Datum des Eingangs: 09.03.2017 / Ausgegeben: 14.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6194 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2465 des Abgeordneten Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/6014 Regionalleitstellen in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: In § 10 Absatz 1 Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz heißt es: „(1) Die kreisfreien Städte und die Landkreise richten Feuerwehr-, Rettungs- und Katastrophenschutzleitstellen als integrierte Leitstellen ein. Die kreisfreien Städte und die Landkreise schließen die bestehenden integrierten Leitstellen zur weiteren Verbesserung der Qualität der Einsatzentscheidung , der weiteren Optimierung der Wirtschaftlichkeit sowie zur Vorbereitung der Einführung neuer Funktechnik auf der Grundlage des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg zu bis zu fünf Regionalleitstellen, die für mehrere kreisfreie Städte und Landkreise zuständig sind, zusammen.“ Vorbemerkungen der Landesregierung: In den fünf Regionalleitstellen werden Aufgaben des unteren Katastrophenschutzes, des überörtlichen Brandschutzes und des bodengebundenen Rettungsdienstes erledigt. Die fünf Regionalleitstellen sind jeweils von den Landkreisen und kreisfreien Städten im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit errichtet worden: Vertragspartner Delegation der Aufgaben auf: Leitstelle Oderland Landkreis Märkisch-Oderland, Landkreis Oder-Spree, Stadt Frankfurt (Oder) Stadt Frankfurt Leitstelle NordOst Landkreis Oberhavel, Landkreis Uckermark, Landkreis Barnim Landkreis Barnim Leistelle Nordwest Landkreis Prignitz, Landkreis Ostprignitz-Ruppin, Landkreis Havelland, Stadt Potsdam Stadt Potsdam Leitstelle Lausitz Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Spree-Neiße, Landkreis Oberspreewald- Lausitz, Landkreis Elbe-Elster, Stadt Cottbus Stadt Cottbus Leitstelle Brandenburg Landkreis Potsdam- Mittelmark, Landkreis Teltow- Fläming, Stadt Brandenburg a. d. H. Stadt Brandenburg a. d. H. Frage 1: In welchem Maße hat sich Qualität der Einsatzentscheidung der jeweiligen Regionalleitstellen verbessert? zu Frage 1: Der Landesregierung liegen dazu keine statistischen Daten vor. Frage 2: Wie ist das Flächen- und Einwohnerverhältnis der jeweiligen Regionalleitstellen in Brandenburg untereinander und im Vergleich zu den jeweiligen Regionalleitstellen der anderen Bundesländer? zu Frage 2: Regionalleitstelle Versorgungsbereich (Gebiet der Landkreise /kreisfreien Städte) Einwohner (Stand 31. Dezember 2015) Fläche in km² Nordwest Stadt Potsdam, Landkreis Havelland, Landkreis Ostprignitz- Ruppin, Landkreis Prignitz 502 664 6 537,51 Oderland Stadt Frankfurt (Oder), Landkreis Oder-Spree, Landkreis Märkisch- Oderland 431 203 4 540,35 Lausitz Stadt Cottbus, Landkreis Spree-Neiße, Landkreis Elbe-Elster, Landkreis Oberspreewald- Lausitz, Landkreis Dahme-Spreewald 598 973 7 179,83 Brandenburg Stadt Brandenburg a. d. H., Landkreis Potsdam- Mittelmark, Landkreis Teltow-Fläming 446 037 4 896,20 NordOst Landkreis Barnim, Landkreis Oberhavel, Landkreis Uckermark 505 949 6 327,18 Zu den Leitstellen anderer Länder liegen der Landesregierung keine statistischen Daten vor. Frage 3: Wie haben sich jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 die Werte bei der Einhaltung der Hilfsfristen entwickelt (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Regionalleitstellen angeben)? zu Frage 3: Auf Grundlage der von den Trägern des bodengebundenen Rettungsdienstes gemeldeten Daten errechnet sich folgender Zielerreichungsgrad bei der Hilfsfrist in Prozent: Eine Zusammenfassung der statistischen Daten nach Regionalleitstellenbereichen erfolgt nicht. Frage 4: In wie vielen Fällen konnte der Einsatzort jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 in weniger als 10 Minuten, innerhalb von 10 bis 15 Minuten, in mehr als 15 bis 20 Minuten, in mehr als 20 bis 30 Minuten, in mehr als 30 bis 60 Minuten und in mehr als einer Stunde erreicht werden (bitte auch prozentual und aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Regionalleitstellen angeben) zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine derartigen statistischen Daten vor. Für den Einsatz der öffentlichen Feuerwehren im Land Brandenburg ist die Hilfsfrist nicht gesetzlich geregelt, sondern wird durch den einzelnen Aufgabenträger im Rahmen der Gefahren- und Risikoanalyse bzw. des Gefahrenabwehrbedarfsplans festgelegt. Hinsichtlich der Eintreffzeiten der öffentlichen Feuerwehren wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Großen Anfrage 16 „Situation der Feuerwehren in Brandenburg “ (Drucksache 6/4496) der CDU-Fraktion zur Frage 65 ff. verwiesen. Frage 5: Waren Regionalleitstellen jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 nicht über den Notruf 112 erreichbar? Wenn ja, in wie vielen Fällen, zu welcher Zeit und aus welchen Gründen (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Regionalleitstellen angeben)? Frage 6: Wurden durch die Regionalleitstellen jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 Hilfeersuchen nicht entgegengenommen? Wenn ja, in wie vielen Fällen, zu welcher Zeit und aus welchen Gründen (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Regionalleitstellen angeben)? Landkreis/ kreisfreie Stadt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Brandenburg a. d. H. 98,80 99,00 98,40 97,89 97,65 98,30 Cottbus 97,30 97,00 97,00 96,90 97,13 96,57 Frankfurt (Oder) 96,80 97,95 97,83 97,96 97,95 98,03 Potsdam 95,93 96,32 96,29 95,81 94,30 96,37 Barnim 86,41 94,11 96,41 95,76 95,25 93,75 Dahme-Spreewald 86,00 88,30 88,60 90,11 90,31 89,5 Elbe-Elster 92,37 94,70 94,20 93,00 92,27 92,31 Havelland 95,30 95,70 95,50 95,85 95,65 83,25 Märkisch-Oderland 79,40 91,60 91,60 92,16 93,14 94,44 Oberhavel 88,00 89,60 94,35 94,15 93,08 91,23 Oberspreewald-Lausitz 91,10 91,80 90,90 90,48 88,91 88,08 Oder-Spree 93,43 94,18 90,90 92,41 92,19 91,71 Ostprignitz-Ruppin 84,22 89,50 89,38 88,10 89,08 90,82 Potsdam-Mittelmark 92,23 90,27 92,90 93,45 90,94 91,13 Prignitz 91,39 89,40 90,50 91,00 91,00 87,01 Spree-Neiße 91,50 94,50 94,40 93,85 91,92 91,92 Teltow-Fläming 74,90 80,60 82,80 89,20 91,05 91,05 Uckermark 87,31 93,19 93,78 94,90 94,72 94,78 Frage 7: Konnten die Regionalleitstellen jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 notwendige Einsatzmaßnahmen nicht veranlassen oder koordinieren? Wenn ja, in wie vielen Fällen, zu welcher Zeit und aus welchen Gründen (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Regionalleitstellen angeben)? Frage 8: In wie vielen Fällen hatten die Regionalleitstellen jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 Probleme mit der Tageseinsatzbereitschaft welcher Feuerwehren (bitte auch aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten und nach Regionalleitstellen angeben)? zu den Fragen 5, 6, 7 und 8: Der Landesregierung liegen keine statistischen Daten vor. Frage 9: Gibt es in den Regionalleitstellen ein System, aus dem der Grad der Einsatzbereitschaft der jeweiligen Feuerwehren sichtbar wird? zu Frage 9: Nein, die Regionalleitstellen verfügen über kein System, aus dem der Grad der Einsatzbereitschaft der jeweiligen Feuerwehr sichtbar wird. Frage 10: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die betroffenen Feuerwehren und Regionalleitstellen dabei zu unterstützen, dass die Tageseinsatzbereitschaft in Zukunft sichergestellt wird und bei personellen Engpässen eine frühzeitige Koordinierung durch die Regionalleitstellen möglich ist? zu Frage 10: Gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 2 BbgBKG haben die amtsfreien Gemeinden , die Ämter und die kreisfreien Städte Alarm- und Einsatzpläne für den Brandschutz und die Hilfeleistung aufzustellen, abzustimmen und fortzuschreiben. Hierunter ist auch die Alarm- und Ausrückeordnung zu subsumieren. Bestehen bei einer Feuerwehr Probleme hinsichtlich der Tageseinsatzbereitschaft, sind die Alarmund Ausrückeordnungen so anzupassen, dass die durch den Aufgabenträger des örtlichen Brandschutzes und der örtlichen Hilfeleistung festgelegten Schutzziele erfüllt werden. Durch die Regionalleitstellen wird gemäß den mitgeteilten Alarm- und Ausrückeordnungen alarmiert. Frage 11: Wie gestaltet sich die Redundanz auf Regionalleitstellenebene aus? zu Frage 11: Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 16 „Situation der Feuerwehren in Brandenburg“ – Frage 47 (Drucksache 6/4496) der CDU-Fraktion verwiesen. Frage 12: Ist die Redundanz zwischen den Regionalleitstellen schon einmal ausgefallen oder konnte nicht hergestellt werden? Wenn ja, in wie vielen Fällen ist dies jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 bei welchen Regionalleitstellen aus welchen Gründen vorgekommen? zu Frage 12: Der Landesregierung liegen keine derartigen statistischen Daten vor. Frage 13: Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Redundanz zwischen den jeweiligen Regionalleitstellen sicher- oder herzustellen? zu Frage 13: Gemäß Nummer 2.1 der Richtlinie Regionalleitstellen gewährt das Land Brandenburg den Trägern