Datum des Eingangs: 03.04.2017 / Ausgegeben: 10.04.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6352 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2440 der Abgeordneten Anke Schwarzenberg der Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/5957 Vermittlung und Förderung von Kenntnissen und das Verstehen der sorbischen /wendischen Identität, Kultur und Geschichte als besondere Aufgaben der Brandenburger Schule Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Brandenburger Schulgesetz wurde bereits bei seiner Beschlussfassung im Jahr 1996 die „Förderung von Kenntnissen und das Verstehen der sorbischen (wendischen) Kultur“ als besondere Aufgabe der Schule formuliert. 2001 wurde dieser Auftrag inhaltlich erweitert, indem in § 4 Absatz 5 Satz 2 die „Vermittlung und Förderung von Kenntnissen und das Verstehen der sorbischen /wendischen Identität, Kultur und Geschichte … besondere Aufgaben der Schule“ bestimmt wurde. Dieser Auftrag richtet sich an alle Schulen im Land, er ist nicht auf das angestammte Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden begrenzt. Frage 1: Grundsätzliches: a. Welche Rolle spielt die Vermittlung und Förderung von Kenntnissen und das Verstehen der sorbischen/wendischen Identität, Kultur und Geschichte in den Brandenburger Schulen? b. In welchen Fächern erfolgt vor allem die Vermittlung von Kenntnissen sorbischen /wendischen Identität, Kultur und Geschichte? c. Unterscheidet sich die Situation in den Schulen, die sich im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden befinden, von der in den Schulen außerhalb des angestammten Siedlungsgebietes? d. Auf welche Erhebungen bzw. Aussagen von Schulen, Schulämtern, dem LISUM, von wissenschaftlichen Einrichtungen oder anderen Einrichtungen bzw. Personen gründet die Landesregierung ihre Einschätzung? e. Welchen grundsätzlichen Handlungsbedarf gibt es aus Sicht der Landesregierung in diesem Bereich? zu Frage 1: a. Zum Bildungsauftrag der Schulen im Land Brandenburg zählt die Vermittlung von Kenntnissen zu sorbischer/wendischer Sprache, Kultur und Ge- schichte. Neben der Sprachvermittlung im angestammten Siedlungsgebiet zählt die Vermittlung von Kenntnissen über Sorben/Wenden zu den Aufgaben aller Schulen in Brandenburg. Aus dem Schulgesetz abgeleitet, wurde im Jahr 2016 in den Stufenplan der Rahmenlehrpläne für alle Fächer ein Passus mit folgendem Wortlaut aufgenommen : „Sprache und Kultur sind Bestandteile der Identität. Die unterschiedlichen Herkunftssprachen und kulturellen Hintergründe der Schülerinnen und Schüler werden im Unterricht wertgeschätzt und berücksichtigt. Mehrsprachige Kinder und Jugendliche haben spezifische Kompetenzen, die genutzt und gefördert werden. Die Schule respektiert diese vielfältigen Sprachleistungen und kulturellen Identitäten der Lernenden, die von individuellen Erfahrungen und der eigenen Geschichte geprägt sind. Dies gilt im Land Brandenburg insbesondere für Sorben/Wenden in deren angestammtem Siedlungsgebiet und für Schülerinnen und Schüler mit niederdeutscher Herkunftssprache. Die Mehrsprachigkeit ist eine Grundlage für das Erlernen weiterer Sprachen und für lebenslanges Sprachenlernen. Mehrsprachige Kinder und Jugendliche können leichter in ihrem multikulturellen Umfeld und im globalen Kontext kommunizieren und so auch ihre interkulturelle Handlungsfähigkeit stärken.