Datum des Eingangs: 20.03.2017 / Ausgegeben: 27.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6252 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2441 der Abgeordneten Christina Schade der AfD-Fraktion Drucksache 6/5961 Beendigung der rbb-Sendung „Klartext“ Namens der Landesregierung beantwortet der Chef der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die neue Intendantin des rbb, Patricia Schlesinger , sagte, dass sie mit dem Auftrag angetreten sei, „…das TV-Programm mutiger, kantiger, wahrnehmbarer, erfolgreicher und vielleicht auch substanzieller zu machen “. Die Sendung des rbb „Klartext“ war eine der kantigsten Sendungen, weil sie kritische Fragen an Verantwortliche in Politik, Wirtschaft und Verwaltung stellte und Missstände aufdeckte. Sie zählte zu besonders den Sendungen, die die Informationsaufgabe der öffentlich-rechtlichen Sender wahrnehmen. Nun ist sie eingestellt worden. Als Grund ist die unterdurchschnittliche Einschaltquote angegeben worden. Frage 1: Wie bewertet es die Landesregierung, wenn allein die Einschaltquote als Entscheidungskriterium für die Ausstrahlung von Sendeformate herangezogen wird? zu Frage 1: Die Entscheidung über die Einstellung eines Programm-Formats ist Teil der Programm-Autonomie des staatsfern betriebenen öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und wird von der Landesregierung nicht bewertet. Frage 2: Hat die Landesregierung davon Kenntnis, in welchen Gremien oder von welchen Personen in welchen Funktionen Entscheidungen dieser Art getroffen werden ? zu Frage 2: Nein. Frage 3: Hat die Landesregierung Kenntnis davon, ob eine vergleichbare Sendung ins Programm genommen wird? zu Frage 3: Nein. Programmentscheidungen trifft der rbb ohne Vorabstimmung mit der Landesregierung. Frage 4: Wie wird der rbb nach Auffassung der Landesregierung seiner Informationsaufgabe gerecht, wenn gerade die informativen Sendungen aus dem Programm genommen werden? zu Frage 4: Die Programmbeobachtung der Angebote des RBB im Sinne der Fragestellung ist Angelegenheit der Gremien bzw. der dahin entsandten Mitglieder. Abstrakt wird der Informationsauftrag nicht durch einzelne Programme wahrgenommen, sondern durch die Vielzahl der Programme im Gesamtangebot.