der Regionalleitstellen insbesondere Zuwendungen zur Herstellung der Komptabilität der technischen Ausstattung der Regionalleitstellen sowie der Herstellung der Redundanz zwischen den einzelnen. So wurde u. a. eine Strukturierte Notrufabfrage, ein Standarisiertes Kommunales Einheitliches Einsatzleitsystem (SKEiBB), ein Qualitätsmanagement und ein einheitlicher Stichwortkatalog eingeführt. Seit 2007 wurden insgesamt 7 400 984,65 € an Zuwendungen seitens des Landes Brandenburg gewährt. Frage 14: Wie hat sich in den jeweiligen Regionalleitstellen jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 der Personalstand und die Personalsituation entwickelt? Bitte auch die Anzahl der Personalwechsel kenntlich machen? zu Frage 14: Es wird auf die Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage Nr. 16 „Situation der Feuerwehren in Brandenburg“ – Frage 83 (Drucksache 6/4496) der CDU-Fraktion verwiesen. Frage 15: Welche Anforderungen ergeben sich für die Leitstellendisponenten aus der aktuellen Bundes- und Landesgesetzgebung? Welche Veränderungen gab es jeweils in den Jahren 2010 bis 2017? zu Frage 15: Gemäß § 6 Absatz 6 der Verordnung über den Landesrettungsdienstplan (Landesrettungsdienstplanverordnung - LRDPV) erfordert die Tätigkeit als Disponent für den Rettungsdienst in einer Regionalleitstelle die fachspezifische Qualifikation als Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter oder Rettungsassistentin /Rettungsassistent. Umfasst die Tätigkeit des Disponenten auch die Bearbeitung von Einsätzen der öffentlichen Feuerwehren, ist neben der rettungsdienstlichen Qualifikation auch der erfolgreiche Abschluss einer Ausbildung zum Gruppenführer (Führungslehrgang mittlerer feuerwehrtechnischer Dienst) erforderlich. Zusätzlich müssen die in der Regionalleitstelle eingesetzten Personen die erfolgreiche Teilnahme an einem Disponentenlehrgang der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz oder einem vergleichbaren Lehrgang an einer anderen Einrichtung nachweisen. Mit der Ersten Verordnung zur Änderung der Landesrettungsdienstplanverordnung vom 10. Juni 2014 wurde § 6 Absatz 6 LRDPV a. F. ersatzlos gestrichen. Von dieser Streichung erfasst war die Aufgabe der Regelung nach § 6 Absatz 6 Nummer 2 LRDPV a. F., nach der im Rettungsdienst beschäftigte Krankenschwestern und Krankenpfleger, die eine mindestens 2 000-stündige praktische Erfahrung im Rettungsdienst nachweisen konnten, den Rettungsassistentinnen oder Rettungsassistenten gleichgestellt wurden. Bis zum Inkrafttreten der jetzt gültigen Landesrettungsdienstplanverordnung am 26. Oktober 2011 richteten sich die Anforderungen an Disponentinnen/Disponenten nach der § 4 der Verordnung über den Landesrettungsdienstplan vom 24. Februar 1997 (GVBl. II/97 [Nr. 8], S. 106) in Verbindung mit dem Gemeinsamen Runderlass über die Errichtung und den Betrieb von Leitstellen für den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Leitstellenerlass ) vom 7. April 1994 (ABl./94, [Nr. 27], S.400). Frage 16: Wie war die Aus- und Fortbildung der Leitstellendisponenten der jeweiligen Regionalleitstellen jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 ausgestaltet (bitte aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Aus- und Fortbildungsinhalt und Umfang)? zu Frage 16: Der Disponentenlehrgang an der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz richtet sich nach der „Richtlinie über die Ausbildung und Prüfung zum Disponenten in Regionalleitstellen und Werkfeuerwehren “. Die Richtlinie ist als Anlage beigefügt. Für die Fortbildung des Personals ist § 7 LRDPV einschlägig. Danach beträgt der Mindestumfang der rettungsdienstlichen Fortbildung 24 Stunden im Kalenderjahr für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter im Rettungsdienst. Disponentinnen und Disponenten haben zusätzlich jährlich ein Praktikum von 80 Stunden auf Rettungsdienstfahrzeugen abzuleisten. Die Fortbildung muss den jeweiligen aktuellen medizinischen und technischen Anforderungen gerecht werden. Bis zum Inkrafttreten der jetzt gültigen Landesrettungsdienstplanverordnung am 26. Oktober 2011 richtete sich die Fortbildung der Disponentinnen /Disponenten nach der § 4 der Verordnung über den Landesrettungsdienstplan vom 24. Februar 1997 (GVBl. II/97 [Nr. 8], S. 106) in Verbindung mit dem Gemeinsamen Runderlass über die Errichtung und den Betrieb von Leitstellen für den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (Leitstellenerlass) vom 7. April 1994 (ABl./94, [Nr. 27], S.400). Danach hatte das Leitstellenpersonal