Datum des Eingangs: 23.02.2017 / Ausgegeben: 28.02.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6094 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2432 des Abgeordneten Björn Lüttmann der SPD-Fraktion Drucksache 6/5945 Geplante Legehennen-Anlagen im Oranienburger Ortsteil Zehlendorf Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Im Dezember 2016 teilte das Landesamt für Umwelt (LfU) mit, dass für zwei im Oranienburger Ortsteil Zehlendorf geplante Legehennen -Anlagen Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt werden müssen. Es wurde auch mitgeteilt, dass aufgrund der räumlichen Nähe, eine gemeinsame Umweltverträglichkeitsprüfung für beide Anlagen erfolgen muss. Frage 1: Haben die Investoren alle notwendigen Unterlagen für die Umweltverträglichkeitsprüfung beim LfU eingereicht? Wenn ja, wie gestaltet sich das weitere Verfahren der Prüfung? Wenn nein, gibt es Fristen für das Einreichen der Unterlagen und wie gestaltet sich anschließend das weitere Verfahren? zu Frage 1: Beim Landesamt für Umwelt liegt bisher kein Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb der genannten Anlagen vor. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung würde nur als unselbstständiger Verfahrensschritt im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren durchgeführt, falls eine Genehmigung beantragt wird. Es bestehen keine Fristen für die Antragstellung . Frage 2: Wie wird aus heutiger Perspektive die Möglichkeit einer finanziellen Förderung der Anlagen durch das Land eingeschätzt? zu Frage 2: Die Richtlinie zur Förderung einzelbetrieblicher Investitionen in landwirtschaftlichen Unternehmen vom 13. April 2016 beschreibt in Anlage 2 die konkreten förderfähigen Haltungsbedingungen für Legehennen. Eine Aussage zur Förderfähigkeit der geplanten Anlagen kann getroffen werden, wenn ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung vorliegt.