Datum des Eingangs: 13.03.2017 / Ausgegeben: 20.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6204 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2459 der Abgeordneten Margitta Mächtig der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/6004 Sicherung der Sanierung der Landesstraßen Brandenburgs Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Koalitionsvertrag der Landesregierung heißt es: „Der bedarfsgerechte Erhalt und die Modernisierung von Straßen, Bahnstrecken, Fahrrad- und Wasserwegen hat Vorrang von Neubauprojekten. Besonderer Handlungsbedarf besteht bei Landesstraßen und Ortsdurchfahrten. Zu ihrer Zukunftssicherung werden aus dem Investitionsförderprogramm insgesamt 100 Millionen Eurovorrangig zur Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse bereitgestellt. Maßnahmen zum Erhalt von Landesstraßen werden in Abhängigkeit vom Verkehrsaufkommen und den Anforderungen an die Verkehrssicherheit geprüft und sofern rechtlich möglich mit differenzierten Ausbaustandards umgesetzt.“ Der zunehmende Verschleiß an unseren Landesstraßen führt im Ergebnis zu umfangreicheren Grundsanierungsaufgaben und damit für das Land zu deutlich kostenintensivere Reparaturen . Dies hat zur Folge, dass selbst mit den zur Verfügung stehenden Geldern immer weniger Sanierungsarbeiten realisiert werden können und der Bedarf immer weiter wächst! Die Landesregierung hat Landesbetrieb für Straßenwesen Brandenburg mit der Realisierung beauftragt. Vorbemerkung der Landesregierung: Der Landesbetrieb Straßenwesen (LS) Brandenburg ist für die Planung, den Bau und Betrieb und die Unterhaltung der Bundesfern - und Landesstraßen sowie die Gewährleistung der Verkehrssicherheit auf allen Bundesfern- und Landesstraßen verantwortlich. Darunter sind alle Maßnahmen, die der langfristigen Erhaltung der Straßen dienen gefasst. Die Straßenmeistereien sind in diesem Rahmen grundsätzlich für die betriebliche und bauliche Unterhaltung der Straßen zuständig. Die bauliche Unterhaltung bezieht sich auf alle baulichen Maßnahmen kleineren Umfangs zur Verkehrssicherung und Substanzerhaltung der Straßen und/oder ihrer Bestandteile, die unmittelbar nach dem Auftreten eines örtlich begrenzten Schadens oder Mangels (z. B. Beseitigung von Schlaglöchern) ausgeführt werden. Frage 1: Wie positioniert sich die Landesregierung zur Entwicklung in den Straßenmeistereien des Landes in den vergangenen Jahren, die zu immer weniger Arbeitern auf der Straße führten, obwohl sich deren Arbeitsaufgaben stetig erhöhen? zu Frage 1: Im Ergebnis der laufenden Unternehmensentwicklung im LS sollen die Straßenmeistereien strukturell zukunftsfähig aufgestellt werden. Hinsichtlich zusätzlicher Aufgaben für Streckenkontrollen an Bundes- und Landesstraßen (Baumwarte) hat der LS 19 zusätzliche Stellen im HH-Plan 2017/2018 erhalten. Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass der Landesbetrieb für Straßenwesen, wenn überhaupt, nur zweijährig befristete Arbeitsverhältnisse abschließt und dies obwohl der Arbeitsplatz zur Realisierung der Aufgaben vor Ort dringend und unbedingt erforderlich ist? zu Frage 2: Die Aussage in der Fragestellung, der LS würde nur befristete Arbeitsverhältnisse abschließen, ist nicht richtig. In den Jahren 2014 bis 2016 wurden im LS insgesamt 100 dauerhafte Einstellungen vorgenommen. Des Weiteren wird auf die Antworten der Landesregierung auf die Fragen 2 bis 4 der Kleinen Anfrage 2197 (DS 6/5471) verwiesen. Frage 3: a) Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass eine erneute Bewerbung der Arbeitnehmer, auch bei kritikloser Erfüllung der Arbeitsaufgaben durch den Arbeitsnehmer nicht zugelassen wird? b) Welche rechtlichen Grundlagen sieht die Landesregierung für diese Beschränkung des Bewerberkreises? (Hintergrund dieser Frage ist, dass sich Bewerber, die bereits einmal beim Land Brandenburg arbeiteten, explizit aus dem Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden? c) Wie bewertet die Landesregierung diese Personalpolitik des Landesbetriebes? Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung die durch diese Personalpolitik einhergehenden andauernden Engpässe bei der Erfüllung der Arbeitsaufgaben der Straßenmeistereien ? zu Fragen 3 und 4: Die Befristung von Arbeitsverhältnissen richtet sich nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Soweit kein Sachgrund für eine Befristung vorliegt, kann nach § 14 Abs. 2 TzBfG ein Arbeitsvertrag nur für eine maximale Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen werden. Nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG ist eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverhältnissen rechtlich nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber (Land Brandenburg) bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Diese Bewerber müssen durch den Landesbetrieb bei der Besetzung unberücksichtigt bleiben. Ob das Arbeitsverhältnis störungsfrei verlaufen ist, ist hierbei unerheblich. Der LS hält sich an die Vorgaben des Landeshaushalts und der zur Erreichung einer strukturellen Schuldenfreiheit beschlossenen Personalbedarfsplanung der Landesregierung. Frage 5: Welche konzeptionellen Grundlagen hat die Landesregierung mit dem Landesbetrieb zur kostensparenden, also rechtzeitigen Straßendeckensanierung erarbeitet bzw. erarbeiten lassen, um überbordende finanzielle Aufwendung für die Straßensanierungen zu vermeiden? zu Frage 5: Der Zustand der Fahrbahnen der Landesstraßen wird in Brandenburg alle vier Jahre in turnusmäßigen Messkampagnen durch eine Zustandserfassung und -bewertung (ZEB) mit zertifizierten Messsystemen erfasst. Daraus ergeben sich der Erhaltungsbedarf und die Prognose der Netzentwicklung zur Verbesserung der Qualität der Landesstraßen. Im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Bauwerksprüfungen (Einfache Prüfungen bzw. Hauptprüfungen gemäß DIN 1076) wird der Zustand der Bauwerke erfasst und dokumentiert. Auf der Grundlage der Bauwerksprüfung werden unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit Art und Umfang der durchzuführenden Erhaltungsmaßnahmen abgeleitet. Frage 6: Wie hoch bewertet die Landesregierung den gegenwärtig bestehenden Unterhaltungsbedarf , um den entstandenen Reparaturstau beseitigen zu können? Bitte je Straßenmeisterei aufführen. Frage 7: a) Wie beurteilt die Landesregierung, dass Maßnahmen zur „einfachen“ Deckenerneuerung seit Jahren immer wieder verschoben wurden und in diesem Jahr sogar zusätzlich gestrichen wurden und somit der Kostenaufwand in Zukunft stetig steigen wird? b) Welche Maßstäbe zur Priorisierung der notwendigen Reparaturarbeiten sieht die Landesregierung, um nicht nur den bestehenden Reparaturstau abzuarbeiten, sondern auch künftig entstehende Sanierungsbedarfe zu minimieren? zu Fragen 6 und 7: Für Planung, Bau und Betrieb steht in 2017 ein Budget von 450 Mio. € Bundes- und Landesmittel zur Verfügung. Ein Teil hiervon wird auch für die Erneuerung von Deckschichten auf Bundes- und Landesstraßen sowie für die Instandsetzung von Brücken eingesetzt. Die anzugehenden Maßnahmen werden insbesondere nach Verkehrssicherungspflicht und Verkehrsbedeutung priorisiert. Dementsprechend werden auch "einfache" Deckenerneuerungen geplant und durchgeführt . Im Übrigen wird auf die Antwort der Landesregierung auf die KA 1162 (DS 6/3012) verwiesen. Frage 8: Wie sieht die Landesregierung die Tatsache, dass die externe Baumerfassung an Landesstraßen aus dem Budget der Straßenmeistereien finanziert wird, welches bereits für dringend erforderliche Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten seit Jahren nicht ausreichend ist? zu Frage 8: Die Baumkontrolle ist eine originäre Aufgabe der betrieblichen Unterhaltung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, die nach Maßgabe von § 10 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) als hoheitliche Aufgabe ausgestaltet ist. Damit liegt die Zuständigkeit bei den Straßenmeistereien. Grundlage der Baumkontrollen ist die Baumerfassung für die Erstellung eines Baumkatasters. Für die Erfüllung der Aufgabe wurden dem LS für den Haushalt 2017/18 zusätzliche Mittel in Höhe von 1,5 Mio. EUR/Jahr sowie 19 zusätzliche Stellen zugewiesen.