Datum des Eingangs: 10.02.2015 / Ausgegeben: 17.02.2015 Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/636 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 180 der Abgeordneten Christina Schade der AfD-Fraktion Drucksache 6/422 Wortlaut der Kleinen Anfrage vom 13.01.2015 Unfallschwerpunkt Köpenicker Allee / Friedrichshagener Chaussee: Übergangsbedarfsampel als erste Maßnahme Sie, Herr Minister Vogelsänger, besichtigten am 11. August 2014 als Verkehrsminister den Unfallschwerpunkt Köpenicker Allee / Friedrichshagener Chaussee. Erst im Mai 2014 hatte sich wieder ein Unfall an der äußerst unübersichtlichen Stelle ereignet , bei dem ein Kind auf dem Weg in die Schule, bei dem Versuch die Straße zu überqueren, verletzt wurde. Die Bürgerinitiative, die bereits seit Jahren auf diesen Unfallschwerpunkt hinweist, wendete sich vor den Wahlen mit einer Unterschriftensammlung an Bürgermeister Karsten Knobbe mit der Bitte das Anliegen nochmals bei Ihnen vorzutragen. Sie sagten damals laut BAB vom 14. August 2014: „Wir müssen jetzt sehen, dass wir erst mal kurzfristig eine Lösung finden und natürlich auch langfristig diesen Unfallschwerpunkt entschärfen“. Sie schlugen vor eine BaustellenBedarfsampel zu installieren, so dass Fußgänger die Kreuzung gefahrlos nutzen können und der Verkehr sonst ungehindert fließen kann. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte darüber verhandelt werden, ob man den Gefahrenpunkt für den Autoverkehr nicht entschärfen könnte, indem man aus der unübersichtlichen Kurve eine rechtwinklige Kreuzung macht, die von den Autofahrern/Schulkindern besser zu überblicken ist. Dieses Konzept beinhaltet auch eine festinstallierte Bedarfsampel. Es sollten so schnell wie möglich Gespräche mit dem Landkreis aufgenommen werden. Bis zum Schulbeginn am 25. August 2014, da waren sich alle Beteiligten einig, war es zu kurzfristig, aber eine zeitnahe Installation wurde in jedem Fall angestrebt. Bürokratisch gesehen musste ein konkreter Bedarf nachgewiesen werden, der diese Maßnahme rechtfertigt. Ich frage die Landesregierung: 1. Im November wurden 3 Verkehrsschilder „Vorsicht Schulweg“ installiert. Ist über diese unzureichende Maßnahme hinaus die Installation einer Bedarfsampel geplant? Wie weit ist der Stand der Gespräche/ Planung/ Finanzierung (Land/ Gemeinde)? 2. Wenn keine Installation einer Bedarfsampel geplant ist, wurde der Bedarf nicht bereits hinreichend durch die Unterschriftensammlung der Bürger belegt? 3. Sind andere alternative Maßnahmen zur Entschärfung der Gefahrensituation geplant? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Im November wurden 3 Verkehrsschilder „Vorsicht Schulweg“ installiert. Ist über diese unzureichende Maßnahme hinaus die Installation einer Bedarfsampel geplant? Wie weit ist der Stand der Gespräche/ Planung/ Finanzierung (Land/ Gemeinde)? Frage 2: Wenn keine Installation einer Bedarfsampel geplant ist, wurde der Bedarf nicht bereits hinreichend durch die Unterschriftensammlung der Bürger belegt? Frage 3: Sind andere alternative Maßnahmen zur Entschärfung der Gefahrensituation geplant? Zu Frage 1 bis 3: Am 16.12.2014 fand mit allen Beteiligten eine Besprechung bezüglich des Knotenpunktes Köpenicker Allee (L 339) / Abzweig Waldesruh statt. Hierbei wurde der Umbau des Knotens und die Errichtung einer Fußgängerlichtzeichenanlage (F-LZA) besprochen . Im Ergebnis dieser Besprechung soll der Abzweig zu einem Kreisverkehr umgebaut werden. Es ist davon auszugehen, dass hierzu ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden muss. Seitens des Landkreises und der Kommune wurde hierzu jegliche mögliche Unterstützung zugesichert. Um die Sicherheit für die querenden Fußgänger und Radfahrer an diesem Abzweig vorab schon zu erhöhen, soll zunächst eine F-LZA errichtet werden. Ein entsprechendes Projekt wurde seitens der Gemeinde vorbereitet. Die Signalanlage wurde bereits durch den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) geprüft und könnte durch die Straßenverkehrsbehörde zeitnah angeordnet werden. Zu den notwendigen baulichen Maßnahmen (Verlegung Radweg, Schaffung Aufstellflächen , Sichtflächen) sind noch Abstimmungen zwischen dem LS und der Gemeinde notwendig. Die Umsetzung des gesamten Projektes (F-LZA und Bau Radweg) ist im Sommer 2015 vorgesehen.