Datum des Eingangs: 13.02.2015 / Ausgegeben: 18.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/624 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 201 der Abgeordneten Kristy Augustin und Rainer Genilke der CDU-Fraktion Drucksache 6/468 Wortlaut der Kleinen Anfrage 201 vom 21.01.2014 : Veränderungen zum Fahrplanwechsel beim RB 60 Auf der Linie RB 60 hat zum Fahrplanwechsel am 14. Dezember 2014 die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) den Betrieb übernommen. Seitdem leiden insbesondere Pendler unter der deutlichen Verschlechterung bei den Anschlüssen zum RE 1 in Frankfurt (Oder). Durch die Veränderungen beim RB 60 beträgt laut Fahrplan der Zeitraum, sowohl zwischen der Ankunft der RB 60 und Abfahrt des RE 1 als auch zwischen der Ankunft des RE 1 und Abfahrt der RB 60, jeweils nur noch eine Minute. Die Wartezeit auf den Anschlusszug im Bahnhof Frankfurt (Oder) beträgt damit nun in beide Richtungen regelmäßig mehr als 30 Minuten. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Veränderungen haben sich auf der Linie RB 60 durch den Fahrplanwechsel im Detail ergeben? 2. Wie hat sich die Anzahl der bestellten Zugkilometer beim RB 60 durch den Fahrplanwechsel verändert? 3. Besteht die Möglichkeit durch eine Verlegung des RB 60 um wenige Minuten eine Anschlusserreichung in Frankfurt (Oder) sicher zu stellen? Falls nein, warum nicht? 4. Was war ausschlaggebend für den Betreiberwechsel auf der Linie RB 60? 5. Wieviel bezahlt die Landesregierung an die NEB pro Zugkilometer auf der Linie RB 60? 6. Wieviel hat die Landesregierung an den Betreiber der Linie RB 60 vor dem Fahrplanwechsel pro Zugkilometer gezahlt? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Veränderungen haben sich auf der Linie RB 60 durch den Fahrplan-wechsel im Detail ergeben? Zu Frage 1: Die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) übernahm zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 den Betrieb auf dieser Linie. Die Linie selbst wurde gemäß Landesnahverkehrsplan neu konzipiert. Die Züge der RB60 verkehren nun ausschließlich im Abschnitt Frankfurt (Oder) – Wriezen - Eberswalde. Die Bedienung des Abschnittes Eberswalde – Berlin-Lichtenberg erfolgt durch die neue RB24. Mit dem neuen Fahrplankonzept entstand in Eberswalde ein neuer Anschluss von und zur RE3 Richtung Berlin. Gleichzeitig ändern sich in dem Zusammenhang sämtliche Abfahrtzeiten auf dieser Linie zwischen Eberswalde und Frankfurt (Oder) um ca. 15 min. Das Zugangebot bleibt weitgehend unverändert, Montag bis Freitag verkehren die Züge ab Eberswalde stündlich bis Wriezen und alle zwei Stunden weiter nach Frankfurt (Oder). Zwischen Eberswalde und Wriezen verkürzt sich die Fahrzeit je nach Richtung bis zu 7 Minuten. Weitere Änderungen:  Der Zug 5:21 Uhr ab Eberswalde verkehrt neu täglich bis Frankfurt (Oder)  Die letzte Verbindung ab Frankfurt (Oder) um 21.08 Uhr verkehrt neu über Wriezen hinaus bis Eberswalde, Ankunft dort 22.42 Uhr  Montag-Freitag fährt der erste Zug ab Wriezen 4:39 Uhr bis Eberswalde und weiter nach Berlin- Gesundbrunnen mit Ankunft 5.52 Uhr Frage 2: Wie hat sich die Anzahl der bestellten Zugkilometer beim RB 60 durch den Fahrplanwechsel verändert? Zu Frage 2: Das für das jeweilige Fahrplanjahr auf den Linien RB24 und RB60 bestellte Angebot beinhaltet nachstehende Zirka-Betriebsleistungen in Zkm: Dez 2013 bis Dez 2014 Dez 2014 bis Dez 2015 RB60 1.301.426 Zkm 675.207 Zkm RB24 0 Zkm 602.216 Zkm Summe 1.301.426 Zkm 1.277.423 Zkm Frage 3: Besteht die Möglichkeit durch eine Verlegung des RB 60 um wenige Minuten eine Anschlusserreichung in Frankfurt (Oder) sicher zu stellen? Falls nein, warum nicht? Zu Frage 3: Eine Verschiebung der RB60 um wenige Minuten zur Anschlusserreichung in Frankfurt (Oder) ist nicht möglich. Der Spielraum für den Fahrplan der RB 60 ist bestimmt durch die Zugkreuzungen in Wriezen und Niederfinow, die Fahrzeit im Abschnitt Wriezen – Frankfurt (Oder) sowie die Wendezeit in Frankfurt (Oder). Frage 4: Was war ausschlaggebend für den Betreiberwechsel auf der Linie RB 60? Zu Frage 4: Der Verkehrsvertrag mit der ODEG zur Bedienung der Linie RB60 lief zum Dezember 2014 aus. Die Leistungen auf der Regionalbahnlinie RB60 mussten europaweit neu vergeben werden. Im Zuge der Ausschreibung des Netzes Ostbrandenburg legte die NEB für Los 1 das wirtschaftlichste Angebot vor und erhielt den Zuschlag. Die Wirtschaftlichkeit bemisst sich sowohl nach dem angebotenen Preis als auch nach den angebotenen Qualitäten. Frage 5: Wieviel bezahlt die Landesregierung an die NEB pro Zugkilometer auf der Linie RB 60? Frage 6: Wieviel hat die Landesregierung an den Betreiber der Linie RB 60 vor dem Fahrplanwechsel pro Zugkilometer gezahlt? Zu Frage 5 und 6: Im Jahr 2015 zahlt das Land Brandenburg im Regionalverkehr einschließlich Infrastrukturkosten durchschnittlich 9,93 €/Zugkm, gegenüber 9,74 €/Zugkm im Jahr 2014. Die Zuschusssätze der Jahre 2014 und 2015 sind nicht direkt vergleichbar, da unterschiedliche Netz- und Betriebskonzepte zugrunde liegen .