Datum des Eingangs: 27.03.2017 / Ausgegeben: 03.04.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6290 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2480 der Abgeordneten Steeven Bretz und Anja Heinrich der CDU-Fraktion Drucksache 6/6039 „Sommersinfonien“ im Innenhof des Landtages Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Mit der Eröffnung des neuen Landtages Brandenburg begannen im Sommer 2014 die Konzerte im Innenhof des Landtagsbaus, die sogenannten Sommersinfonien. Bereits in der Kunstkommission verwies die CDU- Fraktion auf die angemessene Öffnung des Innenhofes für Gäste und Konzerte. Das zweite und letzte Konzert fand im Sommer 2016 statt. Nun soll es in diesem Jahr nicht stattfinden können. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur hat bisher die „Sommersinfonien“ finanziell gefördert. Frage 1: Wie stellt sich aus Sicht der Landesregierung der derzeitige Sachstand dar? zu Frage 1: Der Landesregierung ist weder eine vergangene noch eine künftig beabsichtigte Förderung der Sommersinfonien im Innenhof des Landtages bekannt. Die bislang durchgeführten Konzerte (Neue Potsdamer Hofkapelle 2014 und Brandenburgisches Staatsorchester Frankfurt 2016) erfolgten durch die Orchester in eigener Konzertplan- und Budgetverantwortung. Frage 2: Welche kulturelle Bedeutung sieht die Landesregierung in den „Sommersinfonien “ im Landtagsinnenhof? zu Frage 2: Die Landesregierung entscheidet über Projektförderung im Kulturbereich anhand der Prüfung konkreter Einzelfälle unter Beachtung der landespolitischen Schwerpunkte (Kulturelle Bildung, Regionale Identität, Kulturtourismus, Bürgerschaftliches Engagement und Innovation/Internationalität). Die Frage ist daher in dieser Abstraktheit nicht zu beantworten. Frage 3: Mit welchem Betrag hat die Landesregierung die bisherigen „Sommersinfonien “ jeweils gefördert? Frage 4: Ist es richtig, dass die Landesregierung die Förderung der „Sommersinfonien “ für das Jahr 2017 eingestellt hat? Frage 5: Wenn ja, welche berechtigten Gründe hat die Landesregierung für die Einstellung dieser Förderung? zu Fragen 3 - 5: Die Landesregierung hat die Sommersinfonien nicht gefördert, siehe Antwort zu Frage 1. Frage 6: Wie werden von der Landesregierung in den kommenden Jahren weitere „Sommersinfonien“ gefördert? Frage 7: Ist der Landesregierung bekannt, ob das Konzert in diesem Jahr in Folge mangelnder finanzieller Unterstützung der Landesregierung nicht stattfinden kann? Frage 8: Bestehen andere gewichtige Gründe aus Sicht der Landesregierung, in deren Folge das Konzert in diesem Jahr nicht stattfindet? zu Fragen 6 - 8: Für das Jahr 2017 liegt der Landesregierung kein Antrag auf Förderung vor. Im Übrigen wird auf die Antwort auf Frage 2 verwiesen. Frage 9: Bestehen andere gewichtige Gründe aus Sicht der Landesregierung, in deren Folge keine öffentlichen Kulturveranstaltungen im Innenhof des Landtages mehr stattfinden werden? zu Frage 9: Für Veranstaltungen im Innenhof des Landtages ist die Landtagsverwaltung zuständig. Frage 10: Welche potentiellen Bewerber gibt es seit Eröffnung des neuen Landtages für die Ausrichtung von Konzerten im Innenhof des Landtagsgebäudes und wie bewirbt die Landesregierung diesen besonderen Ort für Konzerte? zu Frage 10: Der Landesregierung ist bekannt, dass die Brandenburgische Bachgesellschaft e.V. im Jahr 2015 die Durchführung eines Konzerts im Innenhof des Landtages beantragt hat. Weitere Bewerber sind der Landesregierung nicht bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.