Datum des Eingangs: 16.03.2017 / Ausgegeben: 21.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6235 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2484 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/6043 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität-links" (PMK-links) im Januar 2017 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Zahl linksextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Linksextremismus und linker Gewalt hat zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte zu sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, die Schwerpunkte linksmotivierter Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um angemessene Gegenstrategien zu entwickeln. Vorbemerkungen der Landesregierung: Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum vom 01.01.2017 bis 31.01.2017 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) gemeldeten Straftaten mit Stand vom 21.02.2017 ausgewertet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zahlen für den Monat Januar 2017 nicht abschließend sind. Der KPMD-PMK ist eine Eingangsstatistik und unterliegt deshalb bis zum jahresbezogenen Meldeschluss einer ständigen Aktualisierung. Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im Januar 2017 in dem Bereich “PMK-links” insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: - Gewalttaten, - terroristischen Straftaten, - Bildung einer kriminellen bzw. verfassungsfeindlichen Vereinigung, - sonstige Straftaten, - Sachbeschädigungen aller Art. zu Frage 1: Im Januar 2017 wurden insgesamt 14 politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK -links- registriert. Die nachfolgende Tabelle enthält eine Aufstellung gemäß der Anfrage. Kategorie Anzahl der Fälle Januar 2017 Gewaltdelikte 0 Terroristische Straftaten 0 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 sonstige Straftaten (ohne Sachbeschädigungen aller Art) 6 Sachbeschädigungen aller Art 8 Gesamt 14 Frage 2: Um welche Gewalttaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen ? Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomenbereich PMK- links fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, soweit möglich Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation bzw. Verfassungsschutzbekannte, die hinter der Tat/den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu den Fragen 2 und 3: Es wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. Frage 4: Sind der Landesregierung Bildungen terroristischer oder verfassungsfeindlicher Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK-links fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzung bzw. personellen Überschneidungen zu anderen linken Strukturen , Organisationen, Parteien o. ä.? zu Frage 4: Straftaten der Bildung terroristischer Vereinigungen gemäß § 129a StGB wurden im Monat Januar 2017 nicht registriert. Frage 5: Welche und wie viele sonstige Straftaten gibt es darüber hinaus und woraus setzten sich diese zusammen für den Monat Januar 2017? Frage 6: Um welche sonstigen Straftaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Anzahl der Opfer und Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (Gewalt gegen politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu den Fragen 5 und 6: Eine Abbildung der Anzahl der Opfer und Täter im Sinne der Fragestellung ist nicht möglich. Gemäß den Verfahrensregeln zum „Definitionssystem für Politisch motivierte Kriminalität“ sind Opfer natürliche Personen, die durch eine mit Strafe bedrohte Handlung körperlich geschädigt wurden oder werden sollten . Dieser Status ist bei „sonstigen Straftaten“ nicht gegeben. Angaben zu Tatverdächtigen , in Verbindung mit einer konkreten Straftat, werden seit dem 01.01.2016 nicht mehr automatisch abrufbar vorgehalten. Eine entsprechende Auflistung zu den in Frage 1 genannten „sonstigen Straftaten“ ist der Anlage zu entnehmen. Stand: 21.02.2017 KA 2484 Anlage Politisch motivierte Kriminalität -linkszu den Fragen 5 und 6: sonstige politisch motivierte Straftaten -linksifd . Nr. Tatort Landkreis! Kreisfreie Stadt Tatzeit §§ Unterthemenfelder Extremismus 1 Cottbus Cottbus 13.01.2017 § 185 StGB gegen rechts nein 2 Rath en ow Havelland 15.01.2017 § 185 StGB gegen rechts ja 3 Rathenow Havelland 15.01.2017 § 185 StGB gegen rechts nein 4 Potsdam Potsdam 16.01.2017 VersG gegen rechts nein 5 Cottbus Cottbus 27.01.2017 § 241 StGB gegen rechts ja 6 Hennigsdorf Oberhavel 29.01.2017 § 185 StGB gegen rechts nein 1 Page 1