Datum des Eingangs: 08.03.2017 / Ausgegeben: 13.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6192 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2460 des Abgeordneten Christoph Schulze der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/6007 400 Mio. Euro Mehrkosten für BER infolge der erneuten Verschiebung der Eröffnung ? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: In den PNN vom 18.01.2017 heißt es unter der Überschrift „Neue Probleme – BER kann 2017 nicht mehr starten kaputte Türen, gestörte Sprinkleranlage: […] Eine Verschiebung der Eröffnung um ein Jahr würde nach internen Berechnungen der Flughafengesellschaft (FBB) rund 405 Millionen Euro kosten, die in der letzten Kalkulation von 2,2 Milliarden Euro nicht einkalkuliert sind.“ Und im Tagesspiegel vom 23.01.2017 heißt es unter der Überschrift “ BERliner Sorgenkind“ […] Die Flughafengesellschaft kalkuliert zwar eine einjährige Verzögerung mit rund 400 Millionen Euro. Trotz des Rückschlages sei "der finanzielle Rahmen ausreichend", sagte Woidke. Bretschneider betonte: "Wir sind der Auffassung, dass die Mehrkosten im Puffer drin sind." Bislang war davon die Rede, dass nur eine sechsmonatige Verzögerung als Risikopuffer eingerechnet war.“ Frage 1: Ist es zutreffend, dass die erneute Verschiebung der Eröffnung des Flughafens BER zu erneuten Mehrkosten für dieses Vorhaben führen wird? Frage2: Wie hoch werden nach Einschätzung der Landesregierung diese Mehrkosten aufgrund der erneuten Verschiebung der Eröffnung ausfallen? zu den Fragen 1 und 2: Die Geschäftsführung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) wird im Rahmen der Planungen zum Abschluss der notwendigen Arbeiten am BER auch Entwicklungen im Bereich der Kosten prüfen. Das Ergebnis der Überprüfung durch die FBB bleibt abzuwarten. Frage3: Auf welche Weise sollen diese Mehrkosten gegenfinanziert werden? Was beabsichtigt die Landesregierung dafür zu streichen oder zurück zu stellen? Frage 4: Wie hoch ist der von Herrn Bretschneider in der Presse angesprochene finanzielle „Puffer“ genau und wann wird er nach Erkenntnissen der Landesregierung aufgebraucht sein? zu den Fragen 3 und 4: Die Auswirkungen auf die Kosten sind derzeit noch nicht ermittelt . Die Gesellschafter der FBB haben die Erwartung an die Geschäftsführung zum Ausdruck gebracht, dass die Fertigstellung und Inbetriebnahme unter Einhaltung des finanziellen Rahmens der bestehenden Businessplanung und der geltenden Finanzierungskonzeption erfolgt und neue Entwicklungen im Bereich der Kosten durch unternehmerische Maßnahmen der FBB auszugleichen sind. Die aktuelle Businessplanung der FBB enthält Reserven für unvorhergesehene Entwicklungen. Bei der Höhe der Reserven handelt es sich um Geschäftsgeheimnisse der FBB. Die Landesregierung sieht sich angesichts der Veröffentlichung der Antwort auf die Kleine Anfrage als Landtagsdrucksache aus rechtlichen Gründen gehindert, an dieser Stelle Einzelheiten zu nennen. Frage 5: Wie kann es sein, dass die Landesregierung der FBB GmbH mit den Finanzzuschüssen der vergangenen Jahre freie „Finanzpuffer“ von rund 400 Mio. € im Sinne eines frei verfügbaren „Reptilienfonds“ zuschanzt – ganz offensichtlich über den tatsächlichen Bedarf hinaus? Frage 6: Wie ist das (Punkt 5.) mit der LHO vereinbar? Frage 7: Oder wusste die Landesregierung schon vor Monaten oder Jahren, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit erneut Mehrkosten entstehen würden, die aber weder dem Landtag noch der Öffentlichkeit mitgeteilt wurden? zu den Fragen 5 bis 7: Ein Finanzpuffer in der genannten Höhe ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Zuführung von bereits beschlossenen Gesellschaftermitteln an die FBB erfolgt in bedarfsgerechten Tranchen.