Datum des Eingangs: 29.03.2017 / Ausgegeben: 03.04.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6330 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2520 der Abgeordneten Björn Lakenmacher und Prof. Dr. Michael Schierack der CDU-Fraktion Drucksache 6/6158 Waffenbesitz in Cottbus Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Die Käufe von legalen Waffen (Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen) haben deutlich zugenommen. Gleichzeitig ist die Zahl der kleinen Waffenscheine im Land Brandenburg deutlich gestiegen. Vor einigen Wochen wurde im Zusammenhang mit der zeitweiligen Festnahme eines Reichsbürgers bekannt, dass er bzw. seine Lebensgefährtin sogar mit Waffen gehandelt haben . Vorbemerkungen der Landesregierung: Statistische Angaben zum Waffenbesitz in Cottbus können nicht erteilt werden. Auskünfte zum Waffenbesitz werden nur noch aus dem beim Bundesverwaltungsamt geführten Nationalen Waffenregister erteilt. Die zugrunde liegende Statistikauswertung durch das Bundesverwaltungsamt ist Ergebnis einer intensiven Abstimmung zwischen Bund und Ländern nach Inbetriebnahme des Registers im Jahr 2013. Eine statistische Auswertung erfolgt für jedes Bundesland. Eine Differenzierung nach einzelnen Orten in den Bundesländern ist nicht vorgesehen. Frage 1: Wie bewertet die Landesregierung die derzeitige Lage bezüglich des legalen und illegalen Schusswaffenbesitzes in Cottbus? zu Frage 1: Die aktuelle Lage des legalen Schusswaffenbesitzes in Brandenburg ist im Vergleich zu den Vorjahren nahezu unverändert. Ein Anstieg der legal besessenen Schusswaffen ist nicht zu verzeichnen. Für illegale Schusswaffen liegen naturgemäß keine Erkenntnisse vor. Frage 2: Welche Gründe sieht die Landesregierung für die gestiegene Nachfrage? zu Frage 2: Die Nachfrage an legalen Schusswaffen ist nicht gestiegen. Ein Anstieg ist lediglich bei der Beantragung sog. Kleiner Waffenscheine (berechtigt zum Führen der ansonsten erlaubnisfrei zu erwerbenden Signal-, Reizstoff- und Schreckschusswaffen außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des umfriedeten Besitztums) zu verzeichnen. Der Kleine Waffenschein wird ohne den Nachweis eines waffenrechtlichen Bedürfnisses erteilt; d. h. die Waffenbehörde hat keine Kenntnis von Gründen für die Beantragung. Eine Mutmaßung über die Gründe wäre daher rein spekulativ. Die Nachfrage bei illegalen Waffen kann nicht beurteilt werden. Frage 3: Wie viele Personen in Cottbus haben die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition (jeweils für die Jahre 2014, 2015 und 2016)? Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob und wie viele dieser Personen zu extremistischen, kriminellen oder Reichsbürgerkreisen gehören? zu Frage 3: Entfällt (siehe Vorbemerkung). Frage 4: Wie viele Personen in Cottbus haben die Erlaubnis zum Führen einer Schusswaffe (jeweils für die Jahre 2014, 2015 und 2016)? Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, ob und wie viele dieser Personen zu extremistischen, kriminellen oder Reichsbürgerkreisen gehören? zu Frage 4: Entfällt (siehe Vorbemerkung). Frage 5: Wie viele erlaubnispflichtige Schusswaffen sind in Cottbus registriert (jeweils für die Jahre 2014, 2015 und 2016)? zu Frage 5: Entfällt (siehe Vorbemerkung). Frage 6: Wie viele Personen in Cottbus haben die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition a) zum Zwecke des Sportschießens, b) zum Zwecke der Jagd, c) die aus dienstlichen oder gewerblichen Gründen eine Erlaubnis zum Waffenbesitz nachweisen können (jeweils für die Jahre 2014, 2015 und 2016)? zu Frage 6: Entfällt (siehe Vorbemerkung). Frage 7: Wie viele Verstöße in Cottbus gegen das Waffengesetz hat die Landesregierung in den Jahren 2014, 2015 und 2016 festgestellt? zu Frage 7: Die Beantwortung der Fragestellung erfolgt auf der Basis der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). In Cottbus wurden: 2014: 91 Fälle 2015: 94 Fälle und 2016: 97 Fälle des Verstoßes gegen das Waffengesetz erfasst. Frage 8: Stellt die Reichsbürgerszene in Cottbus im Zusammenhang mit dem aktiven Reichsbürger Herrn P. und seiner Lebensgefährtin Frau K., die bis vor kurzem ein Geschäft für spezielle Kleidung und auch Waffen unterhielt, eine besondere Gefährdung dar? zu Frage 8: Bei dem in Rede stehenden Personenkreis der Reichsbürger ist nach bundesweiter Auffassung von einem hohen Gefahrenpotenzial für die Rechtsordnung auszugehen. Für die Polizei des Landes Brandenburg ist weder vor dem Hintergrund konkreter Erkenntnisse, noch vor dem der allgemeinen Erkenntnislage ein schlüssiger Grund ersichtlich, von dieser Bewertung abzuweichen. Sie trifft insoweit auch uneingeschränkt auf die nach Einschätzung des Landeskriminalamtes ca. 80 Personen umfassende Szene im Bereich der Stadt Cottbus zu.