Datum des Eingangs: 27.02.2017 / Ausgegeben: 06.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6109 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2428 des Abgeordneten Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/5937 Schulleiter in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers zu den Fragen 1 bis 6: Aus einem Artikel der Zeitung Neues Deutschland geht hervor, dass im Land Brandenburg „jede zwölfte der rund 750 Schulen (...) nur kommissarisch“ geführt werde. (Neues Deutschland, „Lange warten auf den Schulleiter“, 24.01.17, S. 13) Frage 1: Wie viele Stellen a) eines Schulleiters sowie b) eines stellvertretenden Schulleiters sind derzeit in Brandenburg unbesetzt? (bitte nach Schulformen aufschlüsseln und die Gesamtzahl der Schulen der jeweiligen Schulform im Berichtszeitraum angeben) Frage 4: Wie viele Stellen a) eines Schulleiters sowie b) eines stellvertretenden Schulleiters sind derzeit in Brandenburg nur kommissarisch besetzt? (bitte nach Schulformen aufschlüsseln) zu Fragen 1 und 4: Gänzlich unbesetzte Stellen als Schulleiterin oder Schulleiter bzw. als stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter gibt es nicht. Diese Stellen sind entweder kommissarisch besetzt bzw. es werden die Aufgaben in dem Fall, dass Stellen als Schulleiterin oder Schulleiter nicht besetzt sind oder diese wegen längerer Erkrankung nicht anwesend sind, von der jeweiligen ständigen Vertreterin oder dem jeweiligen ständigen Vertreter (stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter) wahrgenommen, was in der Folge die kommissarische Besetzung der Stellen als stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter nach sich zieht. Eine Erfassung über den Stand der kommissarisch besetzten Stellen als Schulleiterin oder Schulleiter bzw. als stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretende Schulleiter erfolgt jeweils zum Stichtag 01.08. eines jeden Jahres. a. Kommissarisch besetzte Stellen als Schulleiterin oder Schulleiter Zum Stichtag 01.08.2016 waren 61 Stellen als Schulleiterin oder Schulleiter kommissarisch besetzt. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 8,2 Prozent. Aus der nachfolgenden Tabelle 1 ist die Verteilung auf die Schulformen und die durchschnittliche Dauer der kommissarischen Besetzung der Stellen zum Stichtag 01.08.2016 ersichtlich. Tabelle 1: Anzahl der kommissarisch besetzten Stellen als Schulleiterin oder Schulleiter nach Schulformen insgesamt Schulform Anzahl der Schulen Anzahl der komm. besetzten Stellen % Ø Dauer in Monaten Grundschule n 404 35 8,66 11 Oberschulen 117 13 11,11 12 Gesamtschul en 22 1 4,55 0 Gymnasien 77 3 3,90 13 Förderschule n 82 7 8,54 41 OSZ 25 2 8,00 9 ZBW 17 0 0,00 0 Land insgesamt 744 61 8,20 14 Quelle: Abfrage der staatlichen Schulämter zum Stichtag 01.08.2016 Allerdings ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Stellen dauerhaft nachbesetzt werden sollen. Gründe hierfür sind z.B. zu erwartende Änderungen in der Schulstruktur, befristete anderweitige Verwendung oder längere Erkrankungen der eigentlichen Funktionsstelleninhaberin oder des eigentlichen Funktionsstelleninhabers. Betrachtet man nur die Stellen, in denen eine dauerhafte Nachbesetzung vorgesehen ist, waren zum Stichtag 01.08.2016 insgesamt 49 Stellen als Schulleiterin oder Schulleiter kommissarisch besetzt. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 6,59 Prozent. Aus der nachfolgenden Tabelle 2 ist die Verteilung auf die Schulformen und die durchschnittliche Dauer der kommissarischen Besetzung der Stellen zum Stichtag 01.08.2016 ersichtlich. Tabelle 2:Anzahl der kommissarisch besetzten Stellen als Schulleiterin oder Schulleiter, die zur dauerhaften Nachbesetzung vorgesehen sind, nach Schulformen Schulform Anzahl der Schulen Anzahl der komm. besetzten Stellen % Ø Dauer in Monaten Grundschulen 404 27 6,68 9 Oberschulen 117 12 10,26 13 Gesamtschulen 22 1 4,55 0 Gymnasien 77 3 3,90 13 Förderschulen 82 4 4,88 17 OSZ 25 2 8,00 9 ZBW 17 0 0,00 0 Land insgesamt 744 49 6,59 11 Quelle: Abfrage der staatlichen Schulämter zum Stichtag 01.08.2016 b. Kommissarisch besetzte Stellen als stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter Die Stellen als stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter sind schülerzahlenabhängig ausgebracht, so dass nicht alle Schulen eine stellvertretende Schulleiterin oder einen stellvertretenden Schulleiter haben. Zum Stichtag 01.08.2016 waren 60 Stellen als stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter kommissarisch besetzt. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 10,62%. Aus der nachfolgenden Tabelle 3 ist die Verteilung auf die Schulformen und die durchschnittliche Dauer der kommissarischen Besetzung der Stellen zum Stichtag 01.08.2016 ersichtlich. Tabelle 3: Anzahl der kommissarisch besetzten Stellen als stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter nach Schulformen insgesamt Schulform Anzahl der Schulen Anzahl der komm. besetzten Stellen % Ø Dauer in Monaten Grundschulen 266 29 10,90 8 Oberschulen 106 8 7,55 8 Gesamtschulen 22 1 4,55 0 Gymnasien 77 12 15,58 11 Förderschulen 66 7 10,61 13 OSZ 25 2 8,00 12 ZBW 3 1 33,33 0 Land insgesamt 565 60 10,62 9 Quelle: Abfrage der staatlichen Schulämter zum Stichtag 01.08.2016 Auch hier ist zu berücksichtigen, dass nicht alle Stellen dauerhaft nachbesetzt werden sollen. Bezüglich der Gründe wird auf die Ausführungen vor Tabelle 2 verwiesen. Betrachtet man nur die Stellen, in denen eine dauerhafte Nachbesetzung vorgesehen ist, waren zum Stichtag 01.08.2016 insgesamt 45 Stellen als stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter kommissarisch besetzt. Dies entspricht einem prozentualen Anteil von 7,96 Prozent. Aus der nachfolgenden Tabelle 4 ist die Verteilung auf die Schulformen und die durchschnittliche Dauer der kommissarischen Besetzung der Stellen zum Stichtag 01.08.2016 ersichtlich. Tabelle 4: Anzahl der kommissarisch besetzten Stellen als stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter, die zur dauerhaften Nachbesetzung vorgesehen sind, nach Schulformen Schulform Anzahl der Schulen Anzahl der komm. besetzten Stellen % Ø Dauer in Monaten Grundschulen 266 25 9,40 7 Oberschulen 106 3 2,83 7 Gesamtschulen 22 1 4,55 0 Gymnasien 77 10 12,99 11 Förderschulen 66 3 4,55 11 OSZ 25 2 8,00 12 ZBW 3 1 33,33 0 Land insgesamt 565 45 7,96 8 Quelle: Abfrage der staatlichen Schulämter zum Stichtag 01.08.2016 Frage 2: Wie lange sind diese Stellen unbesetzt? Frage 5: Wie lange sind diese Stellen nur kommissarisch besetzt? zu Fragen 2 und 5: Diesbezüglich wird auf die Spalten 5 der Tabellen 1 bis 4 verwiesen. Frage 3: In wie vielen Fällen laufen Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren? zu Frage 3: Ausschreibungs- und Besetzungsverfahren können nur in den Fällen vorgenommen werden, in denen die Stellen zur dauerhaften Nachbesetzung vorgesehen sind. Von den kommissarisch besetzten 49 Stellen als Schulleiterin oder Schulleiter, die zur dauerhaften Nachbesetzung vorgesehen sind, war zum Erfassungszeitpunkt in 38 Fällen die Ausschreibung der Stellen erfolgt. In acht Fällen war eine mehrmalige Ausschreibung der Stellen notwendig. Grund hierfür war in sieben