Datum des Eingangs: 28.03.2017 / Ausgegeben: 03.04.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6318 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2525 des Abgeordneten Danny Eichelbaum der CDU-Fraktion Drucksache 6/6167 Personalsituation in den Gerichten des Landes Brandenburg 2016 Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Justiz im Land Brandenburg gliedert sich in verschiedene Bereiche. Die Gerichte bilden mit der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie den Verwaltungs-, Arbeits-, Familien-, Sozial- und Finanzgerichten einen der wichtigsten Personal- und Sachkörper des Landes. Die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Judikative im Land Brandenburg muss auch für die kommenden Jahre sichergestellt werden und stellt einen Arbeitsschwerpunkt dar. Für die Gewährleistung dieser Aufgabe ist es notwendig, Engpässe und Problempunkte frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken. Frage 1: Worin liegen nach Auffassung der Landesregierung die Ursachen für überlange Gerichtsverfahren in Brandenburg? zu Frage 1: Die Problematik einer möglicherweise entschädigungsrechtlich relevanten Dauer von Verfahren betrifft in Brandenburg nicht alle Gerichtszweige gleichermaßen . Betroffen davon sind in erster Linie die erstinstanzlichen Gerichte der Verwaltungs - und Sozialgerichtsbarkeit sowie die Finanzgerichtsbarkeit. Zunächst hängt die Dauer eines gerichtlichen Verfahrens vom Einzelfall ab, insbesondere von dem zur Sachverhaltsfeststellung erforderlichen Aufwand, welcher die Vernehmung von Zeugen oder die Einholung von Gutachten umfassen kann. Abgesehen davon sind maßgeblich für die Situation in den genannten Gerichtsbarkeiten in Zeiten sehr hoher Verfahrenseingänge entstandene Bestände, die neben den neu eingehenden Verfahren zu erledigen sind. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit hatte es sich trotz einer gemessen an den Eingangszahlen in der Vergangenheit bestehenden auskömmlichen Personalausstattung als schwierig erwiesen, die in den 1990er Jahren infolge einer hohen Zahl von Verfahren aus dem Asylrecht sowie komplexer Verfahren aus dem Bereich des vereinigungsbedingten Sonderrechts aufgelaufenen Bestände abzubauen . Das 2010 eingeführte Gesamtkonzept zum Abbau der Altbestände in der Verwaltungsgerichtsbarkeit hat mithilfe einer vorübergehenden Personalverstärkung im richterlichen Bereich allerdings zu einer Verringerung des Bestandes an Altverfahren geführt. Auch ist es gelungen, die durchschnittliche Verfahrensdauer bei den Verwaltungsgerichten erheblich zu reduzieren. Die durchschnittliche Verfahrensdauer der erledigten Hauptsacheverfahren bezogen auf alle Verwaltungsgerichte des Landes konnte so von 35 Monaten im Jahr 2007 auf 12,9 Monate im Jahr 2015 verringert werden. Der drastische Anstieg der gerichtlichen Asylverfahren von 1.194 Neueingängen im Jahr 2013 auf 7.106 Neueingänge im Jahr 2016 stellt aktuell eine große Herausforderung dar. Da die Zahl der in die Bundesrepublik eingereisten Geflüchteten im Jahr 2016 wieder erheblich zurückgegangen ist, ist jedoch mittelfristig mit einem Rückgang der Neueingänge in Asylsachen zu rechnen. Gleichwohl hat die Landesregierung Maßnahmen ergriffen, um dem gestiegenen Personalbedarf bei den Verwaltungsgerichten des Landes gerecht zu werden. So sind Ende 2015 allein im richterlichen Bereich 16 zusätzliche Planstellen geschaffen worden, die zur Einstellung von Proberichterinnen und Proberichtern genutzt werden konnten. Zwölf der zusätzlichen Proberichterinnen und Proberichter sind derzeit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit eingesetzt, weitere vier verrichten aktuell ihren Dienst in den Staatsanwaltschaften des Landes, um dort die gestiegene Anzahl von Ermittlungsverfahren wegen illegaler Grenzübertritte zu bewältigen; in Abhängigkeit von der jeweiligen Personalbedarfsentwicklung sollen auch diese Proberichterinnen und Proberichter später in die Verwaltungsgerichtsbarkeit wechseln. In der Sozialgerichtsbarkeit beruht die Belastung auf den seit Inkrafttreten der Hartz IV-Gesetzgebung zum 1. Januar 2005 immens gestiegenen Verfahrenseingängen. Die Zahl der jährlich eingegangenen Klageverfahren einschließlich der Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hatte sich bis zum Jahr 2012 mehr als verdoppelt. Trotz umfangreicher personeller Verstärkung durch die Schaffung zusätzlicher Planstellen und die Unterstützung durch abgeordnete Kräfte anderer Gerichtsbarkeiten ließ sich ein Anstieg der Bestände und der Dauer der Verfahren zunächst nicht vermeiden. Seit dem Jahr 2013 geht die Zahl der jährlichen Neueingänge (Klagen und Eilverfahren) bei den Sozialgerichten kontinuierlich zurück. Sie sank im Jahr 2016 gegenüber dem Jahr 2015 um knapp 13 %. Auch wenn in Anbetracht der aktuellen Entwicklung die Stärkung der Verwaltungsgerichte im vergangenen Jahr im Vordergrund stand, werden die Sozialgerichte weiterhin mit zusätzlichem Personal unterstützt, insbesondere um vorhandene Bestände abzubauen. Nachdem zum Jahresende 2015 vier Kräfte in den richterlichen Probedienst eingestellt werden konnten, die in der Sozialgerichtsbarkeit eingesetzt sind, sind aktuell weitere drei Stellen für Richterinnen und Richter auf Probe ausgeschrieben, deren Einsatz zunächst in der Sozialgerichtsbarkeit erfolgen soll. Bei dem Finanzgericht, dessen Bestandsproblem wesentlich auf die Fusion der Fachobergerichte zurückzuführen ist, sind in der Vergangenheit in erheblichem Umfang neue Stellen geschaffen worden, um die Verfahrenslaufzeiten zu verkürzen. Die Bestände konnten im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr erneut um 5,3 % reduziert werden. Frage 2: Wie viele Planstellen gab es im Jahr 2016 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz im Land Brandenburg? zu Frage 2: Im Sinne einer vollständigen Übersicht über die Stellenanzahl wird die Anzahl der Planstellen und Stellen angegeben. Im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg gab es im Jahr 2016 insgesamt 5.039 Planstellen und Stellen. Frage 3: Wie viele Personalstellen in Vollzeitäquivalenten (VZE) gab es im Jahr 2016 in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Familiengerichten sowie in der Verwaltungs -, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg? Wie viele davon waren tatsächlich besetzt? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 3: In der nachfolgenden Übersicht sind die für die ordentliche Gerichtsbarkeit , die Verwaltungs-, Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg ausgebrachten Planstellen und Stellen (Spalte „Stellen 2016“) sowie die tatsächliche Besetzung zum Stichtag 31. Mai 2016 (Spalte „Ist 2016“) ausgewiesen. Die Familiengerichte sind Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Eine gesonderte Erfassung der auf die Familiengerichte entfallenden Planstellen und Stellen wird nicht vorgenommen. Eine Veränderung in der Stellenausstattung aufgrund von kw- Vermerken ergibt sich nach der ausgebrachten Fälligkeit regelmäßig zum Ende des Haushaltsjahres. Ordentliche Gerichtsbarkeit (Kapitel 04 040) Stellen 2016 Ist 2016 Gesamt 2.302* 2.250,44 davon höherer Dienst 510 498,00 gehobener Dienst 530 519,00 mittlerer Dienst 1.109 1.085,44 einfacher Dienst 153 148,00 *davon 91 (Plan-)Stellen mit kw-Vermerken (davon 29 (Plan-)Stellen mit kw-Vermerken 2016) Verwaltungsgerichtsbarkeit (Kapitel 04 090) Stellen 2016 Ist 2016 Gesamt 154* 139,00 davon höherer Dienst 78 69,00 gehobener Dienst 11 12,00 mittlerer Dienst 58 51,00 einfacher Dienst 7 7,00 *davon 1 Planstelle mit kw-Vermerk Finanzgerichtsbarkeit (Kapitel 04 100) Stellen 2016 Ist 2016 Gesamt 92* 85,36 davon höherer Dienst 48 44,50 gehobener Dienst 10 8,30 mittlerer Dienst 31 29,56 einfacher Dienst 3 3,00 *davon 3 Planstellen mit kw-Vermerken 2016 Arbeitsgerichtsbarkeit (Kapitel 04 110) Stellen 2016 Ist 2016 Gesamt 87* 103,50 davon höherer Dienst 26 38,00 gehobener Dienst 15 15,50 mittlerer Dienst 46 50,00 einfacher Dienst 0 0 *davon 6 (Plan-)Stellen mit kw-Vermerken (davon 2 Stellen mit kw-Vermerken 2016) Sozialgerichtsbarkeit (Kapitel 04 120) Stellen 2016 Ist 2016 Gesamt 186* 181,00 davon höherer Dienst 77 72,00 gehobener Dienst 17 17,00 mittlerer Dienst 92 92,00 einfacher Dienst 0 0 *davon 3 Planstellen mit kw-Vermerken Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Kapitel 04 121) Stellen 2016 Ist 2016 Gesamt 119* 113,00 davon höherer Dienst 57 55,00 gehobener Dienst 12 12,00 mittlerer Dienst 47 44,00 einfacher Dienst 3 2,00 *davon keine (Plan-)Stellen mit kw-Vermerken Frage 4: Wie viele der Personalstellen entfielen im Jahr 2016 in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium auf Richterinnen und Richter, auf Personal im höheren , im gehobenen, im mittleren und im einfachen Dienst sowie auf die Raumpflegekräfte und sonstige Lohnempfänger und Personal in Ausbildung? