Datum des Eingangs: 16.03.2017 / Ausgegeben: 21.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6233 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2482 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/6041 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - religiös motivierte Straftaten" im Januar 2017 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Zahl religiös motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem religiösen Extremismus und religiös motivierter Gewalt hat zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte zu sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, die Schwerpunkte religiös motivierter Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um angemessene Gegenstrategien zu entwickeln. Vorbemerkungen der Landesregierung: Der Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologie-„ wurde mit Wirkung vom 01.01.2017 bundesweit in das „Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität“ aufgenommen. Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum vom 01.01.2017 bis 31.01.2017 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten mit Stand vom 21.02.2017 ausgewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlen für den Monat Januar 2017 nicht abschließend sind. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung . Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im Januar 2017 in dem Bereich “religiös motivierte Straftaten” insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: - Gewalttaten, - terroristischen Straftaten, - Bildung einer kriminellen bzw. verfassungsfeindlichen Vereinigung, - sonstige Straftaten, - Sachbeschädigungen aller Art. zu Frage 1: Im Januar 2017 wurden zwei politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich -religiöse Ideologie- registriert. Dabei handelt es sich um eine Gewaltstraftat und eine Sachbeschädigung. Frage 2: Um welche Gewalttaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen ? zu Frage 2: Im Januar 2017 wurde eine Gewaltstraftat erfasst und als extremistisch bewertet. Eine dezidierte Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestellung ist der Anlage 1 zu entnehmen. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich „religiös motivierte Straftaten“ fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, soweit möglich Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation bzw. Verfassungsschutzbekannte, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? Frage 4: Sind der Landesregierung Bildungen terroristischer oder verfassungsfeindlicher Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich „religiös motivierte Straftaten “ fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzung bzw. personellen Überschneidungen zu anderen Strukturen, Organisationen, Parteien o. ä.? zu den Fragen 3 und 4: Es wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Frage 5: Welche und wie viele sonstigen Straftaten gibt es darüber hinaus und woraus setzten sich diese zusammen für den Monat Januar 2017? zu Frage 5: Es wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Bei der „sonstigen Straftat “ handelt es sich um eine Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB. Frage 6: Um welche sonstigen Straftaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Anzahl der Opfer und Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 6: Eine Abbildung der Anzahl der Opfer und Täter im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Gemäß den Verfahrensregeln zum „Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität“ sind Opfer natürliche Personen, die durch eine mit Strafe bedrohte Handlung körperlich geschädigt wurden oder werden sollten. Dieser Status ist bei „sonstigen Straftaten“ nicht gegeben. Angaben zu Tatverdächtigen, in Verbindung mit einer konkreten Straftat, werden seit dem 01.01.2016 nicht mehr automatisch abrufbar vorgehalten. Eine entsprechende Auflistung zu den in Frage 1 genannten „sonstigen Straftaten“ ist der Anlage 2 zu entnehmen. lfd. Nr. 1 1 05.01.2017 212 (Versuch) Luckenwalde Teltow-F[äming zwischen Asylbewerbern/Flüchtlingen Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Themenfelder Landkreis/ Kreisfreie Stadt Stand: 21.02.2017 Anlage 1 Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologiezu Frage 2: Gewaltdelikte 1 Stand: 21.02.2017 Anlage 2 Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologiezu Frage 6: Sonstige Straftaten Lfd. Nr. Delikt (§§) Tatzeit Tatort Landkreis! Kreisfreie Stadt Unterthemenfelder extremistisch 1 303 09.01.2017 Wenicke/Nordbahn Oberhavel Christenfeindlich, Antisemitisch, sonstige Religionen ja Page 1 Page 1