Datum des Eingangs: 16.03.2017 / Ausgegeben: 21.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6237 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2486 der Abgeordneten Raik Nowka und Björn Lakenmacher der CDU-Fraktion Drucksache 6/6046 Mobile Ersthelfer - Mit Telemedizin und Ehrenamt Leben retten Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Eine Anhörung am 14.09.2016 im AASGFF zum Thema „Deutscher Herzbericht 2015“ bescheinigte dem Land überdurchschnittliche Quoten an Todesfällen durch Herzversagen. Insbesondere beim Herz- Kreislaufstillstand benötigen Patienten schnelle und fachliche Hilfe. Jede Minute zählt und aufgrund der teilweise langen Rettungswege in berlinfernen Regionen, wird es immer schwieriger Hilfsfristen vom Zeitpunkt der Alarmierung einzuhalten. Der Landkreis Greifswald/Vorpommern geht hier neue Wege. Dort werden im Notfall geschulte Laien und ausgebildete Ersthelfer über ihre Smartphones benachrichtigt, sodass diese die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken können. Auch in anderen Regionen Deutschlands werden ähnliche Projekte, mit dem Ziel, flächendeckend die Wiederbelebungskompetenz und Motivation der Bevölkerung zur Hilfeleistung zu aktivieren, umgesetzt. Vorbemerkungen der Landesregierung: Das Zeitfenster für eine Wiederbelebung ist nur wenige Minuten groß. Die Überlebenschancen eines Patienten mit Herz- Kreislaufstillstand nehmen in der Folge stark ab. Findet keine effektive Herz-Lungen- Wiederbelebung - eventuell unterstützt durch den Einsatz eines externen automatischen Defibrillators – durch Ersthelfer statt, hat der Rettungsdienst kaum noch Chancen, wirkungsvoll tätig zu werden. Die Regionalleitstellen im Land Brandenburg leisten in diesem Zusammenhang einen wertvollen Beitrag, indem sie Laien telefonisch anleiten (sogenannte „Telefonreanimation“). Frage 1: Wie schätzt die Landesregierung derzeit die Situation der Notfallrettung ein? Frage 2: Wie sind die Hilfsfristen in Brandenburg und können diese eingehalten werden ? zu den Fragen 1 und 2: Gemäß § 6 Absatz 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz – BbgRettG) sind die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes die Landkreise und kreisfreien Städte, die diese Aufgabe als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen. Durch die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes sind gemäß § 8 Absatz 2 Satz 1 BbgRettG die Rettungswachen so einzurichten, dass jeder an einer öffentlichen Straße gelegene Einsatzort in 95 % aller Fälle in einem Jahr innerhalb von 15 Minuten erreicht wird (Hilfsfrist). Die Hilfsfrist ist eine Planungsgröße für den gesamten Bereich eines Rettungsdienstbereiches und nicht für jeden einzelnen Einsatzort. Ein subjektives Recht für den Einzelnen wird dadurch nicht begründet. Auf Grundlage der von den Trägern des bodengebundenen Rettungsdienstes gemeldeten Daten errechnet sich folgender Zielerreichungsgrad bei der Hilfsfrist in Prozent: Die Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes müssen ihre Planungen regelmäßig überprüfen und in Abstimmung mit den Kostenträgern fortschreiben. Frage 3: Inwieweit sind der Landesregierung die Konzepte für „Mobile Retter /Ersthelfer“ bekannt und welche Praxisbeispiele gibt es? zu Frage 3: Der Landesregierung sind mehrere Konzepte für „Mobile Retter /Ersthelfer“ bekannt. Als Beispiele dafür könnten genannt werden: Mobile Retter (www.mobile-retter.de) und First AED (www.firstaed.com). Die Regionalleitstelle Lausitz hat am 16. Februar 2017 im Landesbeirat Rettungswesen über ein noch in der Planung befindliches Projekt „FIRST AED LAUSITZ“ informiert. Frage 4: Wie bewertet die Landesregierung diese Möglichkeiten zur Hilfeleistung