“1 b. Grundsätzlich sind alle Fächer geeignet, die Vermittlung von Kenntnissen der sorbischen /wendischen Identität, Kultur und Geschichte zu unterstützen. Schwerpunkte der Vermittlung sind neben dem eigentlichen Unterricht in sorbischer/wendischer Sprache und dem „Witaj“-Projekt insbesondere die Fächer Deutsch (hier insbesondere literarische Texte, Sach- und Gebrauchstexte), Sachkunde, L-E-R, Politische Bildung , Kunst und Musik. c. Die Bewahrung und Förderung der sorbischen/wendischen Sprache und Kultur im öffentlichen Leben und ihre Vermittlung in Schulen und Kindertagesstätten ist Aufgabe aller Schulen im Land Brandenburg. Zu berücksichtigen sind die besondere Nähe und das Interesse der Schülerinnen und Schüler zu den einschlägigen Unterrichtsinhalten im angestammten Siedlungsgebiete, das außerhalb dieses Gebietes geringer ausgeprägt ist. Diese Sachlage ist in den Unterrichtsinhalten zu berücksichtigen und kommt auch im Rahmenlehrplan zum Ausdruck. d. Zurzeit läuft eine Evaluation der sorbischen/wendischen Bildungsangebote im Grundschulbereich im Land Brandenburg. Der Abschlussbericht zur Evaluation ist für den Juli 2018 vorgesehen. e. Auf die Antwort zu Frage 1 d wird verwiesen. Frage 2: Rahmenlehrplan: Ausweislich der Internetseite „RLP-online Berlin- Brandenburg“ werden im neuen Rahmenlehrplan werden im Teil A (Bildung und Erziehung ) unter dem Stichwort „Wertschätzung kultureller Identitäten / Mehrsprachigkeit “ die Sorben/Wenden erwähnt; dabei wird allerdings nur durch eine Fußnote auf die im Schulgesetz genannte Verpflichtung zur Vermittlung von Kenntnissen sorbischen /wendischen Identität, Kultur und Geschichte verwiesen. Im Teil B (Fächerübergreifende Kompetenzen) wird unter dem Stichwort „Kompetenzerwerb“ ausgeführt , dass die „Lernenden …Wissen über die Kulturen, Lebensweisen und Überzeugungen “ erwerben; „Sorben/Wenden“ erscheint als Stichwort, ohne aber auf die gesetzlichen Grundlagen oder andere Unterlagen zu verweisen – wie z.B. bei Menschen mit Behinderungen. Im Teil C erscheint die Vermittlung von Kenntnissen zur sorbischen/wendischen Identität, Kultur und Geschichte dann lediglich im Plan für 1 Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10, Teil A Bildung und Erziehung - Abschnitt Lernen und Unterricht , Wertschätzung kultureller Identitäten/ Mehrsprachigkeit, http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/rlponline /a-bildung-und-erziehung/lernen-und-unterricht/ den Geschichtsunterricht für die Jahrgangsstufen 7 – 10 unter dem Stichwort „Kampf gegen Formen menschlicher Unfreiheit“. a. Wie bewertet die Landesregierung die Widerspiegelung des Auftrages zu Vermittlung und Förderung von Kenntnissen und das Verstehen der sorbischen/wendischen Identität, Kultur und Geschichte im geltenden Rahmenlehrplan grundsätzlich? b. Betrachtet die Landesregierung die Nennung der Vermittlung und Förderung von Kenntnissen und das Verstehen der sorbischen/wendischen Identität, Kultur und Geschichte einzig im Fach Geschichte als hinreichend? c. Welchen Handlungsbedarf gibt es aus Sicht der Landesregierung in diesem Bereich ? zu Frage 2: a. Der Grundsatz der „Wertschätzung kultureller Identitäten /Mehrsprachigkeit“ ist für das Lernen und den Unterricht im Teil A des Rahmenlehrplans für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 verankert und somit als überfachliche Bildungsaufgabe definiert. Im Zusammenhang damit steht der im Teil B des Rahmenlehrplans determinierte Kompetenzerwerb zum übergreifenden Thema „Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity)“. Dazu gehört, dass in geeigneten unterrichtlichen Kontexten den Schülerinnen und Schülern Kenntnisse über die Identität, Kultur und Geschichte unterschiedlicher Kulturen in allen Unterrichtsfächern vermittelt werden. Insofern muss in den Fachplänen (Teil C des Rahmenlehrplans) kein weiterer Verweis auf diese Bildungsaufgabe erfolgen. Da der Rahmenlehrplan, der ab dem Schuljahr 2017/2018 unterrichtswirksam wird, für die Länder Berlin und Brandenburg gleichermaßen gilt, wird mit dem Verweis auf § 4 Absatz 5 Satz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes explizit auf die