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 4: In der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg entfielen im Jahr 2016 auf die einzelnen Dienste nachfolgende Planstellen und Stellen: a) Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz - Kapitel 04 010, 04 060, 04 070 - Gesamt: 202 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst 92 Planstellen - gehobener Dienst 68 Planstellen und Stellen - mittlerer Dienst 42 Planstellen und Stellen b) Ordentliche Gerichtsbarkeit - Kapitel 04 040 - Gesamt: 2.302 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst 510 Planstellen (Richter: 500 Planstellen; sonst. h. D.: 10 Planstellen) - gehobener Dienst 530 Planstellen und Stellen - mittlerer Dienst 1.109 Planstellen und Stellen - einfacher Dienst 153 Planstellen und Stellen c) Verwaltungsgerichtsbarkeit - Kapitel 04 090 - Gesamt: 154 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst (Richter) 78 Planstellen - gehobener Dienst 11 Planstellen - mittlerer Dienst 58 Planstellen und Stellen - einfacher Dienst 7 Planstellen und Stellen d) Finanzgericht Berlin-Brandenburg - Kapitel 04 100 - Gesamt: 92 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst 48 Planstellen (Richter: 47 Planstellen; sonst. h. D.: 1 Planstelle) - gehobener Dienst 10 Planstellen - mittlerer Dienst 31 Planstellen und Stellen - einfacher Dienst 3 Planstellen e) Arbeitsgerichtsbarkeit - Kapitel 04 110 - Gesamt: 87 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst (Richter) 26 Planstellen - gehobener Dienst 15 Planstellen und Stellen - mittlerer Dienst 46 Planstellen und Stellen f) Sozialgerichtsbarkeit - Kapitel 04 120 - Gesamt: 186 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst (Richter) 77 Planstellen - gehobener Dienst 17 Planstellen und Stellen - mittlerer Dienst 92 Planstellen und Stellen g) Landessozialgericht Berlin-Brandenburg - Kapitel 04 121 - Gesamt: 119 Planstellen und Stellen davon: - höherer Dienst 57 Planstellen und Stellen (Richter: 55 Planstellen; sonst. h. D.: 2 Planstellen und Stellen) - gehobener Dienst 12 Planstellen und Stellen - mittlerer Dienst 47 Planstellen und Stellen - einfacher Dienst 3 Planstellen h) Raumpflegekräfte Stellen für Raumpflegekräfte sind in den Kapiteln nicht gesondert ausgewiesen. i) Personal in Ausbildung (Stand 31.12.2016) Ordentliche Gerichtsbarkeit - Kapitel 04 040 - Gesamt: 451 Stellen davon: - höherer Dienst: 354 Referendare - gehobener Dienst: 49 Rechtspflegeranwärter - mittlerer Dienst: 48 Auszubildende Justizfachangestellte Frage 5: Wie stellen sich die Zahlen der (voraussichtlichen) Altersabgänge und sonstigen Fluktuation in den Jahren 2016 bis 2050 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und bei den Familiengerichten sowie in der Verwaltungs-, Sozial-, Arbeits- und Finanzgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg dar? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 5: Auf die als Anlage 1 beigefügte Tabelle wird verwiesen. Die Angaben für die Jahre 2017 bis einschließlich 2024 haben lediglich prognostischen Charakter. Durch die Möglichkeit des vorzeitigen Ruhestandseintritts im Beamtenbereich gemäß § 46 LBG bzw. der Rente ab dem 63. Lebensjahr für langjährig versichert Beschäftigte sind - konkret nicht vorhersehbare - Verschiebungen zu erwarten. Die nicht altersbedingte Fluktuation kann nur geschätzt werden und wurde für die Jahre ab 2017 mit ca. 1 % angenommen. Die Familiengerichte gehören - wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Kleinen Anfragen 14 (Drs. 6/129, dort zu Frage 6) und 1441 (Drs. 6/3460, dort zu Frage 5) ausgeführt - zur ordentlichen Gerichtsbarkeit und werden nicht gesondert statistisch ausgewiesen. Prognostische Angaben zu den Altersabgängen für den Zeitraum ab 2025 liegen nicht vor und wären im Hinblick auf die bis zum Jahr 2050 erbetenen Daten auch nicht realistisch darstellbar. Frage 6: Wie stellt sich die Personalbedarfs- und Personaleinstellungsplanung von 2017 bis zum Ende des Jahres 2022 dar? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 6: Die Landesregierung hat mit der Personalbedarfsplanung 2020 beschlossen , die aktuelle Stellenzahl in der Landesverwaltung und der Justiz von derzeit rund 47.800 auf rund 42.900 landesfinanzierte Stellen zum Ende des Jahres 2020 zu reduzieren. Trotz dieses Stellenrückgangs sind jährlich Neueinstellungen beabsichtigt, da eine große Zahl von Beschäftigten - auch in der Justiz - altersbedingt ausscheidet. Soweit die Altersabgänge den Anpassungsbedarf gemäß der Personalbedarfsplanung der Landesregierung übersteigen, können und werden diese durch Neueinstellungen ersetzt werden. Die Realisierung von Einstellungskorridoren ist im Bereich der Justiz in den vergangenen Jahren bereits erreicht worden und wird auch in diesem und in den nächsten Jahren sichergestellt. Frage 7: Wie hoch sind der Altersdurchschnitt, der Krankenstand sowie die Anzahl von Überstunden des Personals in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium im Jahr 2016? (Bitte eine tabellarische Darstellung und auch aufgeschlüsselt nach Richtern sowie Personal im höheren, im gehobenen, im mittleren und im einfachen Dienst) zu Frage 7: Altersdurchschnitt Der Altersdurchschnitt des Personals ergibt sich aus nachstehender Übersicht zum Stichtag 31. Dezember 2016. Richter/innen Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Ministerium - 52,18 50,15 49,59 - Ordentliche Gerichtsbarkeit 51,89 54,25 47,32 47,86 49,08 Sozialgerichte (inkl. LSG) 49,12 - 48,15 45,33 40,86 Finanzgericht 51,11 - 42,88 47,13 51,23 Arbeitsgerichte 54,5 - 51 52,7 - Verwaltungsgerichte 48,8 - 49,4 46,6 51,8 Krankenstand Der Krankenstand ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht zum Stichtag 31. Dezember 2016. Für den richterlichen Bereich beruhen die Daten auf der bundeseinheitlich geführten Abwesenheitsstatistik, die allein Fehlzeiten an Arbeitstagen (AT) erfasst. Grundlage für die Daten der nichtrichterlichen Bediensteten ist die jährlich erhobene Fehlzeitenstatistik der Landesverwaltung. In ihr wird die Gesamtzahl der Fehltage (Krankheit/Kur) nach Kalendertagen (KT) erfasst. Richter/innen Höherer Dienst Gehobener Dienst Mittlerer Dienst Einfacher Dienst Anzahl Fehlzeiten (AT) Anzahl Fehlzeiten (KT) Anzahl Fehlzeiten (KT) Anzahl Fehlzeiten (KT) Anzahl Fehlzeiten (KT) Ministerium 0 0 106 2.157 63 1.698 61 2.109,5 0 0 Ordentliche Gerichtsbarkeit 493 6.938 6 136 621 15.662 1131 35.510 212 8.164 Sozialgerichte (inkl. LSG) 129 1.126 0 0 18 305 93 2.981 3 74 Finanzgericht 43 266 0 0 8 137 32 1.389 4 20 Arbeitsgerichte 36 143 0 0 11 453 54 1.839 0 0 Verwaltungsgerichte 78 772 0 0 9 194 64 2.083 8 200 Überstunden Die nichtrichterlichen Bediensteten des Ressorts nutzen die arbeitszeitlichen Möglichkeiten im Rahmen der Gleitzeit. Dadurch erbrachte „Überstunden“ werden zu gegebener Zeit wieder durch Freizeit ausgeglichen. Eine Statistik zum Umfang der im Rahmen der Gleitzeit erbrachten Zeitguthaben wird nicht geführt. Für Richterinnen und Richter gilt die Arbeitszeitverordnung vom 