alle drei Jahre eine 40-stündige Fortbildung und jährlich eine 4-wöchige praktische Tätigkeit im Einsatzdienst Feuerwehr/Rettungsdienst nachzuweisen (Nr. 3 des Leitstellenerlasses). Frage 17: Wie haben sich die Kosten des Betriebes der jeweiligen Regionalleitstellen und für die Aufgabenträger (Landkreise und kreisfreie Städte) jeweils in den Jahren 2010 bis 2017 entwickelt (Bitte die Kostensteigerungen oder -senkungen auch in Prozent angeben)? zu Frage 17: Der Landesregierung liegen dazu keine statistischen Daten vor. Frage 18: Hat die Landesregierung zur weiteren Verbesserung der Qualität der Einsatzentscheidung und der weiteren Optimierung der Wirtschaftlichkeit der integrierten Leitstellen eine Evaluation durchgeführt? Wenn ja, zu welchen Ergebnissen ist diese gekommen? Wenn nein, warum nicht? zu Frage 18: Die Landesregierung hat zur weiteren Verbesserung der Qualität der Einsatzentscheidung und der weiteren Optimierung der Wirtschaftlichkeit der integrierten Leitstellen keine Evaluation durchgeführt. Träger der Regionalleitstellen sind gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 des Brandenburgischen Rettungsdienstgesetzes (BbgRettG) sowie § 10 Absatz 1 Satz 1 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) die Landkreise und kreisfreien Städte. Es obliegt den Trägern der Regionalleitstellen, Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität zu ergreifen. Frage 19: Welche Auswirkungen hat die angedachte Verwaltungsstrukturreform für die bestehenden Regionalleitstellen unter Zugrundelegung der im Referentenentwurf „Gesetz zur Neugliederung der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg und zur Änderung anderer Gesetze“ vorgesehenen neuen Landkreiszuschnitte und angestrebten Einkreisungen? zu Frage 19: Zur Errichtung der Regionalleitstellen haben die Landkreise und kreisfreien Städte zwischen 2006 und 2008 fünf öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abgeschlossen worden. Die im Rahmen der Verwaltungsstrukturreform 2019 vorgesehenen Regelungen über die Rechtsnachfolge führen grundsätzlich dazu, dass die Verträge, die die Kommunen in ihrer Funktion als Aufgabenträger geschlossen ha- ben, übergehen. Dies gilt grundsätzlich auch für die Vereinbarungen über die Regionalleitstellen . Ob darüber hinaus zusätzlich spezielle gesetzliche (Übergangs- )Regelungen nötig sind, wird derzeit in der Landesregierung geprüft. Richtlinie über die Ausbildung und Prüfung zum Disponenten in Regionalleitstellen und Werkfeuerwehren 1. Grundsatz Angehörige von Regionalleitstellen und Werkfeuerwehren, die als Disponenten eingesetzt werden sollen, haben ihre Eignung durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Disponentenlehrgang an der LSTE nachzuweisen. Der Lehrgang wird mit einer Prüfung abgeschlossen. 1.2. Die Meldung der Bewerber hat nach der ,,Richtlinie über die Vergabe von Lehrgangsplätzen an der LSTE Brandenburg" in der jeweiligen gültigen Fassung zu erfolgen 1.3. Die erforderlichen Unterlagen werden mit dem Vergabeschein von der LSTE den Lehrgangsteilnehmern zugesandt. 2. Ausbildung Die Ausbildung zum Disponenten ist in drei Module gegliedert. Die Vermittlung von Gesprächs- und Sozialkompetenz bildet im Modul 1 das wesentliche Merkmal. Im Modul 2 soll der Lehrgangsteilnehmer die Strukturen und Handlungsabläufe in einer Leitstelle kennenlernen sowie die Anwendung der Leitstellensysteme in der Praxis vertiefen. Den Abschluss bildet das Modul 3 als Prüfungsmodul. 2.1. Modul 1 Im Modul 1 werden die Inhalte gemäß Anlage 1 vermittelt. Die Ausbildung erfolgt an der Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (LSTE). Die Dauer des Moduls beträgt 3 Wochen. 2.1.1. Das Modul schließt mit einer schriftlichen Erfolgskontrolle ab. Dabei hat der Lehrgangsteilnehmer unter Aufsicht einen Fragebogen mit fachbezogenen Fragen zu beantworten. Es können auch Multiple Choice Fragen genutzt werden. Der Zeitraum für die Beantwortung des Fragebogens beträgt 45 Minuten. Die Erfolgskontrolle gilt als erfolgreich abschlossen, wenn mindestens 50 % der maximal möglichen Punkte erreicht wird. 2.2. Modul 2 2.2.1. Das Modul 2 findet in den Regionalleitstellen im Land Brandenburg bzw. in den Leitstellen der Werkfeuerwehren statt. Dabei sichern die Träger der Leitstellen das Modul 2 eigenständig ab. Die Laufzeit des Moduls 2 beträgt mindestens 1 Jahr und darf die Dauer von 3 Jahren nicht überschreiten. 