Datum des Eingangs: 23.02.2017 / Ausgegeben: 28.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6093 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2419 der Abgeordneten Dieter Dombrowski und Dierk Homeyer der CDU-Fraktion Drucksache 6/5927 Erfolg der Umweltpartnerschaft Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Im Jahre 1999 haben das Land Brandenburg und die brandenburgische Wirtschaft die Umweltpartnerschaft ins Leben gerufen, um stärker auf die Eigenverantwortung der Unternehmen für einen schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen zu setzen. Wenn sich teilnehmende Unternehmen freiwillig für ein Umweltmanagementsystem oder für eine Zertifizierung nach den EMAS-Standards entscheiden und somit freiwillige Umweltleistungen über den gesetzlichen Standard hinaus erbringen, können sie im Rahmen der Umweltpartnerschaft von verwaltungstechnischen Erleichterungen, wie z.B. kürzeren Genehmigungsverfahren oder weniger Kontrollen durch die Umweltbehörden, bzw. von Gebührenermäßigungen bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren profitieren . Frage 1: Wie hat sich die Anzahl der an der Umweltpartnerschaft teilnehmenden Unternehmen jährlich seit 1999 entwickelt und welchen Wirtschaftsbranchen sind diese zuzuordnen? (bitte tabellarisch auflisten) zu Frage 1: Derzeit beteiligen sich an der Umweltpartnerschaft Brandenburg über 60 Unternehmen - vom Handwerksbetrieb bis zum Großunternehmen mit über 1.000 Beschäftigten. Die Teilnehmer spiegeln die Vielfalt der in Brandenburg tätigen Branchen , wie z. B. Gesundheit, Handel, Tourismus, Verkehr, produzierendes Gewerbe, Informationstechnik, Logistik und Umwelt wieder. Die Mitgliederzahlen waren in den vergangenen Jahren im Wesentlichen stabil. Neben den Unternehmen, die die Zugangsvoraussetzungen nicht mehr erfüllen und deshalb ausscheiden, werden regelmäßig neue in die Umweltpartnerschaft aufgenommen. Eine Statistik über die Entwicklung wird nicht geführt. Das jeweils aktuelle Teilnehmerverzeichnis ist auf der Seite der Umweltpartnerschaft www.umweltpartnerschaft.de abrufbar. Für Unternehmen , die in das EMAS-Register eingetragen sind (www.emas-register.de), ist dort eine Branchenzuordnung gemäß der internationalen Klassifikation der Wirtschaftszweige (NACE-Code) zu entnehmen. Frage 2: Wie viele ursprünglich an der Umweltpartnerschaft teilnehmende Unternehmen haben jährlich seit 1999 ihre Teilnahme an der Umweltpartnerschaft aufgekündigt ? (bitte tabellarisch auflisten) zu Frage 2: Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Umweltpartnerschaft sind eine gültige EMAS-Validierung, eine Zertifizierung nach ISO 14001, das "Brandenburger Umweltsiegel im Handwerk / für KMU" oder andere messbare betriebliche Umweltleistungen, die über die gesetzlichen Standards hinausgehen. Die Voraussetzungen müssen je nach Gültigkeit der Zertifizierung (z. B. Brandenburger Umweltsiegel : 3 Jahre) regelmäßig durch die Unternehmen nachgewiesen werden. Sofern die Zertifizierung nach Ablauf nicht erneuert wird, sind die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der Umweltpartnerschaft nicht mehr gegeben. Eine Kündigung ist nicht erforderlich und wird auch nicht praktiziert. Frage 3: Wie viele Unternehmen, die an der Umweltpartnerschaft teilnehmen, haben einen Antrag auf Erteilung des Brandenburger Umweltsiegels gestellt, und wie viele Unternehmen haben das Brandenburger Umweltsiegel erhalten? (bitte in jährlichen Angaben tabellarisch angeben) zu Frage 3: Die Anträge zum Brandenburger Umweltsiegel werden durch die Unternehmen bei der zuständigen Kammer gestellt, die auch das Siegel vergibt. Nach heutigem Stand führen 35 Unternehmen das Brandenburger Umweltsiegel, die gleichzeitig Teilnehmer der Umweltpartnerschaft sind. Wie viele Unternehmen darüber hinaus einen Antrag auf Erteilung des Umweltsiegels gestellt haben, ist der Landesregierung nicht bekannt. Frage 4: Welche konkreten Angebote unterbreitet die Umweltpartnerschaft Brandenburg teilnehmenden Unternehmen? (bitte auflisten) zu Frage 4: Die Landesregierung sieht in der Umweltpartnerschaft ein wichtiges Instrument zur Gestaltung optimaler Rahmenbedingungen für eine umweltverträgliche Wirtschaftsentwicklung in Brandenburg. Dabei bilden freiwillige Umweltleistungen der Unternehmen und deren Honorierung wesentliche Elemente. Zudem findet im Rahmen der Umweltpartnerschaft ein unmittelbarer Meinungs- und Informationsaustausch zwischen den Vertretern aus Wirtschaft und den beteiligten Ressorts