16. September 2009 nicht. Frage 8: Wie viel Personal in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium war im Jahr 2016 in der Altersstufe 20 bis 29, 30 bis 39, 40 bis 49, 50 bis 59 sowie 60 Jahre und älter? (Bitte eine tabellarische Darstellung und auch aufgeschlüsselt nach Richtern sowie Personal im höheren, im gehobenen, im mittleren und im einfachen Dienst) zu Frage 8: Die Aufschlüsselung des Personals in Altersstufen ergibt sich aus den nachstehenden Übersichten zum Stichtag 1. September 2016, jeweils ohne befristet Beschäftigte und Abordnungen. Ministerium Ordentliche Gerichtsbarkeit* * geringfügig abweichende statistische Erfassung der Altersgruppen ab 30 Sozialgerichte (einschließlich LSG) Finanzgericht Arbeitsgerichte MdJEV Gesamtzahl der Bediensteten Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % h.D. 72 0 0 1 1,4 5 6,9 16 22,2 38 52,8 12 16,7 g.D. 50 0 0 1 2 4 8,0 16 32,0 25 50,0 4 8,0 m.D. 53 0 0 3 5,7 9 17,0 9 17,0 25 47,2 7 13,2 e.D. 0 0 0 0 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Gesamt: 175 0 0,0 5 2,9 18 10,3 41 23,4 88 50,3 23 13,1 50 bis 59jährige über 59jährigeunter 20jährige 20 bis 29jährige 30 bis 39jährige 40 bis 49jährige Ordentliche Gerichtsbarkeit Gesamtzahl der Bediensteten Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % h.D.+Ri/innen 512 0 0 2 0,4 38 7,4 147 28,7 281 54,9 44 8,6 g.D. 605 0 0 25 4,1 155 25,6 233 38,5 148 24,5 44 7,3 m.D. 1074 0 0 16 1,5 222 20,7 387 36,0 370 34,5 79 7,4 e.D. 196 0 0 3 1,5 18 9,2 91 46,4 73 37,2 11 5,6 Gesamt: 2387 0 0 46 1,9 433 18,1 858 35,9 872 36,5 178 7,5 51 bis 60jährige über 61jährigeunter 20jährige 20 bis 29jährige 30 bis 40jährige 41 bis 50jährige Sozialgerichtsbarkeit (inkl. LSG) Gesamtzahl der Bediensteten Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % h.D.+Ri/innen 133 0 0 0 0,0 26 19,5 42 31,6 53 39,8 12 9,0 g.D. 31 0 0 2 6,5 4 12,9 12 38,7 7 22,6 6 19,4 m.D. 137 0 0 16 11,7 28 20,4 36 26,3 47 34,3 10 7,3 e.D. 6 0 0 0 0,0 3 50,0 1 16,7 2 33,3 0 0,0 Gesamt: 307 0 0 18 5,9 61 19,9 91 29,6 109 35,5 28 9,1 50 bis 59jährige über 59jährigeunter 20jährige 20 bis 29jährige 30 bis 39jährige 40 bis 49jährige Finanzgericht Gesamtzahl der Bediensteten Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % h.D. +Ri/innen 44 0 0 0 0 3 6,8 11 25,0 27 61,4 3 6,8 g.D. 8 0 0 1 12,5 1 12,5 3 37,5 3 37,5 0 0,0 m.D. 32 0 0 0 0,0 5 15,6 15 46,9 10 31,3 2 6,3 e.D. 4 0 0 0 0 0 0,0 1 25,0 3 75,0 0 0,0 Gesamt: 88 0 0 1 0 9 10,2 30 34,1 43 48,9 5 5,7 50 bis 59jährige über 59jährigeunter 20jährige 20 bis 29jährige 30 bis 39jährige 40 bis 49jährige Arbeitsgerichtsbarkeit (ohne LAG) Gesamtzahl der Bediensteten Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % h.D. +Ri/innen 38 0 0 0 0 0 0,0 7 18,4 23 60,5 8 21,1 g.D. 12 0 0 0 0 1 8,3 4 33,3 6 50,0 1 8,3 m.D. 58 0 0 0 0 0 0,0 23 39,7 23 39,7 12 20,7 e.D. 0 0 0 0 0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 0 0,0 Gesamt: 108 0 0 0 0 1 0,9 34 31,5 52 48,1 21 19,4 50 bis 59jährige über 59jährigeunter 20jährige 20 bis 29jährige 30 bis 39jährige 40 bis 49jährige Verwaltungsgerichte Frage 9: Wie viel Personal in VZE war in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium im Jahr 2016 länger als einen, zwei, drei, sechs, neun Monate und dauerhaft erkrankt? (Bitte eine tabellarische Darstellung und auch aufgeschlüsselt nach Richtern sowie Personal im höheren, im gehobenen, im mittleren und im einfachen Dienst) zu Frage 9: Eine Statistik über die erfragte Dauer der Erkrankung (ein, zwei, drei, sechs, neun Monate bzw. dauerhaft) wird nicht geführt. Auf Grundlage der Fehlzeitenstatistik der Landesverwaltung liegen Erhebungen zu bis zu drei, von vier bis 42 und über 42 Kalendertagen andauernden Erkrankungen der Bediensteten (inkl. befristet Beschäftigter/Abordnungen) vor. Die Erkrankungszeiten der Richterinnen und Richter werden von der Fehlzeitenstatistik nicht erfasst. Deren Daten werden in der bundeseinheitlich geführten Abwesenheitsstatistik erhoben (siehe oben Antwort zu Frage 7). Eine über die in der Antwort zu Frage 7 hinausgehende Kennzeichnung der Abwesenheitstage hinsichtlich der jeweiligen Dauer der Abwesenheit ist insoweit nicht möglich. Ministerium Verwaltungsgerichte (ohne OVG) Gesamtzahl der Bediensteten Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % Zahl % h.D. +Ri/innen 81 0 0 4 4,9 6 7,4 23 28,4 42 51,9 3 3,7 g.D. 12 0 0 0 0 1 8,3 5 41,7 4 33,3 1 8,3 m.D. 53 0 0 4 7,5 6 11,3 19 35,8 21 39,6 2 3,8 e.D. 9 0 0 0 0 2 22,2 0 0,0 3 33,3 4 44,4 Gesamt: 155 0 0 8 5 15 9,7 47 30,3 70 45,2 10 6,5 50 bis 59jährige über 59jährigeunter 20jährige 20 bis 29jährige 30 bis 39jährige 40 bis 49jährige A n za h l d er B es ch äf ti g te n Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen bis zu drei Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen von 4 bis 42 Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen über 42 Kalendertage Anzahl der Kalendertage bei Arbeitsunfällen Anzahl der Kalendertage bei Kuren Gesamtanzahl der Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar 0 0 0 0 0 0 0 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar 61 235 754 1119,5 1 0 2109,5 gehobener Dienst bzw. vergleichbar 63 316 507 825 7 43 1698 höherer Dienst bzw. vergleichbar 106 331 1092 722 12 0 2157 0 Insgesamt 230 882 2353 2666,5 20 43 5964,5 Ordentliche Gerichtsbarkeit Sozialgerichte (einschließlich LSG) Finanzgericht A n za h l d er B es ch äf ti g te n Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen bis zu drei Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen von 4 bis 42 Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen über 42 Kalendertage Anzahl der Kalendertage bei Arbeitsunfällen Anzahl der Kalendertage bei Kuren Gesamtanzahl der Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar 212 505 3699 3819 105 36 8164 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar 1131 2342 16596 15249 623 700 35510 gehobener Dienst bzw. vergleichbar 621 1417 6557 6741 614 333 15662 höherer Dienst bzw. vergleichbar 6 8 35 93 0 0 136 Insgesamt 1970 4272 26887 25902 1342 1069 59472 A n za h l d er B es ch äf ti g te n Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen bis zu drei Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen von 4 bis 42 Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen über 42 Kalendertage Anzahl der Kalendertage bei Arbeitsunfällen Anzahl der Kalendertage bei Kuren Gesamtanzahl der Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar 3 11 7 56 0 0 74 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar 93 195 1258 1348 0 180 2981 gehobener Dienst bzw. vergleichbar 18 65 113 63 0 64 305 höherer Dienst bzw. vergleichbar 0 0 0 0 0 0 0 Insgesamt 114 271 1378 1467 0 244 3360 A n za h l d er B es ch äf ti g te n Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen bis zu drei Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen von 4 bis 42 Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen über 42 Kalendertage Anzahl der Kalendertage bei Arbeitsunfällen Anzahl der Kalendertage bei Kuren Gesamtanzahl der Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar 4 1 19 0 0 0 20 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar 32 25 477 887 0 1389 gehobener Dienst bzw. vergleichbar 8 12 73 52 0 0 137 höherer Dienst bzw. vergleichbar 0 0 0 0 0 0 0 Insgesamt 44 38 569 939 0 0 1546 Arbeitsgerichte Verwaltungsgerichte Frage 10: Wie viel Personal in VZE war in der jeweiligen Gerichtsbarkeit und im Ministerium im Jahr 2016 länger als einen, zwei, drei, sechs, neun Monate und dauerhaft im Mutterschutz? zu Frage 10: Die Mutterschutzfristen sind gesetzlich geregelt, §§ 3, 6 MuSchG. Danach ist Mutterschutz sechs Wochen vor und acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt zu gewähren. Eine monatliche Aufschlüsselung gemäß der Fragestellung ist daher nicht möglich. Frage 11: Wie viele ehrenamtliche Richter waren im Jahr 2016 in der jeweiligen Gerichtsbarkeit im Amt? