Datum des Eingangs: 16.03.2017 / Ausgegeben: 21.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6238 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2493 der Abgeordneten Andrea Johlige und Dr. Andreas Bernig der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/6082 Straf- und Gewalttaten in Brandenburg nach dem Definitionssystem "Politisch motivierte Kriminalität - rechts (PMK-rechts)“ - Januar 2017 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Zahl rechtsextremistisch motivierter Straf- und Gewalttaten in Brandenburg bewegt sich nach wie vor auf einem hohen Niveau. Die Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus und rechter Gewalt wird auch zukünftig ein Arbeitsschwerpunkt für alle demokratischen Kräfte sein. Um diese Arbeit in der Fläche zu erleichtern ist es notwendig, Brennpunkte rechtsextremistischer Gewalt möglichst zeitnah zu erkennen, um informiert und vorbereitet in die Auseinandersetzungen zu gehen. Vorbemerkungen der Landesregierung: Zur Erhebung der Fallzahlen für den Betrachtungszeitraum vom 1. bis 31. Januar 2017 wurden alle im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD- PMK) gemeldeten Straftaten mit Stand vom 22. Februar 2017 ausgewertet. Frage 1: Wie viele Straftaten wurden im Januar 2017 in dem Bereich “PMK-rechts” (Politisch motivierte Kriminalität - rechts) insgesamt registriert? Bitte aufführen nach: • Gewalttaten, • terroristischen Straftaten, • Störungen der Totenruhe, • Bildung einer Kriminellen Vereinigung und • sonstige Straftaten? zu Frage 1: Im Monat Januar 2017 (Stand: 22.02.2017) wurden im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) 79 politisch motivierte Straftaten im Phänomenbereich PMK -rechtsregistriert . Die nachfolgende Tabelle enthält eine dezidierte Aufstellung gemäß der Anfrage. Kategorien Anzahl der Fälle Januar 2017 Gewaltdelikte 6 Terroristische Straftaten 0 Störung der Totenruhe gem. § 168 StGB 0 Bildung einer kriminellen Vereinigung 0 Sonstige Straftaten 73 Gesamt 79 Frage 2: Um welche Gewalttaten – tabellarisch aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Straftat nach dem Strafgesetzbuch - handelte es sich? Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich , antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner ) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 2: Für den Monat Januar 2017 wurden bisher sechs politisch rechtsmotivierte Gewaltstraftaten registriert und als extremistisch bewertet. Eine dezidierte Aufstellung zu den weiteren Punkten der Fragestellung ist der Anlage zu entnehmen. Frage 3: Sind der Landesregierung terroristische Straftaten bekannt, die in den Phänomen -bereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Herkunftsland der/s Opfer/s soweit möglich, Anzahl der Opfer und der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat / den Tätern steht und um welche Straftat nach dem Strafgesetzbuch handelt es sich? zu Frage 3: Für den Monat Januar 2017 wurden keine terroristischen Straftaten gemeldet , die in den Phänomenbereich PMK -rechts- fallen. Frage 4: Sind der Landesregierung Störungen der Totenruhe bekannt geworden, die in den Phänomenbereich PMK-rechts fallen? Wenn ja, um welche Taten, aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis und Datum, Anzahl der Täter, eventuelle Organisation oder Kameradschaft, die hinter der Tat/den Tätern steht, handelt es sich? zu Frage 4: Für Januar 2017 wurde keine Straftat gemäß § 168 StGB (Störung der Totenruhe) im Phänomenbereich PMK -rechts- registriert. Frage 5: Sind der Landesregierung die Bildungen terroristischer und/oder krimineller Vereinigungen bekannt, die in den Phänomenbereich PMK- rechts fallen? Wenn ja, um welche Vereinigungen handelt es sich hierbei? