Datum des Eingangs: 14.03.2017 / Ausgegeben: 20.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6213 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2474 der Abgeordneten Steeven Bretz und Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/6030 Neue Brücken für Potsdam Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: In der Landeshauptstadt Potsdam sind in den nächsten Jahren acht Brücken-Ersatzneubauten und ein kompletter Brücken-Neubau geplant. Zwei Brücken-Ersatzneubauten werden vom Landesbetrieb für Straßenwesen errichtet, die Baukosten trägt das Land. Die Kosten für die anderen sechs Brücken -Ersatzneubauten und den Brücken-Neubau muss die Stadt Potsdam tragen. Die Kosten allein für den Ersatzneubau der Langen Brücke werden mit 24 Mio. Euro Baukosten veranschlagt. Frage 1: Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der derzeitige Sachstand dar? zu Frage 1: Der Sachstand der geplanten Baumaßnahmen in der Baulast des Landes stellt sich zurzeit wie folgt dar: Beim Bauwerk 15 im Zuge der L 40 (sogenannte Hochstraßenbrücke) läuft zurzeit das Plangenehmigungsverfahren. Ein Abschluss wird Mitte 2017 erwartet. Parallel wurde die weitere Planungsleistung europaweit ausgeschrieben. Die Vergabe der Bauleistung ist für Mitte 2019 geplant. Ein Baubeginn ist für Januar 2020 vorgesehen. Das Bauwerk 14 im Zuge der L 40 (Brücke über den Neuendorfer Anger) wird zeitgleich im Zusammenhang mit dem Bauwerk 15 ausgeschrieben. Zu den kommunalen Baumaßnahmen liegen der Landesregierung keine konkreten Angaben zum aktuellen Sachstand vor. Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der einzelnen Brücken, die Dringlichkeit der Bauarbeiten und den jeweiligen geschätzten Kostenaufwand? zu Frage 2: Die Zuständigkeit für die Unterhaltung und Instandsetzung kommunaler Brücken liegt bei der Kommune selbst. Das beinhaltet auch die Zustandsprüfungen der Bauwerke. Eine Berichtspflicht gegenüber dem Land besteht hierfür nicht. Zu den kommunalen Brücken liegen der Landesregierung derzeit keine dezidierten Kenntnisse vor. Bei den Brücken in Baulast des Landes liegt folgender Sachstand vor: - Bauwerke 14 und 15 im Zuge der L 40: Beiden Brücken sind in einem schlechten baulichen Zustand. Bei beiden Brücken sind sogenannte Spannungsrisskorrosions-Gefährdungen nachgewiesen. Die Bauwerke sind so stark geschädigt, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Eine wirtschaftlich vertretbare Sanierung ist nicht mehr möglich. Es hat bereits Betonabplatzungen gegeben, weshalb 2016 beim Bauwerk 15 Schutznetze unterhalb der Brücke angebracht wurden. Die Baukosten werden für das Bauwerk 14 auf ca. 2 Mio. EUR und für das Bauwerk 15 auf ca. 19,5 Mio. EUR geschätzt. Frage 3: Inwiefern hat die Landeshauptstadt Potsdam Fördermittelanträge für die jeweiligen Brückenbauten oder entsprechende Voranfragen beim Land gestellt? zu Frage 3: Die Stadt Potsdam hat beim Landesbetrieb Straßenwesen als der zuständigen Bewilligungsbehörde derzeit folgende Förderanträge eingereicht: Instandsetzung Horstweg zwischen Heinrich-Mann-Allee und Dieselstraße (einschließlich Ersatz des Brückenbauwerks BW 22 über die Nuthe) Gesamtfördersumme: 3,98 Mio. EUR. Frage 4: Welche Fördermöglichkeiten sieht das Land für den Brücken-Neubau und die sechs Ersatzneubauten, insbesondere für den Neubau der Langen Brücke? Frage 5: Inwiefern ist eine finanzielle Beteiligung des Landes geplant? zu Fragen 4 und 5: Für Brückenbaumaßnahmen an verkehrswichtigen Straßen in kommunaler Straßenbaulast ist bis 2019 eine Förderung aus Mitteln gemäß Entflecht G entsprechend der „Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg – Teil Kommunaler Straßenbau (Rili KStB Bbg 2016)“ möglich. Eine mögliche Förderung hängt vom Zeitpunkt der Einreichung eines bewilligungsfähigen Förderantrages und der dann zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel ab. Frage 6: Welche Verkehrsbeeinträchtigungen sind auf Grund der Bauarbeiten zu erwarten ? zu Frage 6: Wie bei jedem Straßenbauvorhaben ist mit Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen. Hierzu erarbeitet der jeweilige Straßenbaulastträger rechtzeitig vor Beginn der Baumaßnahme entsprechende Verkehrs- bzw. Umleitungskonzepte. Frage 7: Inwieweit liegen bereits Konzepte für die Verkehrsführung im Hinblick auf die neun Bauvorhaben vor? zu Frage 7: Für die Brückenbaumaßnahmen im Zuge der L 40 liegen erste Konzepte vor. In den weiteren Planungsphasen erfolgen Konkretisierungen. Die Baumaßnahmen werden zwischen dem Landesbetrieb Straßenwesen und der Stadt Potsdam intensiv abgestimmt, um die unausweichlichen Auswirkungen für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer möglichst gering zu halten. Im Rahmen der Abstimmungen werden auch Auswirkungen auf andere innerstädtische Baumaßnahmen berücksichtigt.