2.2.2. Im Modul 2 werden die Inhalte gemäß Anlage 2 vermittelt. Durch die Leitstellen wird hierzu ein Ausbildungsverantwortlicher benannt, der die Begleitung und die inhaltliche Dokumentation der erreichten Ausbildungsziele der Lehrgangsteilnehmer zu übernehmen hat. Als Ausbildungsverantwortlicher kann jeder Mitarbeiter der Leitstelle eingesetzt werden, der mindestens eine abgeschlossene Disponentenausbildung besitzt. Die Nachweise der erreichten Ausbildungsinhalte sind mit der Anmeldung zum Modul 3 der LSTE vorzulegen. (Muster siehe Anlage 3) 2.2,3. Zugangsvoraussetzungen für das Modul 2 ist die erfolgreich abgeschlossene Erfolgskontrolle im Modul 1. 2.3. Modul 3 Im Modul 3 werden die vermittelten Inhalte der Module 1 und 2 mittels nachfolgend beschriebener Prüfung abgerufen und der Wissensstand bewertet. Die Prüfung erfolgt an der LSTE. Das Modul 3 hat eine Dauer von einer Woche. 3. Prüfung 3.1. Prüfungsinhalt 3.1.1. Umfang der Prüfung (1) In der Prüfung sollen die Lehrgangsteilnehmer nachweisen, dass sie zur Tätigkeit als Disponent befähigt sind. Der Nachweis ist durch eine praktische (Fallsimulation in der Leitstelle) und eine schriftliche Prüfung zu erbringen. (2) Die Aufgaben für den praktischen und schriftlichen Teil der Prüfung stellt der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. (3) Im praktischen Prüfungsteil wird jeder Lehrgangsteilnehmer mindestens 15 Minuten geprüft. Jeder Lehrgangsteilnehmer muss jeweils mindestens ein Fallbeispiel aus den Gebieten des Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes bearbeiten. Es werden bis zu vier Lehrgangsteilnehmer gleichzeitig vom Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und den Beisitzern geprüft. Bewertungsschwerpunkte siehe Anlage 4. (4) Im schriftlichen Prüfungsteil hat der Lehrgangsteilnehmer unter Aufsicht einen Fragebogen mit fachbezogenen Fragen zu beantworten. Dabei können auch Multiple Choice Fragen genutzt werden. Ein Fragebogen mit ausschließlich Multiple Choice Fragen ist nicht zulässig. Der Zeitraum für die Beantwortung des Fragebogens beträgt 90 Minuten. 3.2. Prüfungsdurchführung 3.2.1. Prüfungsausschuss (1) Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Leiter der LSTE oder einer von ihm beauftragten Lehrkraft als Vorsitzenden und drei Beisitzern. Es sind stellvertretende Mitglieder zu bestimmen. Die Beisitzer und deren Stellvertreter sollen Regionalleitstellen angehören und die Ausbildung zum Leitstellendisponenten erfolgreich absolviert haben, über ausreichend Berufserfahrung verfügen und eine Führungsposition bekleiden. Führungspositionen in Leitstellen sind Schicht- und Lagedienstführer sowie der Leiter der Leitstelle. Eine ausreichende Berufserfahrung besitzt, wer nach einer abgeschlossenen Disponentenausbildung mindestens 3 Jahre als Disponent tätig war. Die Ausschussmitglieder werden vom Leiter der LSTE für mindestens zwei Jahre bestellt, die Wiederbestellung ist zulässig. (2) Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses legt den Zeitpunkt der Prüfung fest. Er benachrichtigt die Mitglieder des Prüfungsausschusses. (3) Der Prüfungsausschuss beschließt mit Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltung ist nicht zulässig. Bei gleicher Stimmenanzahl entscheidet der Prüfungsausschussvorsitzende. 3.2.2. Erkrankung, Rücktritt, Versäumnis (1) Bricht ein Lehrgangsteilnehmer aufgrund einer Krankheit oder eines sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Umstandes die Prüfung ab oder tritt er mit Genehmigung des Vorsitzenden des Prüfungsausschuss von der Prüfung zurück, kann die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden. Der Lehrgangsteilnehmer hat den Nachweis über seine Verhinderung durch ein ärztliches Attest oder in anderer Form nachzuweisen. Der Prüfungsausschuss kann die Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens verlangen. Der Termin, zu dem die Prüfung fortgesetzt wird, ist durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses festzulegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet, in welchem Umfang die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Prüfungsleistungen angerechnet werden. (2) Erscheint ein Lehrgangsteilnehmer ohne ausreichende Begründung an einem Prüfungstag nicht oder tritt er ohne Genehmigung des Vorsitzenden von der Prüfung zurück, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. 