Fällen, dass keine Bewerbungen eingingen und in einem Fall musste die Stelle nach § 7 Absatz 4 des Landesgleichstellungsgesetzes erneut ausgeschrieben werden. In neun Fällen war die Ausschreibung der Stellen in Vorbereitung. In zwei Fällen erfolgte keine Ausschreibung der Stellen, da sie mit Umsetzungsbewerberinnen oder mit Umsetzungsbewerbern besetzt werden sollen. Von den kommissarisch besetzten 45 Stellen als stellvertretende Schulleiterin oder stellvertretender Schulleiter, die zur dauerhaften Nachbesetzung vorgesehen sind, war zum Erfassungszeitpunkt in 40 Fällen die Ausschreibung der Stellen erfolgt. In 14 Fällen war eine mehrmalige Ausschreibung der Stellen notwendig. Grund hierfür war in zehn Fällen, dass keine Bewerbungen eingingen, in einem Fall die Bewerberin oder der Bewerber ihre oder seine Bewerbung zurückzog, in einem Fall die Bewerberin oder der Bewerber nicht über die geforderte Befähigung verfügte, in einem Fall die Stelle nach § 7 Absatz 4 des Landesgleichstellungsgesetzes erneut auszuschreiben war und in einem Fall die Schulkonferenz nach § 73 Absatz 4 Satz 5 des Brandenburgisches Schulgesetzes eine Neuausschreibung der Stelle verlangte. In fünf Fällen war die Ausschreibung der Stellen in Vorbereitung. Frage 6: Was unternimmt die Landesregierung, um die Attraktivität von Schulleiter- Positionen zu erhöhen? zu Frage 6: Auch wenn es wünschenswert ist, dass alle Schulen eine dauerhaft bestellte Schulleiterin oder einen dauerhaft bestellten Schulleiter haben, ist die Zahl der unbesetzten derzeit Stellen nicht als problematisch einzuschätzen. Aus dem Anteil der kommissarisch besetzten Stellen als Schulleiterin oder Schulleiter einen Schluss auf die Attraktivität von Schulleiter-Positionen zu ziehen, ist nur bedingt möglich, da hierfür unterschiedliche Gründe eine Rolle spielen. Ein Indiz für die Unattraktivität wären ggf. die Fälle, in denen die Stellen mehrmals ausgeschrieben werden mussten , da keine Bewerbungen vorlagen, sowie die Anzahl der vorliegenden Bewerbungen auf die ausgeschriebenen Stellen. Die Ursache dafür könnte u.a. sein, dass sich die Aufgaben von Schulleitung in den letzten Jahren allgemein verändert haben. Die Schule ist ein komplexes System. Im Zentrum des schulischen Handelns steht die Unterrichtsentwicklung. Sie erfordert Schritte der Personal- und Organisationsentwicklung im Rahmen von systemischer Schulentwicklung. Schulleiterinnen und Schulleiter können ihre Aufgaben nicht mehr als „primus inter pares“ wahrnehmen oder nur administrativ sehen. Sie sind Leiterinnen oder Leiter einer sich ständig verändernden Organisation mit immer neuen Herausforderungen , zu denen die Qualitätsentwicklung und -sicherung ebenso gehört wie die Rechenschaftslegung. Ein erweitertes Aufgabenspektrum, wie es im Brandenburgischen Schulgesetz formuliert ist, zieht ein neues Kompetenzprofil und damit auch neue Inhalte in den Bereichen des Führens und Leitens nach sich. Im Zusammenhang mit der Selbstständigkeit von Schulen wurden daher Arbeitsbereiche auf die Schulen verlagert, die mehr Zeit kosten und mehr Verantwortung bedeuten. Insbesondere an kleineren Schulen, an denen nicht die Möglichkeit besteht, an andere Schulleitungsmitglieder Aufgaben zu delegieren, könnte dies ein Motiv sein, sich nicht als Schulleiterin oder Schulleiter zu bewerben. Auf die Feststellung, dass Schulleiterinnen und Schulleiter durch die vorstehend beschriebenen Sachverhalte mehr belastet sind, wurde reagiert. Seit dem Schuljahr 2015/2016 erhalten Schulleiterinnen und Schulleiter eine Anrechnungsstunde mehr. Darüber hinaus wurde die Unterrichtsverpflichtung