Datum des Eingangs: 16.03.2017 / Ausgegeben: 21.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6230 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2490 der Abgeordneten Andreas Kalbitz, Sven Schröder und Christina Schade der AfD-Fraktion Drucksache 6/6060 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung Drucksache 6/5843 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: „Im Land Brandenburg verfügen zwei Sonderabfallverbrennungsanlagen über die Genehmigung zur Verbrennung von gefährlichen Abfällen .“ Eine Anlage befindet sich in Schöneiche (Teltow-Fläming) – Entsorgungskapazität von 15.000 Tonnen/Jahr1 und in Schwedt/Oder (Uckermark) – Entsorgungskapazität 30.000 Tonnen/Jahr2. „Durch den erhöhten Aufwand bei der Entsorgung der getrennt angefallenen HBCD-haltigen Dämmplatten war mit einer entsprechenden Erhöhung der Entsorgungskosten zu rechnen.“ Laut Presseauskunft schätzt das brandenburgische Umweltministerium den Anfall von 800 Tonnen Sonderabfall von Styropor pro Jahr, bei Abriss- und Sanierungsmaßnahmen von Gebäuden in Berlin und Brandenburg.3 Unabhängig von der Mehrbelastung durch die langen Transportstrecken schätzt die Fachgemeinschaft Bau Berlin-Brandenburg die Entwicklung der Entsorgungskosten von bisher 250 bis 300 Euro pro Tonne auf 3750 bis 6500 Euro pro Tonne ein.4 Frage 1: Wie war die durchschnittliche Auslastung der genannten Sonderabfallverbrennungsanlagen vor dem Oktober 2016? Zu Frage 1: Die Verbrennungsanlage der Märkischen Entsorgungsanlagen- Betriebsgesellschaft-mbH (MEAB) in Schöneiche war im Jahr 2016 wie auch in den Vorjahren nahezu voll ausgelastet. Die Anlage der PCK-Raffinerie GmbH in Schwedt hat im Jahr 2015 100 % der für Fremdlieferungen bereit gestellten Tonnage ver- brannt. Im Jahr 2016 waren es 93 %. Im Land Brandenburg sind von Oktober bis Dezember 2016 ca. 100 t Styroporabfälle als gefährliche Abfälle angefallen und entsorgt worden. Frage 2: Wie haben sich die Entsorgungskosten für eine Tonne Styropor mit HBCD im Zeitverlauf Anfang 2016 bis Ende 2016 entwickelt? zu Frage 2: Die Entsorgungskosten haben sich wie folgt verändert: Anlieferung der Abfälle von der Baustelle in Vorbehandlungsanlagen: von ca. 1.000 - 2.400 Euro/t auf ca. 5.000 - 7.400 Euro/t. Entsorgungskosten in thermischen Anlagen: von 230 - 300 Euro/t auf ca. 1.000 -1.500 Euro/t. Weitere Erkenntnisse liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 3: Welche Überlegungen gab es um die Herstellung von Styropor mit HBCD einzudämmen, ohne die Sonderabfallproblematik auf die kleinen- und mittelständischen Unternehmen zu übertragen? zu Frage 3: Auf den Herstellungsprozess von Dämmplatten aus Styropor durch die chemische Industrie hat die Landesregierung keinen Einfluss. Die Verwendungszeiträume der Dämmplatten liegen laut Herstellerangaben bei etwa 20 Jahren. Die jetzt anfallenden Styroporabfälle stammen vor allem aus Abriss- und Rekonstruktionsmaßnahmen alter Gebäude, d. h. das eigentliche Herstellungsdatum liegt mehr als 20 Jahre zurück. Seit 2014 wird als flammhemmendes Mittel europaweit ein anderes Brompolymer (Polymer FR) eingesetzt. Diese Verbindung ist als nicht gefährlich eingestuft . Frage 4: Welche Maßnahmen hat das Land Brandenburg beabsichtigt bzw. eingeleitet , damit die Sonderabfallverbrennungskapazitäten erhöht und in mehr als zwei Standorten möglich sein würde? zu Frage 4: Die Landesregierung geht davon aus, dass der Zeitraum bis zum 31.12.2017, in dem diese Abfälle als nicht gefährlich eingestuft werden, ausreichend ist, um im Entsorgungsraum Brandenburg und Berlin weitere Entsorgungskapazitäten , insbesondere für die Verbrennung, zu erschließen. Dazu werden auf verschiedenen Ebenen (Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft, Ministerium für Wirtschaft und Energie, Landesamt für Umwelt und Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH) laufend intensive Gespräche mit betroffenen und potenziellen Anlagenbetreibern geführt. Frage 5: Die Übergangslösung gilt vorerst für ein Jahr. Welche Ansätze sieht die Landesregierung um die horrenden Entsorgungskosten langfristig zu verhindern? zu Frage 5: Die Landesregierung hat keine direkte Eingriffsmöglichkeit, um Entsorgungspreise niedrig zu halten. Sie unterstützt die Schaffung eines ausreichend großen Angebotsmarktes durch Gespräche mit den interessierten Unternehmen sowie eine zügige und rechtssichere Durchführung von Genehmigungs-verfahren. Soweit weitere Kapazitäten entstehen, ist damit zu rechnen, dass die Preise wieder fallen werden. Die Landesregierung arbeitet zusammen mit den anderen Bundesländern und der Bundesregierung an einer bundesweiten Lösung. Frage 6: War der Landesregierung bei der Zustimmung zur Änderung der AVV im September 2015 bewusst, dass dies zulasten der KMUs gehen würde? Wenn nein, weshalb hat dann die Folgenabschätzung versagt? zu Frage 6: Die Landesregierung war sich darüber im Klaren, dass es durch die Entsorgung als gefährlicher Abfall zu einer gewissen Steigerung der Entsorgungskosten aufgrund der Getrennthaltungspflichten und der Nachweisführung kommen wird. Weder seitens der Wirtschaft noch der Bundesländer wurde damit gerechnet, dass infolge einer Umstufung des Abfalls eine solch massive Preiserhöhung einsetzen würde. Frage 7: Welche Formen von Kompensation beabsichtigt die Landesregierung für die den KMUs entstandenen Mehrkosten zu gewähren? zu Frage 7: Für den Ausgleich von sich am Markt bildenden Mehrkosten ist kein staatlicher Eingriff gerechtfertigt.