenfließes festgestellt worden. Ein Zusammenhang mit dem Brunnen ist nicht erkennbar. Frage 4: Wie beurteilt die Landesregierung das Trockenfallen des Fließes aus ökologischer Sicht? zu Frage 4: Das Trockenfallen des gesamten Görlitzer Mühlenfließes ist bislang nicht eingetreten (siehe Antworten zu Frage 2 und 3). Für den Fall, dass das Görlitzer Mühlenfließ kein Wasser mehr führen sollte, wäre dies aus ökologischer Sicht negativ . Frage 5: Liegen zwischenzeitlich Erkenntnisse vor, die eine Neubewertung der wasserrechtlichen Genehmigung für die oben genannten Wasserentnahmestellen rechtfertigen und zu einer Reduzierung der Wasserentnahme führen könnten? zu Frage 5: Nein. Frage 6: Wann wird dem Wassernutzer mitgeteilt, wie er in der Saison 2017 das Wasser aus den genehmigten Entnahmestellen benutzen darf? zu Frage 6: Der Erlaubnisinhaberin ist es erlaubt, die Entnahmestellen im Rahmen der wasserrechtlichen Erlaubnis zu nutzen. Einer Mitteilung bedarf es nicht.