Datum des Eingangs: 08.03.2017 / Ausgegeben: 13.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6185 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2445 der Abgeordneten Iris Schülzke der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/5965 Finanzierung der Flüchtlingsunterkünfte Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Presse berichtet, dass Kommunen sich bei der Finanzierung der Flüchtlingsunterkünfte allein gelassen fühlen, dass Bundesgelder nicht weitergereicht werden und Landkreise nun für nichtbelegte Unterkünfte eigenständig aufkommen müssen. Über den Landkreis Märkisch-Oderland berichtete die Presse, dass dem Landkreis mehrere Millionen Euro Defizit entstanden sind und nur in bestimmten Fällen Erstattungen erfolgen. Frage 1: Wie viele Flüchtlingsunterkünfte wurden in den einzelnen Landkreisen seit Januar 2014 hergerichtet, wie viele sind davon belegt, wie viele sind davon nicht belegt ? zu Frage 1: Die Zahlen der seit dem 1. Januar 2014 in den Landkreisen und kreisfreien Städten hergerichteten und der davon zum Stichtag 31. Dezember 2016 belegten bzw. nicht belegten Unterkünfte können der folgenden Tabelle entnommen werden . Die Zahl hergerichteter Gemeinschaftsunterkünfte schließt Notunterkünfte und vorübergehende Unterkünfte mit ein. Die Differenz zu den Belegungsdaten ergibt sich aus zwischenzeitlich geschlossenen Unterkünften. Die Belegungsdaten weisen sowohl Gemeinschaftsunterkünfte als auch Wohnverbünde aus, wobei darauf hinzuweisen ist, dass die belegten Unterkünfte unterschiedlich stark ausgelastet sind. Landkreis /kreisfreie Stadt Anzahl der nach dem 1.Januar 2014 hergerichteten Gemeinschaftsunterkünfte einschließlich Notunterkünfte und vorübergehende Unterkünfte Davon mit Stand 31.12.2016 belegt Davon mit Stand 31.12.2016 nicht belegt Barnim 22 16 3 Brandenburg a.d.H. 7 3 0 Cottbus 10 6 3 Elbe-Elster 9 3 1 Frankfurt (Oder) 1 0 1 Havelland 19 7 2 Dahme-Spreewald 21 14 2 Oder-Spree 27 17 2 Märkisch-Oderland 21 15 0 Oberhavel 25 13 2 Ostprignitz-Ruppin 21 15 2 Oberspreewald- Lausitz 14 10 0 Potsdam 15 11 3 Potsdam-Mittelmark 21 11 2 Prignitz 5 3 1 Spree-Neiße 8 2 2 Teltow-Fläming 20 13 4 Uckermark 14 5 2 (Quelle: Landesamt für Soziales und Versorgung/Eigene Berechnungen) Frage 2: Wieviel Geld wurde in den letzten 3 Jahren (seit 2014) den einzelnen Landkreisen zur Verfügung gestellt, um Unterkünfte herzurichten? zu Frage 2: Die Landkreise und kreisfreien Städte erhalten für die Herrichtung neuer Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften eine Investitionspauschale in Höhe von 2.300,81 Euro pro Platz. Mit Inkrafttreten des Landesaufnahmegesetzes vom 15. März 2016 besteht ein Anspruch auf die Investitionspauschale für die erstmalige Bereitstellung von Unterbringungsplätzen in allen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung . Hierzu gehören neben Gemeinschaftsunterkünften auch Wohnverbünde und Übergangswohnungen. Die Zahlungen an die Landkreise und kreisfreien Städte für die Jahre 2014, 2015 und 2016 können der folgenden Tabelle entnommen werden . Landkreis/kreisfreie Stadt 2014 2015 2016 Barnim 43.075,60 € 400.457,93 € 2.585.392,38 € Brandenburg a.d.H. 102.082,52 € 520.501,80 € 3.218.111,29 € Cottbus 424.042,21 € 1.077.654,21 € Elbe-Elster 90.500,00 € 397.212,99 € 1.300.263,73 € Frankfurt (Oder) 160.437,47 € 20.394,08 € 466.456,35 € Havelland 184.064,80 € 960.591,86 € 5.222.859,98 € Dahme-Spreewald 29.309,31 € 1.166.809,65 € 2.250.429,03 € Oder-Spree 232.338,07 € 478.698,56 € 2.579.405,04 € Märkisch-Oderland 195.995,87 € 275.155,16 € 3.123.712,79 € Oberhavel 282.999,63 € 1.320.664,94 € 5.175.827,83 € Ostprignitz-Ruppin 200.170,47 € 250.788,29 € 3.688.403,16 € Oberspreewald- Lausitz 94.908,89 € 404.772,37 € 1.799.439,76 € Potsdam 156.455,08 € 1.594.160,27 € 2.148.956,54 € Potsdam-Mittelmark 2.171.509,89 € 1.873.079,72 € Prignitz 23.817,13 € 508.353,68 € 1.228.934,09 € Spree-Neiße 183.461,62 € 2.903,99 € 2.133.404,01 € Teltow-Fläming 