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 11: Die nachstehenden Übersichten enthalten die Angaben für das Jahr 2016. In der ordentlichen Gerichtsbarkeit und der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit gibt es jeweils einheitliche Amtsperioden für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Es ist, soweit nicht anders vermerkt, die Anzahl der zu Beginn der Amtsperiode tätigen Laienrichterinnen und -richter dargestellt, die aufgrund unvorhergesehener Fluktuation geringfügig variieren kann. Die Anzahl der in der ordentli- A n za h l d er B es ch äf ti g te n Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen bis zu drei Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen von 4 bis 42 Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen über 42 Kalendertage Anzahl der Kalendertage bei Arbeitsunfällen Anzahl der Kalendertage bei Kuren Gesamtanzahl der Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar 0 0 0 0 0 0 0 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar 54 137 658 898 4 142 1839 gehobener Dienst bzw. vergleichbar 11 31 207 215 0 0 453 höherer Dienst bzw. vergleichbar 0 0 0 0 0 0 0 Insgesamt 65 168 865 1113 4 142 2292 A n za h l d er B es ch äf ti g te n Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen bis zu drei Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen von 4 bis 42 Kalendertagen Anzahl der Kalendertage bei Erkrankungen über 42 Kalendertage Anzahl der Kalendertage bei Arbeitsunfällen Anzahl der Kalendertage bei Kuren Gesamtanzahl der Kalendertage einfacher Dienst bzw. vergleichbar 8 24 176 0 0 0 200 mittlerer Dienst bzw. vergleichbar 64 207 990 766 0 120 2083 gehobener Dienst bzw. vergleichbar 9 23 171 0 0 0 194 höherer Dienst bzw. vergleichbar 0 0 0 0 0 0 0 Insgesamt 81 254 1337 766 0 120 2477 chen Gerichtsbarkeit gewählten bzw. bestellten ehrenamtlichen Richter ergibt sich aus der nachstehenden Übersicht. Ordentliche Gerichtsbarkeit 2016 Haupt- und Hilfsschöffen bei den Amts- und Landgerichten 2.259 Ehrenamtliche Richter in Landwirtschaftssachen 56 Ehrenamtliche Richter der Kammern für Handelssachen 62 Ehrenamtliche Richter der Kammer bzw. des Senats für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen (Stand 06.08.2016) 12 Die Anzahl der im Jahr 2016 in der Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit gewählten ehrenamtlichen Richter ist aus der nachstehenden Übersicht ersichtlich: Finanz- und Verwaltungsgerichtsbarkeit 2016 Ehrenamtliche Richter beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg (aus Berlin und Brandenburg insg., Stand 29.06.2016) 253 Ehrenamtliche Richter bei den Verwaltungsgerichten im Land Brandenburg 267 Ehrenamtliche Richter beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (aus Berlin und Brandenburg insg.) 120 Bei dem Verwaltungsgericht Potsdam und bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin- Brandenburg sind daneben noch ca. 200 ehrenamtliche Richter in den Kammern /Senaten für Personalvertretungsangelegenheiten des Landes und des Bundes sowie als Beisitzer der Kammern/Senate für Disziplinarsachen nach Landes- und Bundesrecht, des Landesberufsgerichts/Berufsgerichts für Heilberufe sowie der Disziplinarkammer nach § 66 Abs. 3 des Zivildienstgesetzes tätig. In der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit gibt es keine einheitlichen Amtsperioden. Die Berufung ehrenamtlicher Richter erfolgt kontinuierlich nach Bedarf. Deshalb kann die Anzahl der an einem Gericht tätigen ehrenamtlichen Richter innerhalb eines Jahres - beispielsweise durch Ablauf der Amtszeit und zeitlich verzögerte Nachberufung - leicht differieren. Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter beträgt fünf Jahre. Die nachstehende Übersicht enthält daher stichtagsbezogene Angaben: Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit Stand 31.12.2016 Ehrenamtliche Richter bei den Arbeitsgerichten in Brandenburg 729 Ehrenamtliche Richter beim Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (aus Berlin und Brandenburg insgesamt) 343 Ehrenamtliche Richter bei den Sozialgerich- 679 ten im Land Brandenburg Ehrenamtliche Richter beim Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (aus Berlin und Brandenburg insgesamt) 280 Frage 12: Wie viele Eingänge, Erledigungen und laufende Verfahren bestanden im Jahr 2016 in den jeweiligen Instanzen der jeweiligen Gerichtsbarkeiten und wie hoch ist die durchschnittliche Verfahrensdauer? (SGB II Verfahren an den Sozialgerichten und Asylverfahren an den Verwaltungsgerichten bitte gesondert ausweisen; Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 12: Die Geschäftsentwicklung der Gerichte des Landes Brandenburg für das Jahr 2016, gegliedert nach Eingängen, Erledigungen, Beständen und durchschnittlicher Verfahrensdauer, ergibt sich aus Anlage 2. Die Daten für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, das Finanzgericht Berlin-Brandenburg und das Landesarbeitsgericht Berlin- Brandenburg bilden Verfahren aus der Berliner und Brandenburger Gerichtsbarkeit insgesamt ab. Frage 13: Wie viele Eingänge und Erledigungen (Testamente und Erbverträge, Nachlass- und Teilungssachen, Grundbuchsachen, Betreuungen, Vormundschaften, Pflegschaften, Adoptionssachen, Kirchenaustritte und Registersachen, (eingetragene Vereine, Handelsregister A, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung)) gab es im Jahr 2016 bei der freiwilligen Gerichtsbarkeit? (Bitte eine übersichtliche Darstellung) zu Frage 13: Die Daten für das Jahr 2016 sind in Anlage 3 dargestellt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer wird in diesen Verfahren statistisch nicht erfasst und steht deshalb nicht zur Verfügung. Zu der Übersicht sind folgende Anmerkungen veranlasst: - Testamente und Erbverträge, Nachlass- und Teilungssachen Ausgewiesen werden die Eingänge, getrennt nach Testamentssachen und sonstigen Nachlasssachen. Die Zahl der einzelnen Erbverträge, Nachlass- und Teilungssachen lässt sich der Statistik nicht gesondert entnehmen. - Grundbuchsachen Ausgewiesen wird die Zahl der eingereichten Urkunden in Grundbuchsachen. Dabei können sich in einer Urkunde mehrere Anträge befinden. - Betreuungen, Vormundschaften und Pflegschaften In der Anlage dargestellt sind die jeweils am Ende eines Jahres anhängigen Verfahren . - Adoptionssachen Ausgewiesen wird die Zahl der Erledigungen. - Kirchenaustritte Ausgewiesen wird die Zahl der entgegengenommenen Kirchenaustrittserklärungen. Frage 14: Wie hoch waren im Jahr 2016 die Ist-Einnahmen (Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Zuweisungen/Zuschüssen) und Ist-Ausgaben (Personal, Sachausgaben , Ausgaben für Zuweisungen/Zuschüsse, Bauausgaben) im Justizhaushalt des Landes Brandenburg? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 14: Zusammenstellung der Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben der Gerichte (Stand: vorläufiger Jahresabschluss 2016) Ordentliche Gerichtsbarkeit (Kapitel 04 040) Verwaltungsgerichtsbarkeit (Kapitel 04 090) Finanzgericht (Kapitel 04 100) Arbeitsgerichtsbarkeit (Kapitel 04 110) Sozialgerichtsbarkeit (Kapitel 04 120) Landessozialgericht (Kapitel 04 121) Verwaltungseinnahmen (Hgr. 1) 117.107.641,54 € 1.742.506,04 € 3.417.441,94 € 1.015.055,86 € 712.655,91 € 920.788,99 € Einnahmen aus Zuweisungen/ Zuschüssen (Hgr. 2) 12.809.712,06 € 0 € 1.665.000,00 € 0 € 0 € 5.180.500,00 € Personalausgaben (Hgr. 4) 115.776.954,62 € 8.564.288,99 € 5.387.052,09 € 5.644.064,63 € 9.552.778,89 € 7.037.809,73 € Sachausgaben (Hgr. 5) 102.194.588,30 € 1.760.294,83 € 704.985,41 € 3.138.938,72 € 8.455.840,91 € 2.389.984,57 € Ausgaben für Zuweisungen/ Zuschüsse (Hgr. 6) 19.858.650,40 € 0 € 0 € 0 € 0 € 0 € Ausgaben für Investitionen (Hgr. 8) 895.166,70 € 25.333,38 € 0 € 19.741,94 € 81.533,22 € 8.243,96 € Bauausgaben Die Bauausgaben sind in der Beilage zum Einzelplan 12 des MdF etatisiert und werden durch den BLB bewirtschaftet. Die Ist-Ausgaben 2016 belaufen sich für den Investitionsplan Teil A - bilanzierte Investitionsmaßnahmen im Wirtschaftsplan des BLB - auf 7.758.000 € für den Investitionsplan Teil B - nicht bilanzierte Investitionsmaßnahmen im Wirtschaftsplan des BLB - auf 7.531.216 € für Bauunterhaltungsmaßnahmen in den Justizvollzugsanstalten und der Landesvertretung in Brüssel auf 912.736 €. Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Gerichte werden vom BLB zudem aus der von der Justiz gezahlten Miete finanziert. Frage 15: Wie viele Verzögerungsrügen gab es von 2013 - 2016? (Bitte eine tabellarische Darstellung) Welche Maßnahmen sind durch das Justizministerium und die Gerichtsverwaltungen ergriffen worden, um diese Verzögerungsrügen sowie Stand, Fortgang und Abschluss der davon betroffenen Verfahren zu erfassen? zu Frage 15: Die Zahl der in den Jahren 2013 bis 2016 eingegangenen Verzögerungsrügen ergibt sich aus Anlage 4 verwiesen. Die dort genannten Zahlen beinhalten auch den Berliner Anteil der an den gemeinsamen Fachobergerichten eingegangenen Verzögerungsrügen. Die hohe Zahl der im Jahr 2016 bei den Verwaltungsgerichten erhobenen Verzögerungsrügen beruht fast ausschließlich auf bei dem Verwaltungsgericht Potsdam anhängigen so genannten „Altanschließerverfahren“. Diese waren im Hinblick auf bereits bei dem Bundesverfassungsgericht anhängige Parallel- verfahren zunächst ausgesetzt worden. Die Prozessbevollmächtigten der Kläger haben im Anschluss an die im Jahr 2016 ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu diesen so genannten "Altanschließerfällen" beantragt, die Aussetzungsbeschlüsse aufzuheben und zugleich Verzögerungsrüge erhoben. Bei den in regelmäßigen Abständen stattfindenden Geschäftsprüfungen der Gerichte und Staatsanwaltschaften wird besonderes Augenmerk auf die Prüfung von Verfahren mit langer Bearbeitungsdauer gelegt, um die Ursachen hierfür feststellen und erforderlichenfalls Vorkehrungen für eine Erledigung in angemessener Zeit treffen zu können. In der Sozialgerichtsbarkeit wird zur Erfassung überjähriger Verfahren jährlich die Zahl der anhängigen Verfahrensbestände aufgeschlüsselt nach Eingangsjahren und gesondert für jedes Gericht erhoben. Bei den ergriffenen Maßnahmen ist zu berücksichtigen , dass bei Verfahren in Rechtssachen die Möglichkeit der Einflussnahme durch die Landesjustizverwaltung begrenzt ist, da richterliche Sach- und Verfahrensentscheidungen aufgrund der richterlichen Unabhängigkeit grundsätzlich der dienstaufsichtlichen Kontrolle entzogen sind und eine Prüfung sich nur auf den äußeren Ordnungsbereich umfassende Tätigkeiten beschränken kann, die dem Kernbereich der eigentlichen Rechtsprechung und sonstiger, dem Richter übertragener Aufgaben so weit entrückt sind, dass für sie die Garantie des Art. 97 Abs. 1 GG nicht mehr in Anspruch genommen werden kann (vgl. hierzu BGH NJW 1984, 2535; BGH NJW 1977, 437; BVerwG NJW 2014, 96; BSG, SozR 4-1720 § 198 Nr. 4). Frage 16: In welcher Weise und mit welchen Zwischenergebnissen haben im Jahr 2016 das Justizministerium und die Gerichtsverwaltungen einerseits zu erwartende Entschädigungsrisiken und andererseits Abhilfekosten durch zusätzliche Personalbeziehungsweise Richterstellen in Gerichten oder Spruchkörpern mit auffällig überdurchschnittlich langen Verfahrensdauern gegen einander abgewogen? zu Frage 16: Der Anspruch des Rechtsschutzsuchenden auf ein zügiges Verfahren folgt aus der Verfassung des Landes Brandenburg sowie dem Grundgesetz und findet zudem seinen Ausdruck in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Hieraus folgt die Verpflichtung von Landesregierung und Haushaltsgesetzgeber, die Einhaltung einer angemessenen Verfahrensdauer durch die Organisation der Gerichtsverwaltung und deren personelle und sachliche Ausstattung sicherzustellen (BVerfGE 36, 264, 275; VerfG Bbg, Urteil vom 17. Dezember 2009 - 30/09 -, zitiert nach juris, dort Rn. 20). Eine Abwägung, dieser Verpflichtung nachzukommen, mit dem finanziellen Risiko, für überlange Verfahren Entschädigung zu zahlen, ist damit nicht vereinbar. Frage 17: In wie vielen Spruchkörpern welcher Gerichte in Brandenburg lag die durchschnittliche Verfahrensdauer in den Jahren 2015 und 2016 mehr als 20 Prozent über dem zuletzt erfassten Bundesdurchschnitt? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 17: In Anlage 2 wird für die dort aufgeführten einzelnen Verfahrensarten die jeweilige durchschnittliche Verfahrensdauer im Bundesdurchschnitt für das Jahr 2015 angegeben. Für das Jahr 2016 liegt der Bundesdurchschnitt noch nicht vor. Die bundesdurchschnittliche Verfahrensdauer 2015 wird in den in Anlage 2 enthaltenen tabellarischen Übersichten den bei den Brandenburger Gerichten und den gemeinsamen Obergerichten für die Jahre 2015 und 2016 erhobenen Daten zur Verfahrensdauer gegenübergestellt. Ferner wird die prozentuale Abweichung der jeweils festgestellten Verfahrensdauer zum Bundesdurchschnitt ausgewiesen, wobei auch Abweichungen von unter 20 Prozent dargestellt werden. Bei mit dem Vorzeichen „minus“ enthaltenen Prozentzahlen ist die Verfahrensdauer bezüglich der betreffenden Verfahrensart kürzer als im Bundesdurchschnitt. Für erstinstanzliche Klageverfahren am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und einstweilige Rechtsschutzanträge nach § 29 Absatz 2 und 4 Sozialgerichtsgesetz wird ein Bundesdurchschnitt nicht ermittelt. Ein Vergleich mit den für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg ermittelten Verfahrenslaufzeiten kann insoweit nicht erfolgen. Die Verfahrensdauer kann auch nicht bezogen auf einzelne Spruchkörper dargestellt werden, da der Landesjustizverwaltung spruchkörperbezogene Angaben zur Verfahrensdauer nicht vorliegen. Die Darstellung in Anlage 2 erfolgt deshalb verfahrensartbezogen für die Instanzgerichte der einzelnen Gerichtsbarkeiten. Frage 18: In wie vielen Spruchkörpern welcher Gerichte gab es in den Jahren 2015 und 2016 mehr als 20 Prozent Verfahrensbestand mit mehr als einem Jahr Verfahrensdauer ? (Bitte eine tabellarische Darstellung) zu Frage 18: Statistiken werden grundsätzlich nur zur Verfahrensdauer bereits erledigter Verfahren geführt. Die Verfahrensdauer noch nicht erledigter Verfahrensbestände wird statistisch nicht und daher auch nicht spruchkörperbezogen erfasst, weshalb statistisches Material zur Beantwortung der Frage nicht zur Verfügung steht. Soweit in der Sozialgerichtsbarkeit jährlich die anhängigen Verfahrensbestände nach Eingangsjahrgängen erhoben werden, erfolgt dies jeweils bezogen auf die einzelnen Gerichte. Zu den insoweit aktuellsten Übersichten zum Stichtag 31. Dezember 2016 wird auf Anlage 5 verwiesen. In den Übersichten sind auch diejenigen Verfahren enthalten , die nach § 4 Abs. 2 der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik) statistisch neu zu erfassen waren und für die daher jeweils ein Aktenzeichen mit jüngerer Jahrgangsbezeichnung (WA-Az.) zu vergeben war. Hierauf bezieht sich der in den Übersichten enthaltene Hinweis zur „Korrektur WA“. Frage 19: Waren in den Jahren 2015 und 2016 Klagen bei den obersten Gerichten des Landes und Bundes, beim Landesverfassungsgericht, beim Bundesverfassungsgericht und beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen überlanger Verfahrensdauer an Brandenburger Gerichten anhängig und erfolgreich ? Wenn ja, wie viele (bitte aufgegliedert nach Gerichtsbarkeit, Gerichten und Jahren)? zu Frage 19: Eine tabellarische Übersicht über die Anzahl der im erfragten Zeitraum eingegangenen bzw. anhängigen sowie der (auch teilweise) erfolgreichen Entschädigungsklagen wegen überlanger Gerichtsverfahren an Brandenburger Gerichten ist als Anlage 6 beigefügt. Soweit es die gemeinsamen Fachobergerichte betrifft, sind in der Aufstellung nur Verfahren aufgeführt, in denen das Land Brandenburg Beklagter war („Brandenburger Fälle“). Statistisch werden lediglich die Eingänge, nicht hingegen die Art und der Zeitpunkt der Erledigung erfasst. Anlage 1 Personalabgänge 2016 bis 2024 (in AKA) Einrichtung