Datum des Eingangs: 03.04.2017 / Ausgegeben: 10.04.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6353 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2511 der Abgeordneten Steeven Bretz und Barbara Richstein der CDU-Fraktion Drucksache 6/6147 Verwendung der Integrationspauschale für Flüchtlinge Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin/des Fragestellers: Im Sommer 2016 haben sich der Bund und die Länder bei der Aufteilung der Milliardenkosten für die Integration der Flüchtlinge auf einen Kompromiss geeinigt, in dem die Länder für die Jahre 2016- 2018 insgesamt 7 Mrd. Euro zusätzlich erhalten. Ein Bestandteil dieser Einigung war die Zahlung einer Integrationspauschale von jährlich 2 Mrd. Euro. Frage 1: Wie hoch ist der Anteil des Landes Brandenburg an der Integrationspauschale von 2 Mrd. Euro jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018? zu Frage 1: Der Anteil des Landes Brandenburg an der Integrationspauschale beträgt jährlich ca. 60,5 Mio. €. Der exakte Aufteilungsschlüssel ergibt sich jeweils erst durch die zweite Verordnung zur Durchführung des Länderfinanzausgleichs, die für die abgefragten Jahre noch nicht erlassen worden sind. Frage 2: In welcher Form werden diese Mittel vom Bund an die Länder gegeben? zu Frage 2: Die Mittel werden den Ländern über den Länderanteil an der Umsatzsteuer zur Verfügung gestellt. Frage 3: Wofür wurden bzw. werden diese Mittel im Jahr 2016 und in den Jahren 2017 und 2018 konkret verwendet (bitte Angabe der Haushaltstitel)? zu Frage 3: Für die Einnahmen aus der Umsatzsteuer gilt der Grundsatz der Gesamtdeckung nach § 8 der Landeshaushaltsordnung (LHO). Sie dienen damit grundsätzlich als Deckungsmittel für alle Ausgaben. Frage 4: In welcher Höhe und in welcher Form wurden bzw. werden diese Mittel im Jahr 2016 und in den Jahren 2017 und 2018 an die Kommunen weitergereicht? zu Frage 4: Die Integrationspauschale steht gemäß der Vereinbarung zwischen Bund und Ländern vom 7. Juli 2016 den Ländern zu deren Entlastung zu. In der Regel erhalten die Kommunen eine Kostenerstattung nach dem Konnexitätsprinzip für ihre asylbedingten Ausgaben. Das Brandenburgische Finanzausgleichsgesetz (BbgFAG) sieht daher seit dem Sechsten Änderungsgesetz vom 15. März 2016 vor, dass Bundesmittel , die dem Land Brandenburg über die Umsatzsteuer zur Beteiligung des Bundes an den Kosten für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge zufließen , vollständig im Landeshaushalt verbleiben. Eine Teilabführung des Brandenburgischen Anteils an der Integrationspauschale an die Kommunen nach der Verbundquote des BbgFAG erfolgt daher nicht.