Datum des Eingangs: 24.02.2017 / Ausgegeben: 01.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6098 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2410 der Abgeordneten Gerrit Große der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/5918 Kinder und Jugendliche in geschlossenen Heimen außerhalb Brandenburgs Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Nach den skandalösen Vorfällen in den Einrichtungen der Haasenburg GmbH haben Landesregierung und Landtag intensiv an der Aufarbeitung und an Schlussfolgerungen gearbeitet. Zahlreiche Maßnahmen wurden bereits ergriffen, weitere hat der Landtag in seinem Beschluss vom April 2016 empfohlen . Ein zentraler Punkt dabei war, dass auf freiheitsentziehende Maßnahmen weitestgehend verzichtet werden und eine geschlossene Unterbringung von Jugendlichen nicht mehr stattfinden soll. Um dieses politische Ziel und die Empfehlungen der Untersuchungskommission Haasenburg umsetzen zu können, sind entsprechende Auskünfte über die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen nötig. Auch wenn die Statistik zur Kinder- und Jugendhilfe in Berlin/Brandenburg die auswärtige Unterbringung nicht erfasst, ist dennoch eine entsprechende Abfrage bei den Jugendämtern notwendig. Nach Aussage der Landesregierung wird derzeit in Brandenburg kein Kind oder Jugendliche/r in einer Einrichtung untergebracht, die freiheitsentziehende Maßnahmen anwenden oder insgesamt eine geschlossene Einrichtung darstellen. Frage 1: Wie viele Kinder und Jugendliche werden insgesamt von den Landkreisen und kreisfreien Städten nach §§ 33, 34, 35 und 35a SGB VIII mit Stand 31.12.2016 auswärtig untergebracht? Frage 2: Wo erfolgt die Unterbringung (nach Bundesländern)? Frage 3: Wie viele der auswärtig untergebrachten Kinder und Jugendlichen sind Mädchen und wie viele sind Jungen (Bitte Anzahl und Anteile nennen und nach Bundesländern und Alter aufschlüsseln)? Frage 4: Wie hoch ist die durchschnittliche Dauer einer auswärtigen Unterbringung (Bitte für Mädchen und Jungen getrennt angeben)? Frage 5: Wie viele auswärtig untergebrachte Kinder und Jugendliche aus Brandenburg sind aktuell in Einrichtungen untergebracht, die freiheitsentziehende Maßnahmen anwenden oder insgesamt eine geschlossene Einrichtung darstellen? zu den Fragen 1 bis 5: In der Statistik der Kinder- und Jugendhilfe Erzieherische Hilfe , Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen, Hilfe für junge Volljährige des Statistischen Landesamtes Berlin-Brandenburg wird nicht erhoben, ob die Unterbringung nach den §§ 33, 34, 35 und 35a SGB VIII außerhalb des Landes Brandenburg erfolgt. Es wird auch statistisch nicht erfasst, ob die Unterbringung mit einer Freiheitsentziehung verbunden ist. Aufgrund der kommunalen Selbstverwaltung liegen diese Daten lediglich den brandenburgischen Jugendämtern vor. Der Landesregierung liegt lediglich die Anzahl der zum Stichtag 31.12.2015 in Pflegefamilien und Heimen von den Jugendämtern in Brandenburg insgesamt untergebrachten Minderjährigen nach den §§ 33, 34 und 35 SGB VIII vor: Tabelle 1: Stationäre Hilfen im Land Brandenburg zum Stichtag 31.12.2015 Landkreis/kreisfreie Stadt Vollzeitpflege § 33 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform § 34 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung § 35 Brandenburg an der Havel 25 167 10 Cottbus 106 196 1 Frankfurt (Oder) 47 153 1 Potsdam 71 180 4 Barnim 182 177 5 Dahme-Spreewald 107 183 2 Elbe-Elster 162 99 1 Havelland 84 226 13 Märkisch-Oderland 158 294 2 Oberhavel 200 258 3 Oberspreewald-Lausitz 105 150 - Oder-Spree 118 320 1 Ostprignitz-Ruppin 157 122 1 Potsdam-Mittelmark 124 166 6 Prignitz 67 86 1 Spree-Neiße 117 162 - Teltow-Fläming 175 196 2 Uckermark 103 158 - Land Brandenburg 2.108 3.293 53 männlich (ausgehend von Gesamtzahl der Hilfen) 1.114 1.873 34 weiblich (ausgehend von Gesamtzahl der Hilfen) 994 1.420 19 durchschnittliche Dauer in Monaten 66 29 16 Quelle: Statistisches Landesamt Berlin-Brandenburg Bezogen auf die Anzahl der Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen gemäß § 35a SGB VIII sind zum Stichtag 31.12.2015 insgesamt 2.370 Hilfen im Land Brandenburg statistisch ausgewiesen. Davon wurden 1.690 Hilfen für männliche und 680 Hilfen für weibliche jungen Menschen erbracht. Die durchschnittliche Dauer der Hilfen lag bei 21 Monaten. Es ist jedoch der Landesregierung nicht bekannt , wie viele dieser Hilfen im Rahmen einer stationären Unterbringung und wie viele ambulant erfolgen.