Datum des Eingangs: 24.02.2017 / Ausgegeben: 01.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6101 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2422 des Abgeordneten Björn Lüttmann der SPD-Fraktion Drucksache 6/5930 Beteiligung des Bundes an der Beseitigung alliierter Kampfmittel Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Im November 2016 willigte der Haushaltsausschuss des Bundestages in die Entsperrung der Haushaltsmittel für die Beteiligung des Bundes an der Beseitigung alliierter Kampfmittel ein. Frage 1: Hat das Land Brandenburg beim Bund einen Antrag auf Kostenerstattung in Zusammenhang mit Kampfmittelräummaßnahmen gestellt? Wenn ja, wann ist mit der Zahlung zu rechnen? Falls nicht, wann wird dies geschehen? zu Frage 1: Nach Ziffer 6 der Richtlinie des Bundesministeriums der Finanzen über die einmalige finanzielle Unterstützung der Länder durch den Bund für die Beseitigung ehemals alliierter Kampfmittel (Weltkriegsmunition) auf nicht bundeseigenen Liegenschaften vom 16. November 2016 sind für das Abrechnungsjahr 2015 die Forderungen der Länder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) gegenüber bis Ende Februar 2017 mitzuteilen. Für die Jahre ab 2016 sind die Anträge jeweils bis zum 31. Mai des Folgejahres zu stellen. Es ist beabsichtigt, entsprechende Anträge einzureichen. Frage 2: Wird das Land Brandenburg die Kostenerstattung des Bundes an betroffene brandenburgische Städte und Kommunen weiterleiten? Wenn ja, wie wird die Aufteilung der Bundesgelder erfolgen? Wenn nein, warum werden die Bundesgelder nicht weitergeleitet? zu Frage 2: Nach der o. g. Richtlinie kann das Land eine Teilkostenerstattung des Bundes an Dritte und damit auch an betroffene Kommunen weiterleiten. Wie eine Aufteilung der Bundesgelder erfolgt, kann erst gesagt werden, wenn eine konkrete Erstattung des Bundes feststeht.