statt. Mitgliedsunternehmen erhalten besondere Möglichkeiten der Kommunikation und Information sowie des Erfahrungsaustauschs untereinander. Konkrete Erleichterungen können Unternehmen, die am EU-Gemeinschaftssystem EMAS teilnehmen oder nach der internationalen Norm ISO 14001 zertifiziert sind, beim Vollzug im Immissionsschutz -, Abfall- und Wasserrecht gewährt werden. Die Landesregierung hat einen Katalog verwaltungsrechtlicher Erleichterungen als Erlass in Kraft gesetzt, dessen Inhalt im Rahmen der Umweltpartnerschaft intensiv beraten wurde und der Teil der Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den Kammern und Verbänden der Wirtschaft ist. Zunehmend werden entsprechende verwaltungsrechtliche Erleichterungen direkt im Bundesrecht geregelt, wie beispielsweise in der EMAS- Privilegierungsverordnung (EMASPrivilegV). Die Landesregierung gewährt zudem Unternehmen, die am EU-Gemeinschaftssystem EMAS teilnehmen, Gebührenermä- ßigungen bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren und Nachlässe bei der Berechnung der Sicherheitsleistung für Abfallentsorgungsanlagen. Frage 5: Wie viele Unternehmen, die nach den EMAS-Standards bzw. nach ISO 14001 zertifiziert sind, haben in den vergangenen fünf Jahren welche Angebote bzw. Erleichterungen der Umweltpartnerschaft Brandenburg in Anspruch genommen und auf welcher Grundlage haben die Unternehmen die jeweilige Erleichterung in Anspruch genommen? (bitte in jährlichen Angaben unter Mehrfachnennungen tabellarisch angeben) zu Frage 5: Vollzugserleichterungen bei Genehmigungsverfahren und im Rahmen der Überwachung werden von den Unternehmen, die die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, genutzt. Dies betrifft insbesondere die Inanspruchnahme von Gebührenermäßigungen bei immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren, eine reduzierte Überwachungshäufigkeit bei genehmigungsbedürftigen Anlagen sowie Vereinfachungen bei Berichts- und Informationspflichten, bei sicherheitstechnischen Anforderungen, bei Nachweisverfahren, der wasserrechtlichen Anlagenprüfung und Gewässerüberwachung und der Betriebsorganisation. Darüber, wie viele und welche Unternehmen auf EMAS oder der ISO 14001 beruhende Erleichterungen im Vollzug in Anspruch nehmen und worauf diese im Einzelnen beruhen, werden keine detaillierten Daten erhoben. Frage 6: Welche Maßnahmen unternimmt die Umweltpartnerschaft Brandenburg, um neue Unternehmen für diese zu gewinnen? zu Frage 6: Die Landesregierung, die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK) und die Vereinigung der Unternehmensverbände Berlin- Brandenburg (UVB) als Partner der Vereinbarung bemühen sich gemeinsam um eine hohe Breitenwirkung und aktive Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Anliegen der Umweltpartnerschaft . Die Förderung und Honorierung anerkannter betrieblicher Umweltmanagementsysteme ist hierbei ein wesentliches Anliegen. Kammern und UVB werben daher bei ihren zugehörigen Unternehmen offensiv und regelmäßig für eine EMAS-Teilnahme bzw. eine Zertifizierung nach der Norm ISO 14001 oder dem Brandenburger Umweltsiegel. Frage 7: Wie erfolgt die frühzeitige Einbeziehung der Unternehmen in aktuelle Rechtsetzungsverfahren? Ist diese nach Auffassung der Landesregierung frühzeitig genug, sodass den Unternehmen ausreichend Zeit für die Befassung und die Abgabe einer Stellungnahme bleibt? zu Frage 7: Die Partner der Vereinbarung seitens der Wirtschaft (IHK, HWK und UVB) werden möglichst frühzeitig – in der Regel auf der Grundlage eines abgestimmten Referentenentwurfes – in die Diskussion zu aktuellen Rechtssetzungsverfahren einbezogen. Sie erhalten die Möglichkeit, hierzu binnen 20 Arbeitstagen Stellung zu nehmen. Diese Regelung ermöglicht sowohl ein effektives Arbeiten der Verwaltung , als auch eine wirksame Einbeziehung von Erfahrungen und Interessen der Wirtschaft. Sie hat sich in der Praxis bewährt. Frage 8: Welchen Novellierungsbedarf sieht die Landesregierung bereits derzeit für die bis Ende 2020 geltende Vereinbarung zwischen der Landesregierung und Wirtschaft vom 8. März 2016? zu Frage 8: Die am 8. März 2016 unterzeichnete Vereinbarung für die aktuelle Vertragsperiode greift Erfahrungen aus den vorangegangenen Perioden auf und soll die Wirksamkeit der Umweltpartnerschaft als Netzwerk- und lnnovationsplattform weiter erhöhen. Zur konkreten Ausgestaltung haben die Landesregierung und die Partner der Wirtschaft eine Ständige Arbeitsgruppe gebildet. Diese sieht momentan keinen Novellierungsbedarf.