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Landkreis, Datum des Bekanntwerdens. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Vernetzungen bzw. personellen Überschneidungen zu anderen rechten Strukturen, wie rechten Kameradschaften, Parteien o. ä.? zu Frage 5: Straftaten der Bildung krimineller Vereinigungen gem. § 129 StGB sowie der Bildung terroristischer Vereinigungen gem. § 129a StGB, die in den Phänomenbereich PMK -rechts- fallen, wurden für den Monat Januar 2017 nicht registriert. Frage 6: Aus welchen Straftaten setzen sich die “sonstigen Straftaten” im Phänomenbereich PMK –rechts- zusammen? Wie viele Delikte gab es in den jeweiligen Kategorien im Januar 2017? zu Frage 6: Die nachfolgende Auflistung enthält eine Aufschlüsselung der in Beantwortung der Frage 1 aufgeführten 73 „sonstigen Straftaten“. Bezeichnung der Straftat Verletzte Rechtsnorm Anzahl der Fälle Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB 48 Androhung von Straftaten § 126 StGB 1 Volksverhetzung § 130 StGB 11 Beleidigung § 185 StGB 9 Nötigung § 240 StGB 1 Sachbeschädigung § 303 StGB 2 Straßenverkehrsgesetz 1 Anzahl der sonstigen Delikte im Land BB 73 Frage 7: Wie viele Nachmeldungen rechtsextremistisch motivierter Straftaten gab es bis zum 31. Januar für das Jahr 2016? zu Frage 7: Ausgehend von den in der Beantwortung der Kleinen Anfragen Nr. 1475, 1587, 1656, 1803, 1903, 2045, 2056, 2130, 2246, 2301, 2358 und 2406 genannten statistischen Angaben wurden bis zum Zeitpunkt der Erhebung für das Jahr 2016 insgesamt 258 Straftaten nachgemeldet. Frage 8: Wie viele dieser nachgemeldeten Straftaten waren Gewalttaten? Bitte aufgeschlüsselt nach Ort, Delikt, Tatzeit, Tatort, Landkreis, Herkunftsland der/s Opfer/s, Anzahl der Opfer und der Täter, Tat nach dem Strafgesetzbuch angeben. Welche dieser Straftaten waren extremistisch ausgeprägt? Welchen Kategorien im Themenfeld Hasskriminalität (fremdenfeindlich, antisemitisch, Gewalt gegen Linke, Gewalt gegen sonstige politische Gegner) sind diese Taten zuzuordnen? zu Frage 8: Bei den in der Antwort zu Frage 7 aufgeführten nachgemeldeten Straftaten handelt es sich in 46 Fällen um extremistische Gewaltstraftaten. Zu allen Fällen wurde bereits berichtet (KA Nr. 1587, KA Nr. 1803, KA Nr. 1903, KA Nr. 2045, KA Nr. 2130, KA Nr. 2246, KA Nr. 2301, KA Nr. 2358 und KA Nr. 2406, jeweils in den Anlagen 2). Darüber hinaus wurden vier Gewaltstraftaten (KA Nr. 1475, Anlage 1, lfd. Nr. 1, KA Nr. 1803, Anlage 1 lfd. Nr. 2 und 3 und KA Nr. 2045, Anlage 2, lfd. Nr. 2) gelöscht , da sich ein politisch motivierter Tathintergrund nicht bestätigt hat. Stand: 22.01.2017 Anlage Politisch motivierte Kriminalität -rechtszu Frage 2: Gewaltdelikte -rechtslfd . Nr. Tatzeit Delikt Tatort Landkreis / Kreisfreie Stadt Themenfelder Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen Anzahl der ermittelten Opfer Herkunftsiand der Opfer 1 01.01.2017 224 Rheinsberg Ostprignitz-Ruppin fremdenfeindlich, Rassismus 1 1 Deutschland 2 01.01.2017 224 Rheinsberg Ostprignitz-Ruppin gegen sonstige politische Gegner 1 1 Deutschland 3 16.01.2017 223 Neuruppin Ostprignitz-Ruppin fremdenfeindlich 1 1 Polen 4 18.01,2017 223 Bernau bei Berlin Barnim gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich 0 1 Somalia 5 19.01.2017 223 Königs VVusterhausen Dahme-Spreewald gegen Asylbewerber/Flüchtlinge, fremdenfeindlich 0 1 Syrien 6 21.01.2017 223 Hennigsdorf Oberhavel fremdenfeindlich 0 Polen Page 1