Personalabgänge 2016 - Altersabgänge ATZ Ruhephase Fluktuation Geschäftsbereich IvIcliEV Insp. 82,0 29,0 66,0 177,0 darunter: Ordentliche Gerichtsbarkeit 19,0 17,0 33,0 69,0 Verwaltungsgerichte 2,0 0,0 1,0 3,0 Finanzgericht 0,0 0,0 0,0 0,0 Arbeitsgerichte 1,0 0,0 2,0 3,0 Sozialgerichte (einschl. LSG) 4,0 0,0 1,0 5,0 Einrichtung Personalabgänge 2017 Personalabgänge 2018 Personalabgänge 2019 Personalabgänge 2020 Altersabgänge ATZ Ruhephase Fluktuation a Altersabgänge ATZ Ruhephase Fluktuation 77 Aftersabgänge ATZ Ruhephase Huktuation £7 Altersabgänge ATZ Ruhephase Fluktuation 77 Geschäftsbereich luldJEV inso. 100,8 4,2 48,4 153,4 79,0 4,0 46,8 129,8 106,0 5,0 45,5 156,5 127,6 4,0 44,0 175,6 darunter: Ordentliche Gerichtsbarkeit 30,8 0,0 21,9 52,7 22,0 0,0 21,3 43,3 28,0 1,0 20,9 49,9 49,6 0,0 20,4 70,0 Verwaltungsgerichte 3,0 0,0 1,4 4,4 0,0 0,0 1,4 1,4 3,0 0,0 1,4 4,4 3,0 0,0 1,3 4,3 Finanzgericht 0,0 0,0 0,9 0,9 0,0 0,0 0,9 0,9 0,0 0,0 0,9 0,9 3,0 0,0 0,8 3,8 Arbeitsgerichte 2,0 0,0 1,0 3,0 1,0 0,0 1,0 2,0 7,0 0,0 0,9 7,9 2,0 0,0 0,9 2,9 Sozialgerichte (einschl. LSG) 1,0 0,0 2,8 3,8 3,0 , 0,0 2,7 5,7 1,0 0,0 2,7 3,7 10,0 0,0 2,6 12,6 Einrichtung Personalabgänge 2021 Personalabgänge 2022 Personalabgänge 2023 Personalabgänge 2024 Aftersabgänge ATZ Ruhephase Fluktuation 77 Altersabgänge ATZ Ruhephase ' Fluktuation 77 Altersabgänge ATZ Ruhephase Fluktuation 77 Altersabgänge ATZ Ruhephase ' Fluktuation 77 Geschäftsbereich: MdJEVirtsg. 163,0 4,0 42,2 209,2 168,1 0,0 40,2 208,3 150,8 0,0 38,0 188,8 196,8 0,0 36,1 232,9 darunter: -Ordentliche Gerichtsbarkeit 49,0 0,0 19,7 68,7 64,1 0,0 19,0 83,1 54,3 0,0 18,2 72,5 70,8 0,0 17,5 88,3 Verwaltungsgerichte 5,0 0,0 1,3 6,3 3,0 0,0 1,2 4,2 9,0 0,0 1,2 10,2 2,0 0,0 1,1 3,1 Finanzgericht 1,0 0,0 0,8 1,8 0,0 0,0 0,8 0,8 3,0 0,0 0,8 3,8 3,0 0,0 0,7 3,7 Arbeitsgerichte 8,0 0,0 0,8 8,8 2,0 0,0 0,7 2,7 5,0 0,0 0,7 5,7 8,0 0,0 0,7 8,7 Sozialgerichte (einschl. LSG) 6,0 0,0 2,6 8,6 10,0 0,0 2,5 12,5 1,0 0,0 2,4 3,4 6,0 0,0 2,3 8,3 `ATZ Ruhephase nach ATZ-Gesetz Geschäftsentwicklung Anlage 2 Amtsgerichte 2015 2016 durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich Bund 2015 Abweichung BB 2015 Abweichung BB 2016 Zivilsachen (ohne Mahnsachen) Eingänge 28.531 25.830 Erledigungen 29.266 26.894 Bestand 13.812 12.748 Verfahrensdauer in Monaten 5,3 5,5 4,8 10% 16% Familiensachen Eingänge 18.952 18.543 Erledigungen 19.906 19.851 Bestand 12.638 11.330 Verfahrensdauer In Monaten 8,3 7,8 6,1 36% 28% Strafsachen Eingänge 24.307 23.872 Erledigungen 24.625 23.406 Bestand 8.609 9.075 Verfahrensdauer in Monaten 5,2 5,0 4,0 30% 25% Bußgeldsachen Eingänge 17.882 21.542 Erledigungen 17.589 20.431 Bestand 6.271 7.382 Verfahrensdauer in Monaten 4,1 3,6 3,0 37% 20% Zwangsversteigerungen/ Zwangsverwaltungen Eingänge 1.475 1.283 Sonstige Vollstreckungssachen Eingänge 76.846 79.897 Anlage 2 Landgerichte 2015 2016 durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich Bund 2015 Abweichung BB 2015 Abweichung BB 2016 Zivilsachen I. Instanz (ohne KfH`) Eingänge 7.237 7.030 Erledigungen 7.370 7.185 Bestand 7.957 7.802 Verfahrensdauer in Monaten 12,8 12,6 9,9 29% 27% Zivilsachen I. Instanz (KfH*) Eingänge 551 516 Erledigungen 594 523 Bestand 383 376 Verfahrensdauer in Monaten 9,2 8,4 10,6 -13% -21% Zivilsachen Berufungen Eingänge 1.500 1.376 Erledigungen 1.567 1.400 Bestand 1.094 1.070 Verfahrensdauer in Monaten 8,2 8,4 6,5 26% 29% Strafverfahren I. Instanz Eingänge 273 320 Erledigungen 262 301 Bestand 257 276 Verfahrensdauer in Monaten 11,0 11,4 7,3 51% 56% Strafverfahren Berufungen Eingänge 1.092 1.057 Erledigungen 1.084 1.134 Bestand 807 730 Verfahrensdauer in Monaten 8,3 8,8 4,9 69% 80% * Kammern für Handelssachen Anlage 2 Brandenburgisches Oberlandesgericht 2015 2016 durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich Bund 2015 Abweichung BB 2015 Abweichung BB 2016 Zivilsachen Berufungen Eingänge 1.240 1.168 Erledigungen 1.158 1.155 Bestand 1.214 1.227 Verfahrensdauer in Monaten 11,2 11,9 9,2 22% 29% Familiensachen in der Rechtsmittelinstanz Eingänge 953 847 Erledigungen 996 872 Bestand 486 461 Verfahrensdauer in Monaten 5,4 6,0 5,1 6% 18% Strafverfahren Revisionen Eingänge 136 145 Eriedigungen 135 140 Bestand 13 18 Verfahrensdauer in Monaten 1,6 1,8 1,3 23% 38% Rechtsbeschwerden in Bußgeldsachen Eingänge 639 747 Erledigungen 627 737 Bestand 67 76 Verfahrensdauer in Monaten 1,3 1,2 0,9 44% 33% Anlage 2 Oberverwaltun s ericht Berlin-Brandenbur cI* 2015 2016 durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich Bund 2015 Abweichung BB 2015 Abweichung BB 2016 Erstinstanzliche Hauptverfahren Eingänge 105 81 Erledigungen 104 73 Bestand 141 149 Verfahrensdauer in Monaten 18,5 28,7 17,1 8% 68% Berufungen, Beschwerden gegen Hauptsacheentsche izlungen in Personaivertretungssuchen und Beschwerden in Disziplinarverfahren Eingänge 1.227 1.235 Erledigungen t453 1.220 Bestand 1.278 1.293 Verfahrensdauer in Monaten 14,6 13,0 10,0 46% 30% darunter Asylverfahren Eingänge 93 96 Erledigungen 78 79 Bestand 43 60 Verfahrensdauer in Monaten 5,0 6,3 5,4 -7% 17% Beschwerden gegen Entscheidungen über Gewährung von einstweiligen Rechtsschutz Eingänge 814 816 Erledigungen 919 797 Bestand 164 183 Verfahrensdauer in Monaten 4,1 2,6 2,9 41% -10% darunter Asylverfahren Eingänge 20 11 Erledigungen 19 6 Bestand 2 7 Verfahrensdauer in Monaten 0,6 0,5 wird nicht ausgewiesen - - Die Zahlen umfassen Berliner und Brandenburger Verfahren insgesamt. Anlage 2 Verwaltungsgerichte 2015 2016 durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich Bund 2015 Abweichung BB 2015 Abweichung BB 2016 Hauptverfahren Kammern insgesamt Eingänge 9.137 10.521 Erledigungen 5.904 8.381 Bestand 11.613 13.759 Verfahrensdauer in Monaten 12,9 13,4 9,7 33% 38% darunter Asylverfahren Eingänge 3.057 5.113 Erledigungen 1.989 2.300 Bestand 2.349 5.163 Verfahrensdauer in Monaten 6,9 8,6 7,8 - 12% 10% Eilverfahren Kammern insgesamt Eingänge 3.909 3.176 Erledigungen 3.914 3.103 Bestand 869 943 Verfahrensdauer In Monaten 2,9 3,2 1,8 61% 78% darunter Asylverfahren Eingänge 2.650 1.993 Erledigungen 2.484 1.800 Bestand 396 590 Verfahrensdauer in Monaten 1,4 2,3 1,1 27% 109% Anlage 2 Landessozialgericht Berlin -Brandenburg* 2015 2016 durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich Bund 2015 Abweichung BB 2015 Abweichung BB 2016 Klageverfahren I. Instanz Eingänge 26 38 Erledigungen 39 23 Bestand 63 78 Verfahrensdauer in Monaten 24,3 21,6 wird nicht ausgewiesen - Verfahren zur Gew. von einstweiligen Rechtsschutz gern. § 29 SGG Eingänge 2 8 Erledigungen 2 6 Bestand 2 5 Verfahrensdauer in Monaten 3,0 3,0 wird nicht ausgewiesen - - Berufungen Eingänge 3.121 3.172 Erledigungen 3.172 2.881 Bestand 4.759 5.050 Verfahrensdauer in Monaten 19,0 19,0 16,6 14% 14% dauen: SGBIlVerfahren Eingänge 918 1.010 Erledigungen 852 779 Bestand 1.383 1.614 Verfahrensdauer in Monaten 16,9 19,0 14,8 14% 28% Beschwerdeverfahren (einschließlich Beschwerden im einstweiligen Rechtsschutz) Eingänge 2.735 2.596 Erledigungen 2.721 2.672 Bestand 704 628 Verfahrensdauer in Monaten Beschwerden 5,3 5,4 5,9 - 10% -8% Verfahrensdauer in Monaten Beschw. im einstw. Rechtsschulz 1,3 1,5 2,3 -43% -35% davon: SGB II Verfahren Eingänge 1.991 1.795 Erledigungen 1.962 1.892 Bestand 559 462 Verfahrensdauer in Manalen Beschwerden 6,0 6,2 6,5 -8% -5% Verfahrensdauer in Monaten Beschw. im einstw. Rechtsschutz 1,2 1,5 2,3 -48% -35% Eilverfahren Eingänge 27 18 Erledigungen 23 22 Bestand 7 2 Verfahrensdauer in Monaten 2,0 1,9 1,7 18% 12% davon: SGB II Verfahren Eingänge 8 6 Erledigungen 10 6 Bestand 0 0 Verfahrensdauer WI Monaten 2,7 0,5 1,6 69% -69% Die Zahlen umfassen Berliner und Brandenburger Verfahren insgesamt. Anlage 2 Sozialgerichte 2015 2016 durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich Bund 2015 Abweichung BB 2015 Abweichung BB 2016 Klagen Eingänge 19.330 16.831 Erledigungen 20.488 19.701 Bestand 34.485 31.612 Verfahrensdauer in Monaten 19,4 21,8 15,1 28% 