Datum des Eingangs: 13.02.2015 / Ausgegeben: 18.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/618 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 179 des Abgeordneten Gordon Hoffmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/420 Umzug der Schulaufsicht von Perleberg nach Neuruppin Wortlaut der Kleinen Anfrage 179 vom 14.01.2015: Der Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage vom 10.03.2014 (Nr. 3442) ist zu entnehmen, dass das frühere Schulamt Perleberg – außer Betriebs- und Nebenkosten – mietfrei in Gebäuden des Landkreises Prignitz untergebracht war. Im Zuge der Reform der Schulaufsicht ist das Schulamt Perleberg aufgelöst worden. Teile seiner Aufgaben werden nun von der neu geschaffenen Regionalstelle des Landesamts für Schule und Lehrerbildung in Neuruppin wahrgenommen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann genau und warum endete die Mietfreiheit des vormaligen Schulamtes Perleberg? 2. Hat die Landesregierung erwogen, auf den Standort Neuruppin zu verzichten und die neu zu schaffende Regionalstelle des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung weiterhin mietfrei in Perleberg anzusiedeln? 3. Wenn ja, was hat die Landesregierung unternommen, um für die neu zu schaffende Regionalstelle des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung am Standort Perleberg die gleichen Miet-Konditionen wie für das vorhergehende Schulamt zu sichern? 4. Welche Gründe gaben den Ausschlag dafür, sich gegen den Standort Perleberg und für den Standort Neuruppin zu entscheiden? 5. Welche Verwaltungskosten sind in den Jahren 2006 bis 2012 für das Schulamt Perleberg entstanden? (Bitte jährlich nach Miet-, Neben- und Betriebssowie sonstigen Kosten aufschlüsseln) 6. Welche Kosten werden für das Jahr 2015 für die Regionalstelle Neuruppin veranschlagt? Bitte nach Miet-, Neben- und Betriebs- sowie sonstigen Kosten aufschlüsseln) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann genau und warum endete die Mietfreiheit des vormaligen Schulamtes Perleberg ? Frage 2: Hat die Landesregierung erwogen, auf den Standort Neuruppin zu verzichten und die neu zu schaffende Regionalstelle des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung weiterhin mietfrei in Perleberg anzusiedeln? Frage 3: Wenn ja, was hat die Landesregierung unternommen, um für die neu zu schaffende Regionalstelle des Landesamtes für Schule und Lehrerbildung am Standort Perleberg die gleichen Miet-Konditionen wie für das vorhergehende Schulamt zu sichern? Zu den Fragen 1 bis 3: Der Landkreis Prignitz hat im Juni 2013 für die Räume in Perleberg eine Teilkündigung des Mietvertrages wegen Eigenbedarf zum 31.12.2013 ausgesprochen. Für die verbleibenden Räume wurde die Erhebung einer Kaltmiete ab 01.01.2014 in Aussicht gestellt. Im Rahmen mündlicher Verhandlungen wurde die Teilkündigung teilweise zurückgenommen mit der Maßgabe, endgültig zum 31.12.2014 alle Räume freizuziehen und die malermäßige Instandsetzung zu übernehmen. Frage 4: Welche Gründe gaben den Ausschlag dafür, sich gegen den Standort Perleberg und für den Standort Neuruppin zu entscheiden? Zu Frage 4: Zur Ermittlung geeigneter künftiger, regionaler Zuständigkeitsbereiche wurden umfangreiche Datenerhebungen und vergleichende Modelle entwickelt. Dabei standen die Kriterien „Ausgewogenheit“ (annähernd gleiche Anzahl von Schulen, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern in der Region) und „Nachhaltigkeit“ (verstetigte Ausgewogenheit nach Bevölkerungsprognose bis 2030) im Vordergrund. Im Ergebnis der Auswertung ist nach Gewichtung der Kriterien die territoriale Aufteilung vorgenommen und als Standort der Regionalstelle Neuruppin festgelegt worden. Frage 5: Welche Verwaltungskosten sind in den Jahren 2006 bis 2012 für das Schulamt Perleberg entstanden? (Bitte jährlich nach Miet-, Neben- und Betriebs- sowie sonstigen Kosten aufschlüsseln) Zu Frage 5: Tabelle 1: Verwaltungskosten für das ehemalige Staatliche Schulamt Perleberg ohne Schulpsychologische Beratungsstellen HHJ Unterhaltungspauschale an den Brandenburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) Betriebs- und Nebenkosten (Kapitel 05 220 Titel 518 61, ab 2007 Titel 518 25) Verwaltungsausgaben (Kapitel 05 220 TGr. 61) 2006 - k. A.FN 1 165.499,92 € 2007 - k. A.FN 1 125.890,24 € 2008 10.642,80 € 44.082,69 € 111.482,81 € 2009 10.642,80 € 48.459,42 € 116.946,83 € 2010 10.642,80 € 59.194,08 € 108.723,20 € 2011 10.642,80 € 64.447,52 € 106.799,99 € 2012 10.642,80 € 63.650,85 € 126.738,48 € Frage 6: Welche Kosten werden für das Jahr 2015 für die Regionalstelle Neuruppin veranschlagt ? Bitte nach Miet-, Neben- und Betriebs- sowie sonstigen Kosten aufschlüsseln ) Zu Frage 6: Die Verwaltungskosten des Landesschulamtes werden ab 2015 zentral im neuen Kapitel 05 200 veranschlagt. Gesonderte Teilansätze für die Regionalstellen sind nicht vorgesehen. Tabelle 2: Miet- und Betriebs-/Nebenkosten (BNK) zur Unterbringung der Regionalstelle Neuruppin HHJ Mietzahlungen (Ansatz bei Kapitel 05 200 Titel 518 25) BNK (Ansatz bei Kapitel 05 200 Titel 517 25) davon Unterhaltungspauschale an BLB 2015 173.000,00 € 33.123,00 € 81.700,00 € FN 1 Wegen Ablauf der Aufbewahrungsfrist sind keine Unterlagen mehr vorhanden. Im VMM erst ab 1.9.2007.