durch geschulte Laien? zu Frage 4: Da das Zeitfenster für eine erfolgreiche Wiederbelebung nur wenige Minuten beträgt, ist die Hilfeleistung durch geschulte Ersthelfer grundsätzlich positiv zu bewerten. Landkreis/kreisfreie Stadt 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Brandenburg a. d. H. 98,80 99,00 98,40 97,89 97,65 98,30 Cottbus 97,30 97,00 97,00 96,90 97,13 96,57 Frankfurt (Oder) 96,80 97,95 97,83 97,96 97,95 98,03 Potsdam 95,93 96,32 96,29 95,81 94,30 96,37 Barnim 86,41 94,11 96,41 95,76 95,25 93,75 Dahme-Spreewald 86,00 88,30 88,60 90,11 90,31 89,50 Elbe-Elster 92,37 94,70 94,20 93,00 92,27 92,31 Havelland 95,30 95,70 95,50 95,85 95,65 83,25 Märkisch-Oderland 79,40 91,60 91,60 92,16 93,14 94,44 Oberhavel 88,00 89,60 94,35 94,15 93,08 91,23 Oberspreewald-Lausitz 91,10 91,80 90,90 90,48 88,91 88,08 Oder-Spree 93,43 94,18 90,90 92,41 92,19 91,71 Ostprignitz-Ruppin 84,22 89,50 89,38 88,10 89,08 90,82 Potsdam-Mittelmark 92,23 90,27 92,90 93,45 90,94 91,13 Prignitz 91,39 89,40 90,50 91,00 91,00 87,01 Spree-Neiße 91,50 94,50 94,40 93,85 91,92 91,92 Teltow-Fläming 74,90 80,60 82,80 89,20 91,05 91,05 Uckermark 87,31 93,19 93,78 94,90 94,72 94,78 Frage 5: Welche Personen sind dafür besonders geeignet und ist aus der Sicht der Landesregierung eine bestimmte Qualifikation notwendig? zu Frage 5: Bei der Implementierung von – zunächst Pilotprojekten – werden der Nachweis eines Erste-Hilfe-Kurses und die Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung als Mindestvoraussetzung empfohlen. Frage 6: Gibt es in Brandenburg bereits vergleichbare Projekte? Befinden sich derartige Projekte in Planung? Wenn ja, wo? Frage 7: Welche konkreten Regionen kämen hierfür infrage? zu den Fragen 6 und 7: In Brandenburg sind derzeit noch keine vergleichbaren Projekte implementiert. Seitens der Berufsfeuerwehr Cottbus, Regionalleitstelle Lausitz, gibt es konkrete Planungen, ein Pilotprojekt für ein „Smartphone basiertes automatisches Leitsystem für die Alarmierung von Ersthelfern unter Verwendung von AEDs (Automatisierte externe Defibrillatoren)“ durchzuführen. Darüber hinaus ist der Landesregierung bekannt, dass einige öffentliche Feuerwehren den Rettungsdienst mit sogenannten „First Respondern“ unterstützen. Grundsätzlich kommen alle Regionalleitstellenbereiche des Landes Brandenburg für die Durchführung von Pilotprojekten in Frage. Das Pilotprojekt der Regionalleitstelle Lausitz ist zunächst auf die Landkreise Oberspreewald Lausitz, Dahme Spreewald, Spree Neiße, Elbe Elster sowie die kreisfreie Stadt Cottbus beschränkt. Eine Ausweitung des Projektes ist geplant. Frage 8: Welche Voraussetzungen (Bsp. Mobilfunknetz und Leitstellen) sind hierfür erforderlich und sind diese bereits ausreichend vorhanden? zu Frage 8: Auf der einen Seite ist für die Integration in das Einsatzleitsystem einer Leitstelle eine entsprechende Software erforderlich und auf der anderen Seite muss der registrierte Ersthelfer ebenfalls über ein entsprechendes Programm (App auf Mobiltelefon) verfügen. Softwarelösungen gibt es bereits. Im Rahmen des Pilotprojekts der Regionalleitstelle Lausitz muss noch die Implementierung in das Einsatzleitsystem erfolgen. Den Teilnehmern wird im Rahmen des Pilotprojekts auch eine entsprechende App kostenlos zur Verfügung gestellt. Frage 9: Welche haftungsrechtlichen Fragen sind zu berücksichtigen? zu Frage 9: Organisierte Helfer sind nicht Teil des öffentlichen Rettungsdienstes. Für sie gelten die Grundsätze der Ersten Hilfe. Frage 10: Wie schätzt die Landesregierung den Finanzbedarf für eine flächendeckende Lösung ein und aus welchen Mitteln müsste eine solche Finanzierung erfolgen ? zu Frage 10: Der Landesregierung liegen zu einem möglichen Finanzbedarf für eine flächendeckende Lösung noch keine Erkenntnisse vor. Fragen der Finanzierung können erst zu einem späteren Zeitpunkt geklärt werden. Zunächst sind die Ergebnisse von Pilotprojekten abzuwarten. 