Datum des Eingangs: 31.03.2017 / Ausgegeben: 05.04.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6348 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2518 des Abgeordneten Thomas Jung der AfD-Fraktion Drucksache 6/6156 Technik-Pannen und Salafistenprediger Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Mit falscher Identität ging Terrorismusexperte Shams-Ul Haq wieder in deutsche Asylheime. Er testete die Behörden mit wilden Geschichten und fand heraus: Das Fingerabdrucksystem funktioniert weiterhin nicht. Perfekt läuft jedoch das System, mit dem in Bremen Salafisten Flüchtlinge radikalisieren . Frage 1: Welche Erfahrungen gibt es in Brandenburger Asylbewerberunterkünften mit salafistischen Werbern? zu Frage 1: Anwerbeversuche seitens salafistischer Strukturen sind derzeit in Brandenburg nicht bekannt geworden. In einem Fall wurden jedoch Flyer einer salafistischen Moschee in einem Asylbewerberheim gefunden. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 2190 „Islamisten werben bei Asylbewerbern“ vom 15. November 2016 (Drs. 6/5441) verwiesen. Frage 2: Was unternimmt die Landesregierung gegen diese Art der Radikalisierung in den Asylunterkünften? zu Frage 2: Die Polizei des Landes Brandenburg setzt nach wie vor auf eine gezielte Sensibilisierung der Mitarbeiter in den Ausländerbehörden sowie den Asylbewerberund Übergangswohnheimen, um verdächtige Personen und Radikalisierungserscheinungen , sowie daraus entstehende Gefahren frühzeitig erkennen zu können. Schon daher besteht ein enger Informationsaustausch mit der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt. Im Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ) des Bundeskriminalamtes werden bei Bedarf entsprechende Sachverhalte erörtert. Auch findet weiterhin ein regelmäßiger Informationsaustausch mit dem Verfassungsschutz des Landes Brandenburg statt. Um Radikalisierung und Rekrutierung in Asylbewerberheimen vorzubeugen, hat der Verfas- sungsschutz des Landes Brandenburg u. a. das Projekt SILIM (Sicherheitslage irreguläre Migration) in Leben gerufen. Mitarbeiter von SILIM sensibilisieren Mitarbeiter von Wohnheimen, Ausländerbehörden, Wachschutz und Sozialarbeiter zum Thema Islamismus und Radikalisierung und stellen Mitarbeiter für die Beratung vor Ort zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 2190 „Islamisten werben bei Asylbewerbern“ vom 15. November 2016 (Drs. 6/5441) verwiesen . Frage 3: Was unternimmt die Landesregierung, um die verschiedenen Fingerabdrucksysteme (u. a. auch Eurodac, SIS, Avis) aneinander anzugleichen? zu Frage 3: Ein Fingerabdrucksystem Avis gibt es nicht. Insofern AFIS (Automatisiertes Fingerabdruck Identifizierungssystem) gemeint ist, wird ausgeführt, dass AFIS ein automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungssystem des Bundeskriminalamtes (BKA) und der Länder ist. Das Programm dient der Übermittlung von Fingerabdruckblättern im Rahmen der Identitätsfeststellung und der EURODAC-Verordnung. Bei der Erstregistrierung von Asylsuchenden im hiesigen Ankunftszentrum werden deren Fingerabdrücke genommen und per Schnellabgleich („Fast-ID“) mit der entsprechenden Datenbank des BKA abgeglichen, um festzustellen, ob die Person in Deutschland bereits als Asylbewerber registriert ist. SIS (Schengener Informationssystem ) ist kein Fingerabdrucksystem, sondern ein Informationssystem für die Sicherheitsbehörden der Schengen-Länder. Es dient der automatisierten Personenund Sachfahndung in der Europäischen Union (EU). Es besteht aus nichtöffentlichen Datenbanken, in der unter anderem im Schengen-Raum unerwünschte, vermisste und zur Fahndung ausgeschriebene Personen gespeichert werden. EURODAC ist ein zentrales, europäisches automatisiertes Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) für Asylbewerber und unerlaubt eingereiste bzw. aufhältige Ausländer. Mit EURODAC verfolgt die Europäische Union das Ziel, eine erleichterte Anwendung des Dubliner Übereinkommens zu ermöglichen. Es soll insbesondere die Bestimmung des Mitgliedstaates, der gemäß dem Dubliner Übereinkommen für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrages zuständig ist, vereinfachen. Ferner soll das zeitgleiche oder aufeinanderfolgende Betreiben von Asylverfahren in mehreren Mitgliedstaaten unterbunden werden. Die genannten Systeme fallen in die Zuständigkeit des Bundes. Insofern liegt die Verantwortung für den Betrieb und die Weiterentwicklung dieser Systeme (auf deutscher Seite) beim Bund. Entsprechende Initiativen des Bundes in den polizeilichen Gremien werden grundsätzlich unterstützt. Eine Angleichung im daktyloskopischen Sinn ist gegeben.