Datum des Eingangs: 29.03.2017 / Ausgegeben: 03.04.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6328 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2502 des Abgeordneten Péter Vida der BVB/FREIE WÄHLER Gruppe Drucksache 6/6117 Wartung von Druckluftflaschen für Sauerstoff der Feuerwehr im Land Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Druckluftflaschen unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) einer gesetzlich vorgeschriebenen Prüfung. Diese darf nur von dazu befähigten Personen (bP) vorgenommen werden. Eine regionale Zuordnung o. ä., welche Person wo diese Prüfung vornehmen muss, gibt es nicht. Während z. B. die Bundeswehr bundesweit die Prüfung ihrer Druckluftflaschen ausschreibt, erfolgt dem Anschein nach bei der Feuerwehr des Landes Brandenburg eine solche Ausschreibung grundsätzlich nicht. Vermutlich sind die Feuerwehren des Landes Brandenburg angehalten derartige turnusmäßige Überprüfungen ihrer Druckluftflaschen in der Landesprüfstelle der Feuerwehr in Borkheide durchzuführen. Das erscheint zunächst verständlich, da insbesondere in den neuen Bundesländern hier eine traditionelle Aufgabenverteilung aus der Zeit vor dem 03.10.1990 besteht. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten seit vielen Jahren in diesem Bereich. Eine Abfrage im Bundesgebiet ergab, dass die o. g. Arbeiten in der Mehrzahl der Bundesländer (im alten Bundesgebiet ) längst durch Firmen auf dem freien Markt erledigt und auch zentral ausgeschrieben werden. Die ca. 8 Mitarbeiter der Landesprüfstelle der Feuerwehr in Borkheide sind auch mit anderen Aufgaben gut ausgelastet und brauchen – auch nach Angaben verschiedener Feuerwehren – relativ lange, um die Überprüfungen durchzuführen . Offensichtlich ist, dass diese Prüfungen auch deutlich teurer sind, als wenn die Erledigung im privatwirtschaftlichen Bereich erfolgen würde. Kritisch wird auch die Wirtschaftlichkeit der Arbeit im Feuerwehrtechnischen Zentrum Borkheide gesehen . Wegen der z. T. nicht vorhandenen Technik werden Druckluftflaschen eher verschrottet als aufbereitet. Im Ergebnis kostet das die Feuerwehren und damit den Steuerzahler erheblich mehr Geld. Nachfragen bei verschiedenen Feuerwehren im Land Brandenburg haben ergeben, dass diese durchaus bereit wären, die Überprüfungen der Druckluftflaschen in privaten Unternehmen durchführen zu lassen. Die in der Landesprüfstelle der Feuerwehr in Borkheide tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten seitens des Landes für Überwachungen und Schulungen eingesetzt werden, da sie Spezialisten in der Wartung der Feuerwehrtechnik sind. Vorbemerkungen der Landesregierung: Gemäß § 5 Nummer 3 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) hat das Land zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben im Brandschutz, in der Hilfeleistung und im Katastrophenschutz notwendige zentrale Ausbildungsstätten und technische Prüfdienste einzurichten und zu unterhalten. Im Rahmen der Bearbeitung des Landtagsauftrages „Die Veränderungsprozesse im Bereich des Brand- und Katastrophenschutzes erfolgreich bewältigen“ (DS 6/5167-B) wird gegenwärtig geprüft, welche zentralen Prüfdienste weiterhin durch die Technische Einrichtung für den Brand- und Katastrophenschutz zu erbringen sind. Ein Transport der zu prüfenden Druckluftflaschen erfolgt in größeren Lieferungen. Diese werden oftmals zentral gesammelt und anschließend der LSTE zur Prüfung übergeben. Nach erfolgter Prüfung werden die Druckluftflaschen wieder zurückgeben und anschließend an die jeweiligen Aufgabenträger verteilt. Die Zeiten für die zentrale Sammlung und Rückgabe inklusive der Verteilung liegen nicht in der Zuständigkeit der LSTE und können daher nicht beeinflusst werden. Durch die LSTE erfolgt eine zeitnahe Prüfung der Druckluftflaschen. Frage 1: Aufgrund welcher Festlegung oder Vorschrift werden die genannten Leistungen nur in der Landesprüfstelle der Feuerwehr in Borkheide ausgeführt? Falls als Begründung die „Verwaltungsvorschrift des Ministers des Innern über die funktionsund sicherheitstechnische Prüfung …. vom 15. Februar 1993 (Abl./93, (Nr. 23), S. 477)“ aufgeführt wird, so wäre dies nicht nachvollziehbar, da somit von Amts wegen ein sinnvoller und andernorts standardisiert gelebter Wettbewerbe verhindert werden würde. zu Frage 1: Gemäß § 5 Nummer 3 