44% davon: SGB II Verfahren Eingänge 10.873 8.782 Erledigungen 12.144 11.142 Bestand 19.523 17.163 Verfahrensdauer in Monaten 18,7 21,4 15,1 24% 42% Eiiverfahren Eingänge 1.662 1.483 Erledigungen 1.631 1.509 Bestand 192 164 Verfahrensdauer in Monaten 1,2 1,4 1,1 9% 27% davon: SGB II Verfahren Eingänge 1.248 1.026 Erledigungen 1.232 1.045 Bestand 121 101 Verfahrensdauer in Monaten 1,1 1,2 1,0 10% 20% Anlage 2 Finanz g e r i c h t Berlin-Brandenburg 2015 2016 durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich Bund 2015 Abweichung BB 2015 Abweichung BB 2016 Klagen und Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Eingänge 4.387 4.270 Erledigungen 4.817 4.527 Bestand 4.531 4.289 davon: Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Eingänge 739 751 Erledigungen 782 722 Bestand 205 237 Verfahrensdauer in Monaten 3,7 3,5 3,4 9% 3% davon: Klagen Eingänge 3.648 3.519 Erledigungen 4.035 3.805 Bestand 4.326 4.052 Verfahrensdauer in Monaten 18,4 16,1 15,1 22% 7% * Die Zahlen umfassen Berliner und Brandenburger Verfahren insgesamt. Anlage 2 Landesarbeitsgericht Berlin -Brandenburg* 2015 2016 durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich Bund 2015 Abweichung BB 2015 Abweichung BB 2016 Berufungsverfahren einschl. der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Eingänge 1.529 1.465 Erledigungen 1.615 1.537 Bestand 727 655 Verfahrensdauer in Monaten 5,1 4,9 6,8 -25% -28% Beschwerdeverfahren in Beschlusssachen einschl. der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Eingänge 153 141 Erledigungen 163 145 Bestand 73 69 Verfahrensdauer in Monaten 4,6 4,8 5,4 -15% - 11% " Die Zahlen umfassen Beniner und Brandenburger Verfahren insgesamt. Arbeitsgerichte 2015 2016 durchschnittliche Verfahrensdauer im Vergleich Bund 2015 Abweichung BB 2015 Abweichung BB 2016 Urteilsverfahren einschl. der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Eingänge 9.691 9.195 Erledigungen 9.497 9.472 Bestand 2.775 2.498 Verfahrensdauer in Monaten 2,6 2,7 3,0 -13% - 10% Beschlussverfahren einschl. der Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Eingänge 304 289 Erledigungen 326 298 Bestand 94 85 Verfahrensdauer in Monaten 2,9 3,6 3,6 - 19% 0% Geschäftsentwicklung Jahr 2016 Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 800 Begründung, Aufteilung und Veränderung von Wohnungs- und Teilelgentum sowie von Erbbaurechten 68.746 Begründung und Veränderung von Eigentum, Veränderung der Berechtigung am Erbbaurecht 118.386 EintragungNeränderung/Löschung von Rechten in Abt. 11 und III 2.141 separate Fortführungsnachweise zur Teilung, Vereinigung oder BestandteilszuschreIbung 42.499 sonstige Fortführungsnachweise Betreuungen, Vormundschaften und Pfiegschaften es blieben am Ende des Jahres insgesamt anhängig 5.367 46.517 45.535 21 64 897 412 4.127 17.715 389 389 17.715 2.381 2.165 145 127 2.186 davon: Betreuungen Vormundschaften des Vormundschaftsgerichts Pflegschaften des Vormundschaftsgerichts Pflegschaften des Betreuungsgerichts Adoptionssachen: ausgewiesen sind die Erledigungen Kirchenaustritte Öffentliche Register Anzahl der zum Vereinsregister eingereichten Urkunden In das Vereinsregister eingetragene Vereine am Schluss des Vorjahres vorhanden im Laufe des Jahres eingetragen im Laufe des Jahres gelöscht verbleiben am Schluss des Jahres Anzahl der zum Handelsregister A eingereichten Urkunden Eintragungen im Handelsregister A In das Handelsregister eingetragene EinzelkaufmännerlEinzelkauffrauen am Schluss des Vorjahres vorhanden im Laufe des Jahres eingetragen im Laufe des Jahres gelöscht verbleiben am Schluss des Jahres 4.301 am Schluss des Vorjahres vorhanden 449 im Laufe des Jahres eingetragen 265 im Laufe des Jahres gelöscht 4.485 verbleiben am Schluss des Jahres 3 am Schluss des Vorjahres vorhanden 1 im Laufe des Jahres eingetragen 0 im Laufe des Jahres gelöscht 4 verbleiben am Schluss des Jahres Fortführungsnachweise Nachlasssachen Testamentssachen (IV) 15.815 Sonstige Nachlasssachen (VI) insgesamt darunter 21.411 Zuständigkeit des Richters 3.849 Angelegenheiten des Vormundschaftsgerichts und des Betreuungsgerichts In das Handelsregister eingetragene Offene Handelsgesellschaften am Schluss des Vorjahres vorhanden 511 im Laufe des Jahres eingetragen 45 im Laufe des Jahres gelöscht 52 verbleiben am Schluss des Jahres 504 In das Handelsregister eingetragene Kommanditgesellschaften In das Handelsregister eingetragene Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung Anlage 3 Anlage 3 Geschäftsentwicklung In das Handelsregister eingetragene Rechtsformen ausländischen Rechts HRA am Schluss des Vorjahres vorhanden 2 im Laufe des Jahres eingetragen 0 im Laufe des Jahres gelöscht verbleiben am Schluss des Jahres 1 In das Handelsregister eingetragene HRA Juristische Personen am Schluss des Vorjahres vorhanden 25 im Laufe des Jahres eingetragen 4 im Laufe des Jahres gelöscht 0 verbleiben am Schluss des Jahres 29 Anzahl der zum Handelsregister B eingereichten Urkunden insgesamt darunter 11.564 Zuständigkeit des Richters 5.659 Eintragungen im Handelsregister B In das Handelsregister eingetragene Aktiengesellschaften am Schluss des Vorjahres vorhanden 282 im Laufe des Jahres eingetragen 9 im Laufe des Jahres gelöscht 17 verbleiben am Schluss des Jahres 274 In das Handelsregister eingetragene Kommanditgesellschaften auf Aktien am Schluss des Vorjahres vorhanden 5 im Laufe des Jahres eingetragen 0 im Laufe des Jahres gelöscht 1 verbleiben am Schluss des Jahres 4 In das Handelsregister eingetragene Gesellschaften mit beschränkter Haftung am Schluss des Vorjahres vorhanden 27.647 im Laufe des Jahres eingetragen 2.058 im Laufe des Jahres gelöscht 1.500 verbleiben am Schluss des Jahres davon: 28.205 Unternehmergesell schaffen 3.512 In das Handelsregister eingetragene Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit am Schluss des Vorjahres vorhanden 0 im Laufe des Jahres eingetragen 0 im Laufe des Jahres gelöscht 0 verbleiben am Schluss des Jahres 0 In das Handelsregister eingetragene Europäische Aktiengesellschaften (SE) am Schluss des Vorjahres vorhanden 3 im Laufe des Jahres eingetragen 0 im Laufe des Jahres gelöscht 0 verbleiben am Schluss des Jahres 3 In das Handelsregister eingetragene Rechtsformen ausländischen Rechts HRB am Schluss des Vorjahres vorhanden 329 im Laufe des Jahres eingetragen 15 im Laufe des Jahres gelöscht 34 verbleiben am Schluss des Jahres 310 Anzahl der zum sonstigen Register eingereichten Urkunden (Nrn. 15 08 00 - 15 darunter 15 00) insgesamt 369 zum Schiffs-und Schiffsbauregister (Nm. 15 12 00 - 15 14 00) 114 Eingetragene Genossenschaften am Schluss des Vorjahres vorhanden 517 im Laufe des Jahres eingetragen 8 im Laufe des Jahres gelöscht 12 verbleiben am Schluss des Jahres 513 Anlage 4 Anzahl der bei den Gerichten des Landes Brandenburg eingegangenen Verzögerungsrügen Gericht Jahr 2013 Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Amtsgerichte 55 78 76 79 Landgerichte 48 58 45 36 OLG 4 5 8 11 Verwaltungsgerichte* 33 24 37 265 OVG 5 16 7 7 Sozialgerichte davon SGBII-Verfahren 272 244 223 249 158 150 120 131 LSG davon SGBII-Verfahren 52 51 63 36 20 30 44 19 Arbeitsgerichte 1 0 0 0 LAG 0 0 0 0 Finanzgericht 20 16 1 10 Staatsanwaltschaften 3 6 4 2 Generalstaatsanwaltschaft 0 0 0 0 Summe 493 498 464 6951 "Die hohe Zahl der Verzögerungsrügen bei den Verwaltungsgerichten im Jahr 2016 betrifft fast ausschließlich Verfahren des Verwaltungsgerichts Potsdam. Diese Verfahren sind abgabenrechtliche Klageverfahren, die in den Jahren 2013114 eingegangen waren. Sie wurden im Hinblick auf bereits bei dem Bundesverfassungsgericht anhängige Parallelverfahren zunächst ausgesetzt. Die Prozessbevollmächtigten der jeweiligen Kläger haben im Anschluss an die im Jahr 2016 ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu diesen so genannten "Altanschließerfällen" beantragt, die Aussetzungsbeschlüsse aufzuheben und in vielen Fällen zugleich Verzögerungsrüge erhoben. Übersicht