3 bumr..1:cr Carre 5p re m be ig r e St r. Einsatzort Rückmeldung negativ keine s• yes11-"S« 49 :FreP l."' " r t' positiv AED Projekt „First AED Lausitz" Smartphone basiertes automatisches Leitsystem für die Alarmierung von Ersthelfern unter Verwendung von AEDs Cottbus, 11.02.2017 Zweck In den aktuellen Leitlinien (ERC Guidelines von 2015) zur Reanimation wird die Anleitung von Ersthelfern durch die Mitarbeiter der Leitstelle sowie die Einbeziehung von AEDs (Automatisierter externer Defibrillator) bei der Alarmierung vorgeschrieben. Um dieses Ziel zu erreichen, soll im ersten Schritt innerhalb des Gebietes der Leitstelle Lausitz (Landkreise Oberspreewald Lausitz, Dahme Spreewald, Spree Neiße, Elbe Elster sowie der Stadt Cottbus) ein Feldversuch zur späteren Implementierung eines Systems geprüft werden. Im Weiteren kann und soll der Feldversuch ausgebaut werden. Interesse hat bereits der Landkreis Barnim sowie die Stadt Potsdam signalisiert. Innerhalb des Systems sollen verschiedene einsatztaktische, rechtliche sowie wirtschaftliche Gesichtspunkte untersucht werden. Dieser Feldversuch wird wissenschaftlich durch den Lehrstuhl Industrielle Informationstechnik der BTU Cottbus-Senftenberg (Prof. Dr.-Ing. Uwe Meinberg) begleitet. Das First-AED-System ist ein Client/Server-System zur Integration in Einsatzleitsystemen von Leitstellen, sowie einer App zum Download auf ein Handy für die registrierten Ersthelfer. Die Leitstelle kann damit in verschiedenen frei konfigurierbaren zeitkritischen Notfallsituationen, insbesondere aber beim Verdacht eines Herz-Kreislauf-Stillstandes automatisch die nächstbefindlichen Ersthelfer alarmieren und schnell zum Notfallort bzw. zum nächstgelegenen Defibrillator (AED) leiten. Icndormerm , -- Stadt Cottbus FB37 Seite 1 von 5 15.02.2017 AE D 1. Projektphase - Schaffung der Voraussetzungen a) Die Gewinnung einer möglichst großen Anzahl von ehrenamtlichen Ersthelfern erfolgt durch Kontaktaufnahme über ihre Organisationen (Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren, Mitglieder von Hilfsorganisationen und Katastrophenschutzgruppen (Falck, DRK, Johanniter, ASB, Malteser, THW, DLRG u.a.), freiwillige professionelle Helfer in ihrer Freizeit). Dazu werden mehrere Veranstaltungen organisiert, bei denen das System vorgestellt wird und alle Fragen zum Ablauf eines Einsatzes detailliert beantwortet werden. Die Registrierung der Ersthelfer (Mindestalter 18 Jahre) und die weitere Datenpflege erfolgen über festzulegende Administratoren der Organisationen selbst, die jeweils nur die Daten der Helfer aus ihrer Organisation einsehen und verändern können. Dabei sind der Nachweis eines Ersthelferkurses und die Teilnahme an einer Einführungsveranstaltung als Mindestvoraussetzungen zu überprüfen. Sofern ausreichend finanzielle Mittel durch Sponsoren oder andere engagierte Projektpartner zur Verfügung stehen, sollen registrierte Ersthelfer eine Grundausrüstung (2 Paar Einmalhandschuhe, Einmal-Beatmungsmaske, Einsatzweste, Tourniquet) zur Verfügung gestellt bekommen. Einmalartikel werden am Ende des Einsatzes über den jeweiligen Träger des Rettungsdienstes wieder aufgefüllt. b) AED-Kataster gibt es bisher nur in wenigen Gebieten in Deutschland, meist sind keine Daten über die zeitliche Verfügbarkeit erfasst. Um eine Nutzung des AED zu ermöglichen, muss deshalb zunächst eine auch im Pilotgebiet bisher nicht vorhandene Übersicht der Standorte von AED generiert werden. Dafür ist eine Medienkampagne (Presse, Funk, Fernsehen, soziale