Datum des Eingangs: 28.03.2017 / Ausgegeben: 03.04.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6300 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2497 der Abgeordneten Heide Schinowsky und Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/6096 Wasserqualität des Bergheider Sees Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Der Bergheider See bei Lichterfeld ist der Restsee des ehemaligen Braunkohletagebaues Klettwitz-Nord. Im Zusammenhang mit dem Besucherbergwerk F 60 besteht seit Jahren eine touristische Nutzung des Sees, die weiter ausgebaut wird. Für die Bewohner umliegender Orte ist jedoch insbesondere die Frage nach künftiger Angel- und Badenutzung des Gewässers von Bedeutung. Dies auch vor dem Hintergrund, dass auf dem Gebiet des Tagebaues Klettwitz-Nord mehrere intakte Gewässer bestanden haben. Frage 1: Welche Wasserqualität (PH-Wert, Leitfähigkeit, Sulfatkonzentration) herrscht aktuell im Bergheider See, welche Wasserqualität ist langfristig prognostiziert ? zu Frage 1: Die Wasserbeschaffenheit im Bergheider See ist stark bergbaulich geprägt . Das Monitoring des Jahres 2016 zeigt folgende Ergebnisse: pH-Wert: ca. 3,0 elektrische Leitfähigkeit: ca. 1700 µS/cm Sulfatkonzentration: ca. 700 mg/L. Die langfristige Prognose sieht hierzu keine wesentlichen Veränderungen, da die Speisung des Sees über Grundwasserzuflüsse aus der Lichterfelder Rinne im Norden , aus der vom Altbergbau geprägten Klettwitz-Sallgaster Hochfläche im Osten und aus der Brückenkippe Klettwitz im Süden erfolgt. Frage 2: Strebt die Landesregierung eine Wasserqualität an, die die Besiedlung des Gewässers mit Fischen ermöglicht? zu Frage 2: Sowohl der Sanierungsplan „Lauchhammer, Teil I“ als auch der Planfeststellungsbeschluss für den „Gewässerausbau Bergheider See“ sehen dies nicht vor. Die mehrjährig durchgeführte Wasserüberleitung aus der Schwarzen Elster in den Bergheider See hat nur während der Überleitung und kurz danach vermocht, einen pH-Wert über 4,5 zu erreichen. Die Wiederversauerung setzt sofort nach Einstellung der Wasserüberleitung ein. Frage 3: Teilt die Landesregierung die vom Amtsdirektor des Amtes Lichterfeld in der Presse (Lausitzer Rundschau vom 1. April 2016) vertretene Auffassung, dass das saure Wasser sogar gesundheitliche Vorteile für die Badenden habe? zu Frage 3: Im sauren Milieu ist das Vorliegen einer mikrobiologischen Verunreinigung unwahrscheinlicher. Grundsätzlich kann deshalb für diesen Aspekt die Aussage des Amtsdirektors nachvollzogen werden. Entscheidend ist allerdings, ob die Anforderungen an Badegewässer gemäß Brandenburgischer Badegewässerverordnung erfüllt sind. Diese Einstufung obliegt dem Gesundheitsamt des zuständigen Landkreises . Frage 4: Welche Haltung hat die Landesregierung zu einer Kalkung des Sees, wie sie in anderen Bergbaufolgeseen bereits praktiziert wird? zu Frage 4: Ob eine Inlake-Behandlung durchzuführen ist, ist von vielen Faktoren abhängig. Die Meinungsbildung der Landesregierung dazu ist noch nicht abgeschlossen . Frage 5: Hat sich die Landesregierung im Rahmen der Verhandlungen zum Verwaltungsabkommen Braunkohlesanierung für eine Finanzierung entsprechender Maßnahmen eingesetzt? zu Frage 5: Die Landesregierung hat sich mit Erfolg dafür eingesetzt, dass Finanzmittel zur Verbesserung der Wasserbeschaffenheit von Tagebauseen in das nächste Verwaltungsabkommen eingeordnet sind. Frage 6: Mit welchen Maßnahmen überwacht die Landesregierung die Entwicklung des ökologischen Potentials in diesem und allen anderen künstlichen Seen der Bergbauregion? zu Frage 6: Gemäß der „Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans nach § 83 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bzw. Artikel 13 der Richtlinie 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie , WRRL) für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe für den Zeitraum von 2016 bis 2021“, Seite 122, erfolgt die vollständige Berücksichtigung der Bergbaufolgeseen im Bewirtschaftungsplan und im Maßnahmenprogramm erst nach der Fertigstellung der Gewässer und nach der weitgehenden Erfüllung der Auflagen der wasserrechtlichen Anforderungen in den Planfeststellungsbeschlüssen. Für den Bergheider See ist, wie für alle Bergbaufolgeseen, deren Fertigstellung in absehbarer Zeit erwartet wird, ein begleitendes Monitoring nach WRRL zur Ermittlung des ökologischen Potenzials vorgesehen. Unabhängig davon erfolgt die Überwachung im Rahmen des behördlich festgelegten montanhydrologischen Monitorings. Frage 7: Gibt es für die Bewertung der ökologischen Qualität der künstlichen Seen einheitliche Bewertungsmaßstäbe? zu Frage 7: Nein, bisher nicht. Frage 8: Wie unterstützt die Landesregierung das Ansinnen der Wissenschaft, einer Weiterentwicklung des Bewertungsverfahrens mit Phytoplankton für saure Bergbaufolgeseen und Integration in das PhytoSee-WRRL-Verfahren und Bewertungstool , Prüfung und Dokumentation der Übereinstimmung mit der Europäischen Interkalibration (LAWA)? zu Frage 8: Die vorgenannten Verfahren wurden bisher nur für natürliche Seen untersucht und in diesen angewendet. Ob sie auch für saure Tagebauseen anwendbar sind, muss geprüft werden. Die Landesregierung unterstützt dieses Ansinnen, z.B. indem sie die Einbeziehung des Lehrstuhls Gewässerschutz der BTU Cottbus- Senftenberg in die Bearbeitung der Festlegung von Zielen und Bewertungsmaßstäben prüft. Dieser Lehrstuhl war u.a. mit der Projektleitung im bundesweiten Praxistest „Bewertungsverfahren Phytoplankton in natürlichen Seen zur Umsetzung der WRRL“ beauftragt.