Datum des Eingangs: 31.03.2017 / Ausgegeben: 05.04.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6345 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2500 der Abgeordneten Anja Heinrich der CDU-Fraktion Drucksache 6/6115 Dissensverfahren Eingangspavillon Brecht-Weigel-Haus in Buckow Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur die Kleine Anfrage wie folgt: Anmerkungen der Antragstellerin: Nach einem außergewöhnlich schnellen Verfahren entschied Kulturministerin Dr. Münch am 6. Februar 2017 im Dissensverfahren bezüglich der Errichtung eines Eingangspavillons auf dem Grundstück des Brecht- Weigel-Hauses in Buckow gegen die Auffassung der Oberen Denkmalschutzbehörde , dass der Kreis die Baugenehmigung erteilen darf. Frage 1: Wann wurde durch wen erstmals offiziell der Bedarf für einen Eingangspavillon für die Gedenkstätte Brecht-Weigel-Haus in Buckow festgestellt? zu Frage 1: Nach Kenntnis der Landesregierung wurde der Bedarf für einen Eingangspavillon erstmalig im „Konzept für die Neugestaltung der Ausstellung des Brecht-Weigel-Hauses Buckow“ aus dem Jahr 2012 festgestellt. Das Konzept wurde vom Brecht-Weigel-Haus selbst erarbeitet, um das denkmalgeschützte Haus mit dem Originalmobiliar ausschließlich als Gedenkstätte nutzen zu können und somit dem Auftrag zur Bewahrung und Vermittlung des Gedenkens an Brecht und Weigel besser gerecht zu werden. Ein Förderantrag wurde im MWFK erstmals im Juni 2015 gestellt . Frage 2: Wann wurde zum ersten Mal und durch wen das BLDAM als Denkmalfachbehörde des Landes Brandenburg in diese Planungen einbezogen? zu Frage 2: Das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) wurde durch die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Märkisch-Oderland im Rahmen der Antragstellung beim MWFK erstmals einbezogen. Die erste Stellungnahme des BLDAM erfolgte am 11.08.2015. Eine erste gemeinsame Beratung zwischen Landkreis, Land und BLDAM fand am 15.12.2015 statt. Frage 3: Auf welcher Grundlage wurde das Raumprogramm entworfen? zu Frage 3: Das Raumprogramm wurde auf Grundlage der unbedingt erforderlichen Bedarfe (2 Büroräume, 1 Veranstaltungsraum insbesondere für kulturelle Bildung, behindertengerechte Toilette/Sanitärbereich, Lagermöglichkeit/Archiv) des Brecht- Weigel-Hauses entworfen. Diese Funktionen werden bislang im denkmalgeschützten Brecht-Weigel-Haus wahrgenommen, das davon entlastet werden soll. Frage 4: Im Dissensbescheid des MWFK vom 6.2.2017 wird zur Reduzierung des geplanten Baukörpers eine Verkleinerung um 50 cm an der Längsseite des Neubaus gefordert. Welche Relevanz misst das MWFK diesen 50 cm bei einer Gesamtlänge von 16,40 m bei? zu Frage 4: Mit der Verkleinerung wie auch mit der gleichfalls verfügten Standortverschiebung soll dem denkmalfachlichen Anliegen des BLDAM entgegengekommen werden, den Gartenbereich so wenig wie möglich zu bebauen und zu vermeiden, dass der Besucherpavillon mehr Präsenz erhält als das Brecht-Weigel-Haus selbst. Die Grenzen der Verkleinerung sind auch durch die Anwendung der ASR gesetzt. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Frage 5: Im Dissensbescheid des MWFK vom 6.2.2017 wird gefordert den Flächenbedarf "nochmals zu überprüfen" (S. 2 des Bescheides). Es wird die Anwendung der Arbeitsstättenverordnung ASR A1.2 gefordert. Warum wurde diese nicht bereits als Bestandteil der eingereichten Planung angefordert? zu Frage 5: Der Vollzug der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) obliegt den staatlichen Aufsichtsbehörden, in diesem Fall denen des Landkreises. Die ArbStättV dient dem Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) stellen ein Hilfsmittel für die Umsetzung der ArbStättV dar, ihre Anwendung ist jedoch nicht verpflichtend. Es bestand kein Grund, die Anwendung der ASR vorab einzufordern, da dem Schutz der Arbeitnehmer mit der Größe der geplanten Büroräume Genüge getan worden waren. Frage 6: Welche Auswirkung hat die Anwendung der AST A1.2 auf die angestrebte Minimierung des Bauvolumens konkret? zu Frage 6: Die Anwendung der ASR erlaubt die Verminderung der Größe der beiden Büroräume gegenüber der Vorplanung jeweils von 10,35 m² auf 8,95 m², ohne dass dadurch der Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Brecht-Weigel- Hauses beeinträchtigt wird. Frage 7: Im Bescheid des MWFK auf S. 3 wird vermerkt, dass "eine Errichtung des Eingangspavillons außerhalb der Grundstücksgrenzen des Brecht-Weigel-Hauses insbesondere aus Eigentums- und Naturschutzgründen nicht möglich ist". Wurde hierüber vom Landkreis detailliert der Nachweis gegenüber dem MWFK geführt? zu Frage 7: Der Landkreis hat dies schriftlich und im Gespräch dem MWFK dargestellt . Frage 8: Gab es einen nachvollziehbaren öffentlichen Wettbewerb der Entwurfsideen und konnte sich das BLDAM als Denkmalfachbehörde des Landes Brandenburg