Datum des Eingangs: 24.02.2017 / Ausgegeben: 01.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6100 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2414 der Abgeordneten Sven Schröder und Christina Schade der AfD-Fraktion Drucksache 6/5922 Stromsperre für Haushalte in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Wer seine Stromrechnung nicht bezahlen kann, dem droht die Stromsperre. Strom ist auf Grund der Energiewende in Deutschland stark verteuert. Durchschnittlich zahlen Brandenburger Haushalte hierfür mindestens 352 € zusätzlich pro Jahr, Tendenz stark steigend. Vorbemerkungen der Landesregierung: In die Berechnungen der Regelbedarfe zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch fließen auf Grundlage von Sonderauswertungen der sog. Einkommensund Verbrauchsstichprobe auch die Kosten zur Begleichung der Stromrechnung ein. Die Berücksichtigung im Regelbedarf zeigt, dass es staatliches Ziel ist, dass jeder seine Stromrechnung bezahlen kann. Hinzu kommt, dass der Strom nur unter strengen Voraussetzungen – vgl. Antwort zu Frage 3 – abgestellt werden kann. Frage 1: Wieviel Haushalten in Brandenburg wurde von den Energieversorgern 2016 eine Stromsperre angedroht? zu Frage 1: Bundesweite Zahlen zu den Versorgungsunterbrechungen bei der leitungsgebundenen Versorgung mit Strom und Erdgas erhebt die Bundesnetzagentur für den jährlichen Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt. Eine Aufgliederung nach Bundesländern erfolgt dabei nicht. Deutschlandweite Zahlen liegen mit dem aktuellen Monitoringbericht 2016 für das Jahr 2015 vor. Danach haben die Lieferanten in 2015 in Deutschland insgesamt knapp 6,3 Mio. Sperrungen gegenüber Haushaltskunden angedroht. Frage 2: Wieviel Haushalten in Brandenburg wurde der Strom in 2016 abgestellt? zu Frage 2: Nach dem Monitoringbericht 2016 wurden in Deutschland im Jahr 2015 rund 359.000 Stromsperrungen vom Netzbetreiber durchgeführt. Auch hier erfolgt keine Aufgliederung nach Bundesländern. Frage 3: Gibt es Initiativen der Landesregierung, Möglichkeiten oder Programme, trotz Zahlungsrückstände Stromsperren zu vermeiden? zu Frage 3: Unterbrechungen durch einen Grundversorger aufgrund von Zahlungsrückständen sind erst dann möglich, wenn die strengen Voraussetzungen des § 19 Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) erfüllt sind. Die Landesregierung weist jedoch darauf hin, dass Energielieferverträge privatrechtliche Verträge sind, bei denen der Leistung des Stromlieferanten die Gegenleistung der Bezahlung durch den Kunden gegenübersteht. Stromsperrungen bei Nichtzahlung zu verbieten würde dem vertraglich verankerten Grundsatz von Leistung und Gegenleistung nicht gerecht .