Datum des Eingangs: 06.03.2017 / Ausgegeben: 13.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6159 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2444 der Abgeordneten Iris Schülzke der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5964 Arbeitsfähigkeit der Schlichtungsstelle für Bergschadensbetroffene Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: In der Öffentlichkeit sowie auch in den Landtagssitzungen wird seit Jahren über die Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Bergschadensbetroffene diskutiert und diese eingefordert. Zuletzt wurde in der Plenarsitzung am 15.07.2016 dem Entschließungsantrag der Regierungskoalition aus SPD- Fraktion und Fraktion DIE LINKE zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle für Bergschadensfälle mehrheitlich zugestimmt (siehe Drucksache 6/4624(ND)-B). Nach geltendem Recht ist ein Grundstückseigentümer vor Gericht in der Beweispflicht gegenüber dem Bergbaubetreiber, wenn er auf Entschädigung für einen erlittenen Bergschaden klagt. Die nötigen Unterlagen dafür als Beweismittel fehlen oftmals, ebenso die finanziellen Mittel. In den Kommunen senken sich Straßen bedenklich ab und müssen immer wieder mit hohem finanziellem Aufwand befahrbar gehalten werden. Anfragen von Bürgern werden nicht beantwortet, so die Mitteilungen der Presse. Frage 1: Welcher Arbeitsstand ist hinsichtlich der Schlichtungsstelle erreicht? (Wo befindet sich der Sitz, wer arbeitet mit, wie viele Anfragen sind eingegangen und inzwischen bearbeitet?) zu Frage 1: Die Schlichtungsstelle konnte bisher nicht eingerichtet werden, weil die u.a. im Landtagsbeschluss 6/4624-B zutreffend beschriebenen Voraussetzungen nicht gegeben sind. Frage 2: Mit welchen finanziellen Mitteln ist bzw. wird die Schlichtungsstelle ausgestattet ? zu Frage 2: Im Einzelplan 08 des Ministeriums für Wirtschaft und Energie (MWE) sind für das Jahr 2017 Ausgaben in Höhe von insgesamt 121.700 EUR, für das Jahr 2018 Ausgaben in Höhe von insgesamt 122.000 EUR für die Schlichtungsstelle angesetzt . Frage 3: Welche Festlegungen wurden bisher im Wirtschaftsausschuss zur Arbeit der Schlichtungsstelle getroffen? zu Frage 3: Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie entscheidet – wie jeder andere Ausschuss des Landtages Brandenburg – in eigener Zuständigkeit über die aus seiner Arbeit resultierenden Festlegungen. Insofern kann die vorstehende Frage zuständigkeitshalber nur durch den Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Landtages Brandenburg beantwortet werden. Frage 4: Wann können die Gemeindevertreter aus Schenkendöbern mit einer Antwort auf ihr Schreiben von Anfang Dezember 2016 rechnen? zu Frage 4: Dem Bürgermeister der Gemeinde Schenkendöbern wurde mit Schreiben der Staatskanzlei vom 09.02.2017 geantwortet. Das fachlich zuständige MWE hat der Gemeinde Schenkendöbern ein Gesprächsangebot zur Erörterung des weiteren Vorgehens unterbreitet. Frage 5: Welche Möglichkeiten haben die Bürger, die in Tagebaugebieten wohnen, sich qualifiziert bautechnisch und ohne enorme Kosten beraten zu lassen, wenn sie an ihren Häusern oder Straßen Schäden, die fremdverursacht sind, feststellen? zu Frage 5: Kostenfreie Beratungsmöglichkeiten stehen den Bürgerinnen und Bürgern im Land Brandenburg bei vermuteten Bergschäden aus dem Braunkohlebergbau nicht zur Verfügung. Das war der Hauptgrund dafür, dass die Landesregierung die Einrichtung einer Schlichtungsstelle zur Regulierung von vermuteten Bergschäden vorgeschlagen hat.