Datum des Eingangs: 09.03.2017 / Ausgegeben: 14.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6195 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2477 der Abgeordneten Franz Joseph Wiese und Dr. Rainer van Raemdonck der AfD-Fraktion Drucksache 6/6033 Nachfrage zur Kleinen Anfrage Nr. 4192 Leistungen des Landes Brandenburg an politische Parteien und Stiftungen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: In der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4192 geht die Landesregierung auf die finanziellen Zuwendungen an parteinahe Stiftungen und kommunalpolitische Vereinigungen ein. Die konkreten Zuwendungshöhen sind dabei von entscheidender Bedeutung. So habe die Heinrich-Böll-Stiftung laut Antwort der Landesregierung für das Jahr 2015 Zuwendungen in Höhe von 64.162,39 EUR erhalten . Aus dem endgültigen Zuwendungsbescheid des Ministeriums des Innern und für Kommunales an die Heinrich-Böll-Stiftung vom 05.10.2015 geht hingegen hervor, dass diese für das Jahr 2015 lediglich Zuwendungen in Höhe von 48.162,39 EUR erhalten hätte. Frage 1: Wurden vom Land Brandenburg tatsächlich Zuwendungen an die Heinrich- Böll-Stiftung in Höhe von 64.162,39 EUR für das Jahr 2015 geleistet? zu Frage 1: Ja. Frage 2: Wie erklärt die Landesregierung die Differenz in Höhe von 16.000,00 EUR zwischen der Zuwendungssumme aus der Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 4192 und der Zuwendungssumme aus dem Zuwendungsbescheid an die Heinrich-Böll- Stiftung für das Jahr 2015? zu Frage 2: Die Differenz der angegebenen Zuwendungssummen ergibt sich daraus, dass die Heinrich–Böll–Stiftung nicht nur Zuwendungen durch das Ministerium des Innern und für Kommunales, sondern auch von anderen Ressorts der Landesregierung erhalten hat.