Datum des Eingangs: 15.03.2017 / Ausgegeben: 20.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6218 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2470 der Abgeordneten Dieter Dombrowski, Andreas Gliese und Henryk Wichmann der CDU-Fraktion Drucksache 6/6025 Hochwasserschutz durch Erlegungsprämie für Schwarzwild in den Landkreisen entlang der Oder Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Im November vergangenen Jahres hat Agrar- und Umweltminister Vogelsänger ein Maßnahmenpaket vorgestellt, um gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten entlang der Oder durch Schwarzwild verursachte Schäden an den Hochwasserschutzanlagen zu begrenzen. Hierbei ist u.a. eine Erlegungsprämie in Höhe von jeweils 20 Euro für jedes Stück Schwarzwild vorgesehen , welches über die Referenzstrecke 2015/16 hinaus im jeweiligen Jagdbezirk erlegt wird. Gleichzeitig ist die Erlegungsprämie ein geeignetes Instrument, um die Schwarzwildstrecke vor dem Hintergrund der sich in Osteuropa weiter westwärts ausbreitenden Afrikanischen Schweinepest zu erhöhen. Die Erlegungsprämie wird nach Informationen des MLUL für drei Jahre vom Land gezahlt. Fragen ergeben sich hinsichtlich der konkreten Umsetzung dieser Maßnahme. Frage 1: Wo können die Jagdausübungsberechtigten die Erlegungsprämie jeweils beantragen? Gibt es seitens des Landes bzw. der Landkreise Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree und Spree-Neiße sowie der kreisfreien Städte Frankfurt (Oder) und Cottbus entsprechende Vordrucke/Formulare? Wenn ja, wo können die Jagdausübungsberechtigten diese beziehen? zu Frage 1: Auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung wird das Verwaltungsverfahren zur Gewährung einer Erlegungsprämie eigenverantwortlich durch die Landkreise bzw. kreisfreien Städte Frankfurt (Oder) und Cottbus durchgeführt. Entscheidungen zur Ausgestaltung des Verwaltungsverfahrens obliegen den vorgenannten Behörden in eigener Zuständigkeit. Frage 2: Wird die Erlegungsprämie in Höhe von 20 Euro unabhängig der Altersklasse und unabhängig des Gewichts gezahlt, wenn das jeweils erlegte Stück über der Referenzstrecke 2015/16 liegt? zu Frage 2: Ja, soweit die grundsätzliche Voraussetzung für die Prämiengewährung gegeben ist, wird diese unabhängig vom Alter und Geschlecht gewährt. Frage 3: Ist für die Auszahlung der Erlegungsprämie ein Nachweis erforderlich, dass das jeweils erlegte Stück Schwarzwild über der Referenzstrecke 2015/16 liegt? Wenn ja, wer erteilt diesen Nachweis? zu Frage 3: Der Nachweis für ein über der Referenzstrecke 2015 / 2016 erlegtes Stück Schwarzwild ist vom Jagdausübungsberechtigten für seinen Jagdbezirk zu erbringen und vom zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) und Cottbus zu prüfen und zu bestätigen. Dazu ist eine Kopie des Wildursprungscheines vorzulegen. Darüber hinaus ist gemäß den Regelungen der Schweinepest- Monitoring-Verordnung eine Schweißprobe abzugeben. Frage 4: Wie hoch sind die jeweiligen Referenzstrecken 2015/2016 in den jeweiligen Jagdbezirken? zu Frage 4: Die Referenzstrecken 2015 / 2016 der jeweiligen Jagdbezirke liegen in den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) und Cottbus vor. Frage 5: Welche haushalterischen Vorkehrungen wurden im Doppelhaushalt für die Haushaltsjahre 2017/18 im Einzelnen getroffen und mit welcher Gesamtsumme je Haushaltsjahr rechnet die Landesregierung ungefähr hinsichtlich der Erlegungsprämie ? zu Frage 5: Die Landesregierung rechnet für vorstehendes Modellvorhaben mit Aufwendungen von bis zu 170.000 €, die im Rahmen der haushalterischen Deckungsfähigkeit aus dem Einzelplan 10 zu leisten sind. Frage 6: Am 10.02.2017 unterzeichnete der Landkreis Oder-Spree eine Vereinbarung mit dem Land über die Gewährung einer Erlegungsprämie für zusätzlich erlegtes Schwarzwild. Wann werden die Vereinbarungen zwischen dem Land und den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Spree-Neiße sowie den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) und Cottbus nach Information der Landesregierung voraussichtlich unterzeichnet? zu Frage 6: Den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Spree-Neiße sowie den kreisfreien Städten Frankfurt (Oder) und Cottbus wurde die von Herrn Minister Vogelsänger bereits gezeichnete Verwaltungsvereinbarung (2-fach) mit Schreiben vom 10.02.2017 übersandt. Zur Inkraftsetzung der Verwaltungsvereinbarung wurden die vorgenannten Behörden um Rückgabe eines vom Landrat bzw. Oberbürgermeister gezeichneten Exemplars gebeten. Dies wird in den nächsten Tagen erwartet.