Datum des Eingangs: 27.02.2017 / Ausgegeben: 06.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6107 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2420 der Abgeordneten Roswitha Schier der CDU-Fraktion Drucksache 6/5928 Evaluation zum Programm "Arbeit für Brandenburg" Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Am 01. Juli 2010 startete das Landesprogramm "Arbeit für Brandenburg". Im Zeitraum von 01.07.2010 bis 30.12.2014 sollten befristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse für Langzeitarbeitslose geschaffen werden. Die Maßnahmen mussten spätestens am 31.12.2016 beendet sein. Mit dem Programm wurden befristete Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose im gemeinwohlorientierten Bereich gefördert. Die Tätigkeiten sollten im öffentlichen Interesse liegen, zusätzlich und wettbewerbsneutral sein. Für jedes Beschäftigungsverhältnis stellte das Land einen monatlich Zuschuss zur Verfügung: In Abhängigkeit von der Nachfrage insgesamt ca. 40 Millionen Euro. Ziel des Programms war es, insbesondere älteren Langzeitarbeitslosen berufliche Perspektiven zu eröffnen und vor allem durch eine kommunale Verankerung einen Beitrag zur Stärkung der kommunalen Strukturen zu leisten. Frage 1: Die Maßnahmen für dieses Programm mussten bis zum 31.12.2016 beendet sein – ist zu dem Förderprogramm bereits eine Evaluation erarbeitet worden? Wenn nicht, wann wird diese dem Landtag vorgestellt? zu Frage 1: Eine Evaluation des Förderprogramms „Arbeit für Brandenburg“ (AfB) wurde nicht beauftragt. Aufgrund der 2011/2012 durch den Bund vorgenommenen gravierenden Änderungen der Rahmenbedingungen für öffentlich geförderte Beschäftigung (Reform der Förderinstrumente im SGB II/III und Mittelkürzungen im Eingliederungsbudget der Bundesagentur für Arbeit) mit der Folge der starken Reduzierung der Anzahl an möglichen AfB-Stellen wäre eine Evaluation fachlich nicht sinnvoll gewesen. Das Programm AfB setzte mit seiner Förderung auf vorhandene arbeitsmarktpolitische Instrumente/Programme auf. Hinsichtlich der Ermittlung der qualitativen Ergebnisse im Sinne der Wirksamkeit des Programmansatzes waren deshalb kaum Ergebnisse zu erwarten, die über die bereits bekannten Ergebnisse aus Studien zu den genutzten Bundesinstrumenten (Arbeitsgelegenheiten in der Entgelt- variante GH-E, Bürgerarbeit, Förderung von Arbeitsverhältnissen) hinausgegangen wären. Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung das Förderprogramm „Arbeit für Brandenburg “ nach Ablauf dessen im Allgemeinen? zu Frage 2: Arbeit ist in Arbeitsgesellschaften ein wichtiger Schlüssel zur sozialen Integration der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dies gilt auch für die geförderte Beschäftigung im Rahmen von AfB. Konkret bedeutet die Arbeit für die Teilnehmenden insbesondere, ein Stück gesellschaftlicher Normalität zurückzugewinnen, wieder am Erwerbsprozess teilzuhaben, soziale Kontakte außerhalb des engeren sozialen Netzes zu pflegen und in mehreren Fällen auch unabhängig von den Leistungen des SGB II und damit vom Jobcenter leben zu können. Die durch die Beschäftigung erfahrene Anerkennung und Wertschätzung hat dazu beigetragen, das Selbstbewusstsein der Teilnehmenden zu stärken. Darüber hinaus wurden während der Tätigkeit berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten erworben, die bei einigen Teilnehmenden neue berufliche Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt eröffneten. Andere Teilnehmende konnten mit der geförderten Beschäftigung die Lücke zum Renteneintritt schließen. Eine abschließende Bewertung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Verwendungsnachweisprüfung noch nicht abgeschlossen ist. Frage 3: Wie viele Mittel wurden insgesamt für dieses Programm zur Verfügung gestellt und wie viel Mittel wurden hierfür tatsächlich verwendet? (Mit der Bitte um Auflistung nach Ausgaben von Kommunen, Land und Bund) zu Frage 3: Der Mittelabfluss bei Kapitel 07 030 Titel 633 30 (Landesmittel) betrug