von vornherein mit der Formulierung der denkmalfachlichen Belange in diesen Wettbewerb bzw. in den Planungsprozess einbringen? zu Frage 8: Es fand eine beschränkte Ausschreibung statt. Die daraus resultierenden Entwürfe wurden dem BLDAM im Januar 2016 vorgelegt. Frage 9: Wie ist die Finanzierungsstruktur für die Kosten der Errichtung des Besucherpavillons geplant? zu Frage 9: Für das Bauvorhaben Errichtung eines Eingangspavillons für das Brecht- Weigel-Haus in Buckow beabsichtigt der Landkreis Märkisch-Oderland als Bauherr, Fördermittel der EU, des Bundes sowie des Landes einzuwerben und mit kommunalen Eigenmitteln zu ergänzen. Frage 10: Dem Vernehmen nach gibt es bereits eine schriftliche Förderzusage der BKM. Ist das korrekt und wenn ja, aus welchem Programm? zu Frage 10: Das Bauvorhaben wurde vom Landkreis und vom MWFK für das Programm "Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Ostdeutschland" in 2017/18 als Fördermaßnahme angemeldet. Eine abschließende Entscheidung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zu einer möglichen anteiligen Finanzierung der Maßnahme steht gegenwärtig noch aus. Frage 11: Wenn es eine Förderzusage von Seiten der BKM gibt, auf welcher Planungsgrundlage ist diese erreicht worden und war diese Planung mit dem BLDAM zu diesem Zeitpunkt bereits abgestimmt? zu Frage 11: Im Zuge der erfolgten Abstimmungen für ein mögliches Baufeld zur Errichtung eines Eingangspavillons für das Brecht-Weigel-Haus wurden dem BLDAM entsprechende Vorplanungen zur Raumstruktur zur Verfügung gestellt. Im Übrigen wird auf die Antwort zur Frage 10 verwiesen. Frage 12: Laut Bescheid des MWFK wurde das Dissensverfahren vom Landkreis MOL beim MWFK am 10.01.2017 eingereicht und bereits am 06.02.2017 entschieden . Ist eine Dauer von nicht einmal vier Wochen bei Dissensverfahren üblich? Wenn nein, wieso konnte dieses Dissensverfahren so schnell entschieden werden? zu Frage 12: Gemäß § 19 Absatz 3 Satz 4 BbgDSchG soll die oberste Denkmalschutzbehörde innerhalb eines Monats über das Dissensverfahren entscheiden. Zudem ist vorliegend zu berücksichtigen, dass die Grundlagen der Planung bereits seit Ende 2015 mit dem MWFK und dem BLDAM erörtert wurden. Frage 13: Konnte trotz der Kürze des Dissensverfahrens die schwierige Abwägung zwischen der Errichtung eines Besucherpavillons und dem "massiven Eingriff in den denkmalgeschützten Gartenbereich" und der erheblichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Gartendenkmals (Formulierungen nach S. 2 des Dissensbescheides des MWFK vom 6.2.2017) in der Kürze der Zeit sachgerecht vollzogen werden? zu Frage 13: Die Zeit war ausreichend, da die grundsätzlichen Planungsgrundlagen bereits seit Ende 2015 bekannt waren. Daher konnte nach Vorlage der Dissensver- fahrensunterlagen sowie einem nochmaligen Gespräch des MWFK mit dem Landkreis Märkisch-Oderland und dem BLDAM am 24.01.2017 eine sachgerechte Abwägung erfolgen. Frage 14: Haben Visualisierungen vor Ort - wie in Potsdam in ähnlichen Fällen, zuletzt zum Neubau eines Gemeindezentrums an der Orthodoxen Kirche im Weltkulturerbe - zur Entscheidungsfindung beigetragen? Wenn nein, warum hat man sich nicht dieses Mittels zur Visualisierung der tatsächlichen Eingriffe bedient? zu Frage 14: Visualisierungen haben nicht stattgefunden. Während eines Vor-Ort- Termins am 13.01.2016 unter Beteiligung des Landkreises Märkisch-Oderland, des BLDAM, der Kultur GmbH und des MWFK wurden die möglichen Standorte jedoch eingehend besichtigt und erörtert. Frage15: Der vom Landkreis geplante Besucherpavillon ist ungefähr 2x so groß wie das Sommerhaus selber. Welche konkreten Auswirkungen erwartet das MWFK durch die im Bescheid beschriebenen Maßnahmen zur Minderung des Eingriffes in den Garten? zu Frage 15: Der Pavillon soll in die äußere südöstliche Ecke des Gartens gebaut werden und wird damit von einem Großteil des denkmalgeschützten Gartens aus, der auch das Nachbargrundstück mit dem Chauffeur- und Gärtnerhaus (dem Wohnund Arbeitshaus Brechts) umfasst, als weniger präsent wahrzunehmen sein. Zu berücksichtigen ist, dass ein Großteil des ursprünglich ungeteilten Gartens Privateigentum und nicht öffentlich zugänglich, für die denkmalfachliche Authentizität des Gartens jedoch von erheblicher Bedeutung ist. Frage 16: Trotz der Dissensentscheidung des MWFK vom 6.2.2017 besteht - wie auch im Bescheid des MWFK selber beschrieben - der Konflikt zwischen Neubau und Beschädigung des Gartendenkmals weiter. Wie plant das MWFK die Qualität der Architektur so zu qualifizieren, dass trotz der massiven Beschädigung des Gartens ein Beitrag zur Baukultur des Landes Brandenburg geleistet werden kann? zu Frage 16: Das MWFK ist an der Sicherung einer hohen ästhetischen Qualität des Neubauvorhabens sehr interessiert und dazu im Gespräch mit dem Landkreis Märkisch -Oderland.