besondere Bildungsaufgabe der brandenburgischen Schulen bezüglich der Identität, Kultur und Geschichte der Sorben/Wenden hingewiesen. b. Aus der Antwort zu Teilfrage a) folgt, dass die explizite Nennung der Sorben /Wenden im Fachplan Geschichte die anderen Fächer von dem gesetzlichen Bildungsauftrag gemäß § 4 Absatz 5 Satz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes nicht entbindet. c. Die Landesregierung sieht unter Verweis auf die Antworten zu den Teilfragen a) und b) derzeit keinen Handlungsbedarf, da der gesetzliche Bildungsauftrag gemäß § 4 Absatz 5 Satz 2 des Brandenburgischen Schulgesetzes im Rahmenlehrplan für die Jahrgangsstufen 1 bis 10 für den Unterricht verbindlich verankert ist. Frage 3: Zu den zum Rahmenplan im Internet hinterlegten Unterlagen: a. Wie bewertet die Landesregierung den Umfang und die Aktualität der zum Rahmenlehrplan hinterlegten Unterlagen unter dem Gesichtspunkt, dass sie insbesondere auch Lehrkräfte, die während ihres Studiums keine entsprechenden Angebote wahrnehmen konnten/wollten, befähigen sollen, Kenntnisse und das Verstehen der sorbischen/wendischen Identität, Kultur und Geschichte in ihren Fächern tatsächlich zu vermitteln und zu fördern, wie dies das Schulgesetz aufgibt? b. Vor dem Hintergrund, dass in den hinterlegten Unterlagen nicht einmal das neue Sorben/Wenden-Gesetz genannt wird, geschweige denn Inhalte vermittelt werden: Ist geplant, die hinterlegten Unterlagen zu überarbeiten? Und wenn ja, was ist konkret geplant und bis wann sollen die aktualisierten Unterlagen für alle Lehrkräfte zugänglich sein? c. Auf welche anderen Unterlagen, die in Verantwortung des Landes, des LISUM oder der Schulämter erarbeitet wurden, werden Brandenburger Lehrkräfte auf andere Weise hingewiesen, um in ihrem Unterricht Kenntnisse und das Verstehen der sorbi- schen/wendischen Identität, Kultur und Geschichte vermitteln und fördern zu können ? d. Welchen Handlungsbedarf gibt es aus Sicht der Landesregierung in diesem Bereich ? zu Frage 3: a. Derzeit wird das Materialangebot zur Umsetzung des Rahmenlehrplans auf der Internetplattform RLP-Online2 durch das Landesinstitut für Schule und Medien Berlin-Brandenburg (LISUM) sukzessive erweitert. Für den Unterricht zur Vermittlung von Sorbisch/Wendisch als Fremdsprache bzw. für den Unterricht in Sorbisch/Wendisch als Zweitsprache wurden ergänzende Materialien zu Sorbisch /Wendisch in Form von standardillustrierenden Aufgaben von der Arbeitsstelle für sorbische/wendische Bildungsentwicklung Cottbus (ABC) erstellt. Entwürfe liegen für alle kommunikativen Kompetenzen auf verschiedenen Niveaustufen vor. Diese werden zurzeit vom LISUM überarbeitet und zeitnah auf der Internetplattform RLP- Online veröffentlicht. Außerdem wird eine Handreichung zum neuen Fach Gesellschaftswissenschaften 5/6 erscheinen, in der es einen Artikel zur Berücksichtigung der sorbischen/wendischen Kultur in diesem Fach geben wird. Im Übrigen ist die Verlinkung auf bereits vorhandene Unterrichtsmaterialien vorgesehen, die bereits auf dem Bildungsserver Berlin-Brandenburg zu finden sind und für den Unterricht auf der Grundlage des neuen Rahmenlehrplans weiterhin Verwendung finden können. Unabhängig davon wird die Bereitstellung von Angeboten für Schulen und Lehrkräfte zur Umsetzung des Bildungsauftrages durch das LISUM weiterhin unterstützt. b. Grundsätzlich wird in Materialien zum Rahmenlehrplan nicht auf rechtliche Regelungen Bezug genommen, da die Inhalte dieser Materialien auf der Grundlage geltender rechtlicher Regelungen entwickelt worden sind und somit ihre explizite Nennung nicht erforderlich ist. Im Übrigen wird der Bildungsauftrag, der sich aus dem Sorben/Wenden-Gesetz für die Schulen ergibt, schulrechtlich im Brandenburgischen Schulgesetz