an allen Schulformen um eine Pflichtstunde gesenkt, was auch den Schulleiterinnen und Schuleitern zu Gute kommt. Um potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern bereits frühzeitig ein Bild von den auf sie zukommenden Aufgaben zu vermitteln und ggf. Berührungsängste zu nehmen, werden Fortbildungen am LISUM angeboten. Hierzu gehört u.a. die Orientierungsfortbildung für an Schulleitung Interessierte, in der den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Themenbereiche wie Aufgabenfelder von Schulleitung, Anforderungsprofil an die Schulleitertätigkeit, Führungshandeln, Unterrichtsentwicklung, schulische Qualitäts-entwicklung sowie Management näher gebracht werden. Vorbemerkungen des Fragestellers zu den Fragen 7 bis 9: Der erwähnte Artikel zitiert außerdem den Leiter des LISUMs mit der Aussage, dass die Qualifizierung für Schulleiter-Positionen übernachgefragt sei, so dass sich Wartezeiten „oft länger als ein Jahr“ ergäben. Dennoch seien aber jährlich über 100 Pädagogen qualifiziert worden . Aus der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 251 (Drs.6/771) geht hervor, dass es für die LISUM-Qualifizierungsreihe „Vor dem Amt“ in den Schuljahren 2013/14 sowie 2014/15 57 bzw. 47 Absolventen sowie für die LISUM- Qualifizierungsreihe „Neu im Amt“ 22 bzw. 10 Absolventen in den jeweiligen Schuljahren gab. Frage 7: Wie viele Absolventen hat es für diese Qualifizierungsreihen im zurückliegenden Schuljahr 2015/16 gegeben? Wie viele Teilnehmer gibt es an der aktuell laufenden Qualifizierung? zu Frage 7: Im Schuljahr 2015/2016 haben 32 Absolventen aus Brandenburg die Qualifizierungsreihe „Vor dem Amt“ und sechs Absolventen aus dem Land Brandenburg die Qualifizierungsreihe „Neu im Amt“ abgeschlossen. An der aktuell laufenden Qualifizierungsreihe „Vor dem Amt“ nehmen 29 Lehrkräfte aus Brandenburg und an der aktuell laufenden Qualifizierungsreihe „Neu im Amt“ 24 Lehrkräfte aus Brandenburg teil. Frage 8: Wie viele Bewerber für diese Qualifizierungsreihen hat es in den Schuljahren 2013/14, 2014/15 sowie 2015/16 gegeben? Wie viele Bewerber hat es für das aktuelle Schuljahr gegeben? zu Frage 8: Für die Qualifizierungsreihen „Vor dem Amt“ lagen 43 Bewerbungen im Schuljahr 2013/2014, 44 Bewerbungen im Schuljahr 2014/2015 und 65 Bewerbungen im Schuljahr 2015/2016 von Lehrkräften aus Brandenburg vor. Darüber hinaus liegen ohne Berücksichtigung der Personen, die sich derzeit bereits in dieser Qualifizierungsmaßnahme befinden, aktuell bislang 23 Bewerbungen von Lehrkräften aus Brandenburg vor. Für die Qualifizierungsreihen „Neu im Amt“ lagen elf Bewerbungen im Schuljahr 2013/2014, 15 Bewerbungen im Schuljahr 2014/15 und acht Bewerbungen im Schuljahr 2015/2016 von Lehrkräften aus Brandenburg vor. Darüber hinaus liegt ohne Berücksichtigung der Personen, die sich derzeit bereits in dieser Qualifizierungsmaßnahme befinden, die Bewerbung einer Lehrkraft aus Brandenburg für die im Schuljahr 2017/2018 geplante Qualifizierungsreihe vor. Frage 9: Rechnet die Landesregierung für derartige Qualifizierungsangebote auch künftig mit hohem Bedarf? Und inwieweit plant sie, die Kapazitäten auszubauen oder alternative Qualifizierungsangebote anzubieten? zu Frage 9: Für das Schuljahr 2017/2018 sind sieben weitere diesbezügliche Qualifizierungsreihen geplant. Für vier weitere Qualifizierungsreihen liegen Bewerbungen vor, so dass davon ausgegangen werden kann, dass der Bedarf weiterhin vorhanden ist. Zu den alternativ vom LISUM angebotenen Qualifizierungsmöglichkeiten zählen Angebote in der modularen Qualifizierung für schulische Führungskräfte.