Datum des Eingangs: 28.03.2017 / Ausgegeben: 03.04.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6315 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2456 der Abgeordneten Inka Gossmann-Reetz der SPD-Fraktion Drucksache 6/6000 Rückführungen von Asylsuchenden aus Brandenburg nach Afghanistan Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Die Bundesregierung setzt trotz aktueller Einschätzungen des UNHCR, wonach sich die Sicherheitslage in Afghanistan „insgesamt nochmals deutlich verschlechtert hat“1, weiterhin verstärkt auf Abschiebungen von abgelehnten Asylsuchenden in vermeintlich ‚sichere Gebiete‘ nach Afghanistan. Gleichzeitig häufen sich die Meldungen über Sprengstoffanschläge in Afghanistan, nicht zuletzt auf das deutsche Generalkonsulat in Masar-e Scharif am 10.11.2016. Auch das Auswärtige Amt warnt auf seinen Internetseiten vor Gefahren „durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte“2 bei Reisen nach Afghanistan. Darüber hinaus entschied das Rote Kreuz am 9. Februar 2017, als Konsequenz nach einem tödlichen Angriff auf 6 ihrer Mitarbeiter im Norden des Landes, die Arbeit in Afghanistan vorerst einzustellen. Mehrere Bundesländer haben zudem inzwischen erklärt, die Abschiebung nach Afghanistan bis zur Klärung der Sicherheitslage auszusetzen. Frage 1: Wie schätzt die Landesregierung die derzeitige Sicherheitslage in Afghanistan ein? zu Frage 1: Die Landesregierung hat nicht die Aufgabe, die Sicherheitslage in Drittstaaten selbst zu bewerten. Das Land wird jedoch gegenüber dem Bund betonen, dass die Beurteilung der Sicherheitslage in Afghanistan einer regelmäßigen Überprüfung auch unter Einbeziehung der Erkenntnisse von Hilfsorganisationen, die vor Ort tätig sind, bedarf. Frage 2: Teilt sie die Einschätzung der Bundesregierung, wonach einzelne Gebiete in Afghanistan als ‚sichere Zonen‘ bezeichnet werden können? (Bitte begründen) zu Frage 2: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Frage 3: Wie viele Asylsuchende aus Afghanistan wurden im Jahr 2016 und bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Anfrage im Jahr 2017 aus Brandenburg abgeschoben? Wie viele Personen reisten freiwillig aus (bitte jeweils nach Alter und Landkreis aufschlüsseln ) zu Frage 3: Für das Jahr 2016 bis Ende Januar 2017 meldeten die brandenburgischen Ausländerbehörden 14 Rückführungen von afghanischen Staatsangehörigen Die Statistik differenziert dabei nicht nach dem Zielstaat. Eine Nachfrage bei den Ausländerbehörden hat nun ergeben, dass es sich dabei in 10 Fällen um Rückführungen in andere Mitgliedstaaten der EU nach dem Dublin-Übereinkommen gehandelt hat. Bei den übrigen 4 Personen wiesen die Ausländerbehörden darauf hin, dass die Betroffenen zwar ohnehin in ihre Heimat ausreisen wollten. Da ihnen jedoch keine Mittel für ein Flugticket zur Verfügung standen, hatten die Ausländerbehörden die Flüge als Rückführungen organisiert. Im Übrigen wird auf die Anlage zu der Antwort auf Frage 8 der Kleinen Anfrage Nr. 2455 verwiesen. Im Jahr 2016 fanden bis Ende Januar 2017 freiwillige Ausreisen nach Afghanistan, ohne die Nutzung von bundesweiten Rückkehrprogrammen, in 51 Fällen statt. Für das Jahr 2016 wird außerdem auf die Anlage 3 der Antwort auf Frage 7 der Kleinen Anfrage 2455 verwiesen. Zum Alter der Personen und den jeweiligen Landkreisen liegen der Landesregierung keine Daten vor. Darüber hinaus reisten im Jahr 2016 mit dem bundesweiten RE- AG/GARP-Programm insgesamt 104 Personen freiwillig nach Afghanistan aus. Im Jahr 2017 fand noch keine Ausreise nach Afghanistan über dieses Programm statt. Zu einer Aufschlüsselung der Zahlen nach Monaten wird auf die Anlage 1 der Antwort auf Frage 7 der Kleinen Anfrage Nr. 2455, bezüglich des Alters der Personen wird auf die Anlage 2 der Antwort auf Frage 7 der Kleinen Anfrage Nr. 2455, verwiesen . Daten zu einer Aufschlüsselung nach Landkreisen liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 4: Wann wurden die Abschiebungen durchgeführt und wohin wurden die abgelehnten Asylbewerber aus Afghanistan abgeschoben? (Bitte Zielstaat angeben, falls die Abschiebungen in ein anderes Land als Afghanistan durchgeführt wurden) zu Frage 4: Es wird auf die Antwort auf Frage 3 dieser Kleinen Anfrage sowie auf die Anlage der Antwort auf Frage 8 der Kleinen Anfrage Nr. 2455 verwiesen. Frage 5: Wie beurteilt die Landesregierung das Verfahren koordinierter Abschiebungen , sogenannter ‚Sammelabschiebungen‘? Hat sich das Land Brandenburg hieran in der Vergangenheit beteiligt bzw. wird es sich hieran in Zukunft beteiligen? zu Frage 5: Für vollziehbar ausreisepflichtige geflüchtete Personen oder geflüchtete Personen mit freiwilligem Ausreisewunsch sieht die Landesregierung koordinierte Sammelrückführungen als ein Mittel an, um einzelne Rückführungen zu vermeiden. Die Zusammenarbeit mehrerer Bundesländer ermöglicht es dabei, gezielt Probleme bei Rückführungen zu erkennen und gemeinsam zu lösen. Brandenburg hat sich im Jahr 2015 an einer Sammelrückführung nach Serbien und Albanien beteiligt. Im Jahr 2016 beteiligte sich Brandenburg an zwei Sammelrückführungen, davon eine nach Russland und eine nach Serbien.