Datum des Eingangs: 31.03.2017 / Ausgegeben: 05.04.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6346 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2504 des Abgeordneten Frank Bommert der CDU-Fraktion Drucksache 6/6139 Busverbindung zur Gedenkstätte Sachsenhausen Vorbemerkungen des Fragestellers: In der vergangenen Woche hat die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg, Martina Münch, den Einsatz zusätzlicher Busse zur Anbindung der Gedenkstätte Sachsenhausen gefordert und dabei unter anderem auf die Zahl von 700.000 Besuchern pro Jahr verwiesen . Frage 1: Ist es die Position der Landesregierung, dass eine Verbesserung des Busangebotes zur Anbindung der Gedenkstätte Sachsenhausen notwendig ist? Falls ja, in welchem Umfang? zu Frage 1: Die Landesregierung hält angesichts der starken Besucherfrequentierung und der nationalen wie internationalen Bedeutung und Aufmerksamkeit der Gedenkstätte Sachsenhausen eine Verbesserung des Busangebotes zur Anbindung der Gedenkstätte Sachsenhausen für notwendig. Eine verbesserte Anbindung ist zu den Stoßzeiten der Anreise der Besucherinnen und Besucher mit öffentlichen Verkehrsmitteln vormittags von ca. 10:00 bis 13:00 Uhr in Richtung Gedenkstätte und nachmittags von ca. 13:00 bis 16.30 Uhr (im Sommer bis 18:00 Uhr) in Richtung Bahnhof erforderlich. Insbesondere an den Wochenenden ist die Busverbindung mit einem zweistündlichen Turnus unzureichend. Frage 2: Sind der Landesregierung Verkehrszählungen bekannt, die eine Überlastung des bestehenden Busangebotes erkennen lassen? Falls ja, bitte erläutern. zu Frage 2: Der Landesregierung liegen keine linienspezifischen Verkehrszählungen vor. Aus der Sicht der Landesregierung lassen allgemeine Verkehrszählungen in den Verkehrsmitteln nur bedingt auf den tatsächlichen Bedarf schließen, da die Busverbindungen aufgrund der Fahrplantaktung - wochentags stündlich und am Wochenende zweistündlich - von vielen Besucherinnen und Besuchern nicht genutzt werden können. Frage 3: Welchen finanziellen Beitrag leistet das Land zur bisherigen Anbindung der Gedenkstätte Sachsenhausen per Bus? Frage 4: Welchen finanziellen Beitrag stellt das Land für eine Verbesserung der Busanbindung in Aussicht? zu Fragen 3 und 4: Gemäß § 3 Abs. 3 ÖPNV-Gesetz ist die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung im übrigen öffentlichen Personennahverkehr eine freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Durch die Gewährung von pauschalierten Zuweisungen unterstützt das Land Brandenburg die kommunalen Aufgabenträger bei der Umsetzung der Aufgabe und stärkt damit deren Aufgaben- und Ausgabenverantwortung. Die pauschalierten Zuweisungen werden auf der Grundlage von dynamischen Schlüsseln, die in der ÖPNV- Finanzierungsverordnung geregelt sind, verteilt. Die Gestaltung des Verkehrsangebotes und die verkehrliche Anbindung der Gedenkstätte Sachsenhausen obliegt mithin dem Landkreis Oberhavel als zuständigem Aufgabenträger. Frage 5: Auf welcher Datengrundlage basiert die Zahl von 700.000 Besuchern pro Jahr? Wer hat diese Zählung vorgenommen und wo können die entsprechenden Daten eingesehen werden? zu Frage 5: Die Erfassung der Besucherzahlen der Gedenkstätte Sachsenhausen basiert einerseits auf Stichproben und Beobachtungen durch den Besucherdienst, anderseits auf exakt erfassten Angaben zu den von der Gedenkstätte betreuten Besucherinnen und Besuchern, zu den von externen Guides betreuten Besucherinnen und Besuchern sowie zu den Ausleihzahlen der Audioführung. Die Besucherzahlen werden z.B. in den Jahrespressekonferenzen veröffentlicht. Frage 6: Welche Erkenntnisse gibt es dazu, wie sich die Besucher auf die Monate des Jahres beziehungsweise auf Tageszeiten/Stunden verteilen? zu Frage 6: Das Besucheraufkommen ist in der Gedenkstätte ganzjährig hoch. Spitzenaufkommen sind um den Jahreswechsel, die Osterfeiertage sowie in den Monaten Juli und August zu verzeichnen. Zur Verteilung auf die Tageszeiten wird auf die Antwort auf Frage 1 verwiesen.