abgebildet, sodass ein diesbezüglicher Verweis auf das Sorben/Wenden-Gesetz nicht erfolgen muss. c. Auf die Antwort zu Teilfrage 3a wird verwiesen. d. Auf die Antwort zu Teilfrage 3a wird verwiesen. Frage 4: Lehrerbildung in Brandenburg: Das Brandenburgische Lehrerbildungsgesetz (§ 1 Absatz 2) geht davon aus, dass die „Lehrerbildung … sich auf den Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten (bezieht), über die eine Lehrkraft zur Bewältigung ihrer allgemeinen und lehramtsspezifischen Aufgaben verfügen muss, und die die Weiterentwicklung des professionellen Selbstkonzeptes ermöglichen ... In der Lehrerbildung sind die Geschichte und die Kultur der Sorben/Wenden in angemessenem Umfang zu berücksichtigen .“ Im Bericht des Expertengremiums des Europarates zum Fünften Bericht der Bundesrepublik Deutschland zur Europäischen Sprachencharta (2014, engl.) wird unter Ziffer 183 hingegen festgestellt: „According to the fifth periodical report, the University of Potsdam has been offering since 2007/2008 a seminar on national minorities /regional and minority languages in Germany/Sorbs in Brandenburg, as a compulsory optional subject in social sciences, for students training to be teachers. To this day eleven seminars have been offered and 210 students have attended. The Lower Sorbian speakers, however, have informed the Committee of Experts that these seminars are not included in the plan of studies and they do not reach all teacher training students.” a. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich den Umfang und das Angebot der Potsdamer Universität zur Vermittlung von Kenntnissen über die Geschichte und Kultur der Sorben/Wenden an Lehramtsstudierende? b. Ist aktuell gesichert, dass alle Lehramtsstudierenden im Rahmen ihres Studiums in die Lage versetzt werden, später in ihren Fächern Kenntnisse und das Verstehen der sorbischen/wendischen Identität, Kultur und Geschichte vermitteln und fördern zu können? c. In welchen Fächern werden den Studierenden Kenntnisse und das Verstehen der sorbischen/wendischen Identität, Kultur und Geschichte vermittelt? d. Welche verpflichtenden Veranstaltungen zum Schwerpunkt „sorbische/wendische Identität, Kultur und Geschichte“ müssen die Lehramtskandidaten im Rahmen ihres Vorbereitungsdienstes absolvieren? (Bitte Angaben differenziert nach Studienseminaren ) e. Welchen Handlungsbedarf gibt es aus Sicht der Landesregierung in diesem Bereich ? zu Frage 4: a. Das lehramtsbezogene Studienangebot der Universität Potsdam ist darauf ausgerichtet, alle zukünftigen Lehrerinnen und Lehrer bereits in ihrer Ausbildung auf die sprachliche und fachliche Förderung von Schülerinnen und Schülern unabhängig von Herkunft und Hintergrund vorzubereiten. In diesem Zusammenhang werden ihnen sowohl allgemeine Schlüsselkompetenzen wie interkulturelle Kompetenz als auch die Fähigkeit, die kulturelle und soziale Vielfalt in der jeweiligen Lerngruppe bei der Gestaltung von Bildungs- und Erziehungsprozessen zu berücksichtigen , vermittelt. Auf der Grundlage dieser Kompetenzziele werden die Studierenden befähigt, Wissen zu Minderheiten, die Reflexion über den Umgang mit Mehrheiten und Minderheiten und die Förderung von Empathie mit anderen Gruppen und Individuen in die Unterrichtsgestaltung einzubringen. Das Angebot der Universität Potsdam wird angesichts des derzeitigen Wahlverhaltens der Lehramtsstudierenden (siehe Antwort zu b) als ausreichend erachtet, um Bezüge zu sorbischen/wendischen Inhalten aufgreifen und handlungsorientiert umsetzen zu können. b. Lehramtsstudierende erlangen im Rahmen ihrer Ausbildung die Fähigkeit, Lernende durch Aufgreifen ihrer sozialen und kulturellen Lebensbedingungen aktiv in den Unterricht einzubeziehen. Der Transfer von Inhalten des