Datum des Eingangs: 30.03.2017 / Ausgegeben: 04.04.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6338 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2510 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/6146 Wie viele Wildschweine werden im Landesbetrieb Forst gejagt? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Im Jahr 2016 gab es zahlreiche Berichte über erhöhte Schwarzwildbestände in Brandenburg. Da ein erheblicher Teil der Brandenburger Waldfläche in die bejagbare Waldfläche der Eigenregie-Jagd des Landesbetriebs Forst Brandenburg fällt, hat dieser zur Eindämmung der Bestände auch einen entsprechenden Beitrag zu leisten. Der Jagdbericht des Landes gibt hierzu jedoch nur begrenzt Auskunft. Vorbemerkung: Die Jagd wird im Land Brandenburg sowohl in Eigenjagdbezirken als auch in gemeinschaftlichen Jagdbezirken ausgeübt. Dabei umfasst die Jagdfläche zu ca. 2/3 Wiesen-, Acker-, Ödland- und Wasserflächen und zu ca. 1/3 Waldflächen. Von diesen Waldflächen wiederum sind lediglich 25 % im Eigentum des Landes Brandenburg und in Bewirtschaftung des Landesbetriebes Forst Brandenburg (LFB). Auf der Grundlage des § 7 des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg (BbgJagdG) vom 9. Oktober 2003 (GVBl.I/03, [Nr. 14], S.250), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Juli 2014, bedarf es einer Mindestgröße eines Verwaltungsjagdbezirkes von 150 Hektar. Deshalb umfasst die Jagdfläche des LFB nicht nur Eigenjagdbezirke des Landes (Verwaltungsjagdbezirke), der LFB ist auch in vielen Jagdgenossenschaften als Vertreter des Landes eingebunden. Die Verwaltungsjagdfläche , die durch den LFB in Form der Jagd in Eigenregie bewirtschaftet wird, stellt damit lediglich ca. 11 % der bejagbaren Fläche im Land Brandenburg dar und ist maßgeblich durch die Nutzungsart Wald bestimmt. Im Bewusstsein um die aktuelle Schwarzwildproblematik hat der LFB in den vergangenen Jahren viele Regelungen getroffen, um Einfluss mit dem Ziel der Absenkung des Bestandes der weiblichen Zuwachsträger beim Schwarzwild zu nehmen. Hierzu gehören insbesondere großzügige Freigaberegelungen für den Abschuss, Wegfall von Abschussentgelten, Motivation der Begehungsscheininhaber durch Anreizsysteme, Koordination einer effektiven Bejagung gemeinsam mit den Jagdnachbarn und Reduktion des Angebotes zusätzlicher Nahrung für das Schwarzwild im Wald durch konsequente Begrenzung von Kir- rungen auf das rechtlich mögliche und jagdlich notwendige Maß. Durch den nur geringen Anteil an der Gesamtjagdfläche in Brandenburg, der zudem noch maßgeblich die Nutzungsart Wald trägt, ist der Einfluss des LFB auf die Schwarzwildpopulation deshalb naturgemäß begrenzt. Frage 1: Wie ist das Resultat der Schwarzwildstrecke je 100 Hektar Waldbesitz bei der Eigenregie-Jagd des Landesbetriebes Forst, wie das der privaten Jägerschaft (bitte jeweils für die letzten zwei Jahre angeben)? Frage 2: Welche Schwarzwildstrecken der Eigenregie-Jagden des Landesbetriebes Forst fielen laut Wildnachweisung der unteren Jagdbehörde in den Landkreisen an (bitte für die Jahre 2010/11 bis 2015/16 je Landkreis angeben)? zu Frage 1 und 2: Die durchschnittliche Schwarzwildstrecke in den Verwaltungsjagdbezirken beträgt je 100 ha Jagdfläche: Jagdjahr 2015/2016 2016/2017 Verwaltungsjagdbezirke (LFB) 3,0 2,9* * Stand 31.01.2017 Die durchschnittliche Schwarzwildstrecke in allen Jagdbezirken im Land Brandenburg beträgt je 100 ha Jagdfläche: Jagdjahr 2014/2015 2015/2016 alle Jagdbezirke im Land Brandenburg 2,6* 2,6* * Die Daten sind dem jeweiligen Jagdbericht bzw. der Streckenstatistik entnommen, Auswertungen des Jagdjahres 2016/2017 liegen noch nicht vor. Die jagdjahresbezogenen Streckenergebnisse für die einzelnen Jagdbezirke, dies gilt für Eigenjagdbezirke und Gemeinschaftliche Jagdbezirke gleichermaßen, liegen in den unteren Jagdbehörden und damit in eigenständiger Verantwortung der Landkreise . Eine Aufteilung der Streckenergebnisse der einzelnen Jagdbezirke auf die verschiedenen Landnutzungsarten findet nicht statt. Eine Zusammenstellung der einzelnen Ergebnisse der unteren Jagdbehörden sowie Informationen, die über die Datenangaben in den jeweiligen Jagdberichten hinausgehen, liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 3: Welche Schwarzwildstrecke war im jeweiligen Schwarzwild- Mindestabschussplan vorgegeben? zu Frage 3: Die Bestätigung oder Festsetzung von Abschussplänen obliegt der jeweils zuständigen unteren Jagdbehörde, dies gilt auch für den Mindestabschussplan beim Schwarzwild. Eine Übersicht zu den einzelnen Regelungen in den unteren Jagdbehörden liegt der Landesregierung nicht vor. Frage 4: Wie groß waren die Flächen der Eigenregie-Jagden in Hektar je Landkreis, wie groß die bejagbaren Flächen (bitte tabellarisch, jeweils Angabe Gesamtfläche, Anteil Wald, Landwirtschaft, Sonstiges)? zu Frage 4: Informationen über die Flächengröße von Eigenjagdbezirken und deren Ausgestaltung liegen den jeweiligen zuständigen unteren Jagdbehörden vor. Eine weitergehende Aufbereitung jagdstatistischer Daten der einzelnen Jagdbezirke findet flächendeckend nicht statt. Weitere Informationen, die über die Datenangaben in den jeweiligen Jagdberichten hinausgehen, liegen der Landesregierung deshalb nicht vor.