Datum des Eingangs: 13.02.2015 / Ausgegeben: 18.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/627 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 178 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 6/419 Verbesserung der medizinischen gesundheitlichen Versorgung in allen Regionen Brandenburgs Wortlaut der Kleinen Anfrage 178 vom 14.01.2015: In einem Interview für die Zeitschrift „Fakten und Aspekte 4/2014“ äußerte sich die neue Gesundheitsministerin des Landes Brandenburg der Gestalt: „Wartezeiten müssen kürzer werden. Der gesundheitspolitische Schwerpunkt der Rot-RotenLandesregierung liegt darin, auch in Zukunft die Rahmenbedingungen für eine hochwertige gesundheitliche Versorgung in allen Regionen Brandenburgs sicherzustellen .“ Angesichts der aktuellen Diskussion über die geplanten gesetzlichen Regelungen der Bundesregierung zur 4-Wochen-Frist bei Wartezeiten für Fachärzte stellt sich die Frage, was denn die Landesregierung in dieser Frage zu tun gedenkt. Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten, eigenverantwortlichen politischen und administrativen Schritte will die Landesregierung Brandenburg in der 6.Wahlperiode unternehmen, um die medizinische Versorgung sicherzustellen und die Wartezeiten bei Facharztterminen in Brandenburg so zu gestalten, dass sie in einem akzeptablen Zeitraum liegen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkreten, eigenverantwortlichen politischen und administrativen Schritte will die Landesregierung Brandenburg in der 6. Wahlperiode unternehmen, um die medizinische Versorgung sicherzustellen und die Wartezeiten bei Facharztterminen in Brandenburg so zu gestalten, dass sie in einem akzeptablen Zeitraum liegen? zu Frage 1: Hinsichtlich der medizinischen Versorgung werden in Deutschland die entscheidenden Weichen im selbstverwalteten Gesundheitswesen durch Bundesrecht gestellt. Hier setzt sich die Landesregierung seit vielen Jahren intensiv für Verbesserungen ein, etwa bezüglich innovativer sektorenübergreifender Versorgungsformen sowie der Rahmenbedingungen für die Ausübung des Arztberufes. Die Landesregierung hat sich in intensiver Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung für eine Reform der Bedarfsplanung in der ambulanten Versorgung eingesetzt . Was der Bundesgesetzgeber 2012 und 2013 umgesetzt hat, war im Land Brandenburg teilweise schon jahrelange Praxis. Die Landesregierung setzt sich weiterhin für eine angemessene Vergütung für die Vertragsärztinnen und -ärzte ein. In diesem Sinne macht sie im aktuellen Gesetzgebungsverfahren für ein GKV-Versorgungsstärkungsgesetz gemeinsam mit anderen betroffenen Ländern deutlich, dass strukturelle Benachteiligungen abgebaut werden müssen. In Brandenburg herrscht ein gutes Klima für Innovationen in der Versorgung. Die zuständigen Partner (Kassenärztliche Vereinigung, Krankenhausträger, Gesetzliche Krankenkassen, Landesärztekammer) beweisen das durch ihre bundesweit beachteten Projekte wie das Telemedizinprojekt Fontane, das Preisträger des Bundesforschungsministeriums geworden ist, oder die Fallmanagerin AGNES zwei sowie die am Krankenhaus verortete „KV RegioMed Bereitschaftsdienstpraxis“ der Partner in der IGIB (Innovative Gesundheitsversorgung in Brandenburg: KVBB, AOK NO und Barmer). Die Bundesregierung plant im aktuellen Gesetzgebungsverfahren für ein GKVVersorgungsstärkungsgesetz auch eine Regelung zur verbindlichen Einrichtung von Terminservicestellen. Die Landesregierung setzt sich im laufenden Bundesratsverfahren dafür ein, dass die Beteiligten regional angemessene und flexible Ausgestaltungsmöglichkeiten erhalten, um bereits eingeführte gute Praxis - wie beispielsweise jene der Klassifikation für dringliche Überweisungen durch die überweisenden Ärzte nach einem qualifizierten fristgebundenen System - nicht zu behindern und - wo nötig - Kooperationsstrukturen weiterzuentwickeln. Das Gesetz soll nach Angaben der Bundesregierung voraussichtlich im Sommer 2015 in Kraft treten. Dann wird mit den Beteiligten auf Landesebene über die konkrete Umsetzung zu beraten sein.