Datum des Eingangs: 21.03.2017 / Ausgegeben: 27.03.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6271 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2495 der Abgeordneten Christina Schade der AfD-Fraktion Drucksache 6/6088 Gewerbegebiet Prignitz: keine Kostenübernahme für versäumte Verkündung Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Laut „Pritzwalker Stadtzeitung“ vom 27.01.2017 hatte das Land Brandenburg Anfang der Neunziger versäumt, die getroffenen Regelungen zum Gewerbegebiet Falkenhagen öffentlich zu verkünden. Deshalb müssten nun kostenaufwendige neue B-Pläne erstellt werden. Die Kosten von 200.000 Euro und mehr will das Land nicht übernehmen. Frage 1: Ist die kostenaufwendige Neuerstellung der B-Pläne auf die o. g. Versäumnisse der ordnungsmäßigen Verkündung der Regelungen zurückzuführen? Frage 2: Hat das Land Brandenburg es versäumt, diese Regelungen ordnungsmäßig zu verkünden? Frage 3: Wenn das Land Brandenburg es versäumt hat, die o. g. Regelungen ordnungsmäßig zu verkünden und deshalb die B-Pläne neu erstellt werden müssen, weshalb übernimmt das Land als Verursacher nicht die hieraus resultierenden Kosten ? zu Fragen 1 bis 3: Durch den Landkreis Prignitz sowie die Gemeindeverwaltungen Falkenhagen und Gerdshagen wurde im April 1991 ein gemeinsamer Antrag an das Ministerium für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr gestellt, das Planungsrecht für den Gewerbepark Prignitz gemäß § 203 BauGB durch Rechtsverordnung auf den Landkreis Pritzwalk zu übertragen. Dem Antrag wurde jedoch durch das Land nicht entsprochen, eine Rechtsverordnung wurde nicht erlassen. Dennoch wurde durch das damals zuständige Landesamt für Bauen, Bautechnik und Wohnen (LBBW) die Genehmigung für die Bebauungspläne erteilt. Seither wurden die Bebauungspläne durch den Landkreis angewandt und vollzogen. Der im Zuge einer Klage in 2016 festgestellte Mangel der fehlenden Rechtsverordnung war zu beheben. Dies ist zwischenzeitlich erfolgt. Rechtsnachfolger des LBBW für die Aufgaben der höheren Verwaltungsbehörde nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ist seit dem Jahr 2000 der Landkreis Prignitz. Ein Anspruch an das Land auf finanzielle Beteiligung besteht nicht.