der anhängigen Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg und am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Stichtag: 31.12.2016 Gericht: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg anhängige Verfahren Eingangsjahr 2014 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2013 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2012 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2011 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2010 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2009 und älter anhängig am Stichtag Anteil am bestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* anhängig anhängig . am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* .. n. ch- a hangig am Stichtag Anteil am Gesamt - bestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* _ anhängig am Stichtag Anteil am Gesamt- % anhängig am Stichtag letzter Bericht* anhängig am am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* anhängig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* gesamt 699 11,8 981 244 4,12 417 111 1,87 175 23 0,39 45 12 0,2 17 8 0,14 9 A5181) 242 4,09 316 95 1,6 153 52 0,88 59 10 0,17 18 2 0,03 2 2 0,03 3 KR(10) 67 1,13 109 15 0,25 25 1 0,02 18 0 0 0 1 0,02 3 1 0,02 0 R(50,60) 196 3,31 272 67 1,13 113 30 0,51 53 6 0,1 13 6 0,1 8 3 0,05 3 U(040) 22 0,37 39 11 0,19 20 2 0,03 6 1 0,02 2 0 0 0 0 0 0 Gesamtanzahl anhängiger Verfahren zum aktuellen Stichtag: 5923 - davon aus den Jahren 2014 und älter: 1097 - das entspricht: 18,52% Gericht: Sozialgericht Catthus anhängige Verfahren Eingangsjahr 2014 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2013 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2012 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2011 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2010 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2009 und älter anhängig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* .. anhängig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht*: .. anhängig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* anha anhängig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig tag letzter Bericht* am Stich- anhängig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* .. anhängig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* gesamt 1824 12,76 1178 818 5,72 441 292 2,04 156 100 0,7 39 24 • 0,17 6 17 0,12 10 AS(81} 1155 8,08 812 553 3,87 242 150 1,05 106 76 0,53 19 14 0,1 1 3 0,02 KR(10) 138 0,97 68 50 0,35 47 29 0,2 9 4 0,43 0 0 4 0 2 0,01 2 R(50,60) 163 1,14 90 60 0,42 60 36 0,25 5 4 0,03 3 2 0,01 1 9 0,06 6 U(040) 134 0,94 112 104 0,73 79 69 0,48 25 11 0,08 13 7 0,05 2 1 0,01 1 Gesamtanzahl anhängiger Verfahren zum aktuellen Stichtag: 14294 - davon aus den Jahren 2014 und älter: 3075 - das entspricht: 21,51% Übersicht der anhängigen Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg und am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Stichtag: 31.12.2016 Gericht: Sozialgericht Frankfurt (Oder) anhängige Verfahren Eingangsjahr 2014 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2013 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2012 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2011 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2010 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2009 und älter anhäng ig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig . am Stichtag letzter Bericht* _ anhängig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* anhä ngig _ am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % bestand anhängig am Stichtag letzter Bericht* anhängig Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* anhängig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am St i chtag letzter Bericht* anhängig am Stich tag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* gesamt 1554 17,14 1324 1000 11,03 608 432 4,77 353 267 2,95 141 107 1,18 25 35 0,39 23 A5(811 863 9,52 791 615 6,79 369 283 3,12 258 198 2,18 104 77 0,85 5 5 0,06 6 KR(10) 80 0,88 60 45 0,51 28 20 0,22 6 5 0,06 3 0 0 1 1 0,01 0 R(50,60) 165 1,82 137 87 0,96 81 41 0,45 35 20 0,22 9 11 0,12 3 7 0,08 6 U(040) 64 0,71 53 40 0,44 21 16 0,18 6 5 0,06 7 5 0,06 8 9 0,1 5 Gesamtanzahl anhängiger Verfahren zum aktuellen Stichtag: 9064 - davon aus den Jahren 2014 und älter: 3395 - das entspricht: 37,46% Gericht: Sozialgericht Neuruppin anhängige Verfahren Eingangsjahr 2014 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2013 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2012 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2011 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2010 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2009 und älter anhängig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* anhängig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* anhängig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig , am Su chtag letzter Bericht* _ anhangig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am St i chtag letzter Bericht* _ anhangig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stch- i tag letzter Bericht* _ anhängig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* gesamt 1029 15,26 653 446 6,61 313 213 3,16 183 101 1,5 47 30 0,44 70 45 0,67 50 A5(81) 549 8,14 350 216 3,2 192 126 1,87 77 50 0,74 21 15 0,22 6 5 0,07 1 KR(10) 164 2,43 67 79 1,17 60 35 0,52 70 26 0,39 15 7 0,1 54 29 0,43 42 R(50,60) 120 1,78 69 38 0,56 10 8 0,12 10 5 0,07 4 2 0,03 1 2 0,03 4 U(040) 63 0,93 51 42 0,62 13 11 0,16 8 5 0,07 0 0 0 0 0 0 0 Gesamtanzahl anhängiger Verfahren zum aktuellen Stichtag: 6745 - davon aus den Jahren 2014 und älter: 1864 - das entspricht: 27,64% Übersicht der anhängigen Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg und am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg Stichtag: 31.12.2016 Gericht: Sozialgericht Potsdam anhängige Verfahren Eingangsjahr 2014 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2013 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2012 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2011 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2010 anhängige Verfahren Eingangsjahr 2009 und älter anhä ngig ars Stichtag am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* anhängig anhängig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* anhängig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* .. anhängig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* anhängig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* .. anhängig ngig am Stichtag Anteil am Gesamtbestand % anhängig am Stichtag letzter Bericht* gesamt 1197 15,22 715 423 5,38 165 86 1,09 52 33 0,42 18 11 0,14 9 25 0,32 20 AS(81) 571 7,26 382 243 3,09 71 31 0,39 19 14 0,18 6 3 0,04 2 7 0,09 11 KR(10) 67 0,85 84 56 0,71 37 21 0,27 20 11 0,14 7 2 0,03 5 5 0,06 1 R(50,60) 175 2,23 81 46 0,59 14 9 0,11 4 3 0,04 0 2 0,03 0 9 0,11 5 U(040) 40 0,51 25 15 0,19 3 1 0,01 1 0 0 0 0 0 2 1 0,01 Gesamtanzahl anhängiger Verfahren zum aktuellen Stichtag: 7863 - davon aus den Jahren 2014 und älter: 1775 - das entspricht: 22,57% Anlage 6 Anzahl der eingegangenen und erfolgreichen Entschädigungsklagen wegen überlanger Gerichtsverfahren an Brandenburger Gerichten Gerichtsbarkeit Eingegangene Klagen Erfolgreiche Klagen (auch teilweise) Gericht 2015:3 2015: 1 2016:4 2016: 0 Ordentliche Gerichtsbarkeit BbgOLG EGMR: keine Entscheidung 2015: 1 2016: 0 EGMR 2015. 0 keine Entscheidung Verwaltungsgerichtsbarkeit OVG Berlin- 2016: 11 2016: 1 Brandenburg 2015: 51 2015: 5 Sozialgerichtsbarkeit LSG Berlin- 2016: 35 2016: wurde nicht erhoben Brandenburg 2015: anhängig 2 2015: 2 Finanzgerichtsbarkeit 2016: anhängig 1 2016: 0 BFH Bei den Zahlen der Fachgerichtsbarkeiten ist nur der brandenburger Antei angegeben. * Unter "Gericht" wird das über die Klage entscheidende, nicht das Gericht des Ausgangsverfahrens verstanden. 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