Medien) im Rahmen der Projektvorbereitung geplant, bei der um die Eintragung vorhandener AED auf einer speziellen Internetseite geworben wird. Diese Seite kann von der Firma FirstAED zur Verfügung gestellt werden - vergleichbar zu der zurzeit laufenden Einführung des Systems in Helsinki. Die eingetragenen Geräte werden dann im Nachgang von Mitarbeitern des Projektes vor Ort in Bezug auf die Einsatzfähigkeit überprüft und (ggf. mit der möglichen zeitlich begrenzten Verfügbarkeit und notwendigen Eintragungen zu Wartungsintervallen) im System vermerkt. Gleichzeitig erfolgt im Rahmen der Medienkampagne eine Beratung interessierter Firmen und Einzelpersonen zur Auswahl und Platzierung von neuen AED. Stadt Cottbus FB37 Seite 2 von 5 15.02.2017 Leitstelle in Leitstellensystem integrierte automatisierte Rollenzuordnung und Alarmierung Server AEDs gigtheifgr, Navigation Helfer 2 zum nächsten AED, anschließend zum Einsatzort sm* Navigation Helfen und Helfer 3 zum Einsatzort AED 2. Projektphase - Implementierung Die Softwarelösung wird in das Einsatzleitsystem integriert. Jede Leitstelle kann dabei eigene Algorithmen, die Alarmkategorien, die Anzahl und Qualifikation der alarmierten Ersthelfer spezifisch für die entsprechenden Alarmkategorien festlegen und auch einen eigenen Namen und ein eigenes Logo für ihr lokales Projekt und die App auswählen. Die durchschnittliche Implementierungszeit pro Leitstelle beträgt 2-3 Monate. Die plattformübergreifend (iOS, Android und Windows) verfügbare App wird den Teilnehmern des Projektes kostenlos zur Verfügung gestellt. Sie läuft im Hintergrund und erhöht den Stromverbrauch lediglich um ca. 2-5%, da eine GPS-basierte Ortung des Handys erst bei einer Benachrichtigung erfolgt. Alarmierungsablauf Bei festzulegenden Alarmkategorien erfolgt durch das in der Leitstelle verwendete Alarmierungssystem über private Smartphones automatisiert parallel zur Alarmierung des Regelrettungsdienstes eine Benachrichtigung einer festzulegenden Anzahl von Ersthelfern, die sich zu diesem Zeitpunkt nächstmöglich zum Einsatzortes aufhalten, die initial über der Zahl der wirklich benötigten Helfer liegt (Bsp. 9 Helfer). Stadt Cottbus FB37 Seite 3 von 5 15.02.2017 AED Diese haben dann einen kurzen Zeitraum von wenigen Sekunden, um über ihr Smartphone den Einsatz zu bestätigen oder abzulehnen. Von den Ersthelfern, die den Einsatz aktiv angenommen haben, wird jetzt automatisiert die benötigte Anzahl (Bsp. 3 Helfer) ausgewählt, diese in Rollen eingeteilt und mit den Einsatzdaten versorgt. Die anderen Helfer erhalten eine Annullierungsnachricht. Dieser Vorgang dauert ca. 20 Sekunden. Die Helfer erhalten dann unmissverständlich ihre Aufgaben zugewiesen. Im Beispiel wird Helfer 1 anschließend über sein Handy direkt zum Patienten navigiert, Helfer 2 erhält die Route zum nächstgelegenen AED und danach zum Patienten, Helfer 3 wird ebenfalls zum Notfallort geführt und hat die Aufgabe, den anrückenden Regel-Rettungsdienst einzuweisen. Jeder alarmierte Helfer erhält die Telefondaten der anderen zu diesem Einsatz alarmierten Ersthelfer, um gegebenenfalls zusätzliche Absprachen durchführen zu können. Kontakt Der Disponent kann den Vorgang auf dem Bildschirm überwachen und mit den ausgewählten Ersthelfern bei Bedarf telefonischen Kontakt aufnehmen, um die Situation am Notfallort einschätzen zu können. Durch die Informationen des Helfers 1 zur vorgefundenen Lage können ggf. Fehleinsätze reduziert und Ressourcen eingespart werden. Die Ersthelfer können im weiteren Verlauf die Mitarbeiter des Regel-Rettungsdienstes bei den medizinischen Maßnahmen und der Betreuung der Angehörigen unterstützen und wertvolle Hilfe beim Transport der Patienten zum Rettungsmittel leisten. Nach