571.415,42 € 444.921,56 € 1.723.142,16 € Uckermark 2.037.197,97 € (Quelle: Landesamt für Soziales und Versorgung) Frage 3: Wieviel Geld und welcher Zweckverwendung hat das Land Brandenburg aus dem Bundeshaushalt dafür erhalten? zu Frage 3: Das Land hat im Jahr 2015 zur Herrichtung von Leerstandswohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen gut 1,2 Mio. € in Form von umgewidmeten Stadtumbau-Ost-Mitteln vom Bund eingenommen. Außerdem beteiligt sich der Bund an den gesamtstaatlichen Kosten, die durch die Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen. Siehe hierzu die Antwort auf Frage 6. Frage 4: Wieviel Geld haben die einzelnen Landkreise in den letzten 3 Jahren für die Betreuung von Flüchtlingen bekommen? (Bitte tabellarisch auflisten!) zu Frage 4: Die Landkreise und kreisfreien Städte erhielten zum Ausgleich für die nach dem Landesaufnahmegesetz vom 17. Dezember 1996, welches bis zum 31. März 2016 galt, übertragene Aufgabe der Aufnahme und vorläufigen Unterbringung der im Landesaufnahmegesetz benannten Personengruppen sowie der Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) eine pauschale Kostenerstattung einschließlich Beratung und Betreuung. Die Erstattungsleistungen einschließlich Beratung und Betreuung sowie überregionaler Beratungsangebote an die Landkreise und kreisfreien Städte für die Jahre 2014 und 2015 können der folgenden Tabelle entnommen werden, eine weitergehende Differenzierung ist nicht möglich. Seit dem 1. April 2016 erhalten die Landkreise und kreisfreien Städte für die Aufgabenwahrnehmung der migrationsspezifischen sozialen Unterstützung nach § 12 des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) vom 15. März 2016 eine gesonderte jährliche Erstattungspauschale pro Erstattungsfall sowie gesonderte Erstattungsleistungen für den Fachberatungsdienst. Die Erstattung erfolgt jährlich auf Antrag, wobei vierteljährlich Abschlagszahlungen auf Antrag gewährt werden. Die Abschlagszahlungen für das Jahr 2016 können der folgenden Tabelle entnommen werden, wobei es sich bei der Abschlagszahlung 1. Quartal um die Abschlagszahlungen für die Erstattungsleistungen nach dem Landesaufnahmegesetz vom 17. Dezember 1996, welches bis zum 31. März 2016 galt, und bei den Abschlagszahlungen 2. – 4. Quartal um die Abschlagszahlungen für die Erstattungsleistungen nach dem Landesaufnahmegesetz vom 15. März 2016, einschließlich der vorgesehenen Erstattungsleistungen für den Fachberatungsdienst, handelt. Zusätzlich werden den Landkreisen und kreisfreien Städten gemäß § 15 Abs. 1 LAufnG die notwendigen tatsächlichen Aufwendungen für Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 AsylbLG und die den Krankenkassen nach § 264 Abs. 7 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zu erstattenden Aufwendungen für die Übernahme der Krankenbehandlung von Empfängern laufender Leistungen nach § 2 AsylbLG nach Kostennachweis gesondert erstattet. Im Falle der Übernahme der Krankenbehandlung der Leistungsbeziehenden nach § 3 AsylbLG durch eine Krankenkasse auf Grundlage des § 264 Abs. 1 SGB V werden darüber hinaus die angemessenen personellen und sächlichen Verwaltungskosten erstattet. Landkreis /kreisfreie Stadt 2014 2015 Abschlagszahlung 1. Quartal Abschlagszahlung 2. – 4. Quartal 2016 Barnim 4.266.708,92 € 9.149.380,40 € 3.053.000,00 € 1.225.954,12 € Brandenburg a.d.H. 1.298.200,64 € 3.453.177,36 € 1.744.000,00 € 546.469,57 € Cottbus 1.869.371,84 € 4.863.755,96 € 2.059.000,00 € 716.515,31 € Elbe-Elster 2.135.464,48 € 4.992.831,96 € 2.793.000,00 € 815.969,56 € Frankfurt (Oder) 1.285.919,64 € 2.697.627,40 € 1.208.000,00 € 414.726,98 € Havelland 2.960.471,08 € 8.073.338,96 € 3.724.000,00 € 1.097.146,71 € Dahme-Spreewald 3.865.579,68 € 9.138.811,12 € 3.537.000,00 € 1.329.044,78 € Oder-Spree 4.294.449,84 € 8.957.617,80 € 1.550.000,00 € 1.121.178,62 € Märkisch-Oderland 3.988.619,52 € 10.607.492,40 € 4.043.000,00 € 1.142.612,06 € Oberhavel 3.637.484,48 € 9.582.622,24 € 4.492.000,00 € 1.252.066,49 € Ostprignitz-Ruppin 2.172.843,36 € 6.336.525,56 € 2.530.000,00 € 908.031,15 € Oberspreewald- Lausitz 2.124.195,84 € 5.284.712,68 € 1.989.000,00 € 720.770,79 € Potsdam 3.433.214,00 € 7.720.125,08 € 2.540.000,00 € 937.884,11 € Potsdam- Mittelmark 4.260.536,00 € 11.047.163,76 € 4.469.000,00 € 1.348.591,69 € Prignitz 2.024.624,72 € 5.484.936,04 € 2.744.000,00 € 916.473,80 € Spree-Neiße 2.214.077,12 € 5.184.018,52 € 2.635.000,00 € 807.480,23 € Teltow-Fläming 3.615.940,92 € 8.340.826,76 € 3.091.000,00 € 1.217.575,27 € Uckermark 2.617.633,68 € 7.131.733,16 € 3.394.000,00 € 1.116.952,21 € (Quelle: Landesamt für Soziales und Versorgung) Frage 5: Welche Sonderzahlungen haben die Landkreise in den letzten 3 Jahren für besondere Probleme erhalten? (Bitte tabellarisch auflisten!) zu Frage 5: Die Landkreise haben an den in der folgenden Tabelle aufgelisteten Sonderzahlungen partizipiert. Die Höhe der Zahlungen in der Tabelle gibt die Gesamtbeträge an, die an die Kommunen in Brandenburg gezahlt worden sind. Leistungsbeschreibung Haushaltsstelle TEUR 2014 2015 2016 Sonderprogramm zur verbesserten Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen Kapitel 20 030, Titel 633 14 2.052,1 2.947,9 Weitergabe der Bundesmittel zur Entlastung von Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen an Landkreise und kreisfreie Städte nach § 15a BbgFAG Kapitel 20 030, Titel 613 16 22.500,0 Weitergabe der darüber hinausgehenden mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 20.10.2015 zur Verfügung gestellten Bundesmittel zur Entlastung von Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen im Rahmen des Steuerverbundes (Spitzabrechnung kommunaler Finanzausgleich 2015) Kapitel 20 030, Titel 613 11, 613 12 6.047,6 Erstattung von Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 2014: Kapitel 05 160, Titel 633 10; 2015- 2016: Kapitel 05 050, Titel 633 20 7.292,5 9.335,9 74.987,6 Frage 6: Wurden vom Bund Sonderzahlungen in den letzten 3 Jahren für das Land Brandenburg zur Verfügung gestellt und welche Zweckverwendung wurde vorgegeben ? zu Frage 6: 2014 hat das Land Brandenburg keine Zuweisungen vom Bund zur Beteiligung an den Kosten für Asylbewerber und Flüchtlinge erhalten. Seit 2015 beteiligt sich der Bund an den gesamtstaatlichen Kosten, die durch die Aufnahme der Asylbewerber und Flüchtlinge entstehen. Die Mittel werden den Ländern über die Umsatzsteuer zugewiesen und beinhalten verschiedene Bestandteile (Abschlagszahlungen und Abrechnungsbeträge im Rahmen einer Fallpauschalen-Regelung sowie pauschal gewährte Entlastungen). Der dem Land Brandenburg über die Umsatzsteuer zur Beteiligung an den asylbedingten Lasten zugewiesene Betrag betrug im Jahr 2015 ca. 60,5 Mio. € und im Jahr 2016 ca. 247,7 Mio. €. Umsatzsteuereinnahmen fließen dem Landeshaushalt als allgemeine Deckungsmittel zu und unterliegen keiner speziellen Zweckbindung. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 3 verwiesen . Frage 7: Wie schätzt die Landesregierung die Situation ein, wenn Landkreise mit diesem Finanzierungssystem alleingelassen werden? zu Frage 7: Die Landesregierung geht davon aus, dass mit Inkrafttreten des novellierten Landesaufnahmegesetzes und der Landesaufnahmegesetz- Erstattungsverordnung zum 01. April 2016 ein entsprechender finanzieller Ausgleich für die Aufgabenwahrnehmung geschaffen wurde. Mit der gesetzlich normierten Überprüfung der Kostenerstattung gemäß § 20 Landesaufnahmegesetz ist zudem gewährleistet, dass die Kostenerstattungsbestimmungen zeitnah auf ihre Angemessenheit überprüft und ggf. angepasst werden. Mit der Richtlinie des MASGF zur Förderung von Maßnahmen im Zusammenhang mit den durch Leerstand von Unterbringungsplätzen in bestehenden Flüchtlingsunterkünften entstandenen Aufwendungen (Fairer Lastenausgleich) vom 20. Dezember 2016 hat das Land Brandenburg darüber hinaus 11,6 Millionen Euro zur Unterstützung der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung gestellt.