zentralen Unterrichtsfachs zu sorbischen/wendischen Themen bietet auf dieser Grundlage Anknüpfungspunkte zur Vermittlung von sorbischer/wendischer Kultur und Geschichte. Allen Lehramtsstudierenden an der Universität Potsdam stehen entsprechende thematische Wahlpflicht -Lehrveranstaltungen offen. Diese Lehrangebote sind derzeit nicht ausgelastet. Aufgrund der Wahlfreiheit im Rahmen der Studienordnungen können Studierende frei wählen, ob sie diese Angebote wahrnehmen. c. In den Bildungswissenschaften wird für alle Lehramtsstudierenden seit dem Wintersemester 2007/2008 jedes Semester ein Seminar zum Themenkomplex Nationale Minderheiten und Regionalsprachen im (Brandenburger) Schulwesen angeboten. Darüber hinaus werden in weiteren Fächern und Lehrveranstaltungen nationale Minderheiten , Regionalsprachen und Sorben/Wenden im Besonderen thematisiert, beispielsweise in Slavistik, Germanistik oder Geographie. d. Die Ausbildung der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten im Vorbereitungsdienst im Land Brandenburg erfolgt auf der Grundlage des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes und der Ordnung für den Vorbereitungsdienst sowie ausbildungsinhaltlich auf der Grundlage des aktuell gültigen Hauptseminarrahmenplans bzw. der Fachseminarrahmenpläne. Um der Bedeutung der sorbischen/wendischen Kultur für das Land Brandenburg gerecht zu werden, ist die Auseinandersetzung mit der sorbischen/wendischen Kultur in diesen Ausbildungsplänen fest verankert, z. B. im Hauptseminarrahmenplan. Im Grundsatz ist die Ausbildung kompetenz- und standardorientiert . Je nach Ausbildungssituation, Ausbildungsanliegen der LAK sowie Ausbildungsnotwendigkeiten aus Sicht der Studienseminare als ausbildende Institutionen werden die aufgeführten Ausbildungsinhalte realisiert. Im Vorbereitungsdienst werden die Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten (LAK) an den drei Studienseminarstandorten Potsdam, Bernau und Cottbus ausgebildet. Verpflichtende Veranstaltungen für LAK zur angefragten Thematik gibt es nicht, denn die Ausbildung im Vorbereitungsdienst orientiert sich an den konkreten Handlungssituationen der Lehramtskandidatinnen und Lehramtskandidaten in der schulpraktischen Ausbildung bzw. an daraus erwachsenen Fragestellungen. Wenn von den LAK akute Ausbildungsanliegen bezüglich der sorbischen/wendischen Identität, Kultur und Geschichte formuliert werden, erfolgt selbstverständlich eine Bearbeitung in den Seminaren . Durch die geographische Lage des Studienseminars Cottbus haben LAK, die dort ihren Vorbereitungsdienst absolvieren, häufiger die Möglichkeit, an Veranstaltungen teilzunehmen, die über die sorbische/wendische Kultur informieren. Im Rahmen der Kompaktwoche zu Beginn des Vorbereitungsdienstes besuchen alle LAK mit ihren Hauptseminargruppen das Wendische Museum in Cottbus, um sich mit der Geschichte der Sorben/Wenden vertraut zu machen. In den Fachseminaren Geschichte , LER, Politische Bildung sowie auch im Fachseminar Kunst setzen LAK sich mit der Kultur und den Bräuchen der Sorben/Wenden auseinander. Zwischen dem Studienseminar Cottbus und dem Niedersorbischen Gymnasium Cottbus besteht eine kontinuierliche Zusammenarbeit. Sorbisch selbst wird am Studienseminar Cottbus im Fachseminar ausgebildet. Derzeit besuchen dort fünf LAK das Fachseminar Sorbisch. Bei der Ausbildung an den Studienseminaren Potsdam und Bernau werden entsprechend den Ausbildungsanliegen der LAK Veranstaltungen im Zusammenhang mit der sorbischen/wendischen Kultur durchgeführt. e. Auf die Antworten zu den Teilfragen 4a bis d wird verwiesen. Ein aktueller Handlungsbedarf besteht nach alledem nicht. Frage 5: Lehrerfort- und Weiterbildung: Das Gesetz über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg verpflichtet in § 10 Absatz 5 das Land dazu, die Vermittlung von Kenntnissen der sorbischen/wendischen Geschichte und Kultur im Rahmen der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften zu gewährleisten und die genannten Angebote zu bewerben . a. Wie bewertet die Landesregierung grundsätzlich das Angebot an Veranstaltungen zur Vermittlung von Kenntnissen über die sorbischen/wendische Identität, Kultur und Geschichte im Rahmen der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften? b. Welche Veranstaltungen hat es in den Jahren 2013 bis 2016 zur Vermittlung von Kenntnissen über die sorbischen/wendische Identität, Kultur und Geschichte im Rahmen der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften gegeben? Welche Aussagen kann die Landesregierung über die Zahl der Teilnehmer machen? c. Wie bewirbt die Landesregierung Angebote zur Vermittlung von Kenntnissen der sorbischen/wendischen Geschichte und Kultur? d. Welchen Handlungsbedarf gibt es aus Sicht der Landesregierung in diesem Bereich ? zu Frage 5: a. Die Vermittlung und Förderung von Kenntnissen und das Verstehen der sorbischen/wendischen Identität im Rahmen der schulischen Bildung erfolgt im Wesentlichen durch Kompetenzerwerb der Schülerinnen und Schüler über die Kultu- ren, Lebensweisen und Überzeugungen im Sinne des übergreifenden Themas Nummer 3.2 – Bildung zur Akzeptanz von Vielfalt (Diversity) des Rahmenlehrplans für die Jahrgangsstufen 1 - 10. Dabei kann dieser Kompetenzerwerb mit fächerübergreifenden und fächerverbindenden Themen in verschiedenen Unterrichtsfächern (z.B. Geschichte oder LER) erfolgen. Daraus folgt für die staatliche Lehrkräftefortbildung , dass die Fragen des Kompetenzerwerbs der Schülerinnen und Schüler zum o.g. übergreifenden Thema, unter dem die Vermittlung und Förderung von Kenntnissen und das Verstehen der sorbischen/wendischen Identität subsumiert werden kann, im Rahmen entsprechender fachlicher Fortbildungen und nicht losgelöst von den gesellschaftlichen und historischen Zusammenhängen erfolgt. Solche Angebote werden durch die Agenturen des Beratungs- und Unterstützungssystems für Schulen und Schulämter angeboten oder vermittelt, sofern sich aus den Anforderungen der Schulen ein entsprechender Bedarf ergibt. b. Wegen der unter der Antwort zur Teilfrage a) beschriebenen grundsätzlichen Zusammenhänge hat es bisher keine Fortbildungen, die sich speziell mit der Vermittlung und Förderung von Kenntnissen und dem Verstehen der sorbischen /wendischen Identität befassen, gegeben. Der Landesregierung liegt auch keine Auswertung von fachlichen Fortbildungsveranstaltungen nach möglichen „Unterthemen “ mit Bezug zur Vermittlung und Förderung von Kenntnissen und zum Verstehen der sorbischen/wendischen Identität vor. Es können daher keine näheren Angaben zur Anzahl solcher Veranstaltungen sowie entsprechender Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemacht werden. Weiterbildungsangebote zur Vermittlung und Förderung von Kenntnissen und zum Verstehen der sorbischen/wendischen Identität im Sinne des brandenburgischen Lehrerbildungsrechts oder des brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes gibt es nicht. c. Alle Angebote der staatlichen Lehrkräftefortbildung und die vom MBJS anerkannten Angebote weiterer Träger werden elektronisch über das FortbildungsNetz des Landes Brandenburg3, zu dem alle Lehrkräfte Zugang haben, angeboten. Darüber hinaus werden durch die staatlichen Schulämter Newsletter für alle Schulen veröffentlicht , die eine monatliche Zusammenfassung aller Fortbildungsangebote in strukturierter Form beinhalten. d. Die Landesregierung hält an dem in der Beantwortung der Teilfrage a) beschriebenen bedarfs- orientierten Verfahren zu Fortbildungsangeboten fest.