3.2.3. Täuschungsversuch und ordnungswidriges Verhalten (1) Begeht oder versucht ein Lehrgangsteilnehmer während der Prüfung eine Täuschung oder verstößt er erheblich gegen die Prüfungsordnung, kann der Aufsichtsführende ihn von der Fortsetzung der Prüfung ausschließen. Über seine Teilnahme an weiteren Prüfungen entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. Er kann je nach der Schwere der Verfehlung die Wiederholung einzelner oder mehrerer Prüfungsleistungen anordnen oder Lehrgangsteilnehmer endgültig vom Lehrgang ausschließen. (2) Wird erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, dass ein Lehrgangsteilnehmer bei der Prüfung getäuscht hat, kann der Prüfungsausschuss auch nachträglich die Prüfung für nicht bestanden erklären und das Prüfungszeugnis einziehen. Die nachträgliche Erklärung und der Entzug des Zeugnisses sind innerhalb einer Frist von fünf Jahren zulässig. Die Frist beginnt mit Ablauf des Tages der Überreichung des Prüfungszeugnisses. 3.2.4. Prüfungsniederschrift Über die Prüfung ist eine Niederschrift anzufertigen, aus der das Datum der Prüfung, die Zusammensetzung des Prüfungsausschusses, die Namen der Lehrgangsteilnehmer, die Prüfungsgebiete, die Bewertung der einzelnen Prüfungsleistungen und das Prüfungsergebnis hervorgehen müssen. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden und den Beisitzern zu unterzeichnen. 3.2.5. Bewertung der Prüfungsleistung (1) Die einzelnen Prüfungsteile und das Prüfungsergebnis werden wie folgt bewertet: sehr gut (1) = gut (2) = befriedigend (3) = ausreichend (4) = mangelhaft (5) = ungenügend (6) = eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung; eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung; eine im allgemeinen den Anforderungen entsprechende Leistung; eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht; eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können; eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können. (2) Liefert ein Lehrgangsteilnehmer eine Prüfungsarbeit ohne ausreichende Begründung nicht ab, wird diese mit „ungenügend" bewertet. (3) Der Prüfungsausschuss beschließt die Bewertung. Bei der Bewertung des Gesamtergebnisses sind nur ganze Noten zulässig. (4) Der Vorsitzende teilt das Prüfungsergebnis den Lehrgangsteilnehmern im Anschluss an die Prüfung mit. 3.2.6. Nichtbestehen der Prüfung (1) Der Lehrgangsteilnehmer hat die Prüfung nicht bestanden, wenn die schriftliche oder praktische Prüfung mit der Note "ungenügend" bewertet wurde, oder - wenn die schriftliche oder praktische Prüfung mit der Note „mangelhaft' bewertet wurde und die Summe der Einzelnoten der Prüfungsteile mehr als den Wert neun ergibt. (2) Ist ein Fach mit der Note „mangelhaft" bewertet und ergibt die Summe der Einzelnoten der Prüfungsteile den Wert neun oder weniger, entscheidet der Prüfungsausschuss nach einer Nachprüfung über das Bestehen der Prüfung. 3.2.7. Wiederholung der Prüfung Hat ein Lehrgangsteilnehmer eine Prüfung nicht bestanden, kann er auf Antrag diese nach 4 Wochen wiederholen. Der Lehrgangsteilnehmer hat das Modul 3 erneut zu absolvieren. Die oberste Dienstbehörde kann in begründeten Fällen eine zweite Wiederholung zulassen. Sollte der Lehrgangsteilnehmer die zweite Wiederholung nicht bestehen, muss dieser die Ausbildung zum Leitstellendisponenten vollständig wiederholen. Anlage 1 Ausbildungsthemen Disponentenausbildung Modul 1: Modul 1 • Rechtsgrundlagen: o Der Lehrgangsteilnehmer kennt die Aufgaben der Regionalleitstellen im Land Brandenburg auf Grundlage geltender gesetzlicher Bestimmungen und kann diese sicher benennen. Er weiß, auf welchen gesetzlichen Grundlagen die Regionalleitstellen im Land Brandenburg tätig sind und kann alle relevanten gesetzlichen Grundlagen benennen. • Notrufabfrage: o Der Lehrgangsteilnehmer kann den Aufbau und die Merkmale der Notrufbearbeitung erklären und ohne Anweisung praktisch in Einsatzsimulationen anwenden. o Der Lehrgangsteilnehmer kann die strukturierte Notrufbearbeitung mithilfe der Nutzung von einheitlich geltenden Protokollen und Gesprächsleitfäden sicher anwenden. o Der Lehrgangsteilnehmer ist in der Lage, in jedem Notrufdialog passende Maßnahmen der Gefahrenabwehr und/oder der lebensrettenden Sofortmaßnahmen aus der Ersten Hilfe laienund situationsgerecht anzuleiten. Darüber hinaus ist er vertraut mit der Einsatzsituation einer telefonisch anzuleitenden Reanimation und ist in der Lage, in diesen von ihm sicher zu erkennenden Situationen konsequent und sicher zu handeln. • Gesprächsführung: o Der Lehrgangsteilnehmer kann wesentliche Merkmale und Unterschiede der allgemeinen und einsatzbezogenen Kommunikations- und Gesprächstechniken erklären und ohne Anweisung anwenden. Er kennt darüber hinaus Strategien der Konfliktvermeidung und Konfliktlösung und ist in der Lage, diese situationsbezogen gezielt