Datum des Eingangs: 03.04.2017 / Ausgegeben: 10.04.2017 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/6354 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2538 des Abgeordneten Andreas Kalbitz der AfD-Fraktion Drucksache 6/6181 Finanzielle Situation der FBB GmbH Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Laut aktuellen Presseberichten sollen die Finanzreserven der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH bis Sommer 2018 reichen. Bei einer Verschiebung der Eröffnung des BER auf das Jahr 2019 würde somit eine neue Finanzspritze der Gesellschafter nötig werden. Ich frage die Landesregierung: Frage 1: Wie lange reichen die Liquiditätsreserven der FBB? zu Frage 1: Auf der Grundlage der von der Flughafengesellschaft im Februar 2017 erfolgreich abgeschlossenen Finanzierungsrunde mit dem um bis zu € 1,1 Mrd. erweiterten Konsortialkredit, den Gesellschafterdarlehen über € 1.107 Mio. und den laufenden betrieblichen Erträgen des Unternehmens ist die Liquidität der Gesellschaft im Rahmen des Businessplans 2016 abgesichert. Frage 2: Wie hoch sind das Vermögen und die Verbindlichkeiten der FBB? zu Frage 2: Es wird auf den Geschäftsbericht 2015 der FBB verwiesen; dieser ist einzusehen unter http://www.berlin-airport.de/de/presse/publikationen /unternehmen/2016/2015-geschaeftsbericht.pdf Frage 3: Wann ist mit einer Eröffnung des Flughafen BER nach Ansicht der Landesregierung zu rechnen? zu Frage 3: Die Planung der Inbetriebnahme liegt in der originären Verantwortung der Geschäftsführung. Unter ihrer Verantwortung ist die FBB dabei, die Planungen nachzuführen. Die Landesregierung wird sich vor dem Abschluss nicht zu Szenarien äußern. Frage 4: In welchen Fällen ist die Landesregierung bereit die FBB finanziell zu unterstützen ? Frage 5: In welcher Form würde eine finanzielle Unterstützung erfolgen? Frage 6: Ist eine eventuelle Finanzierung im Haushaltsplan berücksichtigt? zu den Fragen 4 bis 6: Die Gesellschafter haben zur Finanzierung der Inbetriebnahme des BER im April 2015 Kapitalzuführungen in Höhe von € 1.107 Mio. an die Flughafengesellschaft bewilligt und auf Grundlage einer Entscheidung vom Juli 2016 den um bis zu € 1,1 Mrd. erweiterten Konsortialkredit verbürgt. Die Anteile des Landes an den Gesellschafterdarlehen und an der Verbürgung sind im Landeshaushalt über den Wirtschaftsplan des Sondervermögens Finanzierungsfonds BER sowie über die Bürgschaftsermächtigung im Haushaltsgesetz abgesichert. Die Landesregierung hat derzeit keine Notwendigkeit dafür, weitergehenden Entscheidungen näher zu treten.