insgesamt (2010 bis 2016) 11.756.955 EURO (vorläufige Auswertung). Der Haushaltsansatz über den benannten Zeitraum betrug 16.483.200 EURO. Endgültige Angaben über die Verwendung der Mittel können erst nach Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung gemacht werden. Frage4: Wie bewertet die Landesregierung einen Vergleich von Kosten und Nutzen des Programms? zu Frage 4: Eine abschließende Beantwortung der Frage ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da die Verwendungsnachweisprüfung noch nicht abgeschlossen ist. Frage 5: Wie viele Teilnehmer wurden durch dieses Programm unterstützt? (Mit der Bitte um Auflistung nach Alter und Geschlecht) zu Frage 5: Bis zum 31.12.2015 wurden 2.505 Langzeitarbeitslose, davon 1.234 Frauen, durch das Programm unterstützt. 1.531 teilnehmende Personen waren über 50 Jahre alt. Abschließende Angaben mit Daten aus 2016 sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Frage 6: Wie viele der Teilnehmer sind heute arbeitslos und wie viele haben heute ein Beschäftigungsverhältnis? Frage 7: Inwiefern konnte durch dieses Programm die Beschäftigungsfähigkeit von Langzeitarbeitslosen und damit deren Chance auf eine spätere reguläre Beschäftigung allgemein erhöht werden? zu den Fragen 6 und 7: Die Fragen 6 bis 7 werden zusammen beantwortet. Ziel der Förderung war es nicht, die geförderten Personen in den regulären Arbeitsmarkt zu integrieren, sondern zusätzliche befristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu schaffen und darüber die erwerbsbezogene und soziale Integration der Beschäftigten zunächst für den Beschäftigungszeitraum zu erreichen. Vor diesem Hintergrund wurden nachhaltige Ergebnisindikatoren bezüglich der späteren Integration in den Arbeitsmarkt nicht erhoben. Frage 8: Wie haben sich seit 2010 die Zahlen von Langzeitarbeitslosen entwickelt? zu Frage 8: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Deutschland 939.559 * 1.051.603 1.031.722 1.050.435 1.076.752 1.039.281 993.073 Brandenburg 37.765 * 51.301 53.926 53.403 52.573 49.209 45.756 *ohne Daten der zugelassenen kommunalen Träger Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit Frage 9: Inwieweit ist es gelungen Langzeitarbeitslosen eine soziale Integration zu ermöglichen? zu Frage 9: Mit der Beschäftigung wurde den über die Förderung beschäftigten Personen neben der erwerbsbezogenen Integration auch eine soziale Integration im Rahmen des Arbeitsumfeldes ermöglicht. Frage 10: Konnte durch dieses Programm, wie als ursprüngliches Ziel formuliert, die regionale Wirtschaftskraft durch Erhöhung der Kaufkraft verbessert werden? zu Frage 10: Das über die geförderte Beschäftigung erzielte zusätzliche Einkommen hat grundsätzlich die regionale Kaufkraft erhöht. Aufgrund der durch die Änderungen des Bundes notwendig gewordenen Reduzierung der Förderfälle ist jedoch nicht von messbaren Wirkungen auszugehen. Frage 11: Inwiefern plant die Landesregierung aufbauend auf diesem Programm weitere vergleichbare Projekte zur Verringerung von Langzeitarbeitslosigkeit? zu Frage 11: Aufbauend auf „Arbeit für Brandenburg“ plant die Landesregierung zurzeit keine vergleichbaren Förderungen zur Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit. Das aktuelle Instrument zur Reduzierung von Langzeitarbeitslosigkeit in Brandenburg ist das Förderprogramm „Integrationsbegleitung für Langezeitarbeitslose und Familienbedarfsgemeinschaften“, welches - mithilfe einer intensiven Einzelbetreuung durch Integrationsbegleiterinnen und Integrationsbegleiter sowie bedarfsorientierter, individuell passgenauer Unterstützungsmodule - von Langzeitarbeitslosigkeit betroffene Personen dabei unterstützt, in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder Bildung zu kommen. Ergänzend hierzu wird die neue Förderung von sozialpädagogischer Begleitung und fachlicher Anleitung in Sozialbetrieben (voraussichtlicher Antragsstart März 2017) langzeitarbeitslosen Menschen eine Chance geben, wieder Fuß auf dem Arbeitsmarkt zu fassen.