einzusetzen. • Anwendersysteme: o Der Lehrgangsteilnehmer verfügt über hinreichende Kenntnisse technischer Bedienung der protokollbasierten strukturierten Notrufbearbeitung (Notrufabfragesysteme) sowie der elektronischen Einsatzbearbeitung (Einsatzleitsystem (ELS)). • Stressbewältigung / Gesundheitsmanagement o Der Lehrgangsteilnehmer ist sich darüber bewusst, dass die Tätigkeit in einer Regionalleitstelle in ihrer Aufgabenspezifikation kritischer Notsituationen dem Hochrisikobereich zugeordnet wird, der allgemein als stressanfällig für eingesetzte Beschäftigte gilt. Er verfügt über ein geschärftes Bewusstsein für Stresssymptome und ist in der Lage, eigene Strategien zur Kompensation von Stress einzusetzen, um sich am Arbeitsplatz lange gesund zu halten. • Allgemeine Anforderungen Disponenten o Zur Einstimmung in die Themen werden die Aufgaben der Integrierten Regionalleitstellen (IRLS), die Prozesse der Einsatzbearbeitung und die daraus abzuleitenden Anforderungen an die Disponenten erörtert und diskutiert. Dabei werden bestehende Problembereiche in der allgemeinen Leitstellenlandschaft, aber auch in den Regionalleitstellen eigener Bereiche zusammengefasst, diskutiert und erörtert. o Nutzung des Digitalfunks bei der alltäglichen Arbeit eines Disponenten in Leitstellen. Darstellung besonderer Aufgaben als unmittelbarer Ansprechpartner der Nutzer und die Rolle als Verbindungsglied zur zuständigen Stelle im Land. • Praktische Ausbildung: o Schwerpunkt des Moduls ist die einsatzpraktische Fokussierung der Notrufbearbeitung simulierter, durch den Trainer einzuspielender Einsatzsituationen sowie deren gründliche Nachbereitung im Anschluss an die jeweilige Übungssituation. Rollenspiele und Fallbeispiele runden die praktisch bezogenen Übungen ab und ermöglichen eine realitätsnahe und einsatzähnliche Übungssituation als Vorbereitung für den Leitstellendienst. o Die Einsatzsituationen sollen die folgenden Bearbeitungsschritte ermöglichen: • Annahme von Hilfeersuchen aller Art, erforderlichenfalls Weiterleitung an die örtlich / sachlich zuständige Behörde / Einrichtung • Disposition und Alarmierung der zuständigen Einsatzkräfte/-mittel nach Maßgabe der jeweiligen Alarm- und Ausrückeordnung für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz • Auslösung von Sofortmaßnahmen bei Großschadenslagen • Überwachung des Ausrückens der alarmierten Einheiten • Koordinierung der Einsätze • Unterstützung der Einsatzleitungen vor Ort • Führen der Einsatzdokumentation • Lang- und Kurzzeitdokumentation aller einsatzrelevanten Gespräche (Telefon, Funk) und Datenübertragungen • Bereithalten von Alarm- und Einsatzplänen sowie anderer Auskunftsunterlagen und Verzeichnisse • Bearbeitung von Auskunftsersuchen • Entgegennahme von Warnmeldungen aller Art und Einleitung entsprechender Maßnahmen • Führen von Einsatzstatistiken • Nachweise über die Aufnahmebereitschaft der Krankenhäuser im Rettungsdienstbereich o Führung eines Nachweises (Profil, Umfang) o Kenntnisse zur Nutzung von elektronischen Systemen • Überwachung der angeschlossenen Brandmeldeanlagen • Bereitstellung von einsatzbezogenen Daten für die Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz sowie die Träger des Rettungsdienstes Anlage 2 Ausbildungsthemen Disponentenausbildung Modul 2: Übersicht über die von der Leitstelle versorgten Gebiete - Gesamtüberblick über das Gebiet verschaffen, welches von der Leitstelle versorgt wird. Bedienung Notrufabfrageeinrichtung Einarbeitung in die Oberfläche - Kopplungen und Zuschaltung der Lautsprecher / Lautstärke - Annahme von Gesprächen Halten und Stummschalten von Gesprächen - Vermittlung von Gesprächen (Übergeben-Taste) - Telefonbuch Anruferliste Handhabung Taste "Bitte warten" - Zuordnung Fußtaster Ebenen-Umschaltung Konfigurations-Wechsel - Handhabung Ellipse incl. Kopfsprechgarnitur - Handhabung Handapparat / Freisprechfunktion Nutzung Normaltelefon als Notrufüberlauf - Nutzung elektroakustische Anlage (ELA) Alarm- und Ausrücke Ordnung (AAO) Feuerwehr (FW)/ Rettungsdienst (RD) - Sichtung aller schriftlichen Regelungen zur MO Ortswehren und Löschzüge Ausrückbestimmungen - Stichworttabellen - AAOs incl. Bundesautobahn (BAB) und Luftrettung - AAOs Wald 1 Waldbrandkarten - AAOs Rettungsdienst Bereitschaftsdienste Informationsrichtlinien der Landkreise besondere Regelungen in den Zuständigkeitsbereichen Sonderalarmpläne z.B. Flughafen Schönefeld, BASF, Flugplatz Drewitz Einsätze im Bereich der Deutschen Bahn Einsätze auf Autobahnen grenzüberschreitende Einsätze Führungsdienstorganisation