dem Einsatz können die Ersthelfer einen parametrierbaren Einsatzbericht auf dem Handy eingeben, der automatisch an den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst oder andere zuständige Mitarbeiter geschickt werden kann. Außerdem können die gespeicherten Einsatzdaten zu Qualitätssicherungs- und Dokumentationszwecken aus dem System ausgewertet und exportiert werden. So lassen sich auch Schlussfolgerungen für Verbesserungen des Systems ableiten. Es lassen sich über die App auch alarmunabhängig gezielt Nachrichten an alle Ersthelfer, Gruppen von Ersthelfern oder auch einzelne Ersthelfer verschicken (beispielsweise Hinweise zu Schulungsterminen). Die Helfer können sich durch eine Ausweisseite (Name, Foto, Projektname), die auf dem Smartphone anzeigbar ist, ausweisen. Ein umfassender Versicherungsschutz für die Tätigkeit aller ehrenamtlichen Helfer ist in Bezug auf Unfall und Haftpflicht gesetzlich gewährleistet. Eine öffentliche Würdigung der ehrenamtlichen Leistungen der Ersthelfer ist vorgesehen. Stadt Cottbus FB37 Seite 4 von 5 15.02.2017 AED Bisherige Ergebnisse Das System ist in Süd-Dänemark (Langeland) bereits seit 4 Jahren in einem ländlichen Gebiet mit etwa 15.000 Einwohnern in Verwendung. Nach über 2.500 Alarmen können folgende, evidenzbasierte Ergebnisse dokumentiert werden: n in 89.1% der Fälle waren 3 Ersthelfer vor Ort • die mittlere Reaktionszeit der Ersthelfer betrug 4:09 Minuten n in 95 % der Alarme waren die Ersthelfer vor dem Rettungswagen am Notfallort n in 99% aller Alarme wurde der AED zum Notfallort mitgebracht • die mittlere Ankunftszeit vom AED betrug 5:47 Minuten System ist aktuell in 2 der 5 dänischen Leitstellen sowie in Teilen von Hessen, Baden-Württemberg und Helsinki/Finnland in Betrieb oder kurz vor Indienststellung n Studie „Dänemark Effekt von Laienintervention auf Überlebensrate bei OHCA" 33.6% Überlebensrate bei OHCA mit Laien-HLW und Defibrillation, im Vergleich zu 15.2% durch EMS Einsatz' Kosten Die Kosten für ein Pilotprojekt in der Regionalleitstelle Lausitz für einen sechsmonatigen Zeitraum sind zum jetzigen Zeitpunkt noch offen. Die Ausstattungskosten für alle ehrenamtlichen Mitarbeiter von je 15 € sind zusätzlich zu kalkulieren und sollten durch Spenden oder den jeweiligen Träger des Rettungsdienstes oder der unteren Katastrophenschutzbehörde getragen werden. In der ersten Projektphase gehen wir von ca. 250 registrierten Ersthelfern aus. Die Zahl der registrierten Helfer kann durch eine engagierte Medienunterstützung positiv beeinflusst werden. Weitergehende Nutzung des Systems Das System erlaubt die Hinterlegung weiterer Alarmkategorien. Prinzipiell kommen alle Alarmkategorien in Betracht, bei denen Bedrohungen für Leben und Gesundheit auftreten, die durch sofortiges Eingreifen von Ersthelfer positiv beeinflusst werden können. Darüber hinaus ist zu überlegen, ob auch MANV-Lagen oder angesichts der aktuellen Bedrohungslage auch Terror-MANV- Lagen zur Alarmierung derjenigen Ersthelfer führen könnten, die nicht bereits in ihrer Organisation für derartige Einsätze geplant sind. Ein großer Vorteil gegenüber konventionellen Alarmierungswegen liegt in der sofortigen Rückmeldung der Helfer zur Einsatzübernahme an die Leitstelle. Weitere Informationen http://firstaed.com/de/ http://www.svdansankarit.fi https://www.voutube.com/watch?v=s9u8DxH-Cbo https://www.voutube.com/watch?v=9FPpKxGRxnw https://www.voutube.com/watch?v=087p i0MtFU Dr. med. Thomas Lembcke BOAR Ingolf Zellmann Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Cottbus SBL Leitstelle/RD/Kats 1 Carolina Malta Hansen, Christopher B. Granger et al. (Juli 2015) Stadt Cottbus FB37 Seite 5 von 5 15.02.2017 Page 1 Page 2 Page 3 Page 4 Page 5