Datum des Eingangs: 01.03.2017 / Ausgegeben: 06.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6134 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2423 der Abgeordneten Steeven Bretz und Uwe Liebehenschel der CDU-Fraktion Drucksache 6/5932 Planungen der Universität Potsdam am Campus „Neues Palais" Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Universität Potsdam plant seit geraumer Zeit die Erweiterung des Uni-Campus „Neues Palais“. U.a. ist der Abriss der Typenhäuser , westlich der Straße Am Neuen Palais, und deren Ersatz durch denkmalverträgliche Neubauten geplant. Von den Planungen der Universität Potsdam sind am Campus v.a. die Sportflächen mit den diese nutzenden Sportvereinen betroffen. Den nutzenden Vereinen gehen damit Trainings- und Wettkampfflächen verloren. Gem. § 5, Abs. 2, Sportförderungsgesetz des Landes Brandenburg (SportFGBbg) ist bei Aufgabe einer öffentlichen Sportstätte zugunsten einer anderen Nutzung in der Regel eine angemessene Ersatzsportstätte zur Verfügung zu stellen. Frage 1: Wie ist der aktuelle Planungsstand für die bauliche Umstrukturierung des Uni-Campus „Neues Palais“ (bitte den Zeitplan mit den einzelnen Bauphasen und geplanten Terminen benennen)? zu Frage 1: Die planerische Entwicklung westlich des Neuen Palais beruht auf einer Verwaltungsvereinbarung zwischen MWFK, der Universität Potsdam (UNIP), dem Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum , der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten und der Landeshauptstadt Potsdam (LHP). Ziele der Vereinbarung sind eine landschaftspflegerische Reparatur und eine bauliche Neuordnung des Universitätsstandorts am Neuen Palais. Die Rahmenplanung gliedert das Plangebiet in eine innere und eine äußere Zone. Die innere Zone unmittelbar westlich des Neuen Palais umfasst den direkten Entwicklungs - und Veränderungsbereich der UNIP und weist vier Baufelder, die in vier Phasen erstellt werden, für eine künftige Bebauung aus. Die äußere Zone bildet den ergänzenden Betrachtungsraum nördlich und südlich der inneren Zone, in der vorrangig Maßnahmen zur Bereinigung und landschaftsstrukturellen Reparatur ausgeführt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Entwicklung des Gebiets mehr als 20 Jahre in Anspruch nehmen wird. Ein jahresgenauer Zeitplan für die einzelnen Pha- sen kann daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht erstellt werden. Es besteht jedoch aufgrund der Phasendefinition eine gegenseitige zeitliche Abhängigkeit der einzelnen Schritte, um ein Gleichgewicht zwischen Abriss- und Neubaumaßnahmen sowie begleitenden Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege herzustellen. Phase 1: 1a Realisierung der Neubauten auf den Baufeldern 1a und 1b nördlich der Lindenallee , Abriss der Bestandsgebäude 6, 16 und 22 1b Neupflanzungen von Bäumen im Bereich der Lindenallee sowie Pflanzung einer zweiten Baumreihe entlang der Straße Am Neuen Palais, Ergänzung der Wiesenflächen Phase 2: 2a Realisierung des Neubaus auf dem Baufeld 2 südwestlich der Lindenallee, Abriss der Bestandsgebäude 3, 4, 5, 13, 14 2b Neupflanzung einer Baumgruppe, Ergänzung der Wiesenflächen Phase 3: 3a Beseitigung der nördlichen Sportflächen, Realisierung der Neubauten auf den Baufeldern 3a und 3b sowie Abriss der Bestandsgebäude 1 und 2 3b Pflanzung einer geschlossenen Eingrünung um die Baufelder 3 Richtung Parklandschaft , Ergänzung der Wiesenflächen Phase 4: 4a Realisierung der Neubauten auf den