Informationsrichtlinien der Landkreise Maßnahmen der Sofortreaktion Melde- und Berichtsordnung aktuelle Fahrzeugaufstellung grenzüberschreitende Einsätze Bedienung Wachalarmsteuerung Einarbeitung in die Oberfläche - Übersicht über alle angeschalteten Einheiten - Öffnen / Schließen der Tore - Schaltung Ampeln, Licht und Steckdosen Übersicht Störmeldungen - Verfahren bei anliegenden Störmeldungen Einsatzleitsystem (ELS) Einweisung und eigenständiges Arbeiten mit allen Funktionen - Inhalt und Funktion der Einsatzannahmemaske incl. Untermenüs - Übersichten und Views - Einsatzbearbeitung und Dokumentation - Fahrzeugzustandsanzeigen Einsatznachbearbeitung - Einsatzberichte manuelle Alarmierung Einweisung in die manuelle Alarmierung über digitalen Alarmgeber (DAG) und ELS - Standorte und Struktur der Netze - Kontrollmöglichkeiten der DAG Aufbau der Alarmierung Abteilungen Trupps Sondergruppen Nutzung Funktionscode Testalarmierung mit verschiedenen Szenarien Terminierte Probealarme Digitaler Alarmumsetzer (DAU)-Abfrage DAU-Initialisierung Vorgehen bei Störungen manueller Alarm über das ELS Aufbau Struktur Handhabung Intranet Einweisung in die Handhabung und Nutzung des Intranet Übersicht über Struktur und Inhalt Anmeldung am System Eintragen und Suchen von Terminen Nutzung für interne Informationszwecke Dienstanweisungen Richtlinien Hilfen Gefahrenmeldeanlagen (GMA) Überblick über die ankommenden GMA o Siemens o Bosch o Ahlbrand Verhalten bei Meldereinlauf Revisionsschaltung Brandmeldeanlage (BMA) - Störungsmeldungen an Konzessionär Nachschlagewerke - Überblick über vorhandene Nachschlagewerke Aufsuchen von Stoffnummem im Hommel Aufsuchen von Stoffnamen im Hommel - Nutzung Gefahrgutsoftware o Hommel o IGS-Fire - Nachfrage über TUIS - Nutzung medizinischer Nachschlagewerke - Informationsbeschaffung über Giftnotruf Kassenärztlicher Notdienst - allgemeiner Verfahrensweg und Sonderregelungen Kartenkunde - Überblick über vorhandene Papierkarten Nutzung UTM-Gitter Nutzung Wald brandschwerpunktkarten - Nutzung Sonderkarten Jagdbezirke (Fallwild) Digitale Karten Überblick über vorhandene digitale Karten Nutzung digitaler Karten Suche nach Koordinaten Bestimmung von Koordinaten Übernahme von Angaben der Feuerwachtürme Übernahme von Einsatzmitteln aus der Karte Sonderaufgaben der Leitstelle - Ermittlung des Jagdpächters bei Unfallwild - Sonstige Sonderaufgaben Anlage 3 Bescheinigung über die Absolvierung des Moduls 2 der Ausbildung zum Leitstellendisponenten gemäß Richtlinie über die Ausbildung und Prüfung zum Disponenten in Regionalleitstellen und Werkfeuerwehren Herr / Frau xxxxx hat im Zeitraum vom XX.XX.20XX bis XX.XX.20XX in der Regionalleitstelle XXX das Modul 2 gemäß der Richtlinie über die Ausbildung und Prüfung zum Disponenten in Regionalleitstellen und Werkfeuerwehren absolviert. Herr / Frau XXX lernte die facettenreichen Aufgaben einer Regionalleitstelle im Land Brandenburg bzw. einer Leitstelle bei einer Werkfeuerwehr kennen. Ihm wurden Aufgaben übertragen, die ihm Einblicke auf dem Gebiet des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes gewährten. Seine Tätigkeiten bezogen sich auf Übersicht über die von der Leitstelle versorgten Gebiete Bedienung Notrufabfrageeinrichtung Bedienung Wachalarmsteuerung AAOs FW / RD Einsatzleitsystem manuelle Alarmierung Intranet Gefahrenmeldeanlagen Nachschlagewerke Kassenärztlicher Notdienst Kartenkunde Digitale Karten Sonderaufgaben der Leitstelle XXX Leiter Regionalleitstelle XXX / Leiter Leitstelle der Werkfeuerwehr XXX Anlage 4 Name : Lehrgangsnummer Datum Beginn Ende Notrufannahme Abfrage 15 Punkte Punkte 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 ungenügend mangelhaft ausreichend befriedigend gut sehr gut Bemerkungen Beurteilung Auswahl des Stichwortes 45 Punkte Punkte 0 3 6 9 12 15 18 21 24 27 30 33 36 38 42 45 ungenügend mangelhaft ausreichend befriedigend gut sehr gut Bemerkungen Begleitung des Einsatzes 15 Punkte Punkte 10 11 12 , 13 14 15 ungenügend mangelhaft ausreichend befriedigend gut sehr gut Bemerkungen Protokulierung des Einsatzes 15 Punkte Punkte 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 24 15 ungenügend mangelhaft a usreichend befriedigend gute sehr gut Bemerkungen Notenschlüssel für die gesamt Note gesamt Punkte 0-2 3 -8 f 9 14 15 20 21-26127-32 33-38 I 39-44145-50 1 51-56 57-62163-68 69-74 75-80 81-86187-90 Note ungenügend mangelhaft ausreichend befriedigend gut sehr gut Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5 Page 6 Page 7 Page 8 Page 9 Page 10 Page 11