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) hat das Land zur Erfüllung seiner zentralen Aufgaben um Brandschutz, in der Hilfeleistung und im Katastrophenschutz notwendige zentrale Ausbildungsstätten und technische Prüfdienste einzurichten und zu unterhalten . Im Land Brandenburg wurde hierzu die Landesschule und Technische Einrichtung für den Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) eingerichtet. Zur näheren Ausführung der Aufgaben gemäß der genannten rechtlichen Grundlage wurde die Verwaltungsvorschrift des Ministers des Innern über die funktions- und sicherheitstechnische Prüfung an Fahrzeugen und Geräten des Brand- und Katastrophenschutzes veröffentlicht und somit die Aufgaben der Technischen Einrichtung (Prüfdienste) festgelegt. Frage 2: Werden alle in o. g. Verwaltungsvorschrift aufgeführten Aufgaben durch die Landesprüfstelle für Feuerwehrtechnik noch heute vorgenommen? Frage 3: Warum erfolgt im Land Brandenburg keine Ausschreibung dieser Prüfaufgaben ? zu den Fragen 2 und 3: Die nach § 5 Nummer 3 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) und unter Nummer 1 Absatz 2 der Verwaltungsvorschrift des Ministers des Innern über die funktions- und sicherheitstechnische Prüfung an Fahrzeugen und Geräten des Brand- und Katastrophenschutzes festgelegten Aufgaben werden durch die LSTE erfüllt. Eine Ausschreibung der Prüfaufgaben ist derzeit nicht notwendig. Frage 4: Ist die Landesprüfstelle personell und technisch in der Lage, die Prüfung der Feuerlöscher in der entsprechenden Qualität und auch zügig vorzunehmen? zu Frage 4: Ja, die LSTE am Dienstort Borkheide ist in der Lage, die Prüfungen von Feuerlöschern nach den technischen Regeln und im üblichen zeitlichen Rahmen der Auftragsabwicklung durchzuführen. Frage 5: Welche Kosten entstehen den Trägern des Brandschutzes im Land Brandenburg durch diese regelmäßig vorzunehmenden Überprüfungen der Druckluftflaschen ? zu Frage 5: Die Kosten der durch die LSTE durchzuführenden funktions- und sicherheitstechnischen Prüfungen nach Nummer 1 Abs. 2 Buchst. a) bis l) der genannten Verwaltungsvorschrift trägt das Land. Somit entstehen für die Prüfung von Druckluftflaschen den Aufgabenträgern des Brandschutzes keine Kosten. Die Inanspruchnahme der mit der Verwaltungsvorschrift des Ministers des Innern über die funktionsund sicherheitstechnische Prüfung an Fahrzeugen und Geräten des Brand- und Katastrophenschutzes dargestellten kostenfreien Prüfleistungen ist für die Aufgabenträger des Brandschutzes nicht verpflichtend. Demnach kann auch eine separate Prüfung unter Beachtung der geltenden Rechtsnormen durch die Aufgabenträger auf eigene Kosten erfolgen. Frage 6: Welche Kosten entstehen bei der Prüfung der Druckluftflaschen in der Landesprüfstelle und wie hoch wären diese Kosten bei der Prüfung in einem Privatunternehmen ? Gibt es hierzu zumindest Schätzungen/Untersuchungen? zu Frage 6: Die Kosten für die wiederkehrende Prüfung einer Druckluftflasche sind in Abhängigkeit von dem Volumen der Flasche und dem Material des Flaschenkörpers der Nutzungsentgeltregelung „Entgelte für Wartungs-, Reparatur- und Prüfleistungen sowie für Gutachten und technische Abnahmen (LSTE- Dienstort Borkheide)“ zu entnehmen . Diese Kosten entstehen jedoch nur für Dritte, da die Kosten für die Prüfung von Druckluftflaschen für die Aufgabenträger des Brandschutzes das Land trägt (siehe Antwort zu Frage 1 und 5), wenn diese durch die LSTE durchgeführt werden. Zu den Kosten, die bei der Prüfung in einem Privatunternehmen entstehen würden, liegen der Landesregierung keine Daten vor. Frage 7: Wie wird diese Prüfung im Polizeibereich organisatorisch gehandhabt? zu Frage 7: Das Polizeipräsidium setzt gegenwärtig in der Bereitschaftspolizei und in der Abteilung SE/SK der Direktion Besondere Dienste mit Sauerstoff gefüllte Druckluftflaschen ein. Die eingesetzten Flaschen werden gegenwärtig in geprüftem Zustand bezogen. Eine separate Prüfung ist daher nicht mehr erforderlich. Im Jahr 2016 ist bei der LSTE einmalig eine Prüfung von Druckluftflaschen durchgeführt worden . Im Zuständigkeitsbereich des Zentraldienstes der Polizei finden Druckgasflaschen für technische Geräte Anwendung und Druckgasflaschen mit medizinischem Sauerstoff Anwendung. Die technische Prüfung und Wartung für diese Geräte finden jeweils durch externe Dienstleister statt.