Baufeldern 4a und 4b südöstlich der Lindenallee und Abriss des Hauses 19 4b Pflanzung einer geschlossenen Eingrünung um die Baufelder 2 und 4 Richtung Parklandschaft sowie Neupflanzung einer geschlossenen Baumgruppe, Ergänzung der Wiesenflächen Zurzeit wird die 1. Phase mit der Beplanung der ersten beiden Baufelder (Phase 1a) durchgeführt. Dazu wurde im September 2014 ein Wettbewerb ausgelobt, als dessen Sieger das Architekturbüro Bruno Fioretti Marques im Februar 2015 prämiert wurde. Die Vorplanung wurde im November 2016 vom MWFK und der UNIP freigegeben. Zurzeit wird die Haushaltsunterlage Bau (HU-Bau) erstellt. Erst diese wird einen ersten , groben Bauablaufplan beinhalten. Die Neubebauung ist vermutlich Ende 2021 abgeschlossen. Die zugehörigen Abbruch- und Pflanzarbeiten des ersten Bauabschnittes (Phase 1b) werden mit der Baumaßnahme Erschließung und Außenanlagen am Neuen Palais durchgeführt. Auch hier wird die Planung gegenwärtig erarbeitet . Erst mit Fortschreiten des Neubaus kann ein konkreter Zeitplan für Phase 1b erstellt werden. Nach derzeitigem Stand könnte die Phase 1b Ende 2022 beendet sein und damit die Realisierung der Phase 2 beginnen. In der Phase 2 wird die südliche Wiesenfläche nicht mehr für sportliche Zwecke zur Verfügung stehen, das heißt voraussichtlich frühestens ab 2023. Die nördliche Sportanlage wird erst in der Phase 3 entfallen. Der Abriss ist abhängig von dem Verlauf der Phase 2; denn erst mit Beendigung der Phase 2 kann die nächste Phase beginnen. Frage 2: Sind angemessene Ersatzsportstätten vorgesehen? zu Frage 2: Ja. Frage 3: Welche Ersatzsportstätten und -flächen wurden untersucht, und gibt es bereits konkrete Standortentscheidungen? zu Frage 3: Das Plangebiet liegt in der UNESCO-Welterbestätte „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“. Dort sind nach der in der Antwort zu Frage 1 er- wähnten Verwaltungsvereinbarung Ersatzsportstätten ausgeschlossen. Vor diesem Hintergrund werden derzeit im Rahmen einer Machbarkeitsstudie durch den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) in Betracht kommende Ersatzstandorte untersucht. Es handelt sich hier um Flächen im Bereich der Kaiser-Friedrich-Straße, am Kuhforter Damm und in Golm. Eine konkrete Standortentscheidung wurde noch nicht getroffen. Frage 4: Gibt es für mögliche Ersatzsportflächen bereits einen Errichtungszeitplan? zu Frage 4: Nein. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 verwiesen . Unabhängig davon sind die Ersatzsportstätten für die UNIP so rechtzeitig fertigzustellen , dass sie zur Verfügung stehen, bevor die vorhandenen Sportflächen aufgegeben werden. Frage 5: Welche Universitätssportgruppen und -vereine sowie anderen Nutzer (z.B. öffentliche Sportvereine) sind vom Wegfall der Sportflächen am Uni-Campus "Neues Palais" betroffen (bitte bei den Nutzern die Unterscheidung zwischen Jugend- und Erwachsenenmannschaften bzw. -kursen treffen)? zu Frage 5: Die Anlagen werden für sportliche Zwecke von folgenden Gruppen genutzt : 1. Universitätssportgruppen Von dem zukünftigen Wegfall der Sportflächen sind zum einen die Sportwissenschaft der UNIP (Leichtathletik, Sportspiele und Tennis) sowie der Hochschulsport (Fußball, Leichtathletik, Frisbee, Laufgruppen, Bogenschießen, Fit für Hindernisläufe, Funktional Outdoor Fitness, Rugby, Quidditsch und Tennis) betroffen. Mit Ausnahme der Kindergruppe „Kinder Sportmix Outdoor“ beim Hochschulsport handelt es sich ausschließlich um Erwachsenensport. 2. Andere Nutzer Ein Teil der Flächen wird zudem vom Universitätssportverein (USV), der ein eingetragener Verein ist und nicht mit der UNIP in Verbindung steht, genutzt. Es trainieren neben den Erwachsenengruppen (Fußball, Rugby, Baseball, Softball und Tennis) auch Nachwuchsmannschaften im Rugby und Softball sowie mehrere Kindergruppen im Tennis. Die Landeseinsatzeinheit Polizei Brandenburg Eiche nutzt ebenfalls einen Teil der Sportflächen bei Bedarf für den Dienstsport. Daneben werden die Anlagen von Kindergärten für Sport- und Spielveranstaltungen sowie von Studieren aus den angrenzenden Wohnheimen zur sportlichen Freizeitgestaltung genutzt. Frage 6: Wie wurden und werden die derzeitigen Nutzer (z.B. öffentliche Sportvereine ) über die anstehenden Veränderungen informiert, und wann ist dies zuletzt erfolgt ? zu Frage 6: Es stehen unmittelbar keine Veränderungen für die derzeitigen Nutzer an. Die Wiese südlich der Lindenallee wird voraussichtlich mindestens bis Ende 2022 für sportliche Zwecke zur Verfügung stehen. Das bedeutet, dass die Nutzung noch rund sechs Jahre uneingeschränkt möglich ist. Es besteht auch nach Inanspruchnahme der südlichen Fläche weiterhin die Möglichkeit, die nördlichen Sportflächen für sportliche Zwecke zu nutzen, da diese erst in der Phase 3 aufgegeben werden. Die UNIP hat dem MWFK mitgeteilt, dass sie ihren Nutzer (Universitätssportverein), der die Sportflächen mit nutzt, über die zukünftigen Veränderungen in Kenntnis gesetzt hat. Frage 7: Wann hat es mit der Landeshauptstadt Potsdam Abstimmungsgespräche gegeben, und wie werden die weiteren Planungen zur Verlagerung von Ersatzsportflächen abgestimmt? zu Frage 7: Die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) ist Vertragspartner der Verwaltungsvereinbarung . Sie war an der Vorbereitung des Wettbewerbs beteiligt und durch einen Mitglied in der Jury vertreten. Die LHP wird über den weiteren Verlauf der Planung und Durchführung des Vorhabens informiert. So gab es beispielsweise im Mai 2016 einen gemeinsamen Termin mit der LHP beim MWFK zu den Sportflächen am Neuen Palais. Die LHP stellte hier u. a. ihre Überlegungen für ein Sportflächenentwicklungskonzept Eiche/Golm vor. Zuletzt wurde die Entwicklung der ersten beiden Baufelder mit der LHP im November 2016 abgestimmt. Frage 8: Welche Probleme wurden zwischen der Universität Potsdam, der Landeshauptstadt Potsdam sowie dem Land Brandenburg wegen der baulichen Umstrukturierung am Uni-Campus identifiziert, und welche Lösungsansätze gibt es dafür bereits ? zu Frage 8: Bei der Umstrukturierung am Standort westlich des Neuen Palais waren unterschiedliche öffentliche Belange zu beachten. Dazu gehören der Schutz des Welterbes „Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin“ und der Denkmalschutz genauso wie der Natur- und Landschaftsschutz oder der Trinkwasserschutz. Mit der in der Antwort zu der Frage 1 genannten Verwaltungsvereinbarung wurden denkmalpflegerische Prinzipien und Voraussetzungen für die Landschaftspflege definiert (wie z.B. die Vorlage eines naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichskonzeptes), um das Vorhaben in Übereinstimmung mit den unterschiedlichen Schutzzielen umzusetzen . Frage 9: Welche finanziellen Mittel müssen von wem für die Errichtung angemessener Ersatzsportstätten eingeplant werden? zu Frage 9: Die erforderlichen finanziellen Mittel sind abhängig von der Standortwahl und können derzeit noch nicht beziffert werden.